Bundespräsident Köhler hat umstrittenes Richtlinienumsetzungsgesetz unterschrieben Was kommt auf Flüchtlinge zu?
Presseinformation des Flüchtlingsrates NRW vom 24.08.2007
Bundespräsident Horst Köhler hat trotz massiver Kritik das sog. Richtlinienumsetzungsgesetz unterschrieben. Das Gesetz ändert das Zuwanderungsgesetz an zahlreichen Stellen und dient damit offiziell der Umsetzung von 11 EU-Richtlinien in deutsches Recht. Tatsächlich enthält das Gesetz zahlreiche Regelungen, die mit EU-Recht nichts zu tun haben.
Das Gesetz wird MEHR bringen, nämlich:
1. mehr Hindernisse für Familien:
· Vor einem Familiennachzug von Ehegatten prüft die Ausländerbehörde,
o ob "die Ehe nicht zu dem Zweck geschlossen wurde, dem nachziehenden Ehegatten die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen."
o und ob keine Zwangsehe vorliegt.
· Der nachziehende Ehegatte muss
o mindestens 18 Jahre alt sein
o sich auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können Schon VOR der Einreise müssen Deutschkenntnisse vorliegen!
2. .... mehr Inhaftierungen:
· die Zurückschiebungshaft wird ausdrücklich geregelt
· die Möglichkeit des Gewahrsams auf dem Flughafen ohne richterliche Anordnung geschaffen
· die Ausländerbehöde soll ohne vorherigen Haftbefehl jemanden in Gewahrsam nehmen lassen können!
3. "mehr Schutz für Opfer des Menschenhandels" solange sie nützlich sind:
Die Vorschriften beziehen sich nur auf Opfer von Menschenhandel (§6§ 232 – 233a StGB). Opfer anderer Gewalttaten, insbesondere rassistisch bzw. fremdenfeindlich motivierter Übergriffe, bleiben weiterhin aufenthaltsrechtlich ungeschützt.
Die Opfer können nur dann und so lange eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wie sie für das Strafverfahren gegen die Täter als Zeuge benötigt werden. Findet kein Strafverfahren statt, kommt es auf ihre Zeugenaussage nicht an oder ist das Strafverfahren beendet, erlischt das Aufenthaltsrecht für die Opfer.
4. "mehr Schutz für Kriegsflüchtlinge" oder?
In einem neuen § 60 Abs. 7 AufenthG heißt es: " Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat ist abzusehen, wenn er dort als Angehöriger der Zivilbevölkerung einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt ist. Gefahren im Sinne von Satz 1 oder 2, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind bei Entscheidungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen."
Es ist vollkommen unklar, in welchem Verhältnis der zweite Satz zum dritten Satz stehen soll. Können sich nun Kriegsflüchtlinge individuell auf die Gefahren durch willkürliche Gewalt berufen,
oder sind sie "weil die Gefahren der Bevölkerung allgemein drohen" weiterhin darauf angewiesen, dass sich die Innenminister und -senatoren auf Abschiebestopps einigen? (Wie dramatisch das Problem werden kann, sehen wir zurzeit an den Fällen der Tamilen aus Sri Lanka ...)
5. mehr Einreiseverweigerung:
Nach einem neuen § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylVfG soll einem Asylsuchenden auch dann die Einreise verweigert werden, wenn "Anhaltspunkte" für die Zuständigkeit eines anderen Staates vorliegen.
6. mehr "sichere Drittstaaten":
Ein neuer § 27a AsylVfG fügt den "sicheren Drittstaaten" im Sinne des § 26a eine weitere Gruppe von Drittstaaten hinzu, auf deren Schutz der Asylsuchende zwingend verwiesen werden soll.
Offen bleibt, was denn in Härtefällen passieren soll, in denen dringende persönliche oder humanitäre Gründe ausnahmsweise den Verbleib des Asylsuchenden in Deutschland erforderlich machen.
7. ... mehr Belastung für Hilfsbedürftige:
Die Zeit, in der Menschen nur die äußerst niedrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen, wird von drei auf vier Jahre verlängert!
