Gegen Abschiebungen, Rassismus, Faschismus und Krieg, Bleiberecht und gleiche Rechte für Alle

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Grundrechtereport 2022

Der Grundrechtereport 2022 ist wie gewohnt breit aufgestellt. Er steht nach der Vielzahl von Umweltkatastrophen im Jahr 2021 schwerpunktmäßig einerseits im Zei­chen des Klimaschutzes und beleuchtet hierbei unter anderem den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz sowie das unzureichende Verbandsklagerecht zum Klima­ und Umweltschutz. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die Situation in Af­ghanistan nach dem chaotischen Abzug der Bundeswehr Mitte 2021.
Im Fokus steht dabei die falsche Lagebewertung der Stabilität des Landes und die deutsche Abschiebepraxis der letzten Jahre. Auch grundrechtliche Aspekte des Um­gangs mit der Corona­-Pandemie finden Eingang in den aktuellen Band, eben­ so wie illegale Pushbacks seitens der polnischen Behörden an der Grenze zu Belarus. Weiterhin werden rechte Netzwerke innerhalb der Polizei verhandelt, die soziale Gestaltung des Wohnungsmarktes anhand der Entscheidung zum Mietendeckel und der Kampagne „Deutsche Wohnen und Co. enteignen!“ in Berlin, sowie die auto­ matisierte Kennzeichenerfassung, die Wiederaufnahme von Strafverfahren und vieles andere
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PRO ASYL PM zum Urteil des Verwaltungsgerichtshof Mannheim Erstaufnahmeeinrichtungen: Zimmer sind grundrechtlich geschützte Wohnungen 24.Febr 22


Der 10. Dezember als Tag der Verkündung wird seit 1948 als Tag der Menschenrechte begangen.

Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte


EineWeltReport mit FIAN (Food First Informations und Aktions-Netzwerk)

Das Nord Süd Forum München widmet sich 2021 dem Jahresthema "Globale Gerechtigkeit - Wir müssen handeln!".
In diese Reihe passt sehr gut die Arbeit von FIAN (Food First Informations und Aktions-Netzwerk). Die Organisation setzt sich weltweit für Gerechtigkeit und Menschenrechte (vor allem das Recht auf Nahrung) ein.
In dieser Sendung berichtet Arne von der FIAN Gruppe München. Obwohl die Grenzen aktuell wegen Covid19 dicht sind, begeben wir uns auf eine Reise nach Brasilien, Guinea, Kambodscha und Uganda und erhalten Einblicke in die wichtige Arbeit von FIAN: Kampf um Landrechte, Kampf gegen Landgrabbing, Kampf gegen ausbeuterischen Rohstoffabbau, Kampagnen-, Lobby- und Advocacy-Arbeit, uvm

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Arztbesuch als Abschiebungsrisiko


Grundrechte-Report 2021 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte

Ungleiche (Un-)Freiheiten in der Pandemie beschäftigt sich der Grundrechte-Report 2021 schwerpunktmäßig mit den Grundrechtseingriffen während der Covid-19 Pandemie

Der Bericht wirft ein Schlaglicht auf die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die Zumutungen der Coronakrise für die Beschäftigten im Gesundheitssektor, die prekären Bedingungen in Schlachtbetrieben, den fehlenden Schutz vor Corona in Geflüchteten-Unterkünften und die ungleichen Auswirkungen der Pandemie im Bildungsbereich.


Vorgestellt wird der Report von Prof. Dr. Naika Foroutan. Sie ist Professorin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik, Direktorin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) und des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Naika Foroutan arbeitet zu den Themen Migration und Integration, Islam- und Muslimbilder in Deutschland, Identität und Hybridität, politischer Islam und gesellschaftliche Transformation von Einwanderungsländern.


Mohammed Chahrour berichtet bei der Pressekonferenz von der Initiative „Kein Generalverdacht“, die sich gegen die Kriminalisierung und rassistische Stigmatisierung von ethnischen Minderheiten durch Polizeirazzien in Berlin-Neukölln engagiert. Mit dem vorverurteilenden Konzept der Clankriminalität ziehen Polizei und Sicherheitsbehörden ethnische Merkmale zur Strafverfolgung heran und verletzen so Grund- und Menschenrechte.


