Wahlprüfsteine
von Aktion Bleiberecht
Im Rahmen der Bewegung „Für einen kommunalen Prozess gegen rassistische
Diskriminierung“ führen wir von Mai bis Juli 2009 eine breit angelegte
Umfrage in der Stadt Freiburg durch. Zunächst richten wir den
Fragebogen an alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Freiburger
Gemeinderat.
Wir bitten Sie den Fragenbogen bis zum 27. Mai auszufüllen und an unten
stehende Adresse zu schicken. Uns interessiert mehr ihre persönliche
Meinung, weniger die Kommentierung der gesetzlichen Lage.
Frage 1: Bewegungsfreiheit
Ein Teil der Freiburger Bevölkerung, nämlich Flüchtlinge im
Asylverfahren und Geduldete, dürfen ihren Landkreis ohne
Sondergenehmigung nicht verlassen. Sie müssen vor fremden Angestellten
/ Beamten begründen, zu welchem Zweck - ob aus privaten, kulturellen,
politischen, gewerkschaftlichen oder anderweitigen Gründen – sie
Freiburg verlassen wollen. Oft wird für die Bearbeitung eine Gebühr
erhoben. Verlassen die Flüchtlinge den Landkreis ohne Genehmigung,
droht ihnen eine Geldstrafe, ein Strafverfahren oder sogar eine
Gefängnisstrafe. Dies alles kann nachteilige Folgen bei weiteren
Aufenthaltsverfahren haben. Flüchtlinge sind also in ihrer
Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Wie beurteilen Sie diesen schweren Eingriff in die persönliche
Freiheit? Würden Sie für eine Änderung eintreten?
Antwort: Ich halte jede Einschränkung von Bewegungsfreiheit
von Menschen für unerträglich. Also müsste nicht nur diese Beschränkung
der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen unbedingt abgeschafft werden,
sondern auch jede Beschränkung der Bewegungsfreiheit für Menschen an
Grenzen. Dass es einen freien Warenhandel gibt, aber kein Recht uaf
freie Bewegung für Menschen weltweit ist un erträglich. Natürlich setze
ich mich mit aller Kraft für eine Änderung ein.
Frage 2: Recht auf Wohnen
In Freiburg werden Menschen dazu gezwungen, auf einer Fläche von 4,5m²
pro Person zu leben. Sie sind oft mehrere Jahre in Sammellagern
untergebracht und dürfen nicht 'wohnen'. Der Zugang zum Wohnungsmarkt
ist ihnen verboten. Auch wenn Sie die Möglichkeit hätten, bei
Verwandten, Bekannten, Familienmitgliedern zu wohnen, wird dies nicht
erlaubt. Obwohl allgemein und nachweisbar bekannt ist, dass eine
längerfristige Unterbringung unter genannten Bedingungen zu
folgenschweren Krankheiten führt, wird an dieser Praxis festgehalten.
Das UN-Komitee für wirtschaftliche und soziale Rechte in Genf hat
diesbezüglich die BRD zu einer Änderung aufgefordert.
Wie stehen Sie zu dieser Praxis und zur Verletzung grundlegender
Rechte?
Antwort: Wohnen ist Menschenrecht. Das gilt logischerweise
für alle. Damit gilt auch für alle das Recht auf menschenwürdiges
Wohnen. Eine Unterscheidung zwischen Einheimischen und Flüchtlingen ist
an diesem Punkt wie auch in allen anderen Bereichen absolut
inakzeptabel. Ich bin ohne jegliche Einschränkung für eine
gleichberechtigte, menschenwürdige und angemessene Wohnversorgung aller
Menschen
Frage 3: Zugang zum Arbeitsmarkt
Flüchtlinge, die in der BRD einen Asylantrag gestellt haben, dürfen ein
Jahr nicht arbeiten. Danach ist der Zugang zum Arbeitsmarkt durch
verschiedene Regelungen sehr erschwert. Oft muss ein gefundener
Arbeitsplatz an einen „Bevorrechtigten“ abgegeben werden. Auch die
sechswöchige Wartefrist nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche führt oft
nicht zum Erfolg. Oft sind es Billigjobs, bei denen die Bundesagentur
für Arbeit zustimmt. Mit dem geringen Verdienst müssen die Flüchtlinge
ihr Bett im Sammellager bezahlen (z.B. 150 Euro). Sie können auch
gezwungen werden Geld für eine eventuelle Abschiebung anzusparen. Neben
diesen erschwerten Bedingungen können sie noch zu allgemeiner
gemeinnütziger Arbeit gezwungen werden, die mit 1 Euro pro Stunde
bezahlt wird.