8. ... neue Bleiberechtsregelungen:
Darauf werden wir in einer besonderen Mitteilung eingehen.
(Stefan Keßler, Vorstandsmitglied)
„J.O.G.“ stoppt Irak-Abschiebungen
Jugendliche Ohne Grenzen, Bayerischer Flüchtlingsrat und Karawane bewegen Airline zum Ausstieg aus Abschiebungen.
Abschiebungen in den Irak können vorerst nicht mehr stattfinden. Die Jugendinitiative „Jugendliche Ohne Grenzen“ (J.O.G.) konnte mit Unterstützung des Bayerischen Flüchtlingsrats, der Karawane-München und anderer Organisationen die irakisch-kurdische Airline Zagros-Air zum Ausstieg aus dem Abschiebegeschäft bewegen. „Unsere Firma hat sich entschieden ab dem 10. September 2007 keine Abschiebungen Depos in den Irak zu akzeptieren“, so Zagros-Air. Damit gibt es keine Airline mehr, die Abschiebungen in den Irak für die Bundespolizei durchführt.
Keiner der jungen Aktivisten hat letzten Montag daran geglaubt, dass dieser Tag solch einen Erfolg bringen würde. Montag Um 9 Uhr landen sie am Flughafen Frankfurt Hahn. Gerade haben sie eine europaweiten Konferenz für die Rechte irakischer Flüchtlinge in Schweden hinter sich. Dann soll es zurück nach München. Auf dem Weg vom Flughafen nach München noch ein kurzer Zwischenstopp in Frankfurt. Dort treffen sie den hessischen Flüchtlingsrat (HFR) und die Initiative gegen Abschiebung (IGA). Im Gepäck haben sie eine Kampagne gegen die Abschiebe-Airline „Zagros Air“ die sie zusammen mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat, Karawane-München, BI Asyl Regensburg, Flüchtlingsforum Regensburg und Münchener Flüchtlingsrat vorbereitet haben. Layout und Finanzierung für 15.000 Protestpostkarten auf deutsch, kurdisch und arabisch stehen. Kontakte für internationale Proteste sind geknüpft. Eine Faxkampagne liegt in der Schublade. Eine Kundgebung vor der Zagros-Air Geschäftsstelle in Frankfurt wird angemeldet und für den 10. September werden gemeinsame Aktionen am Fraport geplant. Denn am 10. September gehen mindestens zwei Abschiebeflüge via Zagros-Air in Richtung Erbil.
Kurz vor der Weiterfahrt nach München dann die spontane Entscheidung Zagros-Air noch einen Besuch abzustatten. Gesagt, getan: Aktivisten von J.O.G., Hessischem Flüchtlingsrat und Karawane-München besuchen die Geschäftsstelle der Airline in Frankfurt. Zwei J.O.G.-Aktivisten werden schließlich zu Frau Balsam El Fauzan, der Geschäftsführerin, vorgelassen.
Von dem Gespräch erwarten wir uns nicht viel. So wird zunächst auch bestritten, dass überhaupt Abschiebungen stattfinden. Dann wird behauptet, dass Zagros gesetzlich dazu verpflichtet sei abzuschieben. Man will die Aktivisten abwimmeln, doch Rebar Hama-Saleh (20) von JOG bleibt stur. „Wir haben mit der vorbereiteten Kampagne und dem Image-Verlust in der irakischen Community gedroht“, so Rebar-Hama Saleh, selber ein Kurde aus dem Irak. „Ich habe gesagt: Sie haben doch Bilder von kurdischen Widerstandskämpfern an der Wand hängen, wir sind doch auf einer Seite“. Plötzlich zeigt auch die Geschäftsführerin persönliche Betroffenheit, erzählt selber von Bekannten, die als Flüchtlinge in Deutschland sind. Nach 45 Minuten kommt das Einlenken: „Wir werden keine Abschiebungen mehr durchführen.“, erklärt Frau Balsam El Fauzan. Sie müsse das jedoch mit der Hauptgeschäftsstelle der Zagros-Group in Erbil abklären.