Außerdem wird Kawe Fatehi davon berichten, wie sich die Pandemie in der Sammelunterkunft für Geflüchtete auswirkte. Er stammt aus Kurdistan und musste aus politischen Gründen aus dem Iran fliehen. Er kam 2019 nach Deutschland, um Asyl zu beantragen und wurde verpflichtet, in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) zu wohnen. Dort lebte er für 13 Monate. Während dieser Zeit wurde die ZASt für mehrere Wochen wegen eines Corona-Ausbruchs unter haftähnliche Kollektivquarantäne gestellt.

Die Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, wird die Präsentation moderieren.


Der Grundrechte-Report 2021 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richtervereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte


Verantwortung wird nicht mitgeliefert

Trotz hehrer Initiativen ist es bislang nicht gelungen, die Achtung von Menschenrechten in Lieferketten effektiv durchzusetzen

Skandale - Verantwortungslosigkeit - Menschenrechte - Internationale soziale Menschenrechte- UN-Sozialpakt - UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten - Deutsches Lieferkettengesetz - Das EU-Lieferkettengesetz

Forderung nach existenzsichernden Löhnen im Globalen Süden

Kapitalverbände und Altmeier dagegen, manche Firmen dafür

medico international: Corona besiegen?

Trügerische Hoffnung - Woher rührt die Skepsis? -  Angst ist keine gute Ratgeberin - Gesundheit ist mehr als kein Corona - Von den „großen Drei“ im globalen Infektionsgeschehen – Tuberkulose, Malaria und HIV – ganz zu schweigen - Impfstoffgerechtigkeit

... Der vollkommen berechtigten Furcht vor dem Kollaps der Gesundheitseinrichtungen und der Überarbeitung der Gesundheitsarbeiter*innen gilt es, die inhärenten Dysfunktionalitäten und Beschädigungen eines durch kapitalistischen Wettbewerb und kommerzielle Interessen geprägten Gesundheitssystems entgegenzuhalten und sie in den Fokus zu rücken. Dabei könnte die „Rekommunalisierung aller Gesundheitseinrichtungen“ vielleicht eine Langzeitperspektive sein. Im Hier und Jetzt müsste es um Unterstützung der Forderungen der Beschäftigten nach Mindestpersonalschlüssel und Rückführung von ausgegliederten Bereichen in den Krankenhäusern und Tarifverträge zur Entlastung der ausgepowerten Belegschaften gehen. ...


... Dazu ist die Forderung nach „Impfstoffgerechtigkeit“ absolut essentiell. Aber zugleich wissen wir, dass das Elend nicht vorbei ist, wenn der letzte der 7,8 Milliarden Menschen geimpft worden ist, sondern wenn wir das soziale Menschenrecht auf Gesundheit verwirklicht haben, das nicht das Recht auf ewige Gesundheit ist, sondern die Überwindung der Ungleichheit vor Krankheit und vorzeitigem Tod. Dafür brauchen wir alle jetzt, hier und überall auf der Welt gute Sorge, Pflege und Medizin. Wir müssen unsere existentiellen Lebensbedingungen sichern. Wir müssen am Skandal der unterschiedlichen Lebenserwartungen durch soziale Ungleichheit arbeiten und an der noch größeren sozialen Kluft bezüglich der Zahl der „gesunden Lebensjahre“, die wir erleben können. Denn wir wollen nicht nur unserem Leben mehr Jahre geben, sondern den Jahren auch (gutes) Leben. ...



Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland. Juli 2019 — Juni 2020

  •   01.12.2020                             
  • Menschenrechtsbericht

Fünfter Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland.

u.a.:Abschiebung und Krankheit:
Perspektiven aus der Praxis und menschenrechtliche Verpflichtungen


Fehlende Behandelbarkeit einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung im Herkunftsland


Verfahren zur Prüfung krankheitsbedingter Abschiebungsverbote
im Asylverfahren


Bürokratische und rechtliche Hürden: Zugang zum Gesundheitssystem


Verschärfung der Hürden in AnkER-Zentren und Abschiebungshaft


Sonderfall: Abschiebungen aus der stationären Behandlung


Entwicklungen in Themen der vorherigen
Menschenrechtsberichte: Wohnungslosigkeit - Zugang zu Bildung
für geflüchtete Kinder - Zugang zu Kitas - Zugang zu Schule - Rüstungsexporte -  Wirtschaft und Menschenrechte

Kriege der Bundeswehr um Rohstoffe - Rohstoffstrategie der Bundesregierung

 



Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Liste der 30 Grundrechte


 Eine Asylrechtsverschärfung jagt die andere. Wir ziehen Bilanz zu einem Jahr »Hau-Ab-Gesetz II«. Foto: Tina Zapf / PRO ASYL


PRO ASYL: Ein Jahr »Hau-Ab-Gesetz II«: Was hat sich getan?  

