Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
Festung Europa
1999-2003 509 Tote an EU-Grenzen

 Mitteilung an die Medien

Zum Prozess wegen des Brandes im Mannheimer Abschiebeknast.

 Wer sind die wahren Täter? 

Am 12.  Mai dieses Jahres hatte es in einem Container des Mannheimer Abschiebegefängnisses auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) gebrannt. Bei dem Brand wurden 2 Abschiebegefangene verletzt. Einer von ihnen war einige Tage in Lebensgefahr und wurde in ein künstliches Koma versetzt. Er lag mehrere Wochen im Krankenhaus.

Gegen die beiden Gefangenen wurde sehr schnell nach dem Brand Haftbefehl erlassen. Sie wurden wegen „schwerer vorsätzlicher Brandstiftung und Körperverletzungangeklagt. In der Berichterstattung unmittelbar nach dem Brand wurde die Abschiebehaft als Ausdruck des staatlichen Rassismus nicht hinterfragt.

 Der Prozess gegen die beiden Angeklagten begann am 3. November vor dem Landgericht Mannheim und endete am 29. November nach fünf Verhandlungstagen. Auch im Prozess gegen die beiden Angeklagten wurde die Praxis der Abschiebehaft, die bis zu 18 Monate dauern kann und faktisch oft schlimmer als Strafhaft ist, obwohl sie rechtlich keine Strafe ist, stillschweigend gerechtfertigt.

 Jedes Gefängnis ist ein Ort extremer Unfreiheit. Für die Abschiebegefangenen kommt noch die Angst vor einer drohenden Abschiebung und erneuter Verfolgung im Herkunftsland hinzu. Der Entzug der Freiheit und die Ungewissheit vor der Zukunft erzeugen bei den Gefangenen Hilflosigkeit und Verzweiflung. Depressionen und Selbsttötungen sind in Abschiebegefängnissen nicht selten. Auch treten immer wieder Gefangene aus Protest gegen ihre Inhaftierung einzeln oder in Gruppen in den Hungerstreik.

Im Zeitraum von 1993 bis 2009 verletzten sich in Deutschland 858 Flüchtlinge aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung oder sie versuchten sich umzubringen und überlebten z.T. schwer verletzt.

59 Menschen kamen in diesem Zeitraum in Abschiebehaft ums Leben.

(Siehe ARI ((Antirassistische Initiative)) Berlin, „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen, 2010 ).

 Ein von Abschiebegefangenen gelegter Brand ist ein Verzweiflungsakt und kein Verbrechen. Bei dem Brand am 12. Mai wurden die beiden Männer, die jetzt vor Gericht standen, fast getötet. Die beiden Angeklagten entkamen den Flammen in ihrer Zelle in letzter Minute - alle anderen Gefangenen waren von den Wachleuten schon in Sicherheit gebracht! 

 Das Urteil ist ein Versuch, die Normalität der rassistischen Abschiebehaft zu bestätigen. Der Angriff gegen diese unmenschliche Normalität wurde von der Justiz hart sanktioniert. Ein Gefangener wurde zu 3 Jahren und 7 Monaten Gefängnis wegen „schwerer Brandstiftungverurteilt, wobei ihm seine angebliche Aggressivität“  und seine Impulsivitätbesonders negativ ausgelegt wurden. Die Staatsanwältin hatte für ihn sogar 5 Jahre und 6 Monate Haft beantragt. Der andere Angeklagte wurde freigesprochen, weil er nach Ansicht des Gerichts für die Brandlegung nicht infrage käme. Das Gericht betonte wohlwollend, dass er friedlichsei. Allerdings wurde er die ganze Haftzeit hindurch täglich mit Psychopharmaka ruhig gestellt. Der genaue Hergang des Brandes wurde nicht aufgeklärt.

 Eines kam bei der Beweisaufnahme ans Tageslicht: Die Alarmanlage im Container-Abschiebeknast ist äußerst  unzureichend. Es gibt in jeder Zelle zwar einen Notrufknopf. Wenn Alarm ausgelöst wird, leuchtet lediglich ein Licht außen über der Zellentür auf. Im Raum der Angestellten einer Sicherheitsfirma ertönt dann ein Summton. Dieser kann aber nur gehört werden, wenn sich auch jemand in diesem Raum aufhält!

Die Angeklagten sagten, sie hätten ziemlich bald nach Ausbruch des Brandes den Notrufknopf gedrückt und laut um Hilfe geschrien. Sie seien in Panik geraten, weil niemand zu Hilfe kam. Warum das so war, wurde auch nicht aufgeklärt!

 Die Abschiebehaft steht am Ende der Kette eines repressiven institutionellen Rassismus, der die Flüchtlinge ausgrenzt und entrechtet durch Unterbringung in Lager, Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht) und der medizinischen Versorgung. In einigen Bundesländern (beispielsweise in Baden-Württemberg) gibt es für die Flüchtlinge lediglich Sachleistungen oder beschränkten Einkauf in einem einzigen Laden („point store) wie in Mannheim. Hier kann nur nach einem Punktsystem und teurer als bei Lidl oder Aldi eingekauftwerden. Die Flüchtlinge bekommen an Bargeld für einen Monat nur ein minimales Taschengeld von 40 Euro. Hinzu kommt ihre oft entwürdigende Behandlung durch die zuständigen Behörden und für viele von ihnen ein Aufenthaltsstatus auf Abruf sogenannte Duldung, d.h. Aussetzung der Abschiebung. Die sog. Asylpolitik hat vor allem die Funktion die Flüchtlinge abzuwehren.

Die Ursachen für den Brand im Mannheimer Abschiebegefängnis liegen im gesellschaftlichen System von Ausgrenzung und Rassismus und nicht beim Verurteilten. Erst wenn dieser Normalität ein Ende bereitet wird, fällt auch die Ursache weg für eine solche Verzweiflungstat wie sie in diesem Prozess verhandelt wurde.