Der Bayerische Flüchtlingsrat legt am Dienstag nach und setzt Zagros-Air schriftlich eine Frist bis zum 03.09. um öffentlich den Ausstieg aus den Abschiebungen zu erklären, ansonsten würde die Kampagne stattfinden. Die Karawane-München und JOG organisieren Protestanrufe aus ganz Europa bei Zagros-Air in Erbil, die ersten Journalisten fragen bei der Airline an. Der Druck wächst. Dann kommt am Montag den 03.09., ein Fax von Zagros Air: „Laut unserem Gespräch von letzter Woche habe ich, Frau Balsam El Fauzan, mit dem Chef der Linie Zagros Air über die Abschiebungen gesprochen. Unsere Firma hat sich entschieden, ab dem 10. September 2007 keine Abschiebungen Depos in den Irak zu akzeptieren“. (Fax von Zagros-Air, 03.09.2007)
Jetzt wird die Bundespolizei es sehr schwer haben Abschiebungen durchzuführen, denn aus Deutschland fliegen kaum Airlines in den Irak. Austrian Airlines haben ihre Flüge eingestellt nachdem sie beschossen wurden, Zozik-Air, die von München nach Suleymania fliegt hatte bereits gegenüber J.O.G. erklärt, sich an solchen „Schweinereien“ nicht zu beteiligen. Schließlich bleibt als letzte Möglichkeit, dass die Bundespolizei selbst Abschiebeflüge organisiert.
Die Kampagne gegen Irak-Abschiebungen (
http://irak.antira.info) ist daher noch lange nicht am Ende. 70.000 Irakerinnen in Deutschland sind potentiell von Abschiebungen bedroht, da sie keinen gesicherten Aufenthalt haben. 11.000 Iraker wurde die Abschiebung bereits angekündigt. (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2419 und
http://irak.antira.info/widerrufsverfahren) Da Abschiebungen jedoch auf absehbare Zeit nicht möglich sind, erhalten viele Iraker den Status der Duldung, mit dem die „Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise“ gefördert werden soll. Was dass konkret heißt, erklärt Rebar Hama-Saleh von JOG: „Da die Flüchtlinge nicht abgeschoben werden können, sollen sie durch Arbeitsverbote, Lagerunterbringung, Residenzpflicht und Versorgung mit Sachleistungen soweit zermürbt werden, dass sie freiwillig ausreisen.“
„Wir fordern ein Aufenthaltsrecht für alle Flüchtlinge. Diese Politik der Zermürbung und Abschiebung ist nicht nur ein Verstoß gegen internationales Flüchtlingsrecht, sondern zynisch und menschenverachtend.“, erklärt Rebar Hama-Saleh. „In einer Situation mit 700.000 Binnenflüchtlingen im Irak, 1.5 Millionen Flüchtlingen in Syrien und einer Millionen in Jordanien, ist es beschämend zu sehen, dass Deutschland nicht einmal den 70.000 Irakern, die es bis hierher geschafft haben, Schutz gewährt.“
mehr Informationen zu dem Thema Irak Abschiebungen auf der Sonderseite:
http://irak.antira.info
BERATUNGSPRAXIS - aktualisiert 11.05.07
Informationen zur Bleiberechtsregelung
Das Bundesinnenministerium hat nun erste Zahlen zum Bleiberechtsbeschluss der IMK vorgelegt: Im Zeitraum vom 20.11.2006 bis zum 31.03.2007 haben demnach in Baden-Württemberg 9.203 Personen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt. Davon haben lediglich 728 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, 379 Personen wurden dagegen abgelehnt und 1.631 Personen haben eine Duldung zur Arbeitssuche bis zum 30.7.2007 erhalten.
Einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Beschlusses bietet unsere Infoseite. Dort finden Sie auch weitere aktuelle Dokumente für die Beratungspraxis sowie erste Informationen zur geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung im Rahmen der Änderung des Zuwanderungsgesetzes auf Bundesbene.
[mehr]
AK Asyl rlp
Bruch: Bleiberecht menschlich regeln
Artikel aus er Rheinzeitung vom 4.9.2006