Beratungsdienste und Infos der evangelischen Landeskirche bawüMigration und Islam
Zwei Beschlüsse des 110. Ärztetages zur Flüchtlingspolitik
Der 110. Deutsche Ärztetag stimmt gegen Regelungen im Aufenthalts und
Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinie der Europäischen Union beinhaltet eine Übermittlungspflicht (Meldepflicht) für öffentliche Stellen an die Ausländerbehörden gemäß §87 Aufenthaltsgesetz (AufentG) und §11 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylG).
Mit den öffentlichen Stellen sind öffentliche Krankenhäuser und Sozialämter gemeint.
Der Deutsche Ärztetag 2007 hat die Bundesregierung aufgefordert, diese Regelungen im ärztlichen Behandlungsfall aufzuheben.
Eine entsprechende Gesetzesänderung würde sicherstellen, dass Menschen ohne Aufenthaltsstatus Artzinnen / Ärzte und Krankenhäuser rechtzeitig aufsuchen und Anträge auf Kostenübernahme bei den zuständigen Behörden gestellt werden.
Ärztliches und pflegerisches Personal macht sich der Beihilfe zur illegalen Einreise und zu illegalem Aufenthalt im Sinne des §96 AufentG schuldig, wenn es illegale Menschen medizinisch versorgt.
Aus diesem Grund hat der 110. Ärztetag 2007 von der Bundesregierung eine Ausnahmeregelung für medizinisches und ärztliches Personal gefordert, damit sie auch Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung
versorgen können, ohne sich strafbar zu machen.
Der 110. Ärztetag lehnt Altersbestimmungen durch Medizinerinnen
und Medizinern ab Die heftige Kritik und diverse Aktionen, auch hier in Hamburg vor der Gerichtsmedizin, gegen die Altersfeststellung bei
Asylverfahren durch Gerichts- und andere Mediziner konnte leider nicht verhindern, dass in der Neufassung des §49 Aufenthaltsgesetz, im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Umsetzung der aufenthalts und asylrechtlichen Richtlinien, Ärzte und Ärztinnen dazu verpflichtet werden
können, nach wie vor Altersfeststellung vorzunehmen.
Die Ablehnung so einer gesetzlichen Maßnahme wurde vom 110. Ärztetag
2007 wie folgt begründet:
Die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten zur Feststellung des Alters von Ausländern ist mit dem Berufsrecht nicht vereinbar, da es dabei weder um eine Maßnahme zur Verhinderung noch um Therapie einer Erkrankung handelt.
In der Regel kommen bei der Altersfeststellung Röntgenstrahlen zum Einsatz, die potentiell gefährlich sind und nur nach strenger medizinischer
Indikationsstellung (Röntgenverordnung) angewandt werden dürfen.
Außerdem ist die Altersfeststellung durch Röntgen der Handwurzelknochen von Jugendlichen wissenschaftlich höchst umstritten und sollte auf keinen Fall angewandt werden.
Dieser Beschluss und die Begründung ist eine Ermutigung für alle Gegner und Gegnerinnen dieser Maßnahmen, erneut den Innensenator zur Rede zu stellen, warum die Gerichtsmedizin in Hamburg von seiner Behörde mit entsprechenden Anordnungen zu diesen menschenverachtenden
rassistischen Untersuchungen missbraucht wird?
Um Gerichtsmedizinerin/ mediziner werden zu können, gibt es in Hamburg nur diese eine Gerichtmedizin, die zwar auch zum UKE gehört (medizinische
Fakultät), aber auch zur Innenbehörde.
Die existenzielle Abhängigkeit ist groß. Hingegen wäre Dr. Montgomery,
Vorsitzender der Hamburgischen Ärztekammer, stellvertretender Vorsitzender auf Bundesbene und Marburgerbund-Vorsitzender, Oberarzt im UKE in der Röntgenabteilung, wäre da schon freier und der Ansprechpartner zu diesem Thema.
Vielleicht kann man ihn zum Bündnispartner gewinnen. cdv
Lokalberichte Hamburg Nr. 17, 16.08.2007
http://85.183.64.11/archiv/Lokal/Hamburg/2007/17hh.pdf
»Verantwortung wird auf uns abgewälzt« Trotz »Gesundheitsreform« bleiben etwa eine Million Illegalisierte ohne medizinische Versorgung. Ein Gespräch mit Burkhard Bartholome |
Interview: Kathrin Hedtke
Stuttgart Wohlfahrtsverband für großzügiges Bleiberecht
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat ein dauerhaftes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge in Deutschland gefordert. Jürgen Waibel: Nur ein gesicherter Aufenthalt so Hans Jörg Böhringer Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sei überhaupt die Basis für eine Integration. In Baden-Württemberg leben derzeit 24.000 geduldete Flüchtlinge, mehr als die Hälfte seit mehr als sechs Jahren und muss damit alle drei bis sechs Monate die erneute Duldung beantragen. Über diese langjährigen Fälle wollen die Innenminister am 16. und 17. November durch eine Neuregelung des Bleiberechts entscheiden. Strittig sind die Kriterien: Sollen die Flüchtlinge Deutsch sprechen können, wirtschaftlich und sozial integriert sein, unabhängig von Sozialhilfe leben oder ihre Kinder gute Noten mit nach Hause bringen. Baden-Württembergs Justizminister Goll forderte ein Bleiberecht für sozial integrierte Flüchtlinge. Die Wohlfahrtsverbände fordern eine großzügige und humane Lösung nach jahrelanger Duldung.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/stuttgart/-/id=1592/1rsvo3a/index.html
Pressekonferenz gegen die Kriminalisierung und politische Verfolgung von Kurden in Deutschland
Against the criminalisation and political persecution of Kurds in Germany