Daher kämpfen wir für ein Bleiberecht für alle und für die Abschaffung der Abschiebehaft ! 

 

Bündnis gegen Abschiebungen (BgA) Mannheim,                                                             Mannheim, den 6. Dezember 2010

Kontakt: bleiberechtsbuendnis@web.de


 

 

Mannheim, den 6. Januar 2009

Initiative für die Rückkehr der Familie Berisha

c/o Jugendzentrum in. Selbstverwaltung Mannheim

Käthe-Kollwitz-Str. 2-4

68169 Mannheim

                                                                                             

Frau                                                                                               

Oberbürgermeisterin

Dr. Eva Lohse

Rathaus-Center

 

67059  Ludwigshafen

 

Übergabe von Unterschriften für die Rückkehr und ein Bleiberecht der Familie Berisha

 

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

 

wir sind seit einigen Jahren mit der Familie Berisha sehr gut befreundet. Die rücksichtslose Abschiebung von Frau Berisha und vier ihrer fünf Kinder in den Kosovo hat uns sehr betroffen gemacht. Unsere nach der Abschiebung gebildete Initiative setzt sich für die baldige Rückkehr der Familie nach Deutschland und ein Bleiberecht für sie ein. Für dieses Ziel haben wir bis jetzt rund 1000 Unterschriften gesammelt. Diese Unterschriften übergeben wir Ihnen im Rathaus-Center am Donnerstag, den 8. Januar.

 

Wie Sie wahrscheinlich wissen, wurden fast alle Mitglieder der Familie Berisha am  4. November 2008 frühmorgens aus der Flüchtlingsunterkunft am Rampenweg in Ludwigshafen-Rheingönheim nach Pristina, Kosovo abgeschoben.

Dabei wurden unseres Wissens etwa 30 Polizisten eingesetzt - allen Abgeschobenen wurden Handschellen angelegt. Der Familie wurde lediglich eine Stunde Zeit zum Packen ihrer persönlichen Sachen gelassen.

Mutter und Kinder der Familie lebten bis zu ihrer gewaltsamen Abschiebung 17 (!) Jahre in Deutschland. Drei der fünf Kinder sind in Deutschland geboren und noch minderjährig. Sie wurden aus ihrem Freundeskreis gerissen und der Möglichkeit beraubt, weiter in die Schule zu gehen.

Die Mutter ist nachweislich schwer krank (Diabetes und ein Herzdefekt). Im Juli 2008 wurde von einer kardiologischen Klinik in Ludwigshafen eine Indikation für eine Herzoperation gestellt. Die Abschiebung stellt eine nicht hinnehmbare zusätzliche Gesundheitsgefährdung für die Mutter dar und hätte alleine schon deswegen nicht vorgenommen werden dürfen!

Bei der Ankunft auf dem Flughafen Pristina hatte Frau Berisha ihre notwendigen Medikamente nicht mehr bei sich. Sie waren ihr vorher von Polizisten abgenommen worden!

 

Wir wissen, dass die Mutter im Kosovo derzeit nicht medizinisch behandelt wird. Überhaupt ist die Gesundheitsversorgung im Kosovo – vor allem für mittellose Menschen – unzureichend. Mit großer Wahrscheinlichkeit hat Frau Berisha im Kosovo keine Aussicht auf die notwendige Herzoperation.

Außerdem ist die Existenz der Familie völlig ungesichert, zumal die Familie der im Kosovo diskriminierten Minderheit der Ashkali (sog. albanisierte Roma) angehört.

 

Wir halten die Abschiebung der kranken Mutter und vier ihrer Kinder nach 17 Jahren Aufenthalt in Deutschland für unmenschlich und in keiner Weise gerechtfertigt! Auch viele Menschen, die von der unnötigen und rücksichtslosen Abschiebung durch Zeitungsberichte oder unseren Protest auf der Straße erfuhren sind ebenso empört wie wir selbst. Daher haben wir  in wenigen Wochen 1000 Unterschriften für die Rückkehr der Familie sammeln können.

 

Als Oberbürgermeisterin und oberste Chefin der Stadtverwaltung tragen Sie, Frau Dr. Lohse  eine wesentliche Verantwortung für die Abschiebung der Familie Berisha und die daraus entstandenen Folgen.

Wir bitten Sie jetzt, die Möglichkeiten, die ihr Amt Ihnen gibt, zu nutzen und sich aus humanitären Gründen für die schnellstmögliche Rückkehr der Familie nach Deutschland und ein Bleiberecht für sie einzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martina Baumhauer

 

Im Auftrag der Initiative „Für die Rückkehr der Familie Berisha"




Protest vor der Ausländerbehörde gegen die gewaltsame Abschiebung einer schon siebzehn Jahre in Ludwigshafen lebenden Familie in das Kosovo

Am Donnerstagnachmittag, dem 13. November haben etwa 30 Menschen spontan vor der Ausländerbehörde Ludwigshafen gegen die rücksichtslose Abschiebung von Frau Berisha und vier ihrer fünf Kinder in das Kosovo  protestiert.
Bei der Protestaktion vor der für die Abschiebung verantwortlichen Ausländerbehörde in der Marienstr. 8 (LU-Hemshof) verteilten UnterstützerInnen der Familie Flugblätter an Passantinnen und BesucherInnen der Behörde und sammelten Unterschriften für die Familie. Für sie forderten die Versammelten ebenso wie die sehr interessierten BesucherInnen einhellig ein Rückkehr- und Bleiberecht. In einem Redebeitrag wurden die skandalösen Umstände der Abschiebung der Familie Berisha scharf kritisiert. Auch wurde über die weiterhin bestehende Gefahrenlage für im Kosovo lebende Minderheiten-Angehörige informiert.