Wie beurteilen Sie diese arbeitsrechtlichen Sanktionen / Bestimmungen?
Welche Lösung würden Sie vorschlagen?
Antwort: .Alle Menschen, die in Freiburg wohnen, sollen hier
wohnen dürfen und arbeiten dürfen, ohne jegliche Beschränkung. Ich bin
für die Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen und für die Einführung
eines gesetzlichen Mindestlohns. Dies muss für alle Menschen gelten,
ohne Ausnahme.
Frage 4: Sachleistungversorgung
1993 wurden die Asylsuchenden aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt.
Erstmals in der neueren Geschichte wurden zwei Würden von Menschen
definiert, obwohl die „Würde des Menschen unantastbar“ ist.
Asylsuchende erhalten seitdem den „notwendigen Bedarf an Ernährung,
Unterkunft, Heizung, Kleidung....“ in Sachleistungen. Sie erhalten ca.
35 % abgesenkte Leistungen im Vergleich zur Sozialhilfe, deren Beträge
seit 1993 nicht mehr erhöht wurden. Bis zum 14. Lebensjahr bekommen sie
20,45 Euro, danach 40,90 Euro. Das entspricht 1,36 Euro Bargeld am Tag.
Davon müssen alle persönlichen Ausgaben, wie Telefon, öffentlicher
Nahverkehr, Anwaltskosten, Dolmetscher bezahlt werden. Hinzu wird
behördlicherseits bestimmt, was gekauft werden darf.
Wie ist ihre Meinung zu dieser Spaltung im Sozialsystem und der
Absenkung der Sozialleistungen?
Antwort: Siehe oben. Eine Ungleichbehandlung von Einheimischen und
Flüchtlingen/AsylbewerberInnen ist inakzeptabel. Die
Sachleistungsversorgung muss abgeschafft werden, eine Angleichung an
die Sozialhilfe umgehend herzustellen. Dazu müssen natürlich die
Arbeitsbeschränkungen aufgehoben werden.
Frage 5: Bildung
Im August 2008 hat der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer
Diskriminierung (CERD) gerügt, dass in BaWü nicht alle Kinder von
Asylsuchenden und Geduldeten in die Schule gingen. Erst am 22. November
2008, drei Jahre zu spät, hat BaWü eine EU-Richtlinie umgesetzt und
damit die Schulpflicht eingeführt. Damit können sie auch eine
weiterbildende Schule besuchen. Studium, betriebliche Ausbildungen,
Weiterbildung etc. sind nach geltender Rechtslage nach wie vor sehr
erschwert und ohne finanzielle Eigenmittel kaum möglich. Nicht einmal
ein Sprachkurs kann mit den 40 Euro Bargeld bezahlt werden.
Obwohl internationales Recht, dem die BRD verpflichtet ist, den Zugang
zur Bildung für alle fordert, wird Gegenteiliges getan. Wie beurteilen
Sie persönlich diese diskriminierende Praxis?
Antwort: Zugang zu Bildung, und zwar zu guter, und
qualifizierter Bildung ist ein zentrales menschliches Grundrecht. Da
darf es keinerlei Einschränkungen geben. Kostenloser Hort- KiTa- und
Schulbesuch muss selbstverständlich sein- für alle Menschen. Für
Flüchtlinge und andere Menschen, die nicht Deutsch als Muttersprache
sprechen muss es kostenlose Sprachförderungen geben. Es muss aber auch
dafür gesorgt werden, dass alle Kinder (jedweder herkunft, Einheimische
wie Zugezogene wie Flüchtlinge) eine gute sprachliche Förderung in
ihrer Muttersprache bekommen.
