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Flüchtlingsrat Brandenburg Flüchtlingsschutz grenzenlos
Rassismus in den Amtsstuben aufdecken

Flüchtlingsrat bawü bereitet einjährige "Lager-Kampagne" vor

die Forderungen:

 

Uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für Asylsuchende

Die Gewährleistung des Lebensunterhaltes ohne Sachleistung

sowie für uneingeschränkte medizinische Versorgung.

Dezentrale Unterbringung in menschenwürdigen Wohnungen anstelle großer Sammelunterkünfte

Rücksichtnahme auf kulturelle und religiöse Zugehörigkeit bei der Belegung von Wohnungen

Das Recht auf Kindergarten- und Schulbesuch für

Flüchtlingskinder

Qualifizierte Sozialarbeit mit einem zumutbaren Zahlenverhältnis von Sozialarbeitern zu Flüchtlingen

Integrations- und Beschäftigungsangebote zur Vermeidung von Ghettobildung

Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge, so dass sie legal ihren Stadtoder Landkreis verlassen können.


Genfer Flüchtlingskonvention als Rechtsgrundlage des Asylverfahrens

Aufhebung des Visumszwangs für die Fluchtländer

Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisengebieten

Keine sofortigen Zurückweisungen an den Flughäfen, keine Flughafenverfahren

Keine Zurückweisung von Flüchtlingen an den Außengrenzen der EU

Eine an humanitären Standards orientierte Flüchtlingsaufnahme

Qualifizierte Anhörungen und Entscheidungen durch geschultes Personal des Bundesamtes

Aufklärung der Flüchtlinge über ihre Rechte, kompetente DolmetscherInnen

Anerkennung von Folter als Asylgrund

Abschaffung der Abschiebehaft

Keine Abschiebung in Krisengebiete

Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge


 

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Absolutes Bleiberecht für Roma aus dem Kosovo

Die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg hat sich auf ihrer Tagung am 11.07.09 gegen die Absicht des baden-württembergischen Innenministeriums ausgesprochen, zukünftig auch Roma zur Rückkehr ins Kosovo aufzufordern.


Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen haben nach dem im Mai abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen der Bundesrepublik mit dem Kosovo in den letzten Wochen unisono erklärt, Abschiebungen von Roma seien nach wie vor unverantwortlich. Der EU- Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg hatte noch im Juni betont, wie gefährlich das Leben für Roma im Kosovo sei. Es würde noch Jahre dauern, bevor Minderheiten sicher vor Unterdrückung seien. Man müsse „vorsichtig damit sein, sie zurückzuschicken“.

Viele Roma konnten nicht von der Bleiberechtsregelung profitieren: Jahrelanges Nurgeduldetsein, dazu Arbeitsverbote und mangelnde Bildungschancen bereits im Herkunftsland, das alles stellt für viele ein schwer überbrückbares Hindernis dar für die Integration in den Arbeitsmarkt und eine Arbeit zu finden, die den Lebensunterhalt deckt. Viele sind aufgrund einer Krankheit oder aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht in der Lage zu arbeiten.

Die meisten Roma leben seit vielen Jahren, oft sogar seit Jahrzehnten, unter uns, ihre Kinder sind hier geboren, und Deutschland ist ihre Heimat. Ihre Abschiebung würde eine massive Gefährdung des Kindeswohls und eine Beschädigung ihrer Persönlichkeit bedeuten.

Im Kosovo sind Roma nach wie vor massiver Unterdrückung ausgesetzt. Auch der EU-Menschenrechtskommissar betont, dass derzeit nicht absehbar ist, wann sich an dieser Situation etwas ändern wird. Rückkehrern droht der Aufenthalt in gesundheitsgefährdenden, bleibelasteten Lagern und menschenunwürdigen Behausungen. Hinzu kommt eine Arbeitslosigkeit von deutlich über 90 %, die ein Leben unter humanitären Mindeststandards zusätzlich erschwert. Daran können auch vorübergehende Überbrückungshilfen nichts ändern.

