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bleiberechtsbuendnis@web.de

25.01.10 Abschiebung ins Elend

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg erinnert anlässlich des Holocaust-Gedenktages an die historische Verantwortung gegenüber den Roma und fordert ein humanitäres Bleiberecht für die Roma aus dem Kosovo

Vom Baden-Airpark Söllingen fliegen seit Juni jeden Monat Charterflüge nach Pristina, der letzte startete am 12. Januar. Es sind Abschiebetransporte für Flüchtlinge aus dem Kosovo, darunter auch Roma-Flüchtlinge, die fast ausnahmslos schon über zehn Jahre in Baden-Württemberg leben. Etwa 10.000 Roma sind bundesweit in unmittelbarer Zukunft von Abschiebung bedroht. Zwar versprechen Verfassung und Gesetze im Kosovo Minderheitenschutz und Gleichberechtigung, aber sie werden in der Praxis nicht umgesetzt. Roma in diese Situation abzuschieben ist ein Verstoß gegen Menschenrechte und geschichtsvergessen angesichts der Schuld gegenüber den Roma.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg appelliert anlässlich des Holocaust-Gedenktages an die Landesregierung allen Roma, die hier jahrelang leben, eine lebendige Zukunft durch ein humanitäres Bleiberecht zu geben.


Lieber Migrationsrat, lieber Flüchtlingsrat,

bei der heutigen Sitzung des Innenausschusses ging Innensenator
Körting kurz auf die Fragen ein, die der Abgeordnete Benedikt Lux vorab eingereicht hatte (s. Anlage).
Da es noch dauern wird, bis das Protokoll der Sitzung vorliegen wird, hier ein paar Notizen von Körtings Ausführungen:

- Die Abschiebung werde organisiert und
durchgeführt von der Bundespolizei (nach Veranlassung der Abschiebungen durch die Länder) und finanziert von FRONTEX.
Berlin werde sich beteiligen.

- Voraussichtlich 100 Personen sollen insgesamt mit dem Flug abgeschoben werden, davon 80 aus Deutschland und 20 aus Polen.
Die genaue Personenzahl stehe noch nicht fest.

- Keine klare Antwort, wie viele aus Berlin, das "wird man sehen". Im Berliner Abschiebungsgewahrsam befänden sich derzeit 42 vietnamesische StaatsbürgerInnen (34 Männer, 8 Frauen).
Bei 27 Personen werde versucht, bei den vietnamesischen Behörden die Voraussetzungen für die Abschiebung zu schaffen. Es lägen aber noch nicht bei allen die erforderlichen Papiere vor.

-Informationen über betroffene Kinder lägen nicht vor.
- Unbegleitete Minderjährige seien nach
Auskunft der Bundespolizei nicht darunter. -

8 Personen würden aus JVAen zugeführt.

- Keine Angabe, inwiefern Opfer von Straftaten betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen, Roland
Otte Referent für Inneres, Recht und Demokratie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstr.
5,  10111 Berlin Tel. 030-2325-2435 Fax 030-2325-2409
otte@gruene-fraktion-berlin.de
www.gruene-fraktion-berlin.de__

Mehr zu dieser Abschiebung hier:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=437

Der Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg werden für den 08.06.09 ab  15 Uhr eine Kundgebung in Schönefeld vor Terminal A anmelden.

*

Wir protestieren hier vor der Ausländerbehörde Ludwigshafen wegen der besonders Rücksichtslosen Abschiebung der Familie Berisha nach Pristina, im Kosovo - um sechs Uhr morgens am Dienstag, den 4. November.

Nach einem Zeitungsbericht der Rheinpfalz vom vergangenen Samstag wurden die Mutter und 4 ihrer Kinder im Flüchtlingsheim im Rampenweg – direkt in der Nähe sind 3 Schrottplätze – morgens um 5 Uhr aus dem Schlaf gerissen.

