Gegen Abschiebungen, Rassismus, Faschismus und Krieg, Bleiberecht und gleiche Rechte für Alle

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Situation der Flüchtlinge in Mannheim
dokumentiert: Anfrage der Bündnis90-die Grüne(GIG) Gemeinderatsfraktion in Mannheim

Anfrage: Gesundheitsversorgung von statuslosen Menschen in Franfurt 01.11.2008

Der Magistrat wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten:

  1. Steht das Sprechstundenangebot des Gesundheitsamtes allen Personengruppen zur Verfügung, die als „illegal“ eingestuft werden?
  2. Wie sehen die Absprachen des Gesundheitsamtes mit den Kliniken im Detail aus?
  3. Werden die Absprachen seitens der Kliniken und des Amtes eingehalten? Gab es Schwierigkeiten und Beschwerden?
  4. Wird die Anonymität der betroffenen Personen gewahrt, damit sie dieses Angebot nutzen können? Gab es Fälle, wo die Zusage der Anonymität nicht eingehalten und statuslose Menschen an die Ausländerbehörde gemeldet wurden?
  5. Gab es von Seiten der Ämter Repressionen gegenüber behandelnden Ärzten bzw. betroffenen Personen? An wen können sich Personen in solch einem Fall wenden?
  6. Werden bei der Versorgung von schwangeren Frauen für Entbindungen Kostenanteile erhoben? Wenn ja in welcher Höhe und was passiert, falls Frauen diesen Betrag nicht aufbringen können?
  7. Wird die medizinische Sprechstunde nur vom Gesundheitsamt angeboten oder gibt es auch andere Träger, die ähnliche Angebote haben?
  8. Falls andere Träger ähnliche Angebote haben, wurde bisher eine Koordination oder Kooperation angestrebt?
  9. Mit welchen Migrantenvereinen und Flüchtlingsdiensten steht das Gesundheitsamt in Kooperation?

Begründung:
Im Bericht zu den Aktivitäten für Statuslose (B 310/2008) ging der Magistrat auf die Gesundheitsversorgung ein. Beim Lesen des Berichts entsteht der Eindruck, dass vieles in diesem Bereich gemacht worden sei. Allerdings lässt der Bericht mit seiner sehr allgemein gehaltenen Form keine detaillierten Rückschlüsse über die konkrete Arbeit in diesem Bereich zu.

DIE LINKE. im Römer
Lothar Reininger
Fraktionsvorsitzender

Anfragestellerin / Anfragesteller:
Stv. Yildiz Köremezli-Erkiner
Stv. Zehra Ayyildiz
Stv. Hans-Joachim Viehl



http://dielinke-im-roemer.de/front_content.php?idcat=119&idart=1114

Bleiberechtsumsetzung und soziale Lage der Flüchtlinge in Mannheim
Antrag der Linken Liste Mannheim
vom 21.Jan 2008



Informationsvorlage / Beantwortung des Antrags 134 / 2007 der Linken Liste Mannheim, LiLiMa

zur Umsetzung des (unzureichenden) Bleiberechtskompromisses der IMK vom Nov 2006



1.6.2007



Umsetzung der Bleiberechtsregelung der IMK in Mannheim vom 17.11.2006



zu Frage 1:

in Mannheim leben derzeit insgesamt 480 Personen mit einer Duldung

zu Frage 2:

In den Fällen, in denen möglicherweise die Voraussetzungen gegeben sind, wurden die Betreffenden, bzw. deren Verfahrensbevollmächtigte informiert und auf die Möglichkeit einer Antragsstellung hingewiesen.

zu Frage 3:

Bis zum Ablauf der Antragsfrist am 18.5.2007 wurden isgesamt 152 Anträge auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung gestellt. Davon wurden 32 Anträge positiv und 16 Anträge negativ beschieden.
1 Antrag wurde zurückgenommen.
In den übrigen Fällen konnte noch nicht abschließend entschieden werden, da die Voraussetzungen noch nicht erfüllt, bzw. nachgewiesen waren.

zu Frage 4:

Den "Antragsberechtigten" wurden keine Unterlagen zur Antragsstellung übersandt, da die Beantragung formlos erfolgen konnte.

Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Antragsfrist durch die Ausländerbehörde der Stadt Mannheim nicht gewährt werden kann. Es handelt sich um eine in der Anordnung des Innenministeriums bestimmte Ausschlussfrist. die dem Einfluss der Gemeinden entzogen ist.

Die geplante Änderung des Aufenthaltsrechts, die im Juli 2007 in Kraft treten soll, sieht im übrigen eine Altfallregelung für langjährige Duldungsinhaber vor, die wesentlich großzügigere Erteilungsmöglichkeiten enthält und keine Antragsfristen mehr vorsieht. Damit erübrigt sich eine Fristverlängerung.
In Fällen, die unter die künftigen Altfallregelungen fallen könnten,finden "Aufenthaltsbeendigungen" schon jetzt nicht mehr statt.