Deutschland hat aufgrund der Geschehnisse während des Nationalsozialismus eine besondere historische Verantwortung für diese Bevölkerungsgruppe. Anstatt die Rückführung der Roma in eine mehr als ungewisse Zukunft voranzutreiben, sollte das Land die Betroffenen bei ihrer Integration unterstützen und ihnen Aufenthaltserlaubnisse gewähren.

Die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg appelliert daher an die Landesregierung,

- keine weiteren Abschiebungen von Roma ins Kosovo durchzuführen

- sowie ein dauerhaftes Bleiberecht für Roma aus dem Kosovo zu gewähren.


AutorIn: Angelika von Loeper 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg


Flüchtlingsrat NRW sorgt sich um Kosovo-Roma. Bleiberechtsregelung greift zu kurz

Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW vom 12.03.2008:

Am gestrigen Dienstag (11.03.2008) hat die erste Sammelabschiebung vom Flughafen Düsseldorf in den nun unabhängigen Kosovo stattgefunden. Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen befürchtet, dass im Laufe der kommenden Monate erstmals auch Roma in großer Zahl in den Kosovo abgeschoben werden könnten, sobald die internationale Verwaltung im Kosovo ihre Kompetenzen an die neue kosovarische Regierung abgegeben hat. Die Flüchtlingsorganisation appelliert an den Landesinnenminister, bei der Anwendung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung großzügiger vorzugehen.

Bundesweit leben in der BRD  mehr als 30.000 Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo, ein großer Teil davon in Nordrhein-Westfalen. Die größte Gruppe sind Angehörige der Roma, die bislang nicht abgeschoben werden konnten, da die internationale Verwaltung im Kosovo, UNMIK, ihre Rücknahme aus Sicherheitsgründen und aufgrund einer desaströsen medizinischen und sozialen Versorgung bislang abgelehnt hat. Dies könnte sich ändern, sobald die UNMIK im Laufe der nächsten Monate das Feld räumen und ihre Kompetenzen der neuen kosovarischen Regierung übergeben wird, befürchtet der Flüchtlingsrat NRW: „Der Druck der deutschen Behörden, Roma-Flüchtlinge zurückzunehmen, wird stark zunehmen“, glaubt Dr. Brigitte Derendorf, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates. Die deutsche Seite habe bereits durchgesetzt, dass seit Anfang dieses Jahres bei Abschiebungen nicht mehr geprüft werde, ob überhaupt ausreichende Wohnmöglichkeiten vorhanden seien, so Derendorf.

Viele der Angehörigen ethnischer Minderheiten leben bereits seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen – häufig mit dem aufenthaltsrechtlich unsicheren Status der Duldung. Eine dauerhafte Perspektive in Deutschland verschafft in den meisten Fällen nur eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Bleiberechtregelung, so Derendorf. „Und die wird in Nordrhein-Westfalen extrem unterschiedlich angewandt: Je nachdem, in welcher Kommune man gemeldet ist, kann man als Flüchtling Glück oder Pech haben.“ Der Flüchtlingsrat appelliert an das Landesinnenministerium, den Ausländerbehörden verbindliche Vorgaben zu machen, die Regelung in Zweifelsfällen zu Gunsten der Flüchtlinge auszulegen.

Zudem seien viele Flüchtlinge von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen. Derendorf: „Schon wenn man ein paar mal im Bus schwarz gefahren ist, kann man vom Bleiberecht ausgeschlossen sein, weil man dann als Straftäter gelte – und die ganze Familie gleich mit.“ Auch wenn man für mehrere Monate ins europäische Ausland ausgereist sei, da dort die Aussichten auf eine Flüchtlingsanerkennung vermeintlich besser gewesen seien, könne man häufig kein Bleiberecht mehr erhalten. Besonders dramatisch sei die Situation für alte und erwerbsunfähige Menschen, so Derendorf: „Diese müssen ihren Lebensunterhalt für ein Bleiberecht komplett selbst sicherstellen, obwohl sie ja gar nicht mehr arbeiten können. Allein die Krankenversicherung kostet in solchen Fällen schon über 1.000 Euro monatlich. Eine solche Vorschrift hat mit Humanität rein gar nichts zu tun.“

http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2745/index.html


10.12.2007

Presseerklärung: Der AK Asyl RLP fordert am Tag der Menschenrechte 2007 : Abschiebehaft Ingelheim abschaffen!