Bei der brutalen Festnahme zum Zweck der Abschiebung sollen 30 Polizisten und zivile Beamte im Einsatz gewesen sein. Die fünf Personen wurden voneinander getrennt und einzeln mit Gewalt in die bereit stehenden Polizeiautos gepackt.. Dabei wurden sogar die beiden minderjährigen Kinder an den Händen gefesselt.
Die Familie hatte 1 Stunde Zeit, bis der gewaltsame Abtransport zum Flughafen Baden-Baden erfolgte. Sie habe lediglich 100 Euro und die Kleidung, die sie am Körper trug, mitnehmen können.
Die Abschiebung war eine Nacht- und Nebelaktion und war nicht angekündigt worden.

Weder der Anwalt der Familie noch das Diakonische Werk der ev. Landeskirche wurden  informiert. Obwohl das Hilfswerk  bei einem Informationsgespräch der Integrationsbeauftragten der Stadt und den Haupt-Verantwortlichen für die Asylpolitik in Ludwigshafen Fuchs und Blaul eine Liste mit Härtefällen von Geduldeten vorgelegt hatte.  Auf dieser Liste stand auch der Name der Familie Berisha.  Die Beteiligten hatten vereinbart, miteinander im Gespräch zu bleiben. Es war also klar davon auszugehen, dass nicht einfach eine Abschiebung durchgezogen würde ohne vorherige Kommunikation.

Hinzu kommt , dass die allein erziehende Mutter bereits 17 Jahre in Deutschland lebt und schwer krank ist. Der Anwalt war gerade dabei, einen erneuten Folgeantrag vorzubereiten, um ein Bleiberecht für die Familie zu erreichen.

Die Art und Weise, wie diese Abschiebung vorgenommen wurde, zeigt mal wieder die Brutalität der inhumanen Praktiken des Abschiebebehörden und macht anschaulich den alltäglich gewordenen Terror des institutionellen, also des behördlichen und staatlichen Rassismus mit seinem ganzen Arsenal von Ausgrenzung und Entrechtung über Sondergesetze, Lagerunterbringung und schließlich den Instrumenten von Abschiebehaft und Abschiebungen.

Die jetzt noch knapp 50 BewohnerInnnen in der Unterkunft im Rampenweg wurden durch die gewaltsame Abschiebung im Morgengrauen mit einem Großangebot von Polizeikräften in Angst und Schrecken versetzt. Ihnen wurde deutlich signalisiert: jeder und jedem von euch kann dies demnächst auch passieren.

Was hier in Deutschland vor allem seit 1993, seit das bis dahin gültige Asylrecht völlig amputiert wurde, geschieht ist eine Perversion eines Asylrechts, das diesen Namen auch verdient.
Das ist die Abwesenheit von Schutz, ist der systematische Terror von Einschüchterung, Demütigung und Entrechtung, eine andauernde Diskriminierung und auch immer wieder geschürte Hetze gegen Schutzsuchende.

Diese sog. Asylpolitk hat Heiko Kaufmann, der frühere Sprecher von Pro Asyl schon vor Jahren treffend als zweite Verfolgung bezeichnet. Sie begünstigt  immer wieder auch die rassistischen und  irrationalen Ziele der Nazis: nämlich Deutschland ausländerfrei zu machen, wie sie das nennen.

Wir können und dürfen diesen institutionellen Rassismus nicht akzeptieren. Dagegen ist Widerstand geboten, bis eine grundlegende Änderung, eine rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der vor Elend und Verfolgung hierher Flüchtenden durchgesetzt ist.

 Bleiberecht für alle, Schluss mit Lagerunterbringung, Residenzpflicht.
Abschiebungen verhindern, Abschiebeknäste und Ausländerbehörde zum Verschwinden bringen.
Sondergesetz und jegliche Diskriminierung bekämpfen.
Solidarität mit allen MigrantInnen und Flüchtlingen.

Wir fordern für die Familie Berisha ein Rückkehr- und Bleiberecht!



14.000 Menschen von Abschiebung bedroht

Auszug einem in der Tageszeitung „junge Welt“ veröffentlichten Gespräch mit Astrid Willer vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:

Frage: Unter den hier lebenden kurdischen Flüchtlingen aus der Türkei herrscht zurzeit große Verunsicherung. Wie akut ist die Gefahr von Abschiebungen?