Die Abschiebung der Familie Berisha am frühen Dienstagmorgen des 4. November war eine Nacht- und Nebelaktion, bei der 30 Polizeibeamte im Einsatz gewesen sein sollen. Die aus dem Schlaf gerissenen Familienmitglieder hatten nur 1 Stunde Zeit bis zum Abtransport zum Flughafen Baden-Baden..Lediglich 100 Euro und die Kleidung, die sie am Körper trugen, durften sie mitnehmen. Sie wurden getrennt voneinander einzeln in Polizeiautos gepackt. Drei minderjährige Kinder wurden mit Handschellen gefesselt.

Empörend an dieser brutalen Abschiebung ist auch, dass die Ausländerbehörde  gewichtige Tatsachen zum Nachteil der abgeschobenen Familie völlig unberücksichtigt gelassen hat:

Die allein erziehende Mutter lebt seit 17 Jahren hier und ist schwer herzkrank,  eine Herzoperation war geplant. Ihre medizinische Versorgung ist  im Kosovo äußerst ungewiss.. Drei der vier abgeschobenen Kinder sind in Deutschland geboren. Die  Familie hat keine Verwandten mehr im Kosovo und lebt derzeit auf der Straße. Sie erhält  keinerlei Unterstützung von den dortigen Behörden.
Weder der Anwalt der Familie noch das Diakonische Werk der evangelischen Landeskirche wurden  vor der Abschiebung informiert, obwohl der Asylbeauftragte der Diakonie, Manfred Asel  bei einem "Runden-Tisch" der Integrationsbeauftragten der Stadt, Hannelore Jalonen und den Haupt-Verantwortlichen für die Asylpolitik in Ludwigshafen,  Matthias Fuchs und Jürgen Blaul eine Liste mit Härtefällen von "Geduldeten" vorgelegt hatte. Auf dieser Liste stand auch der Name der Familie Berisha.  Im Falle einer beabsichtigten Abschiebung war für die auf der Liste stehenden geduldeten Flüchtlinge vorherige Kommunikation vereinbart.
Entgegen den Empfehlungen der UNHCR (Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen), die wegen des mangelhaften Gesundheitssystems im Kosovo davon abrät, dorthin kranke Menschen abzuschieben, wurde die schwer kranke Mutter zusammen mit ihren Kindern abgeschoben.

Die Familie gehört der Minderheit der Ashkali an. Diese Minderheit wird im Kosovo von der Mehrheitsbevölkerung und den an der Macht befindlichen albanischen Behörden als "serbenfreundlich" eingeschätzt. Darüber hinaus gelten die Ashkali als "albanisierte" Roma und werden wie die übrigen Minderheiten im Kosovo diskriminiert. Im Jahre 2004 hat es größere Pogrome und zahlreiche gewalttätige Angriffe auf Angehörige der Ashkali gegeben. Häuser, Klöster und Kirchen wurden zerstört und  Menschen obdachlos gemacht. Viele verloren jegliche Möglichkeit, weiterhin ihre Existenz zu sichern. Tausende wurden vertrieben, viele flüchteten. Drahtzieher der im Grunde rassistischen Verfolgungen waren die Machthaber im heutigen Kosovo!
Minderheiten finden im Kosovo in der Regel immer noch keine Arbeit und keine Wohnung. Ihre gesundheitliche Versorgung ist unzureichend. Nach unseren Informationen erhalten Abgeschobene in der Regel weder finanzielle noch sonstige Hilfe.

Außerdem darf nicht vergessen werden:

In den neunziger Jahren hat die damalige Schröder-Fischer-Regierung  zusammen mit den anderen Nato-Regierungen  gegen Jugoslawien, einen internationales Recht missachtenden Angriffskrieg geführt. Vorher und auch später waren deutsche Regierungen Vorreiter bei der Politik der Teilung und Zerschlagung Jugoslawiens - durch Schüren von ethnischen Konflikten und durch frühzeitige und vorschnelle Anerkennung der einzelnen Teilrepubliken als selbständige Staaten. Die bundesdeutsche Politik ist daher eine wesentliche Ursache für die Flucht von Menschen aus dieser Region - und auch für die existentielle Not Vieler im heutigen ehemaligen Jugoslawien.
Daraus ergibt sich für die deutschen  Behörden zum Mindesten die Pflicht,  jugoslawischen Flüchtlingen ein uneingeschränktes Bleiberecht zu gewähren. Flüchtlinge dürfen - unabhängig von ihrem jeweiligen Bleiberechtsstatus - auf keinen Fall abgeschoben und in ihrem Herkunftsland einer ungewissen und  bedrohlichen Zukunft ausgesetzt werden.



Die so genannte Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland bietet den meisten Betroffenen keinen wirklichen Schutz. Flüchtlinge leben oft in Unsicherheit und Angst vor drohender Abschiebung und haben eingeschränkte Rechte. Sie werden diskriminiert, häufig gedemütigt, eingeschüchtert und am Ende abgeschoben.
Viele Flüchtlinge erleben diese Nicht-Asyl-Politik als "Zweite Verfolgung" (Heiko Kaufmann, ehemaliger Sprecher von Pro Asyl). Diese Politik bekämpft die Flüchtlinge und begünstigt daher das offen proklamierte, rassistische Ziel der Nazis, Deutschland "ausländerfrei“ zu machen.

Daher müssen wir auch den staatlichen und behördlichen (institutionellen) Rassismus bekämpfen.
Die derzeitige bundesdeutsche "Asyl"politik muss abgeschafft werden. Es ist dringend notwendig, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung und ein uneingeschränktes Bleiberecht zusammen mit den Flüchtlingen zu erkämpfen!



Wir fordern für die Familie Berisha ein sofortiges Rückkehr- und Bleiberecht!

 

Mannheim, den 6. Januar 2009







Mannheim, den 14. November 2008   


Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim



Bleiberecht auch für den Sohn der Familie Yildiz!


Der Kampf für ein Bleiberecht der vierköpfigen kurdischen Flüchtlingsfamilie Yildiz (Ludwighafen) ist - nach 4 Jahren zäher Auseinandersetzung allem Anschein nach endlich erfolgreich verlaufen.