Anfrage zur Gemeinderatssitzung am 15.05.2007


Bleiberechtsregelung auf der Grundlage der Innenministerkonferenz vom 17.11.2006



Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:


  1. Wie viele Menschen leben derzeit mit einem Duldungsstatus in Mannheim?

  2. Wurden   alle in Mannheim wohnenden Menschen mit Duldungsstatus, über die Kriterien für eine Bleiberechtsregelung auf der Grundlage der Innenministerkonferenz, und über die Antragsstellung ausführlich informiert?

  3. Wie ist der Werdegang der Antragsstellung?

  4. Wurden „Antragsberechtigten“ die Unterlagen schriftlich zugesandt, oder sonst auf ihre Antragsstellung hingewiesen?


Aufgrund der Unklarheiten, wie vielen in Mannheim lebenden Menschen mit Duldungsstatus eine Bleiberechtsregelung auf der Grundlage des unzureichenden Beschlußes der Innenministerkonferenz zusteht, und weil nicht bekannt ist, ob sie ausreichend informiert wurden oder aus anderen Gründen ihr Recht der Antragsstellung noch nicht wahrnehmen konnten, beantragt die Linke Liste Mannheim eine Terminverlängerung der Antragsstellung über den 18. Mai 2007 hinaus.



Begründung folgt



Mit freundlichen Grüßen



Stadträtin Gudrun Kuch


Kein Mensch ist illegal
stadtrat Oldenburg
entscheidet sich einstimmig für bleiberechtBleiberecht für geduldete Flüchtlinge jetzt!


stadtrat Frankfurt hat einstimmig abschiebestopp beschlossen

keine Abschiebung - Recht auf Bleiberecht für alle Kinder ...

Kreistagsabgeordneten des Kreises Borken und der Stadtrat von Rheine: Beide Parlamente fordern eine
umgehende Bleiberechtsregelung

Gestern stimmten alle Fraktionen einer gemeinsamen Resolution zu, in der sie von der Innenministerkonferenz eine humanitäre Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge fordern

Freiburg-Dreisamtal.de: Kirchenasyl Freiburg Ost - Bleiberecht für ...Der Gemeinderat der Stadt Freiburg sprach sich für ein Bleiberecht der ...  so SPD-Stadtrat Walter Krögner: Sie sollten in Frieden und Sicherheit aufwachsen ...

SCHNELLINFO 5/2006, 19. Juli 2006, Teil 1 :: Flüchtlingsrat ...Essener Stadtrat fordert vom Innenministerium NRW sich für ein Bleiberecht für  langjährig hier lebende Flüchtlingen einzusetzen

Niedersächsische Kommunen wehren sich gegen die Abschiebunglangjährig geduldeter Flüchtlinge und gehen auf Konfrontationskurs mit CDU-Innenminister.


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Wahlprüfsteine von Aktion Bleiberecht Im Rahmen der Bewegung „Für einen kommunalen Prozess gegen rassistische Diskriminierung“ führen wir von Mai bis Juli 2009 eine breit angelegte Umfrage in der Stadt Freiburg durch. Zunächst richten wir den Fragebogen an alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Freiburger Gemeinderat. Wir bitten Sie den Fragenbogen bis zum 27. Mai auszufüllen und an unten stehende Adresse zu schicken. Uns interessiert mehr ihre persönliche Meinung, weniger die Kommentierung der gesetzlichen Lage.    Frage 1: Bewegungsfreiheit  Ein Teil der Freiburger Bevölkerung, nämlich Flüchtlinge im Asylverfahren und Geduldete, dürfen ihren Landkreis ohne Sondergenehmigung nicht verlassen. Sie müssen vor fremden Angestellten / Beamten begründen, zu welchem Zweck - ob aus privaten, kulturellen, politischen, gewerkschaftlichen oder anderweitigen Gründen – sie Freiburg verlassen wollen. Oft wird für die Bearbeitung eine Gebühr erhoben. Verlassen die Flüchtlinge den Landkreis ohne Genehmigung, droht ihnen eine Geldstrafe, ein Strafverfahren oder sogar eine Gefängnisstrafe. Dies alles kann nachteilige Folgen bei weiteren Aufenthaltsverfahren haben. Flüchtlinge sind also in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Wie beurteilen Sie diesen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit? Würden Sie für eine Änderung eintreten?  Antwort: Ich halte jede Einschränkung von Bewegungsfreiheit von Menschen für unerträglich. Also müsste nicht nur diese Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen unbedingt abgeschafft werden, sondern auch jede Beschränkung der Bewegungsfreiheit für Menschen an Grenzen. Dass es einen freien Warenhandel gibt, aber kein Recht uaf freie Bewegung für Menschen weltweit ist un erträglich. Natürlich setze ich mich mit aller Kraft für eine Änderung ein. 

