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Migration und Islam


Zwei Beschlüsse des 110. Ärztetages zur Flüchtlingspolitik

Der 110. Deutsche Ärztetag stimmt gegen Regelungen im Aufenthalts und
Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinie der Europäischen Union beinhaltet eine Übermittlungspflicht (Meldepflicht) für öffentliche Stellen an die Ausländerbehörden gemäß §87 Aufenthaltsgesetz (AufentG) und §11 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylG).

Mit den öffentlichen Stellen sind öffentliche Krankenhäuser und Sozialämter gemeint.
Der Deutsche Ärztetag 2007 hat die Bundesregierung aufgefordert, diese Regelungen im ärztlichen Behandlungsfall aufzuheben.

Eine entsprechende Gesetzesänderung würde sicherstellen, dass Menschen ohne Aufenthaltsstatus Artzinnen / Ärzte und Krankenhäuser rechtzeitig aufsuchen und Anträge auf Kostenübernahme bei den zuständigen Behörden gestellt werden.

Ärztliches und pflegerisches Personal macht sich der Beihilfe zur illegalen Einreise und zu illegalem Aufenthalt im Sinne des §96 AufentG schuldig, wenn es illegale Menschen medizinisch versorgt.

Aus diesem Grund hat der 110. Ärztetag 2007 von der Bundesregierung eine Ausnahmeregelung für medizinisches und ärztliches Personal gefordert, damit sie auch Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung
versorgen können, ohne sich strafbar zu machen.

Der 110. Ärztetag lehnt Altersbestimmungen durch Medizinerinnen
und Medizinern ab Die heftige Kritik und diverse Aktionen, auch hier in Hamburg vor der Gerichtsmedizin, gegen die Altersfeststellung bei
Asylverfahren durch Gerichts- und andere Mediziner konnte leider nicht verhindern, dass in der Neufassung des §49 Aufenthaltsgesetz, im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Umsetzung der aufenthalts und  asylrechtlichen Richtlinien, Ärzte und Ärztinnen dazu verpflichtet werden
können, nach wie vor Altersfeststellung vorzunehmen.

Die Ablehnung so einer gesetzlichen Maßnahme wurde vom 110. Ärztetag
2007 wie folgt begründet:

Die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten zur Feststellung des Alters von Ausländern ist mit dem Berufsrecht nicht vereinbar, da es dabei weder um eine Maßnahme zur Verhinderung noch um Therapie einer Erkrankung handelt.

In der Regel kommen bei der Altersfeststellung Röntgenstrahlen zum Einsatz, die potentiell gefährlich sind und nur nach strenger medizinischer
Indikationsstellung (Röntgenverordnung) angewandt werden dürfen.

Außerdem ist die Altersfeststellung durch Röntgen der Handwurzelknochen von Jugendlichen wissenschaftlich höchst umstritten und sollte auf keinen Fall angewandt werden.

Dieser Beschluss und die Begründung ist eine Ermutigung für alle Gegner und Gegnerinnen dieser Maßnahmen, erneut den Innensenator zur Rede zu stellen, warum die Gerichtsmedizin in Hamburg von seiner Behörde mit entsprechenden Anordnungen zu diesen menschenverachtenden
rassistischen Untersuchungen missbraucht wird?


Um Gerichtsmedizinerin/ mediziner werden zu können, gibt es in Hamburg nur diese eine Gerichtmedizin, die zwar auch zum UKE gehört (medizinische
Fakultät), aber auch zur Innenbehörde.
Die existenzielle Abhängigkeit ist groß. Hingegen wäre Dr. Montgomery,
Vorsitzender der Hamburgischen Ärztekammer, stellvertretender Vorsitzender auf Bundesbene und Marburgerbund-Vorsitzender, Oberarzt im UKE in der Röntgenabteilung, wäre da schon freier und der Ansprechpartner zu diesem Thema.
Vielleicht kann man ihn zum Bündnispartner gewinnen. cdv