Vater und Tochter erhielten im vergangenen Jahr ein humanitäres Bleiberecht aufgrund ihrer schweren Traumatisierung. Auch die Mutter der Familie konnte danach bleiben.


Monatelang hingegen drohte dem Sohn der Familie die Abschiebung. Nachdem selbst ein Härtefallantrag und ein erneuter Folgeantrag gescheitert waren, wurde vor einigen Monaten von der Uniklinik in Heidelberg ebenfalls zweifelfrei festgestellt, dass der Sohn ebenfalls an einer durch die Verfolgung bedingten schweren Traumatisierung (das ist eine schwere seelische Verletzung mit lebenslangen Folgen) leidet. Dies hat jetzt endlich auch bei ihm dazu geführt, dass er vor wenigen Tagen ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erhalten hat.

Ganz sicher spielte auch die solidarische Unterstützung einer ganzen Menge von Menschen aus der Region eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung des Bleiberechts für die Familie!


Für die UnterstützerInnen der Familie war dies immer eine exemplarische Auseinandersetzung. Sowohl was das Verfolgungsschicksal der gesamten Familie angeht, als auch hinsichtlich des Widerstandes gegen die zuständigen Behörden, die die herrschende Asylpolitik rigoros umzusetzen bestrebt waren. Die bürokratisierte alltägliche unmenschliche sog. Asylpolitik bedeutet generell für die betroffenen Flüchtlinge eine permanente Unsicherheit. Diese haben große Angst vor Abschiebung und sind vielfachen Schikanen ausgesetzt- und das oft über Jahre hinweg: Kein Wunder, dass oft Flüchtlinge aufgrund dieser zweiten zermürbenden Verfolgung in Deutschland körperliche und psychische Krankheiten bekommen.


So wie der Familie Yildiz geht es tausenden Menschen, die nach Deutschland kommen und hier Schutz suchen Viele, haben Ähnliches erlebt und werden gnadenlos abgeschoben mit Hilfe eines Asylrechts, das diesen Namen nicht verdient, weil es auf Abschottung und pure Verwertbarkeit orientiert ist. Dies war auch bei Familie Yildiz trotz ihrer schwerer Verfolgung geplant. Ohne unsere anhaltende Solidarität wäre sie nach einer ersten Abschiebung im Jahre 1997 sicher erneut in ihr Herkunftsland Türkei abgeschoben worden.

Für uns hat jeder Mensch ein Recht auf Existenz, „Inländer“ wie „Ausländer“. Ganz egal, aus welchem Land letzterer hierher kommt, auch unabhängig davon ob er schwer, weniger oder gar nicht im engeren Sinne verfolgt wurde.


Wir fordern Bleiberecht für alle im global gewordenen Kapitalismus, der nicht an den konkreten Bedürfnissen der Menschen sich orientiert, sondern an den Zwängen der Kapitalverwertung und dem abstrakten Prinzip des Profits.


Die Familie und das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim (BgA) danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die sich solidarisch für das Bleiberecht der Familie eingesetzt haben!



Bleiberecht für alle!

Offene Grenzen und uneingeschränkte Bewegungsfreiheit!!

Gleiche Rechte für alle - gegen diskriminierende Sondergesetze!

Gegen Abschiebungen, Abschiebeknäste, rassistische Razzien, Lagerunterbringung,

Arbeitsverbot!


Kein Mensch ist illegal!


Mannheim, den 23.April 2007


Bündnis gegen Abschiebungen (BgA) Mannheim

 



Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim

c/o JuZ Mannheim

Käthe-Kollwitz-Str. 2-4


Mannheim, den 2. August 2006

Mitteilung an die Medien

Familie Gündüz/Güngor trotz Gefahr der Retraumatisierung abgeschoben!


Die in Mannheim lebende Familie Gündüz / Güngor, bestehend aus der alleinerziehenden Mutter und drei Kindern, wurde heute morgen – trotz einer zweimonatigen Duldung und ohne vorherige Ankündigung - gegen den entschlossenen gewaltfreien Widerstand von 20 UnterstützerInnen vor dem Mannheimer Polizeipräsidium - in die Türkei abgeschoben. Vorher waren die Asylanträge abgelehnt und auch vom Petitionsausschuss ein Bleiberecht verweigert worden.

Dies alles geschah,

  • obwohl es in den kurdischen Gebieten im Osten der Türkei in den letzten Monaten erneut zu massiven Übergriffen seitens des türkischen Militärs gekommen ist,

  • obwohl bereits der Ehemann in der Türkei aufgrund seiner politischen Aktivitäten mehrmals inhaftiert und schließlich gefoltert und ermordet wurde.

  • obwohl auch Frau Gündüz selbst mehrmals festgenommen und misshandelt wurde und dadurch schwer traumatisiert ist, was auch in mehreren ärztlichen Gutachten bestätigt wurde.

Deutsche Behörden hatten schon einmal versucht, die Familie abzuschieben. So erfuhren wir vom Psychosozialen Zentrum in Wiesloch, in dem Frau Gündüz letztes Jahr stationär behandelt wurde, dass die Polizei bereits damals dort auftauchte, um die Mutter der Familie zwangsweise in die Türkei zurück zu bringen. Doch die Ärzte konnten dies noch verhindern.


Mit der heutigen Abschiebung setzt sich das Regierungspräsidium über sämtliche Erkenntnisse von Fachleuten hinweg. Diese stimmen darin überein, dass Menschen mit Traumatisierungen nach Folter und Misshandlungen nur dann eine Chance auf Heilung haben, wenn sie in Sicherheit leben können und nicht in das Land zurückgeschickt werden, in denen sie massive Menschenrechtsverletzungen erlitten haben.