Frage 2: Recht auf Wohnen  In Freiburg werden Menschen dazu gezwungen, auf einer Fläche von 4,5m² pro Person zu leben. Sie sind oft mehrere Jahre in Sammellagern untergebracht und dürfen nicht 'wohnen'. Der Zugang zum Wohnungsmarkt ist ihnen verboten. Auch wenn Sie die Möglichkeit hätten, bei Verwandten, Bekannten, Familienmitgliedern zu wohnen, wird dies nicht erlaubt. Obwohl allgemein und nachweisbar bekannt ist, dass eine längerfristige Unterbringung unter genannten Bedingungen zu folgenschweren Krankheiten führt, wird an dieser Praxis festgehalten. Das UN-Komitee für wirtschaftliche und soziale Rechte in Genf hat diesbezüglich die BRD zu einer Änderung aufgefordert.  Wie stehen Sie zu dieser Praxis und zur Verletzung grundlegender Rechte?   Antwort: Wohnen ist Menschenrecht. Das gilt logischerweise für alle. Damit gilt auch für alle das Recht auf menschenwürdiges Wohnen. Eine Unterscheidung zwischen Einheimischen und Flüchtlingen ist an diesem Punkt wie auch in allen anderen Bereichen absolut inakzeptabel. Ich bin ohne jegliche Einschränkung für eine gleichberechtigte, menschenwürdige und angemessene Wohnversorgung aller MenschenFrage 3: Zugang zum Arbeitsmarkt  Flüchtlinge, die in der BRD einen Asylantrag gestellt haben, dürfen ein Jahr nicht arbeiten. Danach ist der Zugang zum Arbeitsmarkt durch verschiedene Regelungen sehr erschwert. Oft muss ein gefundener Arbeitsplatz an einen „Bevorrechtigten“ abgegeben werden. Auch die sechswöchige Wartefrist nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche führt oft nicht zum Erfolg. Oft sind es Billigjobs, bei denen die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Mit dem geringen Verdienst müssen die Flüchtlinge ihr Bett im Sammellager bezahlen (z.B. 150 Euro). Sie können auch gezwungen werden Geld für eine eventuelle Abschiebung anzusparen. Neben diesen erschwerten Bedingungen können sie noch zu allgemeiner gemeinnütziger Arbeit gezwungen werden, die mit 1 Euro pro Stunde bezahlt wird.  Wie beurteilen Sie diese arbeitsrechtlichen Sanktionen / Bestimmungen? Welche Lösung würden Sie vorschlagen?  Antwort: .Alle Menschen, die in Freiburg wohnen, sollen hier wohnen dürfen und arbeiten dürfen, ohne jegliche Beschränkung. Ich bin für die Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen und für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Dies muss für alle Menschen gelten, ohne Ausnahme. Frage 4: Sachleistungversorgung   1993 wurden die Asylsuchenden aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt. Erstmals in der neueren Geschichte wurden zwei Würden von Menschen definiert, obwohl die „Würde des Menschen unantastbar“ ist. Asylsuchende erhalten seitdem den „notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung....“ in Sachleistungen. Sie erhalten ca. 35 % abgesenkte Leistungen im Vergleich zur Sozialhilfe, deren Beträge seit 1993 nicht mehr erhöht wurden. Bis zum 14. Lebensjahr bekommen sie 20,45 Euro, danach 40,90 Euro. Das entspricht 1,36 Euro Bargeld am Tag. Davon müssen alle persönlichen Ausgaben, wie Telefon, öffentlicher Nahverkehr, Anwaltskosten, Dolmetscher bezahlt werden. Hinzu wird behördlicherseits bestimmt, was gekauft werden darf.   Wie ist ihre Meinung zu dieser Spaltung im Sozialsystem und der Absenkung der Sozialleistungen?   Antwort: Siehe oben. Eine Ungleichbehandlung von Einheimischen und Flüchtlingen/AsylbewerberInnen ist inakzeptabel. Die Sachleistungsversorgung muss abgeschafft werden, eine Angleichung an die Sozialhilfe umgehend herzustellen. Dazu müssen natürlich die Arbeitsbeschränkungen aufgehoben werden.   
Frage 5: Bildung  Im August 2008 hat der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) gerügt, dass in BaWü nicht alle Kinder von Asylsuchenden und Geduldeten in die Schule gingen. Erst am 22. November 2008, drei Jahre zu spät, hat BaWü eine EU-Richtlinie umgesetzt und damit die Schulpflicht eingeführt. Damit können sie auch eine weiterbildende Schule besuchen. Studium, betriebliche Ausbildungen, Weiterbildung etc. sind nach geltender Rechtslage nach wie vor sehr erschwert und ohne finanzielle Eigenmittel kaum möglich. Nicht einmal ein Sprachkurs kann mit den 40 Euro Bargeld bezahlt werden.   Obwohl internationales Recht, dem die BRD verpflichtet ist, den Zugang zur Bildung für alle fordert, wird Gegenteiliges getan. Wie beurteilen Sie persönlich diese diskriminierende Praxis?  