Frage 6: Medizinische Versorgung
Das 1993 eingeführte Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt die
medizinische Versorgung auf die Behandlung von „akuten Erkrankungen und
Schmerzzuständen“. Zahnersatz wird nur gewährt, soweit dies aus
medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Einen Anspruch auf eine
bestmögliche Versorgung gibt es nicht. Für die Behandlung von
chronischen Erkrankungen besteht abgesehen von der Schmerzbehandlung
kein Leistungsanspruch. In der Vergangenheit wurden z.B. notwendige
Nierenoperationen verweigert, Kinder bekamen keine Hörgeräte.
Diese Einschränkungen existieren für keine andere Gruppe in der
Bundesrepublik Deutschland.
Wie beurteilen Sie persönlich diesen ausgrenzenden Umgang mit Menschen?
Antwort: Siehe oben. Ich verabscheue jegliche
Ungleichbehanlung und Ausgrenzung und lehne natürlich auch die die
medizinische Betreuung betreffende strikt ab.
Frage 7: Abschiebegefängnisse
Ebenfalls seit 1993 gibt es spezielle Abschiebegefängnisse in der BRD.
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, werden in Abschiebehaft
genommen. In der BRD Asyl zu erhalten ist kaum noch möglich. Die
Asylanerkennungen liegen im dreistelligen Zahlenbereich pro Jahr. Die
Abschiebehaft kann ohne strafrechtliche Verurteilung angeordnet werden
und gilt nicht als Strafhaft. Trotzdem unterliegen die Inhaftierten
Sonderhaftbedingungen (Keine Umschlusszeiten, eine Stunde Hofgang pro
Tag etc.) Schon allein der subjektive Verdacht der Ausländerbehörde,
eine Person könnte sich der Abschiebung entziehen, reicht für die Haft
aus. Die Dauer der Haft kann bis zu 18 Monaten verhängt werden.
Flucht und Wanderung werden kriminalisiert. Sprechen Sie sich für die
Abschaffung der Abschiebegefängnisse aus oder befürworten Sie diese
Einrichtungen?
Antwort: Ich spreche mich nicht nur für die Abschaffung der
Abschiebegefängnisse aus, sondern für die Abschaffung der Abschiebungen
überhaupt. Jeder Mensch soll das Recht haben, sich frei zu bewegen –
weltweit. Und jeder Mensch soll das Recht haben, sich niederzulassen
und zu wohnen, wo er /sie will – weltweit und ohne jede Einschränkung.
Positiver Nebeneffekt einer solchen Regelung wäre vermutlich, dass
die reichen Länder vermutlich ernsthaft anfangen würden, etwas gegen
den Hunger auf der Welt zu unternehmen und für eine gerechtere und
ausgeglichener Weltwirtschaftsordnung.
Frage 8: Wahlrecht
In Deutschland genießen Mitmenschen, die keine deutsche oder die
EU-Staatsbürgerschaft besitzen kein Kommunalwahlrecht. In Freiburg
leben über 13.500 dieser Menschen die im Durchschnitt bereits länger
als 17 Jahre in der Stadt sind – unter ihnen auch Personen die Asyl
genießen oder „Langzeit-Geduldete“. Ihr Lebensmittelpunkt ist hier und
ihr Leben wird von den kommunalen Entscheidungen mitbestimmt. In 17 der
27 EU-Staaten ist das kommunale Wahlrecht deshalb schon Praxis.
Kommunalpolitiker-innen können diese deutschen Bestimmungen zum
Wahlrecht nicht ändern, trotzdem würden wir Sie gerne fragen:
Wie stehen Sie zu einem kommunalen Wahlrecht (in Deutschland) für
Menschen ohne deutsche oder europäische Staatsbürgerschaft?