Verantwortlich für die Abschiebung sind nicht nur das Regierungspräsidium, sondern auch Ärzte, die Frau Gündüz bescheinigten, dass sie angeblich reisefähig sei. Der letzte Arzt, der mit Frau Gündüz zu tun hatte, war Dr.Barabasch aus Stuttgart. Er flog zur Unterstützung bei der gewaltsamen Abschiebung der Familie zusammen mit zwei Beamten der Bundespolizei im Flugzeug mit– ein massiver Verstoß gegen den hippokratischen Eid und offenbar auch ein gutes Geschäft.

Frau Kuch, Gemeinderätin der LINKEN LISTE hatte zwischenzeitlich versucht, den Mannheimer Gemeinderat dafür zu gewinnen, sich des Schicksals der Familie anzunehmen; doch Rolf Schmitt, zuständiger Dezernent für die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde, stimmte ihrem Antrag nicht zu – damit war das Thema erledigt. Auch OB Widder, der wiederholt und heute wieder auf die drohende Abschiebung angesprochen wurde, setzte sich zu spät für ein Bleiberecht der Familie ein.


Die Abschiebung bedeutet, dass die Familie nach einem mehrjährigen Aufenthalt aus dem bisher gewohnten Umfeld herausgerissen wurde und einem ungewissen Schicksal überlassen wird.

Es ist immer wieder erschreckend, wie mit Menschen umgegangen wird, die hier Schutz vor Folter und Verfolgung gesucht haben und die Opfer einer Politik sind, für die Profit und Machteinfluss am wichtigsten und die Menschenrechte nur störend sind.

Nach wie vor zwingen die Lebensverhältnisse, die wesentlich verursacht sind durch die Politik der reichen Länder - auch der BRD - viele Menschen zur Flucht. Ursachen sind u.a. eine ungerechte Wirtschaftspolitik, Waffenhandel und militärische Interventionen.


Wir protestieren daher gegen die menschenverachtende Abschiebung der Familie Gündüz/Güngor

und setzen uns weiterhin dafür ein, dass Flüchtlinge hier Schutz finden und bleiben können!


Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim, www.buendnisgegenabschiebungenmannheim.com

Kontakt Email-Adresse bleiberechtsbuendnis@web.de


Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim

c/o JuZ Mannheim

Käthe-Kollwitz-Str. 2-4


68169 Mannheim


Mannheim, den 8. Juni 2006


Mitteilung für die Medien


Demonstration für ein Bleiberecht von Sedat Yildiz, am Samstag, 10. Juni, Ludwigshafen, Marienstraße

Sehr geehrte Damen/Herren,


hiermit machen wir Sie aufmerksam auf

eine Demonstration für ein Bleiberecht für Sedat Yildiz und bitten um Berichterstattung!


Solidarität mit dem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Sedat Yilidz -

Keine Abschiebung in die Türkei!


Am 3. Mai 2006 hat die Härtefall-Kommission (HFK) des Landes Rheinland-Pfalz in ihrer Sitzung im Innenministerium in Mainz es abgelehnt, den kurdischen Flüchtling Sedat Yildiz aus Ludwigshafen als Härtefall anzuerkennen und ihm damit ein Bleiberecht verwehrt.

Am heutigen Donnerstag, dem 8. Juni hat der Petitionsausschuss des Landtages in seiner Sitzung sich ebenfalls gegen ein Bleiberecht für Sedat Yildiz entschieden.

Mit den beiden Entscheidungen wurde grünes Licht für die Abschiebung von Sedat Yildiz gegeben. Dadurch droht dem Sohn der Familie, Sedat Yildiz erneute und verschärfte Verfolgung, falls er in sein Herkunftsland Türkei abgeschoben würde.

Eine Abschiebung des Sohnes wäre äußerst unverantwortlich und würde die vierköpfige Familie auseinander reißen. Falls die geplante Abschiebung vollzogen würde, wäre das die zweite Abschiebung für den 24jährigen Sohn. Bereits 1997 wurde die gesamte Familie in die Türkei abgeschoben - nach 6 jährigem Aufenthalt in Deutschland, wohin sie 1991 das erste Mal geflüchtet war! Im Jahre 2001 flüchtete die Familie erneut nach Deutschland.


Die Familie wurde wegen ihres Eintretens für die Rechte der kurdischen Minderheit in der Türkei verfolgt. Vater und Tochter wurden in der Türkei gefoltert und sind seitdem schwer traumatisiert (seelisch verwundet). Deshalb erhielten sie vom Bundesamt für Flüchtlinge und Migration in Trier nach langjährigen Auseinandersetzungen endlich im letzten Jahr ein Bleiberecht. Doch die Behörden und jetzt auch HFK und Petitionssauschuss wollen um jeden Preis den Sohn wieder zurück in die Türkei schicken bzw. abschieben, obwohl insgesamt sechs ärztliche Gutachten und Stellungnahmen seit Anfang dieses Jahres ausdrücklich vor einer Abschiebung des Sohnes in die Türkei warnen. Die Ärztinnen und Ärzte befürchten mehrheitlich, dass in diesem Falle Vater und Tochter re-traumatisiert (also extrem seelisch belastet) würden. Sie schließen bei beiden schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zu einer lebensbedrohlichen Situation beim Vater nicht aus.

Dies und die Tatsache, dass die Verfolgung der kurdischen Minderheit in der Türkei seit November des vergangenen Jahres wieder stark zugenommen hat, hat bei den Entscheidungen von HFK und Petitionsausschuss offensichtlich keine Rolle gespielt.

Die Ablehnung eines Bleiberechts für Sedat Yildiz ist mit humanitären Grundsätzen nicht vereinbar. Eine Abschiebung wäre illegitim und verstößt gegen die Genfer Konvention, die auch die Rechte der Flüchtlinge regelt.

Keine Abschiebung von Sedat Yildiz. Sofortiger Abschiebestopp in die Türkei!

Die inhumane Asylpolitik muss beendet werden!

Kein Mensch ist illegal!