 

Den Ausstieg aus der Abschiebehaft in Ingelheim fordert der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz am heutigen weltweiten Tag der Menschenrechte von der Landesregierung in Mainz.


Der Arbeitskreis Asyl hält die Abschiebehaft als Instrument zur Sicherung der Ausreise abgelehnter Flüchtlinge für äußerst problematisch: Die Freiheitsentziehung allein zur Durchsetzung der Abschiebung verstößt gegen die Menschenrechte und stellt zudem eine unzulässige Kriminalisierung dar.


Im Hochsicherheitsgefängnis in Ingelheim mit 150 Haftplätzen sitzen derzeit ca. 50 Menschen, die Hälfte davon aus Rheinland-Pfalz.


In vielen Fällen sind Flüchtlinge und Ausländer zu Unrecht in Haft. Das zeigen die Bemühungen von Rechtsanwälten und Beratern, die in Ingelheim im Auftrag von Diakonie und Caritas tätig sind: Mehr als ein Drittel der Häftlinge, die von den Anwälten vertreten werden, müssen wieder freigelassen werden. Die Gründe für die Inhaftierung halten einer Überprüfung nicht stand.


Der Arbeitkskreis Asyl Rheinland-Pfalz stellt fest: Abschiebehaft wird von rheinland-pfälzischen Behörden zu oft und zu leichtfertig angeordnet.

Die Schließung der „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ in Ingelheim, so der offizielle Name des Abschiebeknastes ist überfällig.

Ingelheim dicht machen, das wäre der erste Schritt zum Ausstieg aus der Abschiebehaft.


gez. S. Pick






Liebe Freundinnen und Freunde,

unsere Forderung "Kein Abschiebeknast in Ingelheim" ist so alt wie die Haftanstalt.
Wir werden  auch weiter dafür eintreten, dass die "Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige" geschlossen wird.

Die wirklich sehenswerte Ausstellung ""Innenansichten - Bilder aus der Abschiebehaft Ingelheim" wird ab 7. 11. 07  bis 1. 12. 07 in Bad Kreuznach gezeigt.
Sie steht im Zentrum der Bad Kreuznacher Friedenswochen unter dem Motto "Endstation Zaun": Abgeschottet durch Zäune und eine  hohe Mauer warten im Ingelheimer Gefängnis Flüchtlinge auf ihre Abschiebung. Die Bilder und Texte der Ausstellung beschreiben eindrucksvoll die “Endstation" der Flüchtlinge in Deutschland und geben Einblick in die bundesdeutsche Politik der Abschottung.

Wir möchten Sie herzlich einladen zu der  Eröffnung der Ausstellung am Mi, 7.11. 07, 18 Uhr in Bad Kreuznach, Dietrich-Bonhoeffer-Haus . Marie Weber, Sprecherin des AK Asyl KH und Mitglied von ai  und Rechtsanwalt Oedekoven  schildern ihre “Innenansichten" und Erfahrungen in der parteilichen Unterstützung der inhaftierten Flüchtlinge, von denen nicht wenige auch wieder frei kommen.

Einladen möchte ich Euch auch zur  Veranstaltung mit Karl Kopp, Europa-Referent von Pro Asyl
Die, 13. 11. 07, 20 Uhr in Bad Kreuznach, Bonhoeffer - Haus, Kurhausstr. 6
"Hart an der Grenze"
Die Abschottung Europas und die Verletzung der FLüchtlings- und Menschenrechte
am Beispiel der Länder Gricenland, Slowakei, Ukraine und Ungarn"
Einladen möchten wir Sie zugleich zu einer besonderen Kulturveranstaltung:
In einer Konzertlesung am Samstag, 10. 11. um 19 Uhr im Bonhoeffer-Haus 
 thematisieren der Schriftsteller Reiner Engelmann und der Musiker Klaus Brantzen   
Aller Menschen Würde".
Vor 20 Jahren wurde der Arbeitskreis Asyl Bad Kreuznach gegründet. Seitdem bietet die Initiative wöchentlich Beratung an, begleitet Flüchtlinge im Asylverfahren, bei Behördengängen und bei der Integration.
Mit dieser Veranstaltung wollen wir in Erinnerung bringen, dass 20 Jahre AK Asyl auch 20 Jahre Eintreten für die Menschenrechte der Flüchtlinge bedeuten.