Antwort: Zugang zu Bildung, und zwar zu guter, und qualifizierter Bildung ist ein zentrales menschliches Grundrecht. Da darf es keinerlei Einschränkungen geben. Kostenloser Hort- KiTa- und Schulbesuch muss selbstverständlich sein- für alle Menschen. Für Flüchtlinge und andere Menschen, die nicht Deutsch als Muttersprache sprechen muss es kostenlose Sprachförderungen geben. Es muss aber auch dafür gesorgt werden, dass alle Kinder (jedweder herkunft, Einheimische wie Zugezogene wie Flüchtlinge) eine gute sprachliche Förderung in ihrer Muttersprache bekommen.
Frage 6: Medizinische Versorgung   Das 1993 eingeführte Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt die medizinische Versorgung auf die Behandlung von „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“. Zahnersatz wird nur gewährt, soweit dies aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Einen Anspruch auf eine bestmögliche Versorgung gibt es nicht. Für die Behandlung von chronischen Erkrankungen besteht abgesehen von der Schmerzbehandlung kein Leistungsanspruch. In der Vergangenheit wurden z.B. notwendige Nierenoperationen verweigert, Kinder bekamen keine Hörgeräte.  Diese Einschränkungen existieren für keine andere Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland.  Wie beurteilen Sie persönlich diesen ausgrenzenden Umgang mit Menschen?   Antwort: Siehe oben. Ich verabscheue jegliche Ungleichbehanlung und Ausgrenzung und lehne natürlich auch die die medizinische Betreuung betreffende strikt ab. Frage 7: Abschiebegefängnisse  Ebenfalls seit 1993 gibt es spezielle Abschiebegefängnisse in der BRD. Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, werden in Abschiebehaft genommen. In der BRD Asyl zu erhalten ist kaum noch möglich. Die Asylanerkennungen liegen im dreistelligen Zahlenbereich pro Jahr. Die Abschiebehaft kann ohne strafrechtliche Verurteilung angeordnet werden und gilt nicht als Strafhaft. Trotzdem unterliegen die Inhaftierten Sonderhaftbedingungen (Keine Umschlusszeiten, eine Stunde Hofgang pro Tag etc.) Schon allein der subjektive Verdacht der Ausländerbehörde, eine Person könnte sich der Abschiebung entziehen, reicht für die Haft aus. Die Dauer der Haft kann bis zu 18 Monaten verhängt werden.   Flucht und Wanderung werden kriminalisiert. Sprechen Sie sich für die Abschaffung der Abschiebegefängnisse aus oder befürworten Sie diese Einrichtungen?   Antwort: Ich spreche mich nicht nur für die Abschaffung der Abschiebegefängnisse aus, sondern für die Abschaffung der Abschiebungen überhaupt. Jeder Mensch soll das Recht haben, sich frei zu bewegen – weltweit. Und jeder Mensch soll das Recht haben, sich niederzulassen und zu wohnen, wo er /sie will – weltweit und ohne jede Einschränkung. Positiver Nebeneffekt einer solchen Regelung wäre vermutlich, dass die reichen Länder vermutlich ernsthaft anfangen würden, etwas gegen den Hunger auf der Welt zu unternehmen und für eine gerechtere und ausgeglichener Weltwirtschaftsordnung. Frage 8: Wahlrecht  In Deutschland genießen Mitmenschen, die keine deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft besitzen kein Kommunalwahlrecht. In Freiburg leben über 13.500 dieser Menschen die im Durchschnitt bereits länger als 17 Jahre in der Stadt sind – unter ihnen auch Personen die Asyl genießen oder „Langzeit-Geduldete“. Ihr Lebensmittelpunkt ist hier und ihr Leben wird von den kommunalen Entscheidungen mitbestimmt. In 17 der 27 EU-Staaten ist das kommunale Wahlrecht deshalb schon Praxis. Kommunalpolitiker-innen können diese deutschen Bestimmungen zum Wahlrecht nicht ändern, trotzdem würden wir Sie gerne fragen:  Wie stehen Sie zu einem kommunalen Wahlrecht (in Deutschland) für Menschen ohne deutsche oder europäische Staatsbürgerschaft?  Antwort: .Ich bin nicht für ein KOMMUNALES Wahlrecht für Menschen ohne deutsche oder europäische Staatsbürgerschaft, sodnern für die Einmführung eines wirklichen ALLGEMEINEN Wahlrechts. Also alle Menschen sollten dort, wo sie leben (in der Regel gilt eine sinnvolle 3-Monats-Frist-Regelung für Zuzüge) auch wählen dürfen – und zwar bei allen Wahlen. Frage 9: Kommunaler Prozess   Wie stehen Sie einer kommunalen Bewegung gegen rassistische Diskriminierung gegenüber, die diese Ungleichheiten verändern möchte? Welchen kommunalen Beitrag könnten Sie sich als Kommunalpolitikerin / Kommunalpolitiker vorstellen?   