Beteiligt euch an der Demonstration für ein Bleiberecht am Samstag, den 10. Juni, 14 Uhr, Treffpunkt: Ausländerbehörde, Marienstr (Ludwigshafen-Hemshof)


Für das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim


im Auftrag: H. Schuh Kontakt: 0621/31 888 15


Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim

c/o JuZ Mannheim

Käthe-Kollwitz-Str. 2-4

68167 Mannheim

Mannheim, den 7.Mai 2006

Mitteilung an die Medien

Negative Entscheidung der Härtefall-Kommission (HFK) des Landes Rheinland-Pfalz -

Sedat Yildiz wurde das Bleiberecht versagt!


Am 3. Mai 2006 hat die HFK des Landes Rheinland-Pfalz in ihrer Sitzung im Innenministerium in Mainz es abgelehnt, den kurdischen Flüchtling Sedat Yildiz aus Ludwigshafen als Härtefall anzuerkennen. Damit hat die HFK grünes Licht für die Abschiebung von Sedat gegeben!


Trotz Veranstaltungen, Demonstrationen, Kundgebungen und Hunderten von Unterschriften aus ganz Deutschland haben die vielen UnterstützerInnen es nicht vermocht, die Kommission zu einer humanitären Lösung zu bewegen.

Die hohe Hürde der 2/3 Mehrheit, die für eine positive Entscheidung notwendig gewesen wäre, wurde nicht erreicht. Die Geschäftsstelle der Kommission, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt und den Charakter eines geheimen Gremiums trägt, begründet in ihrer schriftlichen Mitteilung an Sedat Yildiz ihre Entscheidung mit keinem Wort. Fest steht jedoch, dass die HFK ihr bekannte wichtige Tatsachen nicht zur Grundlage ihrer für Sedat Yildiz fatalen Entscheidung gemacht haben kann!


Für die Gewährung eines Bleiberechts spricht zwingend folgendes:


  • Die Verfolgung der kurdischen Minderheit in der Türkei hat in den letzten Wochen dramatisch zugenommen.

  • Sedat Yildiz wurde schon einmal zusammen mit den übrigen Familienmitgliedern 1997 in die Türkei abgeschoben. Durch ihr Eintreten für die Rechte der kurdischen Minderheit ist die gesamte Familie den türkischen Behörden bekannt. Wegen der immer noch in der Türkei praktizierten „Sippenhaft“ ist der Sohn besonders gefährdet, falls er erneut abgeschoben würde. Außerdem müsste er im Falle einer Abschiebung zur Armee und notfalls auf seine eigenen Landsleute schießen.

  • Für die beiden durch die Verfolgung in der Türkei traumatisierten Familienmitglieder, Vater und Tochter, besteht die große Gefahr einer schweren Re-Traumatisierung, d.h. einer extremen psychischen Belastung, falls der Sohn abgeschoben würde.


Nach dreijährigem Kampf und mehreren juristischen Verfahren erhielten Vater und Tochter im Oktober letzten Jahres endlich aus gesundheitlichen Gründen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier ein Bleiberecht. Daher sind zwar die Eltern und die Tochter vor Abschiebung geschützt, werden aber jetzt durch die Entscheidung der HFK einer extremen, ihre Gesundheit beeinträchtigenden Belastung ausgesetzt!


Seit bekannt werden der Entscheidung der HFK geht es jetzt schon allen Familienmitgliedern sehr schlecht. Drei unabhängige ärztliche Gutachten, die ausdrücklich auf die Gefahr der schweren, möglicherweise sogar lebensbedrohlichen Re-Traumatisierung hingewiesen und aus diesem Grund dringend von der Abschiebung des Sohnes abgeraten hatten, lagen den Mitgliedern der HFK seit Wochen vor. Umso empörender ist die negative Entscheidung der Kommission!


Die Entscheidung gegen ein Bleiberecht für Sedat Yildiz ist illegitim und inhuman! Daher ergibt sich für uns als Konsequenz: Wir werden mit möglichst noch mehr Menschen gegen die jetzt von HFK und rheinland-pfälzischen Innenministerium ausgelöste akute Gefährdung für Leben und Gesundheit von Sedat und der gesamten Familie Yildiz kämpfen. Wir werden uns weiterhin für ein Bleiberecht von Sedat Yildiz einsetzen.


Wir rufen alle fortschrittlichen Menschen auf, solidarisch zu sein

mit der Familie Yildiz und mit dem jetzt akut von Abschiebung bedrohten Sohn Sedat!


Keine Abschiebung von Sedat Yildiz!

Sofortiger Abschiebestopp in die Türkei!

Die inhumane Asylpolitik muss ein Ende haben!

Kein Mensch ist illegal!


Für das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim H. Schuh



Offener Brief
.

An den Innenminister
Herrn Karl Peter Bruch

An die Oberbürgermeisterin
Frau Dr. Eva Lohse

An den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland Pfalz
und Mitglied der Härtefallkommission
Herrn Ulrich Galle


Hiermit bitte ich Sie eindringlich, dem Inhalt und dem Sinn des § 25 bzw. § 23a des Aufenthaltsgesetzes entsprechend, sich in ihrer Funktion als Innenminister, als Oberbürgermeisterin, als Mitglied der Härtefallkommission für ein unbefristetes Bleiberecht von Sedat Yildiz aus humanitären Gründen einzusetzen.

Die vierköpfige Familie Yildiz suchte hier in Deutschland das erste
Mal 1991 Zuflucht vor der Verfolgung in der Türkei. Ihr Asylgesuch wurde abgelehnt und die Familie im Juni 1997 in die Türkei abgeschoben.
Nach ihrer Ankunft wurden die Eltern und ihre beiden Kinder voneinander getrennt und zwei Tage in Haft gehalten. Dabei wurden alle verhört und teilweise geschlagen.