Weitere Infos entnehmt bitte dem angehängten Programm (pdf). Rückfragen gerne an mich.
Mit freundlichen Grüssen

Siggi Pick

AK Asyl RLP



Liebe Freundinnen und Freunde,


der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz und der Initiativausschuß für
Migrationspolitik Rheinland-Pfalz protestieren gemeinsam gegen die Pläne der
Landesregierung, in Trier eine Gemeinschaftsunterkunft des Landes
einzurichten: Hier sollen Flüchtlinge nach den ersten drei Monaten weitere 6
Monate untergebracht werden.
Hintergrund ist die seit Monaten sehr geringe Belegung der EAE - aktuell 140
Personen - und die Suche nach Nutzungskonzepten.
Wir lehnen Sammelunterkünfte grundsätzlich ab.

Unser Schreiben an Innenminister Karl Peter Bruch findet Ihr im Anhang

Viele Grüsse

Siggi Pick

12.Sept 2007


Flüchtlingsräte

Zeitschrift der Flüchtlingsräte

Winter 2006

Inhalt

Integration
Weber/ Immenroth, Integration neu denken 4
Engelberts, Integrationskonzepte für
Asylsuchende und Geduldete? 7
Al-Wasiti, Integration muss im
Kopf stattfinden 9
Penteker, Integrationshindernisse und
ihre Folgen für unsere Gesellschaft 11
Bildung
Schröder, Umrisse einer Bildungspolitik
für Flüchtlinge 14
Sonnenburg, Schulpflicht 15
Meine Odyssee in Deutschland 17
Arbeit
Jöhnk, Kein Land in Sicht für Flüchtlinge 18
Loos, Integration und Arbeit 19
Hadeed, Gut ausgebildet und doch arbeitslos 21
Unterbringung
Link, Flüchtlinge wohnen nicht 23
Walbrecht, Das Lager muss weg 26
Behrensen, Auf dem Weg in ein
normales Leben? 28
Geduldetes Exil
Schöneberg, Ich habe das Gefühl,
die spielen mit uns 29
Bergen, Wer über Menschenrechtsverletzungen
spricht, ... 30
Nicht immer bedeutet gute Integration automatisch,
dass Flüchtlinge hier leben dürfen 31
Dietrich, Was ist eigentlich eine Duldung? 32
Familie D. aus dem Kosovo hatte
da mehr Glück... 32
Von Amts wegen desintegriert 33
Dreutler, Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg 34
Ping Pong der Behörden 36
Wir sind ein Teil der Gesellschaft 37
Platinum Playaz 39
Bleiberecht
Der IMK-Beschluss 40
Handreichung zum IMK-Beschluss 42
Dethloff, Kirchenasyl nach der IMK 43
Fluchtgründe & Rückkehrgefahr
Link, Wir hoffen, dass unsere Warnungen
endlich ernst genommen werden - Irak 45
Leukefeld, Schweigender Exodus 46
Gebauer, Alte und neue Fluchtursachen 47


Bleiberechtsregelung geht an den Anforderungen der Betroffenen vorbei

Stellungnahme des Flüchtlingsrats bawue

Publikationen

Rundbrief 3/2006




Schnellinfo Oktober Flüchtlingsrat nrw

SCHNELLINFO 7/2006, 30. Oktober 2006, Teil 1



Download als PDF:


Bundespräsident Köhler hat umstrittenes Richtlinienumsetzungsgesetz unterschrieben Was kommt auf Flüchtlinge zu?