Antwort: .Ich bin nicht für ein KOMMUNALES Wahlrecht für
Menschen ohne deutsche oder europäische Staatsbürgerschaft, sodnern für
die Einmführung eines wirklichen ALLGEMEINEN Wahlrechts. Also alle
Menschen sollten dort, wo sie leben (in der Regel gilt eine sinnvolle
3-Monats-Frist-Regelung für Zuzüge) auch wählen dürfen – und zwar bei
allen Wahlen.
Frage 9: Kommunaler Prozess
Wie stehen Sie einer kommunalen Bewegung gegen rassistische
Diskriminierung gegenüber, die diese Ungleichheiten verändern möchte?
Welchen kommunalen Beitrag könnten Sie sich als Kommunalpolitikerin /
Kommunalpolitiker vorstellen?
Antwort: Bewegungen sind dann erfolgreich, wenn sie von unten
entstehen, wenn sie von den Betroffenen getragen werden. Mich würde
eine solche Bewegung sehr freuen (als Mensch, der in Freiburg geboren
wurde, aber bis zum 38. Lebensjahr keinen Deutschen Pass hatte, ganz
besonders). In allen Bereichen, in denen es Handlungs- und
Auslegungsspielräume für die Kommune gibt, sollten diese genutzt werden
im Sinne von Freizügigkeit und Gleichbehandlung (z.B. bei
Sachleistungen, Bewegungsfreiheit), dies gilt insbesondere auch beim
Umgang der behörden mit Flüchtlingen, die teilweise skandalös ist.Hier
müssen Schulungen her und der menschenwürdige Umgang mit Flüchtlingen
(wie auch mit anderen besonders hilfebedürftigen Menschengruppen) muss
ein Auswahlkriterium bei der Stellenbesetzung sein, nicht
Paragraphentreue. Besonders wichtig scheint mir aber eine ideelle
Unterstützung seitens der Stadt zu sein, ein Zeichen zu setzen, dass
die Stadt sich für Freizügigkeit und Gleichbehandlung wirklich
einsetzt, eine materielle Förderung und/oder eine Mitgliedschaft der
Stadt Freiburg in Vereinen und Organisationen, die sich für die Belange
der Flüchtlinge einsetzen, könnte so ein Zeichen sein Hierfür werde ich
mich auch weiterhin mit aller Kraft einsetzen.
Bitte schicken Sie die Antworten zum Fragebogen an:
Aktion Bleiberecht, minirasthaus, Adlerstr. 12, 79098 Freiburg
Sie können den Fragebogen auch online beantworten und diesen dann an
info@aktionbleiberecht schicken.
Den Fragebogen können sie unter:
www.aktionbleiberecht.de/kommunaler_prozess/
herunterladen.
gez. Plenum Kommunaler Prozess gegen rassistische Diskriminierung
http://www.linke-liste-freiburg.de/2009/04/wahlprufsteine-von-aktion-bleiberecht.htmlDas Wegsperren von Menschen in Not muss ein Ende haben. Die Kampagne gegen Ausgrenzung fordert daher:
1. Das Recht auf freie Wahl des Wohnortes für AsylbewerberInnen und geduldete Flüchtlinge
2. Einen Stadtratsbeschluss zur ausschließlich dezentralen Unterbringung
3. Die zügige Umsetzung des Beschlusses durch die StadtverwaltungWohnungen für Flüchtlinge mit Bleiberecht
Die Stadträtin der Linken - offene Liste hat
den Antrag gestellt, dass die Flüchtlinge
in der Unterkunft Niersteiner Straße in
Weilimdorf Mietverträge mit der SWSG
bekommen:
Die Flüchtlingsunterkunft Niersteiner
Straße soll nach Beschluss des Gemeinderats
in Kürze an die SWSG zurückgegeben
werden.