Antwort: Bewegungen sind dann erfolgreich, wenn sie von unten entstehen, wenn sie von den Betroffenen getragen werden. Mich würde eine solche Bewegung sehr freuen (als Mensch, der in Freiburg geboren wurde, aber bis zum 38. Lebensjahr keinen Deutschen Pass hatte, ganz besonders). In allen Bereichen, in denen es Handlungs- und Auslegungsspielräume für die Kommune gibt, sollten diese genutzt werden im Sinne von Freizügigkeit und Gleichbehandlung (z.B. bei Sachleistungen, Bewegungsfreiheit), dies gilt insbesondere auch beim Umgang der behörden mit Flüchtlingen, die teilweise skandalös ist.Hier müssen Schulungen her und der menschenwürdige Umgang mit Flüchtlingen (wie auch mit anderen besonders hilfebedürftigen Menschengruppen) muss ein Auswahlkriterium bei der Stellenbesetzung sein, nicht Paragraphentreue. Besonders wichtig scheint mir aber eine ideelle Unterstützung seitens der Stadt zu sein, ein Zeichen zu setzen, dass die Stadt sich für Freizügigkeit und Gleichbehandlung wirklich einsetzt, eine materielle Förderung und/oder eine Mitgliedschaft der Stadt Freiburg in Vereinen und Organisationen, die sich für die Belange der Flüchtlinge einsetzen, könnte so ein Zeichen sein Hierfür werde ich mich auch weiterhin mit aller Kraft einsetzen.   Bitte schicken Sie die Antworten zum Fragebogen an:  Aktion Bleiberecht, minirasthaus, Adlerstr. 12, 79098 Freiburg   Sie können den Fragebogen auch online beantworten und diesen dann an info@aktionbleiberecht schicken.  Den Fragebogen können sie unter:  www.aktionbleiberecht.de/kommunaler_prozess/     herunterladen.  gez. Plenum Kommunaler Prozess gegen rassistische Diskriminierung  http://www.linke-liste-freiburg.de/2009/04/wahlprufsteine-von-aktion-bleiberecht.htmlDas Wegsperren von Menschen in Not muss ein Ende haben. Die Kampagne gegen Ausgrenzung fordert daher:
1. Das Recht auf freie Wahl des Wohnortes für AsylbewerberInnen und geduldete Flüchtlinge
2. Einen Stadtratsbeschluss zur ausschließlich dezentralen Unterbringung
3. Die zügige Umsetzung des Beschlusses durch die Stadtverwaltung
Wohnungen für Flüchtlinge mit Bleiberecht  Die Stadträtin der Linken - offene Liste hat den Antrag gestellt, dass die Flüchtlinge in der Unterkunft Niersteiner Straße in Weilimdorf Mietverträge mit der SWSG bekommen:  Die Flüchtlingsunterkunft Niersteiner Straße soll nach Beschluss des Gemeinderats in Kürze an die SWSG zurückgegeben werden.  Derzeit leben dort noch 90 Personen, etwa die Hälfte davon haben das Bleiberecht. Darunter sind auch sehr große Familien und viele Kinder. Alle Bewohner wohnen dort schon lange Jahre, die Kinder sind dort aufgewachsen und alle Kinder gehen in Weilimdorf in die Schule. Sie werden betreut von einem sehr aktiven Kreis der Flüchtlingsfreunde. Insbesondere die Kinder profitieren durch die Hausaufgabenhilfe. Ich erinnere daran, dass bei der Verschlechterung des Betreuungsschlüssels für Flüchtlinge im Sozialausschuss und mit der Verwaltung Einvernehmen bestand, dass für bleibeberechtigte Flüchtlinge normale Wohnungen bereitgestellt werden sollen, weil dieser Personenkreis auf dem freien Wohnungsmarkt nur sehr schwer zum Zuge kommt.  Ich beantrage:  Die Stadtverwaltung verhandelt mit der SWSG darüber, dass die Flüchtlinge mit Bleiberecht in der Niersteiner Straße bleiben bleiben können und Mietverträge erhalten. Das gilt auch für die beiden Wohnungen im Erdgeschoss, die derzeit als Büro und Versammlungsraum genutzt werden. Die Stadtverwaltung unterstützt den ehrenamtlich tätigen Flüchtlingsfreundeskreis bei der Weiterführung der Hausaufgabenhilfe für die Flüchtlingskinder. Insbesondere unterstützt sie den Flüchtlingsfreundeskreis bei der Suche nach einem geeigneten kostenfrei zu nutzenden Raum im Stadtteil. Die Stadtverwaltung unterstützt die jetzige Heimleiterin der Flüchtlingsunterkunft in der Niersteiner Straße bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz in Weilimdorf, damit sie nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen wird. Ulrike Küstler  http://85.183.64.11/archiv/Lokal/BaWue/KBS/2008/kbs22.pdfGegen Diskriminierung und Rassismus
MM 16.2.2007
16.2.07 In Mannheim wurde noch keine Aufenthaltsgenehmigung nach dem neuen Bleiberecht erteilt / Bewilligungen in Ludwigshafen Geduldete Ausländer brauchen viel Geduld   