Lokalberichte Hamburg Nr. 17, 16.08.2007

http://85.183.64.11/archiv/Lokal/Hamburg/2007/17hh.pdf


»Verantwortung wird auf uns abgewälzt«

Trotz »Gesundheitsreform« bleiben etwa eine Million Illegalisierte ohne medizinische Versorgung. Ein Gespräch mit Burkhard Bartholome |

Interview: Kathrin Hedtke


Stuttgart Wohlfahrtsverband für großzügiges Bleiberecht

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat ein dauerhaftes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge in Deutschland gefordert. Jürgen Waibel: Nur ein gesicherter Aufenthalt so Hans Jörg Böhringer Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sei überhaupt die Basis für eine Integration. In Baden-Württemberg leben derzeit 24.000 geduldete Flüchtlinge, mehr als die Hälfte seit mehr als sechs Jahren und muss damit alle drei bis sechs Monate die erneute Duldung beantragen. Über diese langjährigen Fälle wollen die Innenminister am 16. und 17. November durch eine Neuregelung des Bleiberechts entscheiden. Strittig sind die Kriterien: Sollen die Flüchtlinge Deutsch sprechen können, wirtschaftlich und sozial integriert sein, unabhängig von Sozialhilfe leben oder ihre Kinder gute Noten mit nach Hause bringen. Baden-Württembergs Justizminister Goll forderte ein Bleiberecht für sozial integrierte Flüchtlinge. Die Wohlfahrtsverbände fordern eine großzügige und humane Lösung nach jahrelanger Duldung.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/stuttgart/-/id=1592/1rsvo3a/index.html

Pressekonferenz gegen die Kriminalisierung und politische Verfolgung von Kurden in Deutschland


Against the criminalisation and political persecution of Kurds in Germany



PM AK Asyl Rheinland-Pfalz, 10.2.2010: Auch Asylbewerberleistungsgesetz verstößt
gegen Grundgesetz



Analyse des Zuwanderungsgesetz und seiner Auswirkungen auf den Problemkomplex Illegalität

Seit Juli 2004 gibt es ein neues Zuwanderungsgesetz. Direkte Maßnahmen gegen unerlaubte Zuwanderung enthält es relativ wenige, ganze Bereiche unerlaubter Zuwanderung (z.B. bei der Arbeitsmigration) sind im Gesetz überhaupt nicht angesprochen. Andrerseits hat das Gesetz und in es hineinreichende Regelungen aus dem Bereich der Terrorismusbekämpfung gravierende indirekte Auswirkungen auf den Problemkomplex Illegalität. Illegale Zuwanderung wird durch dieses Gesetz nicht verhindert, eher wird sich die Situation vieler Migranten, z.B. aufgrund weit reichender Illegalisierungsmechanismen, verschlechtern. Hier finden Sie ein 3-seitiges Executive Summary, sowie den 32-seitigen Volltext des Gutachtens, beide als pdf-Datei.

 

Wieviele 'Illegale' gibt es in Deutschland?

Immer wieder wird der Verfasser nach seiner Schätzung bezüglich der Anzahl 'Illegaler' in Deutschland gefragt. Vor der Unterbreitung einer solchen sind einige Darlegungen zu der Datenlage auf diesem Gebiet angebracht, den statistischen Problemen, die mit der Datenerfassung und Auswertung verbunden sind sowie den Schlussfolgerungen, die darauf aufgebaut werden. Größenschätzung für Deutschland (pdf-datei)


Flüchtlingspolitischer Aufruf - hier weiterlesen [als PDF]

juli 2006

»Integration darf nicht einseitig verstanden werden als Forderung an Migrant(inn)en, beispielsweise ihre Kenntnisse der deutschen Sprache zu verbessern. Integration ist vielmehr ein Prozeß, der in seiner Gesamtheit gesehen werden muß. Deshalb darf sich die Debatte keinesfalls auf Sprache, Bildung, Ausbildung und arbeitsmarktbezogene Qualifizierung beschränken. Wesentliche Grundlagen von Integration sind die Absicherung und Verfestigung des Aufenthaltsrechts, der Abbau ausländerrechtlicher Hürden beim Arbeitsmarktzugang sowie beim Zugang zu Ausbildung und Qualifizierung und schließlich die Einbürgerung.«

