Erklärung des Nachfolgekomitees der euro-afrikanischen NGO-Konferenz
„Migrationen, Grundrechte und Bewegungsfreiheit“
Für die volle Anerkennung der Flüchtlinge in Marokko und
die Garantie der Grundrechte für alle MigrantInnen
Nach Jahren von Verhandlungen
hat Marokko am 20. Juni 2007
aus Anlass des Weltflüchtlingstags
seine Entscheidung angekündigt,
ein Abkommen mit dem UNHCR (Hoher
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen)
über seinen Sitz abzuschließen.
Das Nachfolgekomitee der euro-afrikanischen
Konferenz „Migrationen,
Grundrechte und Bewegungsfreiheit“
freut sich über diese Entscheidung, die
Marokko, Unterzeichner der Genfer
Konvention, in Übereinstimmung setzt
mit seinen internationalen Verpflichtungen.
Dieses Abkommen sollte dem
UNHCR erlauben, voll und ganz sein
Mandat in diesem Land zu erfüllen. Es
impliziert gleichermaßen, dass Marokko
den Flüchtlingen auf seinem Boden das
Aufenthaltsrecht und alle damit zusammenhängenden
Rechte zuerkennt. Wir
wollen mit größter Wachsamkeit die effektive
Umsetzung dieser positiven Folgen
des Abkommens beobachten.
Wir appellieren jedoch an den
UNHCR, die Anträge, die bei ihm gestellt
wurden, mit größtem Wohlwollen
zu überprüfen, angesichts der freien
Hand, die er bei seiner Einschätzung hat
und unter Anbetracht der politischen Situation
der Länder, aus denen die Mehrzahl
der Asylsuchenden kommt. Das Abkommen
über seinen Sitz darf in keinem
Fall eine größere Strenge in der Beurteilung
von Anträgen mit sich bringen. Unser
Komitee muss gleichermaßen daran
erinnern, dass jeder Person, welches
auch immer ihr Status ist, und ob sie in
ihrem Herkunftsland wohnt oder nicht,
die Rechte zuerkannt werden müssen,
die aufgezählt werden in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte, dem
Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Rechte
ebenso wie in der Konvention zum
Schutz der Rechte der Wanderarbeiter
und ihrer Familien, die Marokko unterzeichnet
hat.
Deshalb darf die Anerkennung des
UNHCR und der Flüchtlinge, die unter
seinen Schutz gestellt werden, in keinem
Fall als Vorwand dienen für eine zunehmende
Repression gegen MigrantInnen,
die nicht in seine Zuständigkeit gehören,
auch diejenigen in einer verwaltungsmäßig
nicht regulierten (=illegalisierten,
d.Ü.) Situation. Die international anerkannten
Rechte der MigrantInnen müssen
garantiert werden. Die Anerkennung
des Asylrechts in Marokko darf auch
nicht die Europäische Union dazu veranlassen,
die Kontrollen an ihren Außengrenzen
zu verstärken, mit dem Risiko,
den Zugang für Asylsuchende zu verwehren,
und vertraglich diesem Land die
internationalen Verpflichtungen zur Ausführung
weiterzugeben, die eigentlich
der EU obliegen.
Unser Komitee erinnert daran, dass die
Sicherheitsmaßnahmen, die die EU
und ihre „Partner“ umgesetzt haben,
die zur Folge haben, dass MigrantInnen
von einem Land ins andere zurück
geschickt werden in Folge von
Kettenabschiebeverträgen und dass
Zurück- und Abschiebungen ohne
gesetzliche Grundlage stattfinden,
keine angemessene Antwort darstellen
auf Situationen von Gewalt und
Elend, in denen die Mehrheit der
afrikanischen Migrationsbewegungen
ihren Ursprung hat.
Die aktuellen Beschränkungen
der Bewegungsfreiheit von Personen,
während die Kapitalströme frei zirkulieren,
bilden nur ein Hindernis für die Migration
der Mittellosen, während die Armut
und die Nicht-Entwicklung wissentlich
aufrechterhalten werden durch die
Mechanismen des internationalen Handels,
die Schulden, die schon mehrfach
zurückgezahlt wurden etc. und die weiter
zunehmenden Abstände zwischen den
Einkommen pro Einwohner zwischen
Europa und Afrika. Nicht nur werden die
repressiven Maßnahmen den Migrationsströmen
kein Ende setzen, sondern auch,
angesichts der permanenten Neuzusammensetzung
der Bewegungen der Personen,
werden sie nur die Gefährlichkeit
zunehmen lassen – die menschlichen
Dramen, die sich täglich an den Grenzen
abspielen, sind der schreiende Beweis
dafür.
Wir fordern den Verzicht auf die von
Sicherheitsdenken und Repression bestimmte
Ideologie der Migrationspolitik,
insbesondere die „Externalisierung“ des
Asyls und die Grenzkontrollen, die Kriminalisierunghttp://www.livepages.de/titlebar/fWizardTitle.do#
der Migrationen, ebenso
wie die rassistischen, fremdenfeindli-
: ausländer- und asylpolitik
chen und diskriminierenden Gesetze.
Wir fordern die Neubegründung der Migrationspolitik
auf der Grundlage der
Menschenrechte und einer wirklichen
Gleichheit der Personen, die auf demselben
Territorium leben, und die sofortige
Legalisierung aller MigrantInnen ohne
Papiere. ■
http://85.183.64.11/archiv/antifa/an15_07.pdf