Von unserem Redaktionsmitglied Timo Schmidhuber

Als "Start in ein neues Leben" haben Ausländer im November das neue Bleiberecht gefeiert. Doch inzwischen herrscht bei vielen Katerstimmung. Die Vergabe der Aufenthaltsgenehmigungen für die bislang nur geduldeten Migranten läuft nach Einschätzung von Experten nur äußerst schleppend.

"Wir haben den Eindruck, dass den Ausländern in Mannheim Hindernisse in den Weg gelegt werden, statt sie zu unterstützen", heißt es in einer Flüchtlingsberatungsstelle. Auch eine vierköpfige Familie aus der Schwetzingerstadt, die alle Voraussetzungen (siehe Stichwort oben) erfüllt und über die der "MM" im November berichtet hatte, besitzt noch immer keine Aufenthaltserlaubnis.

Tatsächlich wurde in Mannheim bislang keine einzige Genehmigung auf der Grundlage des neuen Bleiberechts erteilt, wie der zuständige Bürgermeister Rolf Schmidt bestätigt. Der Grund: Bei der Erlaubnis müsse das Karlsruher Regierungspräsidium (RP) zustimmen. Die Mannheimer Ausländerbehörde habe die Unterlagen - 75 Anträge wurden bislang gestellt - weitergeleitet. "Eine Entscheidung ist bei uns jedoch noch in keinem Fall eingegangen." Ähnliches ist auch aus dem Heidelberger Rathaus zu hören. 173 Personen haben dort seit Ende November ein Bleiberecht beantragt, drei Mal wurde dem stattgegeben. Auf der anderen Rheinseite, in Ludwigshafen, sieht die Quote dagegen anders aus. Dort sind zwar nur 25 Anträge eingegangen, aber zehn davon wurden bewilligt, die übrigen sind in Bearbeitung. In Rheinland-Pfalz darf die jeweilige Ausländerbehörde vor Ort eigenständig über die Erlaubnis entscheiden.

Beim RP in Karlsruhe wird darauf verwiesen, dass die Bearbeitung eben Zeit beanspruche. "In manchen Fällen brauchen wir von den Leuten noch bestimmte Belege, und es dauert dann auch wieder, bis die bei uns sind", erklärt eine Sprecherin. Den Vorwurf der "Schikanierung" weist sie zurück. "Wir ziehen das Verfahren nicht willkürlich in die Länge, aber wir müssen eben überprüfen, ob die Anforderungen erfüllt sind." Häufig scheitere es daran, dass die Leute keine Arbeit hätten oder keinen Pass ihres Heimatlandes vorlegen könnten. Auf die Frage, warum es in Ludwigshafen mehr positive Bescheide gebe, hat die RP-Sprecherin keine Antwort. "Vielleicht haben die Geduldeten da schon Arbeit oder können ihren Pass vorlegen."

Bereits im November hatten Experten viele Fragezeichen beim Bleiberechtsbeschluss gesehen. Etwa die Forderung an die Geduldeten, sich eine Arbeit zu suchen - was aber schwierig ist, wenn man ständig mit der Abschiebung zu rechnen hat. Eine Mannheimer Beratungsstelle berichtet vom Fall eines 18-Jährigen, der schon länger als sechs Jahre in Deutschland lebt. Er sei sich mit einem Ausbildungsbetrieb einig, könnte einen Vertrag unterschreiben. Aber er bekomme als Geduldeter keine Arbeitserlaubnis. "Da werden junge Leben kaputt gemacht", schimpfen die Berater. Das will die RP-Sprecherin so nicht stehen lassen: Wenn ein Arbeitgeber seinem künftigen Beschäftigten einen Vorvertrag gebe, dann bekomme der auch eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er die anderen Kriterien erfülle.

Bei der Frage nach der Familie aus der Schwetzingerstadt hat das RP gestern dann doch noch eine positive Neuigkeit zu vermelden. Die Zustimmung sei bereits in der Post nach Mannheim unterwegs, genauso wie fünf weitere positiv entschiedene Fälle. Dass das RP diese Nachrichten just am Tag der Anfrage vermelden kann, sei "wirklich Zufall", so die Sprecherin.

  Mannheimer Morgen
  16. Februar 2007

Stadträte gegen Gutscheine

Nach Oldenburg fordert jetzt auch das Kommunalparlament von Göttingen, daß Asylbewerber wieder Bargeld erhalten. 

