In der Bolivarischen Verfassung Venezuelas heißt es im Artikel ‚Soziale
Rechte und Familien': "Die Gesundheit ist ein soziales Grundrecht und
Verpflichtung für den Staat, der sie als Teil des Rechts auf Leben
garantiert. Der Staat fördert jegliche politische Maßnahme, die darauf
gerichtet ist, die Lebensqualität, den kollektiven Wohlstand und den
Zugang zu den gesundheitlichen Diensten zu verbessern.
Alle Personen
haben das Recht auf Schutz ihrer Gesundheit…"Asyl/ Flucht
Flüchtlinge sind die wehrloseste MigrantInnengruppe.
Der Entschluss, ihre Heimat zu verlassen, ist immer ein erzwungener.
Daher genießen Flüchtlinge besonderen Schutz.
Etwa 50 Millionen Menschen verlassen nach Schätzungen jährlich
weltweit ihren Heimatort aufgrund widriger Umweltverhältnisse, über 40
Millionen Menschen befinden sich auf der Flucht vor Krieg und
Vertreibung. Für diese Menschen legt das deutsche Grundgesetz im
Artikel 16a fest, dass Deutschland Flüchtlingen Asyl gewährt. 1999
wohnten in Deutschland 1.195.500 Flüchtlinge. Deutschland liegt damit
in Europa – gemessen an der eigenen Bevölkerung – an zwölfter Stelle.
Flüchtlinge
und AsylbewerberInnen werden in Deutschland besonders häufig unter
Verdacht gestellt, ohne zwingenden Grund um Asyl zu bitten; von
„massenhaftem Asylmissbrauch“ ist dann die Rede. Dass unter diesen
Anschuldigungen vor allem die Mehrheit der tatsächlich Verfolgten und
Schutzbedürftigen zu leiden hat, ist klar und begründet umso mehr den
Einsatz für deren Rechte.