 



Was hat Klassengesellschaft mit rassistischer Gewalt zu tun?

Materialistische Kritik an Rassismus


Warnung vor neuem Normalzustand

»Höchste Wachsamkeit geboten«

»Grundrechtereport 2020«: Gesundheit und Versorgung im Ausnahmezustand, jW 3.Juni 20


Grundrechte und Grundbedürfnisse  

Gerechtigkeitsfrage gestellt

»Alternativer Verfassungsschutzbericht«: Bürgerrechtsorganisationen stellen »Grundrechtereport 2020« vor. Soziales, Gesundheit und Klima großgeschrieben, jW 3.Juni 20



Grundrechte-Report 2020

Grundrechte-Report 2020 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland.









Viele Stimmen müssen einbezogen werden

Britta Rabe und Michèle Winkler vom Grundrechtekomitee sehen staatliche Maßnahmen gegen Coronakrise kritisch

Inwiefern sind gesellschaftliche Gruppen unterschiedlich von den staatlichen Maßnahmen betroffen?

Besteht die Gefahr, dass Einschränkungen der Bürgerrechte auch nach der Corona-Krise bestehen bleiben?



Rom e.V.

Offener Brief an die Zivilgesellschaft

In Zeiten der Krise ist es essenziell, zusammenzuhalten und die Menschenrechte und unsere demokratischen Grundwerte aktiv zu verteidigen.
Eine Demokratie ist nur so stark wie die Menschen tagtäglich ihre Einhaltung und Umsetzung einfordern.
Deshalb ist ein demokratisches Miteinander immer, aber besonders in Zeiten der Krise, auf solidarisches Handeln angewiesen.


... Deshalb müssen die Lager und Unterkünfte, in denen die Menschen
auf engstem Raum und unter katastrophalen Bedingungen leben, evakuiert werden!


Gemäß den Forschungsergebnissen des European Roma Rights Centers (ERRC) hat die Mehrheit der Rom_nja in Europa keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser


sofortiger Abschiebestopp


Aufgrund des hohen Anteils von Rom_nja unter den Geflüchteten muss auch in
Romanes und Serbokroatisch informiert werden.



Rote Hilfe mahnt zur demokratischen Wachsamkeit auch und gerade in Zeiten von Corona

Grundrechte nicht dauerhaft außer Kraft setzen

 


Globales Soziales Grundrecht Zugang zu sauberem Wasser


#Weltwassertag

Krankheiten und Pandemien bekämpfen – Recht auf Wasser wirksam umsetzen

Auch neun Jahre nach dessen offizieller Anerkennung ist das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und auf Sanitärversorgung leider noch immer ein Luxus, der 2,2 Milliarden Menschen weltweit vorenthalten bleibt. Von der mangelhaften Umsetzung des Rechts auf Wasser sind besonders sozial und ökonomisch abgehängte Menschen betroffen, vorwiegend in sogenannten „Entwicklungsländern“. Doch auch in der EU ist keine flächendeckende Versorgung gewährleistet.

Aktuell führt uns die Corona Pandemie die Wichtigkeit von einem gesicherten Zugang zu Wasser für die Eindämmung von Krankheiten vor Augen. Denn ohne Wasser kein Händewaschen. Deswegen ist die Situation in den griechischen Hotspots besonders kritisch: wegen den miserablen hygienischen Zuständen und der lückenhaften Versorgung mit Wasser, könnte dort ein Ausbruch von Covid-19 zu einer der tödlichsten und schändlichsten humanitären Katastrophen dieses Jahrhunderts führen. Deutschland und die EU müssen jetzt handeln, um den Massentod tausender hilfsbedürftiger Menschen zu verhindern.

Die Bundesregierung darf sich ihrer internationalen Verantwortung nicht entziehen. Auch der von Deutschland mitverursachte Klimawandel sowie die Produktion und der Import von wasserintensiven Produkten, heizt die weltweite Wasserknappheit an.