Derzeit leben dort noch 90
Personen, etwa die Hälfte davon haben das
Bleiberecht. Darunter sind auch sehr große
Familien und viele Kinder. Alle Bewohner
wohnen dort schon lange Jahre, die Kinder
sind dort aufgewachsen und alle Kinder
gehen in Weilimdorf in die Schule. Sie werden
betreut von einem sehr aktiven Kreis
der Flüchtlingsfreunde. Insbesondere die
Kinder profitieren durch die Hausaufgabenhilfe.
Ich erinnere daran, dass bei der
Verschlechterung des Betreuungsschlüssels
für Flüchtlinge im Sozialausschuss
und mit der Verwaltung Einvernehmen
bestand, dass für bleibeberechtigte Flüchtlinge
normale Wohnungen bereitgestellt
werden sollen, weil dieser Personenkreis
auf dem freien Wohnungsmarkt nur sehr
schwer zum Zuge kommt.
Ich beantrage:
Die Stadtverwaltung verhandelt mit der
SWSG darüber, dass die Flüchtlinge mit
Bleiberecht in der Niersteiner Straße bleiben
bleiben können und Mietverträge erhalten.
Das gilt auch für die beiden Wohnungen
im Erdgeschoss, die derzeit als Büro und
Versammlungsraum genutzt werden.
Die Stadtverwaltung unterstützt den
ehrenamtlich tätigen Flüchtlingsfreundeskreis
bei der Weiterführung der Hausaufgabenhilfe
für die Flüchtlingskinder.
Insbesondere unterstützt sie den Flüchtlingsfreundeskreis
bei der Suche nach
einem geeigneten kostenfrei zu nutzenden
Raum im Stadtteil.
Die Stadtverwaltung unterstützt die
jetzige Heimleiterin der Flüchtlingsunterkunft
in der Niersteiner Straße bei der
Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz
in Weilimdorf, damit sie nicht in die Arbeitslosigkeit
entlassen wird.
Ulrike Küstler
http://85.183.64.11/archiv/Lokal/BaWue/KBS/2008/kbs22.pdf
Gegen Diskriminierung und Rassismus
MM 16.2.200716.2.07 In Mannheim wurde noch keine Aufenthaltsgenehmigung nach dem neuen Bleiberecht erteilt / Bewilligungen in Ludwigshafen
Geduldete Ausländer brauchen viel Geduld
Von unserem Redaktionsmitglied Timo Schmidhuber
Als "Start in ein neues Leben" haben Ausländer im November das neue Bleiberecht gefeiert. Doch inzwischen herrscht bei vielen Katerstimmung. Die Vergabe der Aufenthaltsgenehmigungen für die bislang nur geduldeten Migranten läuft nach Einschätzung von Experten nur äußerst schleppend.
"Wir haben den Eindruck, dass den Ausländern in Mannheim Hindernisse in den Weg gelegt werden, statt sie zu unterstützen", heißt es in einer Flüchtlingsberatungsstelle. Auch eine vierköpfige Familie aus der Schwetzingerstadt, die alle Voraussetzungen (siehe Stichwort oben) erfüllt und über die der "MM" im November berichtet hatte, besitzt noch immer keine Aufenthaltserlaubnis.
Tatsächlich wurde in Mannheim bislang keine einzige Genehmigung auf der Grundlage des neuen Bleiberechts erteilt, wie der zuständige Bürgermeister Rolf Schmidt bestätigt. Der Grund: Bei der Erlaubnis müsse das Karlsruher Regierungspräsidium (RP) zustimmen. Die Mannheimer Ausländerbehörde habe die Unterlagen - 75 Anträge wurden bislang gestellt - weitergeleitet. "Eine Entscheidung ist bei uns jedoch noch in keinem Fall eingegangen." Ähnliches ist auch aus dem Heidelberger Rathaus zu hören. 173 Personen haben dort seit Ende November ein Bleiberecht beantragt, drei Mal wurde dem stattgegeben. Auf der anderen Rheinseite, in Ludwigshafen, sieht die Quote dagegen anders aus. Dort sind zwar nur 25 Anträge eingegangen, aber zehn davon wurden bewilligt, die übrigen sind in Bearbeitung. In Rheinland-Pfalz darf die jeweilige Ausländerbehörde vor Ort eigenständig über die Erlaubnis entscheiden.