Presseinformation des Flüchtlingsrates NRW vom 24.08.2007

Bundespräsident Horst Köhler hat trotz massiver Kritik das sog. Richtlinienumsetzungsgesetz unterschrieben. Das Gesetz ändert das Zuwanderungsgesetz an zahlreichen Stellen und dient damit offiziell der Umsetzung von 11 EU-Richtlinien in deutsches Recht. Tatsächlich enthält das Gesetz zahlreiche Regelungen, die mit EU-Recht nichts zu tun haben.

Das Gesetz wird MEHR bringen, nämlich:

 

1. mehr Hindernisse für Familien:

·         Vor einem Familiennachzug von Ehegatten prüft die Ausländerbehörde,

o        ob "die Ehe nicht zu dem Zweck geschlossen wurde, dem nachziehenden Ehegatten die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen."

o        und ob keine Zwangsehe vorliegt.

·         Der nachziehende Ehegatte muss

o        mindestens 18 Jahre alt sein

o        sich auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können   Schon VOR der Einreise müssen Deutschkenntnisse vorliegen!

 

2. .... mehr Inhaftierungen:

·         die Zurückschiebungshaft wird ausdrücklich geregelt

·         die Möglichkeit des Gewahrsams auf dem Flughafen ohne richterliche Anordnung geschaffen

·         die Ausländerbehöde soll ohne vorherigen Haftbefehl jemanden in Gewahrsam nehmen lassen können!

 

3. "mehr Schutz für Opfer des Menschenhandels" solange sie nützlich sind:

Die Vorschriften beziehen sich nur auf Opfer von Menschenhandel (§6§ 232 – 233a StGB). Opfer anderer Gewalttaten, insbesondere rassistisch bzw. fremdenfeindlich motivierter Übergriffe, bleiben weiterhin aufenthaltsrechtlich ungeschützt.

Die Opfer können nur dann und so lange eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wie sie für das Strafverfahren gegen die Täter als Zeuge benötigt werden. Findet kein Strafverfahren statt, kommt es auf ihre Zeugenaussage nicht an oder ist das Strafverfahren beendet, erlischt das Aufenthaltsrecht für die Opfer.

 

4. "mehr Schutz für Kriegsflüchtlinge" oder?

In einem neuen § 60 Abs. 7 AufenthG heißt es: " Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat ist abzusehen, wenn er dort als Angehöriger der Zivilbevölkerung einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt ist. Gefahren im Sinne von Satz 1 oder 2, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind bei Entscheidungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen."

Es ist vollkommen unklar, in welchem Verhältnis der zweite Satz zum dritten Satz stehen soll. Können sich nun Kriegsflüchtlinge individuell auf die Gefahren durch willkürliche Gewalt berufen,

oder sind sie "weil die Gefahren der Bevölkerung allgemein drohen" weiterhin darauf angewiesen, dass sich die Innenminister und -senatoren auf Abschiebestopps einigen? (Wie dramatisch das Problem werden kann, sehen wir zurzeit an den Fällen der Tamilen aus Sri Lanka ...)

 

5. mehr Einreiseverweigerung:

Nach einem neuen § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylVfG soll einem Asylsuchenden auch dann die Einreise verweigert werden, wenn "Anhaltspunkte" für die Zuständigkeit eines anderen Staates vorliegen.

 

6. mehr "sichere Drittstaaten":

Ein neuer § 27a AsylVfG fügt den "sicheren Drittstaaten" im Sinne des § 26a eine weitere Gruppe von Drittstaaten hinzu, auf deren Schutz der Asylsuchende zwingend verwiesen werden soll.

Offen bleibt, was denn in Härtefällen passieren soll, in denen dringende persönliche oder humanitäre Gründe ausnahmsweise den Verbleib des Asylsuchenden in Deutschland erforderlich machen.

 

7. ... mehr Belastung für Hilfsbedürftige:

Die Zeit, in der Menschen nur die äußerst niedrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen, wird von drei auf vier Jahre verlängert!

 

8. ... neue Bleiberechtsregelungen:


Darauf werden wir in einer besonderen Mitteilung eingehen.