Wir fordern die wirksame Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser in Deutschland, der EU und weltweit. Dafür muss der Klimawandel bekämpft, ein Lieferkettengesetz umgesetzt und Infrastruktur geschaffen werden


PM 21.März 20: Michel Brandt, Linksfration im Bundestag



Materialien zum Thema Recht auf Nahrung



Die Gesundheitscharta der Menschen

...

Gesundheit als Menschenrecht

...

Krieg, Gewalt, Konflikte und Naturkatastrophen zerstören Gemeinwesen und verletzen die Würde der Menschen. Sie haben schwere Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen, besonders auf Frauen und Kinder. Eine forcierte Aufrüstung und ein aggressiver und kor-rupter  internationaler  Waffenhandel  unterminieren die soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Sie verhindert auch, dass genügend Ressourcen für den sozialen Sektor zur Verfügung stehen.Diese  Charta  ruft  Menschen  in  der  ganzen  Welt dazu auf: ....


Medien im Ausnahmezustand - Ein Offener Brief an den Deutschlandfunk

Es beschleicht einen das unheimliche Gefühl, dass eines Tages, "wenn die Pandemie vorbei ist", die Politiker*innen wehmütig zurückblicken und feststellen werden: Nie war es so einfach zu regieren, wie im Ausnahmezustand. ........


Grundrechte-Report 2019

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland


Ein Projekt der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von Pro Asyl, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung.

Herausgeber: Bellinda Bartolucci, Iris Burdinski, Marie Diekmann, Rolf Gössner, Julia Heesen, Martin Heiming, Hans-Jörg Kreowski, Britta Rabe und Rosemarie Will.

Redaktion: Leoni Michal Armbruster, Iris Burdinski, Marie Diekmann, Julia Heesen, Martin Heiming, Stefan Hügel, Bernd Mesovic, Britta Rabe, Rosemarie Will, Michèle Winkler und Christine Zedler.

Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M.,
2019, ISBN 978-3-596-70434-7,
208 Seiten, 12.00 Euro.


Grundrechte-Report 2018

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland u.a.:

Die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist verfassungswidrig

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Vom Aufnahmeland zum Abschiebeland: Das »Hau-ab-Gesetz«

Die verfolgten Retter



Menschenrechtsbericht 2019


Menschenrechtsbericht 2018


Plädoyer für universelle Staatsbürgerschaft. Kritik an Abschottung von USA und EU


global pasport




10. Dez 2016: Internationaler Tag der Menschenrechte
"Menschenrechte für alle"

Audios der Vorträge, Analysen, Berichte und Kommentare


Parallelbericht des deutschen Instituts für Menschenrechte an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) im Rahmen der Prüfung des 19.-22. Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland, Berlin, April 2015, Inhaltsverzeichnis  



Menschenrechte und vor allem soziale Grundrechte für alle

Schule für alle – das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme - davor, dazu:

  • ausreichend Nahrungsmittel
  • sauberes Trinkwasser
  • eine schützende Unterkunft
  • medizinische Versorgung 
  • Schutz und Sicherheit vor Verfolgern oder Überfällen


Diese  Aufzählung kann nur eine vage Vorstellung von dem ungeheuren Ausmaß der  Aufgaben in Flüchtlingslagern mit mehreren zehntausend oder  hunderttausenden Flüchtlingen geben.


Am 4. Dezember verleiht die Internationale Liga für  Menschenrechte in Berlin die Carl-von-Ossietzky-Medaille an

SOS  Méditerranée e.V. und den Dokumentarfotografen Kai Wiedenhöfer. Warum  ist Ihre Wahl auf diese beiden Preisträger gefallen?


Die Forderung nach rechtlicher und sozialer   Gleichberechtigung aller Menschen ohne Ausnahme wurde nicht in Europa   oder Nordamerika zuerst aufgestellt, sondern in Afrika: 1222 in der   Charta von Mande (Charte du Manden) im damaligen Mali-Reich.