Bei einer Demonstration anläßlich des Newroz-Festes im Jahre 2001 wurden Vater und Tochter gefoltert und schwer traumatisiert. Wegen der zunehmenden Verfolgung flüchtete die Familie im Oktober desselben Jahres erneut nach Deutschland.
Im August 2005 wurde ihnen ein Bleiberecht aus gesundheitlichen Gründen nach § 60 Abs. 7 des neuen Aufenthaltsgesetzes in Aussicht gestellt. Bedingung hierfür war, dass die Familie die Klage gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags zurückzog.

Der Anwalt informierte dann die Familie dahingehend, daß ein Gespräch zwischen dem zuständigen Richter des Verwaltungsgerichtes und dem Verantwortlichen der Ausländerbehörde Ludwigshafen über ein Bleiberecht für die ganze Familie stattgefunden habe. Ein Schreiben der Ausländerbehörde vom 20.10.2005 belegt eindeutig, daß alle vier Familienmitglieder ein Bleiberecht erhalten und daher türkische Pässe beantragen sollten.
Im völligen Widerspruch dazu, teilte die Ausländerbehörde am 30.12.2005 der Familie mit, daß sie keine Möglichkeit sähe, dem 24-jährigen Sohn der Familie, Sedat Yildiz ein Bleiberecht zu gewähren.

Durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen in der Presse und von verschiedenen Protestaktionen ist das Bestreben der Familie und ihrer Unterstützer nach einem gesicherten Asyl wegen politischer Verfolgung in der Öffentlichkeit bekannt geworden.
Im Falle einer Abschiebung in die Türkei ist Sedat Yildiz daher besonders gefährdet. Er ist von der immer noch in der Türkei praktizierten „Sippenhaft“ bedroht. Denn die Familie wird von den türkischen Behörden - aufgrund ihres Engagements in der Türkei und in Deutschland für Frieden und Gleichberechtigung der kurdischen Minderheit -
als „Nestbeschmutzerin“ angesehen.
In der Türkei werden die Menschenrechte insbesondere der kurdischen Minderheit immer noch in gravierendem Maße verletzt. Dass weiterhin Folter verbreitet ist, belegen die aktuellen Länderberichte der Menschenrechts-organisationen Human Rights Watch,  Amnesty International, IHD und TIHV.
Außerdem müßte Sedat Yildiz dort seinen Militärdienst ableisten. Das bedeutet daß er
auch gegen seine Landsleute und gegen Zivilpersonen eingesetzt werden kann. In der Türkei gibt es bis jetzt kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung.

Sedat Yildiz besuchte hier die Hauptschule, hat  dadurch gute deutsche Sprachkenntnisse erworben, nur die Abschiebung verhinderte, daß er den Hauptschulabschluß machen konnte.
Zur Überwindung des traumatisierten Zustands des Vaters ist die weitere Unterstützung des Sohnes dringend notwendig. Statt entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention alles zu tun, um verfolgte Flüchtlinge zu schützen und für die Stabilisierung der Gesundheit durch menschenwürdige und sichere Lebensbedingungen zu sorgen, wird jetzt durch die drohende Gefährdung von Sedat Yildiz die ganze Familie unzumutbar belastet. Besonders bei dem Vater und der Tochter besteht die Gefahr der erneuten Retraumatisierung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Stadt, Datum


Bleiberecht für Sedat Yildiz!

Der kurdisch-türkische Asylbewerber Sedat Yildiz, der mit seiner Familie in Ludwigshafen lebt ist akut von Abschiebung bedroht.
Um ein Bleiberecht für ihn zu erkämpfen brauchen wir die Unterstützung von möglichst vielen Menschen.
Wir haben den beiliegenden Offenen Brief verfasst, der an die Verantwortlichen geschickt werden soll.

Wir bitten den Offenen Brief an folgende Adressen zu schicken:

Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Karl Peter Bruch, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz;  E-Mail: poststelle@ism.rlp.de
Tel: 06131-16-32 00 ;     Fax: 06131-16-35-95

Bürgerbeauftragter und Mitglied der Härtefallkommission von Rheinland-Pfalz,
Ulrich Galle Postfach 3040, 55020 Mainz; E-Mail: poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de
Tel: 06131-289 99-0 ;    Fax: 06131-289-99 89

Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen
Dr. Eva Lohse, Rathaus, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen;
Tel: 0621-504 - 20 00 ;    Fax: 0621- 504-37 81


Bitte das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim informieren, wenn ihr diesen oder euren eigenen Brief an die Verantwortlichen geschickt, gefaxt oder gemailt habt.
Wenn ihr damit einverstanden seid, daß eure Unterschrift auch in einer Zeitungsanzeige veröffentlicht werden kann, teilt uns das bitte gleichzeitig mit.

Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim

c/o Postfach 12 19 65, 68070 Mannheim
bleiberechtsbuendnis@web.de


Martina Baumhauer

Reinhard Gebhardt

Hans Rudolf Schuh

Mannheim, den 22. März 2006

Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim

c/o Jugendzentrum in Selbstverwaltung

Käthe-Kollwitz-Str. 2-4,

68169 Mannheim


Pressemitteilung

05.07.2009


Erneuter rassistischer Überfall in Ludwigshafen

In der Nacht des 30.06. auf den 01.07. gegen 2:30 Uhr stieg ein Mann aus Kenia an der Bushaltestelle in Rheingönheim aus dem Bus. Es kam ihm eine Gruppe von 4-5 jungen Männern entgegen, die ihn zu Boden stießen. Sie traten den am Boden Liegenden brutal mit Füßen. Dabei schrien sie rassistische Parolen wie: „Ausländer raus“.

Ein vorbeifahrendes Auto hielt an und die Gruppe flüchtete. Der Fahrer des Wagens rief die Polizei und einen Krankenwagen. Der angegriffene Mann wurde glücklicherweise nicht lebensgefährlich verletzt. Er erlitt schmerzhafte Prellungen vor allem im Rippenbereich..