Beim RP in Karlsruhe wird darauf verwiesen, dass die Bearbeitung eben Zeit beanspruche. "In manchen Fällen brauchen wir von den Leuten noch bestimmte Belege, und es dauert dann auch wieder, bis die bei uns sind", erklärt eine Sprecherin. Den Vorwurf der "Schikanierung" weist sie zurück. "Wir ziehen das Verfahren nicht willkürlich in die Länge, aber wir müssen eben überprüfen, ob die Anforderungen erfüllt sind." Häufig scheitere es daran, dass die Leute keine Arbeit hätten oder keinen Pass ihres Heimatlandes vorlegen könnten. Auf die Frage, warum es in Ludwigshafen mehr positive Bescheide gebe, hat die RP-Sprecherin keine Antwort. "Vielleicht haben die Geduldeten da schon Arbeit oder können ihren Pass vorlegen."
Bereits im November hatten Experten viele Fragezeichen beim Bleiberechtsbeschluss gesehen. Etwa die Forderung an die Geduldeten, sich eine Arbeit zu suchen - was aber schwierig ist, wenn man ständig mit der Abschiebung zu rechnen hat. Eine Mannheimer Beratungsstelle berichtet vom Fall eines 18-Jährigen, der schon länger als sechs Jahre in Deutschland lebt. Er sei sich mit einem Ausbildungsbetrieb einig, könnte einen Vertrag unterschreiben. Aber er bekomme als Geduldeter keine Arbeitserlaubnis. "Da werden junge Leben kaputt gemacht", schimpfen die Berater. Das will die RP-Sprecherin so nicht stehen lassen: Wenn ein Arbeitgeber seinem künftigen Beschäftigten einen Vorvertrag gebe, dann bekomme der auch eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er die anderen Kriterien erfülle.
Bei der Frage nach der Familie aus der Schwetzingerstadt hat das RP gestern dann doch noch eine positive Neuigkeit zu vermelden. Die Zustimmung sei bereits in der Post nach Mannheim unterwegs, genauso wie fünf weitere positiv entschiedene Fälle. Dass das RP diese Nachrichten just am Tag der Anfrage vermelden kann, sei "wirklich Zufall", so die Sprecherin.
Mannheimer Morgen
16. Februar 2007
Stadträte gegen Gutscheine Nach Oldenburg fordert jetzt auch das Kommunalparlament von Göttingen, daß Asylbewerber wieder Bargeld erhalten.
Von Reimar Paul
Kölner Stadtrat fordert den Bundestag auf eine weitergehende Bleiberechtsregelung zu verabschieden – IMK-Beschluss sei unzureichend
In seinem Beschluss vom 14.12.2006 fordert der Kölner Stadtrat den Deutschen Bundestag auf, zügig eine „wirksame Bleiberechtsregelung mit erfüllbaren Kriterien“ zu verabschieden. Mit der auf der Innenministerkonferenz gefunden Regelung könnten nur wenige der in Köln Geduldeten ein Bleiberecht bekommen. Von den 4.000 Geduldeten lebten über 1.000 schon über 5 Jahre in Köln und seien Ziel einer Bleiberechtsregelung. Der Beschluss der Innenminister würde der Situation dieser seit langer Zeit Geduldeten jedoch nicht gerecht.