Gleichberechtigung

"Europäer und Nordamerikaner haben die Menschenrechte, mit denen die   Gleichberechtigung aller zum Gesetz erhoben wird, für sich gepachtet und   führen in ihrem Namen einen Krieg nach dem andern. Sie lehren in ihren   Schulen, Menschenrechte seien bei ihnen erstmals verkündet worden. Vor   allem die Unabhängigkeitserklärung der USA vom 4. Juli 1776 und die   Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen   Nationalversammlung vom 26. August 1798 werden genannt. Diese Dokumente stellten tatsächlich einen Fortschritt dar, wenn man davon absieht, dass  z. B. Sklaven, aber auch Kinder und Frauen im Verständnis vieler ihrer  Autoren nicht als Menschen galten. Vor allem aber ging die rechtliche  Gleichheit mit massenhafter, neuer sozialer Ungleichheit einher. Der  französische Schriftsteller Anatole France spottete daher 1894 über die  »majestätische Gleichheit des Gesetzes, das Reichen wie Armen verbietet,  unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu  stehlen«. Dabei ist es geblieben. Die Europäische   Menschenrechskonvention von 1950 blendet den Anspruch auf soziale und   kulturelle Gleichberechtigung einfach aus.

Das ist woanders   anders. So spielen diese Rechte in der Menschenrechtscharta der   Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) von 1981 eine zentrale   Rolle. Vor allem aber: Die Forderung nach rechtlicher und sozialer   Gleichberechtigung aller Menschen ohne Ausnahme wurde nicht in Europa   oder Nordamerika zuerst aufgestellt, sondern in Afrika: 1222 in der   Charta von Mande (Charte du Manden) im damaligen Mali-Reich. Sie richtet   sich auch gegen Sklaverei, Hunger und Krieg. Die UNESCO erklärte sie   2009 zum immateriellen Weltkulturerbe. In deutschen Reden über   Menschenrechte kommt sie nicht vor." jw, 20.Aug 16




http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_MenschenrechteBasisdaten  korrigiert   Titel: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte   Art: Völkergewohnheitsrecht   Rechtsmaterie: Menschenrechte   Fundstelle: OHCHR   Anmerkungen: Verabschiedung am 10. Dezember 1948 per Resolution 217 A (III) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen   Quelle: OHCHR (deutsch) und OHCHR (englisch)

 

  1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
  2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

 

  1. Everyone charged with a penal offence has the right to be presumed innocent until proved guilty according to law in a public trial at which he has had all the guarantees necessary for his defence.
  2. No one shall be held guilty of any penal offence on account of any act or omission which did not constitute a penal offence, under national or international law, at the time when it was committed. Nor shall a heavier penalty be imposed than the one that was applicable at the time the penal offence was committed.


Artikel 13

  1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
  2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Article 13

  1. Everyone has the right to freedom of movement and residence within the borders of each State.
  2. Everyone has the right to leave any country, including his own, and to return to his country.

Artikel 14

  1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
  2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Article 14

  1. Everyone has the right to seek and to enjoy in other countries asylum from persecution.
  2. This right may not be invoked in the case of prosecutions genuinely arising from non-political crimes or from acts contrary to the purposes and principles of the United Nations.

 Artikel 15

  1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
  2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Article 15

  1. Everyone has the right to a nationality.
  2. No one shall be arbitrarily deprived of his nationality nor denied the right to change his nationality.

Artikel 16

  1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
  2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
  3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Article 16

  1. Men and women of full age, without any limitation due to race, nationality or religion, have the right to marry and to found a family. They are entitled to equal rights as to marriage, during marriage and at its dissolution.
  2. Marriage shall be entered into only with the free and full consent of the intending spouses.
  3. The family is the natural and fundamental group unit of society and is entitled to protection by society and the State.

Artikel 17

  1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
  2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Article 17

  1. Everyone has the right to own property alone as well as in association with others.
  2. No one shall be arbitrarily deprived of his property.

Artikel 18   Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.     Article 18   Everyone has the right to freedom of thought, conscience and religion; this right includes freedom to change his religion or belief, and freedom, either alone or in community with others and in public or private, to manifest his religion or belief in teaching, practice, worship and observance.     Artikel 19   Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.     Article 19   Everyone has the right to freedom of opinion and expression; this right includes freedom to hold opinions without interference and to seek, receive and impart information and ideas through any media and regardless of frontiers.  