Antwort: Für diejenigen, die nur eine Duldung haben, ist sie sehr groß. Sie sind ausreisepflichtig, und nach Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gibt es keine asylrelevanten Abschiebehindernisse mehr in der Türkei, weil sich dort die Verhältnisse verbessert hätten. Bundesweit sind davon 14.000 Personen betroffen. In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit 2.800 Menschen, die mit einer Duldung leben müssen. Das bedeutet, dass ständig das Damoklesschwert der Abschiebung über ihren Köpfen hängt. Ungefähr ein Drittel der Betroffenen sind türkische Staatsangehörige, ganz überwiegend Kurden. Hinzu kommt, dass zunehmend gegen türkische Staatsangehörige, deren Asylantrag anerkannt worden war, Widerrufsverfahren eingeleitet werden. Die Begründung: Die seinerzeit vorgetragenen Fluchtgründe seien entfallen.

F: Das heißt, Menschen, die hier seit zehn oder gar zwanzig Jahren leben, müssen damit rechnen, dass ihnen der Asylstatus aberkannt wird?

A: Ja. Zurzeit wird das massiv gegenüber Flüchtlingen aus dem Irak und aus Afghanistan praktiziert, weil die dortigen Regimes, vor denen viele geflohen waren, gestürzt wurden. Auch in der Türkei, so die Argumentation des Bundesamtes, habe sich die Lage aufgrund der Annäherung an die EU grundlegend verbessert.

Einige türkische und kurdische Flüchtlinge sind daher bereits im Widerrufsverfahren. Solch ein Bescheid heißt noch nicht, dass die Betroffenen damit automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, den Aufenthalt zu verfestigen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Allerdings wächst das Risiko. Zum Beispiel kann für diese Menschen künftig Arbeitslosigkeit zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen. Die Sicherheit, die der Flüchtlingsstatus bot, ist weg, und daher ist die Verunsicherung groß.

(M., Quelle: jW, 19.4.06, Interview: W. Pomrehn)

Freiheit für Yusuf Karaca! Stoppt die Kollaboration zwischen BRD und Türkei! Submitted by nrw_karawane on Thu, 07/20/2006 - 10:27. Deutsch

DRINGENDE FAX- & E-MAIL-KAMPAGNE download pdf-dokument (39kB)
Informationen auf türkisch / türkçe bei indymedia istanbul
Presseerklärung der türkischen Plattformen in türkçe/türkisch und deutsch und ihre Unterschriftenkampagne als download in türkçe und deutsch

 



Auf die Anfragen der LINKEN gibt die Bundesregierung weiter Auskunft, dass 210 Abschiebungsversuche aufgrund von Widerstandshandlungen, 56 Abschiebungen wegen medizinischer Bedenken und 59 Abschiebungen wegen Weigerung der Fluggesellschaft, den Abzuschiebenden zu transportieren, abgebrochen werden mussten.

Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der LINKEN: Anzahl der Abschiebungen 2007 erstmals seit 1992 unter 10.000

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/10152 vom 05.09.2008) wurden im Jahr 2007 8.953 Abschiebungen auf dem Luftweg, 661 Abschiebungen auf dem Landweg und 3 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen. Somit ist die Zahl der Abschiebungen seit 1992 erstmals wieder unter 10.000 zurückgegangen.

Im SCHNELLINFO 3/2007, 11 April 2007 berichteten wir, dass im Jahr 2006 13.060 Personen auf dem Luftweg abgeschoben wurden (Bt.-Drs.16/4523). Hier setzte sich eine sinkende Tendenz fort, die etwa 1999 einsetzte als noch knapp 35.000 Personen abgeschoben wurden (s. ausführlich im SCHNELLINFO 4/2006, 21. Juni 2006).

Damit ergänzt sich die Übersicht der Abschiebungen auf dem Luftweg von 1987 bis 2005 aus dem Schnellinfo 4/2006 wie folgt:

 

Abschiebungen auf dem Luftweg 1987 bis 2007

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

1987

2.417

1994

36.183

2001

25.223

1988

2.793

1995

21.487

2002

26.286

1989

3.327

1996

16.428*

2003

23.944

1990

5.861

1997

17.745*

2004

21.970

1991

8.232

1998

34.756

2005

16.865

1992

10.798

1999

?