Der Vorschlag von Müntefering und Schäuble für eine bundesgesetzliche Regelung im Vorfeld der Innenministerkonferenz sei besser für eine Lösung des Problems geeignet, weil die Aufenthaltserlaubnis zunächst auch ohne Beschäftigungsnachweis erteilt würde und ein ausreichendes Arbeitseinkommen erst nach zwei Jahren nachgewiesen werden müsse. Der Kölner Stadtrat unterstützt diese Forderung an den Bundestag und fordert ihn weiter auf, durch Klarstellungen im Aufenthaltsgesetz die so genannten Kettenduldungen künftig zu vermeiden. Außerdem solle gut integrierten und in Deutschland aufgewachsenen geduldeten Jugendlichen eine eigenständige Aufenthaltsperspektive gewährt werden. Der Kölner Stadtrat begrüßt die im Koalitionskompromiss vom 14.11.2006 vereinbarte Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und bittet den Bundesarbeitsminister um eine entsprechende Rechtsverordnung, die Personen nach vier Jahren geduldeten Aufenthalts einen Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung ermöglicht.
Quelle: Flüchtlingspolitische Nachrichten des Kölner Flüchtlingsrates vom 18.12.2006
Rede Stadtrat Linkspartei im Stadtrat Köln
14. Dezember 2006
Von: Özlem Demirel
Bleiberecht für geduldete Menschen
De Bemühungen, eine Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen in Deutschland, und damit eine Lösung für das Problem der Kettenduldung zu finden, ist begrüßenswert.
Jedoch ist festzuhalten, dass die Landesinnenminister zwar einen ersten Schritt gewagt, aber trotzdem eine engherzige Regelung getroffen haben, die vielen sogenannten geduldeten Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, den Zugang zu einem Bleiberecht verwehrt. Deshalb muss auf gesetzlicher Ebene das Problem der Kettenduldungen durch eine Altfallregelung gelöst werden und des weiteren durch eine Korrektur des Zuwanderungsgesetzes für die Zukunft gemieden werden.
Der Beschluss der Innenministerkonferenz lautet: Bleiberecht ja- aber nicht zu teuer. Menschen, die kein Geld oder keine Arbeit haben sind nicht erwünscht; dabei, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es doch so, dass Menschen die Geld haben sowieso - egal wann, wo und wie - so, wie sie es wollen, leben können.
Meine Damen und Herren, neben dem Nachweis eines Arbeitsplatzes hat die Innenministerkonferenz eine Liste von Ausschussgründen vorgelegt, die vielen geduldeten Menschen keine Chance auf einen Aufenthaltsstatus gewährt. Allein der Nachweis über einen Arbeitsplatz wird das größte Problem darstellen und bedarf deshalb einer großzügigen Handhabung, indem man diesen Menschen in dieser strukturell schwierigen Situation Möglichkeiten und Zeit einberaumt, einen Arbeitsplatz zu finden. Denn schließlich hat sowohl die alte als auch neue Bundesregierung es noch immer nicht geschafft, Arbeitsplätze zu schaffen.
In ihrem Änderungsantrag spricht die FDP davon, dass man „sozial und wirtschaftlich integrierten“ Menschen das Recht auf Aufenthalt gewähren muss und dass man davon absehen muss, den geduldeten Menschen „Anreize zum dauerhaften Bezug von Sozialhilfe oder anderen sozialen Transferleistungen“ zu schaffen. Unabhängig davon, dass dies- zwar etwas schöner verpackt - an die Sozialschmarotzerdebatte erinnert, denn schließlich soll diesen Menschen keine Anreize „für den weiteren Verbleib in Deutschland aus Nutzung der Leistungssysteme“ gegeben werden, spiegelt dies wieder einmal die Arroganz, mit der diese Menschen betrachtet werden wider.
Die meisten der Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben und auf der anderen Seite durch die sozialen Leistungssysteme abgesichert sind, führen nicht das schöne Leben wie sie, Herr Breite, sondern leben in sehr eingeschränkten sozialen und ökonomischen Verhältnissen. Und diese Menschen verlassen auch nicht aus heiterem Himmel ihre Heimatländer, sondern sind dazu gezwungen aus politischen, militärischen und oder ökonomisch lebensbedrohlichen Gründen hierher zu fliehen.