  (Stefan Keßler, Vorstandsmitglied)



„J.O.G.“ stoppt Irak-Abschiebungen
JOG-Bayern 03.09.2007 18:48 Themen: Antirassismus
Jugendliche Ohne Grenzen, Bayerischer Flüchtlingsrat und Karawane bewegen Airline zum Ausstieg aus Abschiebungen.

Abschiebungen in den Irak können vorerst nicht mehr stattfinden. Die Jugendinitiative „Jugendliche Ohne Grenzen“ (J.O.G.) konnte mit Unterstützung des Bayerischen Flüchtlingsrats, der Karawane-München und anderer Organisationen die irakisch-kurdische Airline Zagros-Air zum Ausstieg aus dem Abschiebegeschäft bewegen. „Unsere Firma hat sich entschieden ab dem 10. September 2007 keine Abschiebungen Depos in den Irak zu akzeptieren“, so Zagros-Air. Damit gibt es keine Airline mehr, die Abschiebungen in den Irak für die Bundespolizei durchführt.
Keiner der jungen Aktivisten hat letzten Montag daran geglaubt, dass dieser Tag solch einen Erfolg bringen würde. Montag Um 9 Uhr landen sie am Flughafen Frankfurt Hahn. Gerade haben sie eine europaweiten Konferenz für die Rechte irakischer Flüchtlinge in Schweden hinter sich. Dann soll es zurück nach München. Auf dem Weg vom Flughafen nach München noch ein kurzer Zwischenstopp in Frankfurt. Dort treffen sie den hessischen Flüchtlingsrat (HFR) und die Initiative gegen Abschiebung (IGA). Im Gepäck haben sie eine Kampagne gegen die Abschiebe-Airline „Zagros Air“ die sie zusammen mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat, Karawane-München, BI Asyl Regensburg, Flüchtlingsforum Regensburg und Münchener Flüchtlingsrat vorbereitet haben. Layout und Finanzierung für 15.000 Protestpostkarten auf deutsch, kurdisch und arabisch stehen. Kontakte für internationale Proteste sind geknüpft. Eine Faxkampagne liegt in der Schublade. Eine Kundgebung vor der Zagros-Air Geschäftsstelle in Frankfurt wird angemeldet und für den 10. September werden gemeinsame Aktionen am Fraport geplant. Denn am 10. September gehen mindestens zwei Abschiebeflüge via Zagros-Air in Richtung Erbil.

Kurz vor der Weiterfahrt nach München dann die spontane Entscheidung Zagros-Air noch einen Besuch abzustatten. Gesagt, getan: Aktivisten von J.O.G., Hessischem Flüchtlingsrat und Karawane-München besuchen die Geschäftsstelle der Airline in Frankfurt. Zwei J.O.G.-Aktivisten werden schließlich zu Frau Balsam El Fauzan, der Geschäftsführerin, vorgelassen.

Von dem Gespräch erwarten wir uns nicht viel. So wird zunächst auch bestritten, dass überhaupt Abschiebungen stattfinden. Dann wird behauptet, dass Zagros gesetzlich dazu verpflichtet sei abzuschieben. Man will die Aktivisten abwimmeln, doch Rebar Hama-Saleh (20) von JOG bleibt stur. „Wir haben mit der vorbereiteten Kampagne und dem Image-Verlust in der irakischen Community gedroht“, so Rebar-Hama Saleh, selber ein Kurde aus dem Irak. „Ich habe gesagt: Sie haben doch Bilder von kurdischen Widerstandskämpfern an der Wand hängen, wir sind doch auf einer Seite“. Plötzlich zeigt auch die Geschäftsführerin persönliche Betroffenheit, erzählt selber von Bekannten, die als Flüchtlinge in Deutschland sind. Nach 45 Minuten kommt das Einlenken: „Wir werden keine Abschiebungen mehr durchführen.“, erklärt Frau Balsam El Fauzan. Sie müsse das jedoch mit der Hauptgeschäftsstelle der Zagros-Group in Erbil abklären.