Deutscher Caritasverband

http://www.morgenweb.de/archiv/20060124/ba/bergstrasse/20060124_srv0000388_02306.html

Forderung nach einem einheitlichen Bleiberecht
Kreis und Kirchen schreiben an Bundeskanzlerin Merkel und führende Bundespolitiker


Bergstraße. Im Kreis Bergstraße leben etwa 400 Flüchtlinge. Ihr Aufenthalt wird alle drei Monate neu geduldet. Wann die Abschiebung erfolgt, weiß niemand genau. Schulen, Kirchengemeinden, Verbände und Nachbarn setzten sich für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht der betroffenen Familien ein. In einer gemeinsamen Aktion haben sich politische und kirchlich Verantwortliche nun mit einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien gewandt. Sie bitten um eine bundeseinheitliche Bleiberechtsregelung für abgelehnte Asylbewerber, die seit Jahren in Deutschland wohnen und fest in der Gesellschaft integriert sind.

Das Schreiben wurde von den Dekanen der drei evangelischen und drei katholischen Dekanate im Kreis, Landrat Matthias Wilkes, dem Ersten Kreisbeigeordneten Jürgen Lehmberg sowie Vertretern des Caritasverbandes in Heppenheim und der Arbeitsgruppe Asyl unterschrieben. Darin heißt es unter anderem, es sei schwer vermittelbar, weshalb gerade junge Familien, die eine gute Perspektive in unserer Gesellschaft hätten, nicht bleiben dürften. Viele seien integriert und hätten sich in die hiesige wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung eingefügt.

Die Sorge des Kreises und der Kirchen gelte vor allem Kindern und Jugendlichen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden hätten und für die die Rückführung ihrer Familien eine besonders gravierende Härte darstellen würde. Die Unterzeichner bitten die Bundespolitiker, sich aus humanitären Gründen für eine Altfallregelung einzusetzen. Wirtschaftlich und sozial integrierten Ausländern sowie deren Kindern, die sich seit mehr als zehn Jahren in der Bundessrepublik geduldet aufhalten, solle ein Aufenthaltsrecht ermöglicht werden.

"Den Familien werden mit der geltenden Regelung alle Möglichkeiten genommen, sich bei uns einzubringen", sagte Ulrike Scherf, Dekanin des evangelischen Dekanates Bergstraße Mitte, gestern im Haus der Kirche in Heppenheim. "Die Duldung erfolgt alle drei Monate neu. Da erhält ein Schüler nach Abschluss keinen Ausbildungsplatz oder der Familienvater keinen Arbeitsplatz, wenn nach wenigen Wochen die Abschiebung droht." Durch die Kettenregelung gingen der Gesellschaft viele Menschen verloren, die eigentlich ein klarer Gewinn für sie seien.

Dekan Hermann-Josef Herd sagte, gerade die Menschen, die sich integriert haben und gerne hier leben wollten, dürfe man "nicht einfach nach Hause schicken". Es müsse bald eine Entscheidung her. Die betroffenen Menschen lebten in Existenzangst, die Entscheidungen über Bleibendürfen und Abschiebung dürften sich nicht über Jahre ziehen. Die Härtefallkommission habe sich nicht bewährt, bisher sei nur ein Fall positiv entschieden worden.

Dezernent Jürgen Lehmberg bezeichnete die derzeite Lage als "misslich". Der Kreis agiere mit Mitteln der Freiwilligkeit. Integrationwillige müssten weiter im Kreis leben dürfen. Die geltende Regelung sei menschlich nicht vertretbar. Das Bleiberechtsverfahren sollte innerhalb drei Jahren abgeschlossen sein. Bei den Asylbewerbern stünden sehr viele Nöte im Hintergrund.

Kichen und Kreis bewerten die Frage des Bleiberechts nicht als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. In der Zielrichtung bestehe breiter Konsens, wurde gestern betont. Daher erhoffen sich alle Beteiligten eine möglichst rasche Rückmeldung aus Berlin. mb

© Bergsträßer Anzeiger - 24.01.2006
 

 

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