Meine Damen und Herren, um wirklich dem Problem der Kettenduldungen entgegenzutreten und da eine Lösung zu finden, muss von der Stichtagsregelung abgesehen werden. Denn so hätte man einen einzelfallbezogenen Ansatz und könnte mehr Erfolge erzielen. Ein weiterer und wichtiger Punkt ist, die Mindestaufenthaltsdauer von 6 oder 8 Jahren auf 5 Jahre zu beschränken. Die Kirchen, Wohlfahrtsverbände und auch Flüchtlingsorganisationen betrachten 3 Jahre für Familien und 5 Jahre für Alleinstehende als maximal erforderliche Aufenthaltsdauer. Im Aufenthaltsgesetz heißt es sogar im § 25,5: "Die Aufenthaltsdauer soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt worden ist.“ Und ist damit eigentlich wesentlich kürzer als die von uns hier genannten 5 Jahre.
Hier in Köln müssen wir in Zukunft all unsere kommunal möglichen Handlungsspielräume bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ausnutzen. Und auch die Ausländerrechtliche Beratungskommission, die es ja sowieso gibt, bei der Entscheidungsfindung mit einbeziehen, um auch die tatsächlichen Lebensumstände und Bedürfnislagen der geduldeten Personen in die Standards einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, Menschen sollten eigentlich, unabhängig von ihrem Geldbeutel oder sozialen Status, das Recht haben, frei zu entscheiden, wo sie leben. Und dies darf nicht nur von einem humanistischen Blickpunkt aus vertreten werden, sondern muss ein politischer Wille sein. Beschließen können wir dies aber leider hier nicht. Aber wir können doch zumindest als Rat dafür plädieren, dass eine bessere Lösung als die halbherzige Lösung der Innenministerkonferenz gefunden wird.
Stadt Aachen appelliert an die Bundesregierung, eine großzügigere Bleiberechtsregelung zu schaffen – nur 4 von 298 Geduldeten fallen unter die IMK-Regelung
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Aachen kritisiert die Bleiberechtsregelung der IMK als „viel zu restriktiv“. In Aachen könne nach einer ersten Überprüfung nur 4 von 298 Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. In seinem Beschluss vom 4.12.2006 appelliert der Ausschuss an die Bundesregierung, eine weitergehende bundesgesetzliche Regelung zu beschließen.
Zu den wesentlichen Forderungen gehört eine dynamische Fristenregelung, um auch in Zukunft Lösungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die gesetzlichen Sperrwirkungen bei der Beendigung von Kettenduldungen sollten aufgehoben werden. Die im IMK-Beschluss vorgesehenen Fristen seien deutlich abzusenken, damit nicht von vorneherein ein Großteil der Betroffenen von der Regelung ausgeschlossen würde. Die Betroffenen sollten mindestens eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, mit der sie sich in Deutschland frei bewegen und einen Arbeitsplatz suchen können. Durch das Angebot von geeigneten Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollte die Integration langfristig Geduldeter in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Sie erhalten den Beschluss und detaillierte Informationen über die Geduldeten in Aachen auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Bleiberecht oder über die Geschäftsstelle.
11.12.2006 Anfrage 444 / 2006 Leistungen für Asylberwerber/innen
1. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat, welche und wieviel Geld und Sachleistungen Asylbewerber/innen in Mannheim zustehen.
2. Können Geld- und Sachleistungen für Asyl- bewerber/innen u.U. gekürzt oder gestrichen werden?
3. Wurde der Mannheimer Familienpass auch an die Familien mit Kindern, die in Mannheim geduldet werden ausgegeben?
Begründung:
Die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben muß für jeden in Mannheim lebenden Bürger/in ermöglicht werden. Dies betrifft Alleinstehende mit Duldungsstatus, sowie Kinder, die in Deutschland geboren sind und lediglich wie ihre Eltern einen Duldungsstatus haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stadträtin
Gudrun Kuch .......
Auflösung der Asylbewerberheime. Unterbringung in normalen Wohnungen. Bargeldauszahlung für den täglichen Bedarf.