Der Bayerische Flüchtlingsrat legt am Dienstag nach und setzt Zagros-Air schriftlich eine Frist bis zum 03.09. um öffentlich den Ausstieg aus den Abschiebungen zu erklären, ansonsten würde die Kampagne stattfinden. Die Karawane-München und JOG organisieren Protestanrufe aus ganz Europa bei Zagros-Air in Erbil, die ersten Journalisten fragen bei der Airline an. Der Druck wächst. Dann kommt am Montag den 03.09., ein Fax von Zagros Air: „Laut unserem Gespräch von letzter Woche habe ich, Frau Balsam El Fauzan, mit dem Chef der Linie Zagros Air über die Abschiebungen gesprochen. Unsere Firma hat sich entschieden, ab dem 10. September 2007 keine Abschiebungen Depos in den Irak zu akzeptieren“. (Fax von Zagros-Air, 03.09.2007)

Jetzt wird die Bundespolizei es sehr schwer haben Abschiebungen durchzuführen, denn aus Deutschland fliegen kaum Airlines in den Irak. Austrian Airlines haben ihre Flüge eingestellt nachdem sie beschossen wurden, Zozik-Air, die von München nach Suleymania fliegt hatte bereits gegenüber J.O.G. erklärt, sich an solchen „Schweinereien“ nicht zu beteiligen. Schließlich bleibt als letzte Möglichkeit, dass die Bundespolizei selbst Abschiebeflüge organisiert.

Die Kampagne gegen Irak-Abschiebungen (  http://irak.antira.info) ist daher noch lange nicht am Ende. 70.000 Irakerinnen in Deutschland sind potentiell von Abschiebungen bedroht, da sie keinen gesicherten Aufenthalt haben. 11.000 Iraker wurde die Abschiebung bereits angekündigt. (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2419 und  http://irak.antira.info/widerrufsverfahren) Da Abschiebungen jedoch auf absehbare Zeit nicht möglich sind, erhalten viele Iraker den Status der Duldung, mit dem die „Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise“ gefördert werden soll. Was dass konkret heißt, erklärt Rebar Hama-Saleh von JOG: „Da die Flüchtlinge nicht abgeschoben werden können, sollen sie durch Arbeitsverbote, Lagerunterbringung, Residenzpflicht und Versorgung mit Sachleistungen soweit zermürbt werden, dass sie freiwillig ausreisen.“

„Wir fordern ein Aufenthaltsrecht für alle Flüchtlinge. Diese Politik der Zermürbung und Abschiebung ist nicht nur ein Verstoß gegen internationales Flüchtlingsrecht, sondern zynisch und menschenverachtend.“, erklärt Rebar Hama-Saleh. „In einer Situation mit 700.000 Binnenflüchtlingen im Irak, 1.5 Millionen Flüchtlingen in Syrien und einer Millionen in Jordanien, ist es beschämend zu sehen, dass Deutschland nicht einmal den 70.000 Irakern, die es bis hierher geschafft haben, Schutz gewährt.“

mehr Informationen zu dem Thema Irak Abschiebungen auf der Sonderseite:
 http://irak.antira.info

 

BERATUNGSPRAXIS - aktualisiert 11.05.07
Informationen zur Bleiberechtsregelung

Das Bundesinnenministerium hat nun erste Zahlen zum Bleiberechtsbeschluss der IMK vorgelegt: Im Zeitraum vom 20.11.2006 bis zum 31.03.2007 haben demnach in Baden-Württemberg 9.203 Personen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt. Davon haben lediglich 728 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, 379 Personen wurden dagegen abgelehnt und 1.631 Personen haben eine Duldung zur Arbeitssuche bis zum 30.7.2007 erhalten. 
Einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Beschlusses bietet unsere Infoseite. Dort finden Sie auch weitere aktuelle Dokumente für die Beratungspraxis sowie erste Informationen zur geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung im Rahmen der Änderung des Zuwanderungsgesetzes auf Bundesbene. [mehr]


AK Asyl rlp

Bruch: Bleiberecht menschlich regeln
Artikel aus er Rheinzeitung vom 4.9.2006

 

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