Artikel 18   Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.     Article 18   Everyone has the right to freedom of thought, conscience and religion; this right includes freedom to change his religion or belief, and freedom, either alone or in community with others and in public or private, to manifest his religion or belief in teaching, practice, worship and observance.     Artikel 19   Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.     Article 19   Everyone has the right to freedom of opinion and expression; this right includes freedom to hold opinions without interference and to seek, receive and impart information and ideas through any media and regardless of frontiers


Artikel 20

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Article 20

  1. Everyone has the right to freedom of peaceful assembly and association.
  2. No one may be compelled to belong to an association

Artikel 21

  1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
  2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
  3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Article 21

  1. Everyone has the right to take part in the government of his country, directly or through freely chosen representatives.
  2. Everyone has the right to equal access to public service in his country.
  3. The will of the people shall be the basis of the authority of government; this will shall be expressed in periodic and genuine elections which shall be by universal and equal suffrage and shall be held by secret vote or by equivalent free voting proceduresArtikel 22   Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.   Article 22   Everyone, as a member of society, has the right to social security and is entitled to realization, through national effort and international co-operation and in accordance with the organization and resources of each State, of the economic, social and cultural rights indispensable for his dignity and the free development of his personality.  

Der ›Grundrechte-Report 2016‹ thematisiert nicht nur die globale  Massenüberwachung durch Geheimdienste,

den umfassenden Datenmissbrauch  und die strukturelle Verharmlosung rechter Gewalt.

Das jährlich  erscheinende Handbuch zu Menschenrechts- und Grundrechts-Verletzungen in  Deutschland berichtet unter anderem von der

Abschottung gegenüber  Flüchtlingen durch Grenzschließungen, den unzähligen Abschiebungen von  Asylsuchenden

sowie von der Inkaufnahme des tausendfachen Todes von  Flüchtlingen im Mittelmeer.


"Eu-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien wird pauschal die Absicht unterstellt, Sozialleistungen zu mißbrauchen. (…) unter der Formel »Zusammenhalt der Gesellschaft« (Abschnitt 4 des Koalitionsvertrages) wird unter den Leitbegriffen »Armutswanderung« (Seite 108) und »Flüchtlingsschutz« (Seite 109) zunächst eine Bedrohung durch Zuwanderung in die Sozialsysteme suggeriert. (…)"


... Papierlose müssen mitunter für zwei Euro Stundenlohn schuften. Wenn Gewerkschaften dabei einfach wegschauen, spielen sie den Ausbeutern in die Hände. Wir dürfen nicht tatenlos bleiben; nicht nur aus moralischen Gründen, weil man diese Menschen nicht diskriminieren darf, sondern weil es im Interesse der gesamten Arbeiterklasse ist: Arbeitsplätze für Kernbelegschaften dürfen nicht zerstört und zu Dumpinglöhnen verramscht werden. Daß Migranten diesen Machenschaften rechtlos ausgeliefert sind, hängt mit der Abschottungspolitik Europas zusammen, auch dazu müssen Gewerkschaften Stellung beziehen.


Systematische Ausspähung von Flüchtlingen auch für die Kriegführung? EU rüstet Todesgrenze auf


Die Hauptstelle Befragungswesen hört mit im Asylverfahren


Welche Auswirkungen das militärische Aufrüstungs-Abschottungsprogramm "Eurosur" auf die Über-Lebensbedingungen und Fluchtwege von Flüchtlingen hat - Interviews mit Stefan Dünnwald und Bernhard Schmitt


Per Gesetz ist festgelegt, dass Asylsuchende nicht in Wohnungen leben sollen, sondern in Heimen. Die werden meist privat betrieben. Auch wenn sich viele Kommunen mit Händen und Füßen dagewehrt haben, die entsprechenden Verträge offenzulegen, sind doch immer wieder Details bekannt geworden. Und die zeigen: Billiger als der normale Mietzuschuss sind diese Heime meist nicht. Doch der Staat profitiert von den Sammelunterkünften auf andere Weise. Denn sie sind immer auch ein Ghetto. Sie isolieren und stigmatisieren die Bewohner. (…) Dass das Leben in den überfüllten Lagern die Flüchtlinge zermürbt , nimmt der Staat dafür ebenso hin, wie dass die Heime eine bevorzugte Zielscheibe von Rechtsextremen sind....


Grundrechtereport zum Verbrennungstod Oury Jallohs im polizeigewahrsam

Der freiheit beraubt und verbrannt