Von Reimar Paul

Kölner Stadtrat fordert den Bundestag auf eine weitergehende Bleiberechtsregelung zu verabschieden – IMK-Beschluss sei unzureichend  

In seinem Beschluss vom 14.12.2006 fordert der Kölner Stadtrat den Deutschen Bundestag auf, zügig eine „wirksame Bleiberechtsregelung mit erfüllbaren Kriterien“ zu verabschieden. Mit der auf der Innenministerkonferenz gefunden Regelung könnten nur wenige der in Köln Geduldeten ein Bleiberecht bekommen. Von den 4.000 Geduldeten lebten über 1.000 schon über 5 Jahre in Köln und seien Ziel einer Bleiberechtsregelung. Der Beschluss der Innenminister würde der Situation dieser seit langer Zeit Geduldeten jedoch nicht gerecht.  

Der Vorschlag von Müntefering und Schäuble für eine bundesgesetzliche Regelung im Vorfeld der Innenministerkonferenz sei besser für eine Lösung des Problems geeignet, weil die Aufenthaltserlaubnis zunächst auch ohne Beschäftigungsnachweis erteilt würde und ein ausreichendes Arbeitseinkommen erst nach zwei Jahren nachgewiesen werden müsse. Der Kölner Stadtrat unterstützt diese Forderung an den Bundestag und fordert ihn weiter auf, durch Klarstellungen im Aufenthaltsgesetz die so genannten Kettenduldungen künftig zu vermeiden. Außerdem solle gut integrierten und in  Deutschland aufgewachsenen geduldeten Jugendlichen eine eigenständige Aufenthaltsperspektive gewährt werden. Der Kölner Stadtrat begrüßt die im Koalitionskompromiss vom 14.11.2006 vereinbarte Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und bittet den Bundesarbeitsminister um eine entsprechende Rechtsverordnung, die Personen nach vier Jahren geduldeten Aufenthalts einen Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung ermöglicht.  

Quelle: Flüchtlingspolitische Nachrichten des Kölner Flüchtlingsrates vom 18.12.2006

Rede Stadtrat Linkspartei im Stadtrat Köln

14. Dezember 2006

Von: Özlem Demirel
Bleiberecht für geduldete Menschen
De Bemühungen, eine Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen in   Deutschland, und damit eine Lösung für das Problem der Kettenduldung zu finden, ist begrüßenswert.

Jedoch ist festzuhalten, dass die Landesinnenminister zwar einen ersten  Schritt gewagt, aber trotzdem eine engherzige Regelung getroffen haben,  die vielen sogenannten geduldeten Menschen, die seit Jahren in  Deutschland leben, den Zugang zu einem Bleiberecht verwehrt. Deshalb  muss auf gesetzlicher Ebene das Problem der Kettenduldungen durch eine  Altfallregelung gelöst werden und des weiteren durch eine Korrektur des  Zuwanderungsgesetzes für die Zukunft gemieden werden.

Der Beschluss der Innenministerkonferenz lautet: Bleiberecht ja- aber  nicht zu teuer. Menschen, die kein Geld oder keine Arbeit haben sind  nicht erwünscht; dabei, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es  doch so, dass Menschen die Geld haben sowieso - egal wann, wo und wie -  so, wie sie es wollen, leben können.

Meine Damen und Herren, neben dem Nachweis eines Arbeitsplatzes hat die  Innenministerkonferenz eine Liste von Ausschussgründen vorgelegt, die  vielen geduldeten Menschen keine Chance auf einen Aufenthaltsstatus  gewährt. Allein der Nachweis über einen Arbeitsplatz wird das größte  Problem darstellen und bedarf deshalb einer großzügigen Handhabung,  indem man diesen Menschen in dieser strukturell schwierigen Situation  Möglichkeiten und Zeit einberaumt, einen Arbeitsplatz zu finden. Denn  schließlich hat sowohl die alte als auch neue Bundesregierung es noch  immer nicht geschafft, Arbeitsplätze zu schaffen.

In ihrem Änderungsantrag spricht die FDP davon, dass man „sozial und  wirtschaftlich integrierten“ Menschen das Recht auf Aufenthalt gewähren  muss und dass man davon absehen muss, den geduldeten Menschen „Anreize  zum dauerhaften Bezug von Sozialhilfe oder anderen sozialen  Transferleistungen“ zu schaffen. Unabhängig davon, dass dies- zwar etwas  schöner verpackt - an die Sozialschmarotzerdebatte erinnert, denn  schließlich soll diesen Menschen keine Anreize „für den weiteren  Verbleib in Deutschland aus Nutzung der Leistungssysteme“ gegeben  werden, spiegelt dies wieder einmal die Arroganz, mit der diese Menschen  betrachtet werden wider.

Die meisten der Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben und   auf der anderen Seite durch die sozialen Leistungssysteme abgesichert   sind, führen nicht das schöne Leben wie sie, Herr Breite, sondern leben in sehr eingeschränkten sozialen und ökonomischen Verhältnissen. Und   diese Menschen verlassen auch nicht aus heiterem Himmel ihre   Heimatländer, sondern sind dazu gezwungen aus politischen, militärischen   und oder ökonomisch lebensbedrohlichen Gründen hierher zu fliehen.