Dieser Überfall spät in der Nacht wurde ganz in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft verübt. Es ist daher zu befürchten, dass es sich um einen gezielten Überfall handelt.

Rassistische Gewalt in Ludwigshafen und relative Untätigkeit der Stadtverwaltung

Die Flüchtlingsunterkunft in Rheingönheim liegt weit entfernt von der Innenstadt und in einer abends und nachts menschenleeren Gegend. Die abgelegene Lage erleichtert Faschisten und Rassisten aller Couleur, ihre mörderischen Pläne und Fantasien gegen Menschen aus anderen Ländern, anderer Sprache und anderer Hautfarbe ungestört in die Tat umzusetzen.

Seit Jahren greifen in Ludwigshafen rassistische Täter immer wieder MigrantInnen und Flüchtlinge tätlich an und sie haben auch über ein Dutzend Brandanschlöge auf ihre Unterkünfte und Wohnungen verübt.

Die Stadtverwaltung und die im Rathaus sitzenden Parteien bekämpfen rassistische und faschistische Aktivitäten bisher nicht sonderlich wirksam. Stattdessen verharmlosen sie diese wider besseres Wissen.


Forderungen an die Stadtverwaltung zum Schutz von MigrantInnen und Flüchtlingen

Weil die sichtbare und diskriminierende Ausgrenzung erfahrungsgemäß rassistische TäterInnen in ihrem bornierten Weltbild bestärkt und sie zu Gewalttaten gegen Menschen anderer Hautfarbe, Sprache und Nationalität ermuntert, fordern wir jetzt von der Ludwigshafener Stadtverwaltung:

- die schnelle Aufklärung der Tat, die Bestrafung der Täter und ein konsequentes Vorgehen  gegen rassistische und faschistische Aktivitäten jeglicher Art

- die rasche längst fällige Unterbringung von Flüchtlingen ganz gleich welchen Aufenthalts-Status sie haben - in normalen städtischen Wohnungen

- die Schließung aller Lager und menschenunwürdiger Unterkünfte

 

Bündnis gegen Abschiebungen (BgA) Mannheim

Kontakt: bleiberechtsbuendnis@web.de





weitere offene Briefe

Sehr geehrter Herr Galle,

Es liegen Ihnen die aktuellsten Informationen und medizinischen Gutachten vor, die eindeutig belegen, daß für Sedat Yildiz eine Gefahr für Gesundheit und Leben im Fall einer Abschiebung droht und damit auch für seinen Vater, der dann wieder mal (wie vor dem Gericht in Neustadt) von einem Flash-back seiner Traumatisierung durch die Folterungen und durch Suizidgefahr lebensbedroht ist.

Wie sie wissen, ist derzeit eine Überarbeitung des "Pakets" der Ausländergesetze und damit auch einer gesetzlichen Bleiberechtsregelung in der politischen Diskussion.

Dabei sind wohl auch mehr Ausnahme- regelungen vorgesehen, die über die schlechte unzureichende Regelung der Innenminister hinausgehen.

Die Stellungnahmen aller Flüchtlingsräte, von PRO ASYL und allen anderen gesellschaftlichen Initiativen und politischen Parteien, darunter auch ganze Stadträte und Sozial- und Gesund- heitsausschüsse und Gruppen, die sich für ein weitergehendes Bleiberecht einsetzen sind Ihnen auch bekannt.

Von einigen Landesregierungen und Ausländerbehörden ist zu hören, daß sie schon jetzt versuchen, keine Entscheidungen zu treffen, die der EU-Richlinie widersprechen?

Diese ist seit Oktober 2006  in Kraft,  und die Bundesregierung  hätte sie seit diesem Zeitpunkt in ein Bundesgesetz umsetzen müssen.

Wo bleiben hier die juristischen und parlamentarischen Möglichkeiten, die Regierung zu kontrollieren und mit Sanktionen zu belegen, wenn geltendes Recht nicht umgesetzt oder gebrochen wird, nicht nur in der Asylgesetzgebung, wie Sie wissen, auch bei der Mitwirkung an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen und Waffenexporten, die ja oftmals die Ursachen für Flucht sind.

Wie sie wissen ist darin (EU-Richtlinie) z.B. auch ein weitergehender Schutz von religiösen Minderheiten geregelt, und auch daß eine Abschiebung auch dann nicht in Frage kommt, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit nicht auszuschließen ist.

Im übrigen hat sich auch die Rechtslage in Bezug auf staatliche wie auch nichtstaatliche Verfolgung geändert.

Die EU Asyl Richtlinie versucht sich ein Stück weit an die Genfer Flüchtlingskonvention und die Erklärung der Menschenrechte anzunähern.

Eine sofortige Umsetzung wäre notwendig.

Deswegen ist für mich völlig unverständlich, wie jetzt die Bundesregierung eine Umsetzung erst für nächstes Jahr in Aussicht gestellt hat.

Es wird viel über Integration diskutiert.
Eine Grundvoraussetzung für Integration sind gleiche soziale und auch politische Rechte für alle Menschen, die hier leben; und ein Schutz für alle bedrohten Menschen unabhängig wie lange sie hier leben.

In diesem Sinn möchte ich Sie bitten, sich dafür einzusetzen, daß die Petition für das Bleiberecht von Sedat Yildiz angenommen wird.

Damit kein Mitglied und stellvertretendes Mitglied sich auf "mangelnde Informationen" zurückziehen kann, hat das Bündnis gegen Abschiebungen alle Mitglieder und stellvertretende Mitgliedern auch per Mail über die Sachlage informiert

mfg Reinhard Gebhardt

Mitglied des Bündnises gegen Abschiebungen Mannheim
Mannheim, Zangsumzug von Fluechtlingen

Buendniss gegen Abschiebung Mannheim, 03.08.2005 21:27

Zwangsumzug von Flüchtlingen in Mannheim

Bündnis gegen Abschiebungen, 01.08.2005 20:33


 

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