2006

13.060

1993

36.165

2000

32.443

2007

8.953

* Zahlen nicht vollständig, ca. 18-20.000

Im Jahr 2007 fanden die meisten Abschiebungen in die Türkei (1.151) statt, gefolgt von Serbien (1.018), Vietnam (725), Algerien (308), Armenien (275), Italien (246), Ukraine (241), Albanien (236), Nigeria (232), Marokko (224), Russ Föderation (214).

Aus der Antwort der Bundesregierung geht weiter hervor, dass es 549 Zurückschiebungen und 3.349 Zurückweisungen auf dem Luftweg, 3.226 Zurückschiebungen und 8.377 Zurückweisungen auf dem Landweg und 43 Zurückschiebungen und 114 Zurückweisungen auf dem Seeweg gab.

Laut Bundesregierung wurden im Jahr 2007 1.548 Abschiebungen auf dem Luftweg durch Angehörige der Bundespolizei und der Polizeien der Länder begleitet, 185 algerische, 436 serbische und 3 montenegrinische Staatsangehörige wurden in Begleitung von Sicherheitskräften des Zielstaates rückgeführt.

Die Bundesregierung führe keine Statistiken zu Sammelabschiebungen der EU, zu gemeinsamen Abschiebemaßnahmen mit FRONTEX und zu den Abschiebungsfällen, die nur mit Fesselung des Abzuschiebenden durchgeführt werden können und könne diesbezügliche Fragen nicht beantworten.

Auf die Anfragen der LINKEN gibt die Bundesregierung weiter Auskunft, dass 210 Abschiebungsversuche aufgrund von Widerstandshandlungen, 56 Abschiebungen wegen medizinischer Bedenken und 59 Abschiebungen wegen Weigerung der Fluggesellschaft, den Abzuschiebenden zu transportieren, abgebrochen werden mussten.

40 Abschiebungen scheiterten an der Weigerung der Zielländer, die Betroffenen aufzunehmen.

Auf die Frage nach Verhängung von Zwangsgeldern gegen Beförderungsunternehmen nach §63 AufenthG antwortete die Bundesregierung, dass dieser Fall neun Mal eingetreten sei mit einer Gesamthöhe des Betrags von 9.000 Euro.

Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen seien dem Bund im Jahr 2007 Kosten in Höhe von ca. 6,8 Mio. Euro entstanden.

Einige dieser Zahlen wurden kurz nach der Veröffentlichung ohne nähere Erläuterung vom Bundesinnenministerium korrigiert. Siehe hierzu die Presseerklärung von Ulla Jelpke vom 16.09.2008.


"Mein Mandant wurde unter Bedingungen abgeschoben, die zum Transport von Schlachtvieh unzulässig wären«, so der Jurist, der am Dienstag Strafanzeige stellte.


Anzeige gegen Abschieber Hamburger Anwalt sieht Rechtsbruch bei Sammeldeportation nach Afrika. Ärzte stellten Betroffenen mit Medikament ruhig Jana Frielinghaus

Man erfährt wenig Konkretes, wenn es um Charterflüge nach Afrika und anderswo geht, mit deren Hilfe man sich in der BRD unwillkommener, weil »unnützer« Einwanderer und Asylsuchender entledigt. So sind auch die Namen der beiden Ärzte Verschlußsache, die in der Nacht zum 25. April diesen Jahres 24 Männer auf ihrem erzwungenen Flug von Hamburg nach Guinea, Benin und Togo mit medizinischem Sachverstand begleiteten. Deshalb hat der Anwalt eines mit jener Maschine nach Benin Deportierten jetzt Anzeige gegen Unbekannt erstattet, wie die Hamburger Initiative Fluchtort und der Hamburger Flüchtlingsrat am Mittwoch mitteilten.


Hintergrund der Anzeige: Kürzlich ist es dem 19jährigen Mohamed Traoré, gelungen, von Benin aus telefonisch Kontakt zu seiner ehemaligen Betreuerin von der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft Fluchtort

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