Meine Damen und Herren, um wirklich dem Problem der Kettenduldungen   entgegenzutreten und da eine Lösung zu finden, muss von der   Stichtagsregelung abgesehen werden. Denn so hätte man einen   einzelfallbezogenen Ansatz und könnte mehr Erfolge erzielen. Ein   weiterer und wichtiger Punkt ist, die Mindestaufenthaltsdauer von 6 oder   8 Jahren auf 5 Jahre zu beschränken. Die Kirchen, Wohlfahrtsverbände und  auch Flüchtlingsorganisationen betrachten 3 Jahre für Familien und 5   Jahre für Alleinstehende als maximal erforderliche Aufenthaltsdauer. Im  Aufenthaltsgesetz heißt es sogar im § 25,5: "Die Aufenthaltsdauer soll  erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt worden  ist.“ Und ist damit eigentlich wesentlich kürzer als die von uns hier  genannten 5 Jahre.

Hier in Köln müssen wir in Zukunft all unsere kommunal möglichen  Handlungsspielräume bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen  ausnutzen. Und auch die Ausländerrechtliche Beratungskommission, die es  ja sowieso gibt, bei der Entscheidungsfindung mit einbeziehen, um auch  die tatsächlichen Lebensumstände und Bedürfnislagen der geduldeten  Personen in die Standards einzubeziehen.

Meine Damen und Herren, Menschen sollten eigentlich, unabhängig von  ihrem Geldbeutel oder sozialen Status, das Recht haben, frei zu  entscheiden, wo sie leben. Und dies darf nicht nur von einem  humanistischen Blickpunkt aus vertreten werden, sondern muss ein  politischer Wille sein. Beschließen können wir dies aber leider hier  nicht. Aber wir können doch zumindest als Rat dafür plädieren, dass eine  bessere Lösung als die halbherzige Lösung der Innenministerkonferenz  gefunden wird.

Stadt Aachen appelliert an die Bundesregierung, eine großzügigere Bleiberechtsregelung zu schaffen – nur 4 von 298 Geduldeten fallen unter die IMK-Regelung  

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Aachen kritisiert die Bleiberechtsregelung der IMK als „viel zu restriktiv“. In Aachen könne nach einer ersten Überprüfung nur 4 von 298 Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. In seinem Beschluss vom 4.12.2006 appelliert der Ausschuss an die Bundesregierung, eine weitergehende bundesgesetzliche Regelung zu beschließen.   

Zu den wesentlichen Forderungen gehört eine dynamische Fristenregelung, um auch in Zukunft Lösungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die gesetzlichen Sperrwirkungen bei der Beendigung von Kettenduldungen sollten aufgehoben werden. Die im IMK-Beschluss vorgesehenen Fristen seien deutlich abzusenken, damit nicht von vor­neherein ein Großteil der Betroffenen von der Regelung ausgeschlossen würde. Die Betroffenen sollten mindestens eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, mit der sie sich in Deutschland frei bewegen und einen Arbeitsplatz suchen können. Durch das Angebot von geeigneten Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollte die Integration langfristig Geduldeter in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.   

Sie erhalten den Beschluss und detaillierte Informationen über die Geduldeten in Aachen auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Bleiberecht oder über die Geschäftsstelle.11.12.2006 Anfrage 444 / 2006 Leistungen für Asylberwerber/innen  1. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat, welche und wieviel Geld und Sachleistungen Asylbewerber/innen in Mannheim zustehen. 2. Können Geld- und Sachleistungen für Asyl- bewerber/innen u.U. gekürzt oder gestrichen werden? 3. Wurde der Mannheimer Familienpass auch an die Familien mit Kindern, die in Mannheim geduldet werden ausgegeben?  Begründung:  Die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben muß für jeden in Mannheim lebenden Bürger/in ermöglicht werden. Dies betrifft Alleinstehende mit Duldungsstatus, sowie Kinder, die in Deutschland geboren sind und lediglich wie ihre Eltern einen Duldungsstatus haben.  Mit freundlichen Grüßen Stadträtin Gudrun Kuch


aus dem kommunalen Program der Linken Liste Mannheim LiLi Ma


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Solidarisches Zusammenleben der Bürger


InMannheim leben seit Jahrzehnten Menschen unterschiedlichster Herkunftzusammen. Neofaschistische Umtriebe und Ausländerfeindlichkeit störendas friedliche Zusammenleben der Menschen. Sie lenken von den wahrenUrsachen der Missstände ab.

Wir fordern:
Gleichberechtigung aller in Mannheim lebenden Menschen
entschiedenes Engagement aller Behörden gegen Ausländerfeindlichkeit und neofaschistische Umtriebe;

Schulung in interkultureller Kompetenz

Auflösung der Asylbewerberheime. Unterbringung in normalen Wohnungen. Bargeldauszahlung für den täglichen Bedarf.

Keine Abschiebungen von Flüchtlingen