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Abschiebepraxis

"Endgültiges Bleiberecht verdient"

Zum Artikel "Abschiebung nach 17 Jahren"
(RHEINPFALZ vom 5. November).*

Mit Empörung haben wir von der unvermuteten Abschiebung der Familie Berisha in den Kosovo gelesen. Dulsa Berisha lebte seit 17 Jahren in Ludwigshafen. Als sie ankam, hatte sie zwei kleine Kinder, drei weitere wurden hier geboren. Über die Gründe der Abschiebung wird spekuliert:
Die Söhne seien nicht zur Schule gegangen beziehungsweise straffällig geworden. Von Frau Berisha heißt es, sie sei schwer herzkrank. Die medizinische Versorgung im Kosovo sei eine Katastrophe, ein Risiko für ihre Gesundheit.

Mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln werden wir uns dafür
einsetzen, dass Frau Berisha und ihre Kinder unverzüglich nach
Ludwigshafen zurückkehren können und ein uneingeschränktes Bleiberecht erhalten. Außerdem erwarten wir, dass die Öffentlichkeit über den Umgang des Ausländeramtes mit Menschen ohne deutschen Pass, die seit vielen Jahren in Ludwigshafen leben, umfassend informiert wird. (...)

Jugendliche und junge Erwachsene, die hier geboren und aufgewachsen sind, dürfen nicht einfach abgeschoben werden, wenn sie straffällig oder sonst wie auffällig werden. Sie unterstehen wie deutsche Jugendliche und junge Erwachsene dem Gesetz. Bestrafung durch Abschiebung ist in unseren Augen ein menschenfeindlicher Akt. Die gleichzeitige Abschiebung der
herzkranken Mutter ist noch weniger nachvollziehbar. Nach 17 Jahren hat sie mit ihrer Familie einen Anspruch auf ein endgültiges Bleiberecht!

Aus dem Schlaf gerissen und an der Grenze ausgesetzt" überschrieb die RHEINPFALZ ihren Bericht vom 28. Oktober über die Gedenkstunde zur Polen-Aktion". Im Oktober 1938 waren 166 jüdische Ludwigshafener mit polnischem Pass, darunter kleine Kinder, die hier geboren waren, von der Polizei in Eisenbahnwaggons verfrachtet und an der Grenze zu Polen ausgesetzt worden. Zur Verlesung der Namen, zur Erinnerung und als
Mahnung, waren die Oberbürgermeisterin, die Kulturdezernentin, der
Sozialdezernent sowie Stadträte erschienen, hatten sich zum Teil an der Verlesung der Namen beteiligt.

Abgeschobene Familie obdachlos im Kosovo" lautete die Überschrift der RHEINPFALZ am 8. November zum Schicksal der Familie Berisha (...) .
Sollte die Mahnung aus der Vergangenheit nicht auch für die Gegenwart gelten?

Karin Lambrecht, Gisela Medzeg, Lu

Aktionstag gegen Abschiebungen

Etwa 400 Menschen folgten am 30.08.
dem Aufruf zu einer Demonstration des
Bündnisses „Abschiebefrei Mannheim“,
die unter dem Motto „Das Migrationsregime
angreifen; Abschiebungen stoppen!“
stand. Die Demonstration fand im Rahmen
eines österreich- und deutschlandweiten
Aktionstags gegen Abschiebungen
statt, mit dem die rassistische Abschiebepolitik
der Europäischen Union und ihrer
Einzelstaaten thematisiert wurde.
Der Ak Antifa berichtet: „Bei der Auftaktkundgebung
am Alten Meßplatz
wurden Redebeiträge zur Erklärung des
Aktionstages gegen Abschiebungen, der
repressiven deutschen Asylpolitik von
1980 bis heute und der Einbindung des
Abschiebesystems in die kapitalistische
Verwertungslogik gehalten.
Auf dem Weg durch die Mannheimer
Neckarstadt informierten wir AnwohnerInnen
und PassantInnen in verschiedenen
Sprachen über das Anliegen der
Demonstration.
Die erste Zwischenkundgebung fand
vor dem von der Diakonie betriebenen
„Point-Store“ statt – dem Laden, in dem
die Flüchtlinge gezwungen sind, nach
einem Punktesystem einzukaufen. (Außer
Taschengeld erhalten die Flüchtlinge
kein Bargeld.)
Vor dem Flüchtlingslager in der Industriestraße,
in dem etwa 350 Menschen untergebracht
sind, folgte ein Redebeitrag
zum Lagersystem. Einige BewohnerInnen
schlossen sich der Demonstration zum Abschiebeknast
an.
Dort richteten wir Grußworte in fünf
Sprachen an die Gefangenen. Zum Abschluss
berichtete ein Redner über die
massenhaften Widerrufsverfahren, durch
die 10.000en Flüchtlingen, vor allem aus
dem Irak und Afghanistan, ihr Bleiberecht
wieder aberkannt wird. Ihnen droht jetzt
die Abschiebung.
Eine Sprecherin des Bündnisses: ‚Unser
Anliegen wurde von den Anwohnerinnen
und Anwohnern positiv aufgenommen
und erfuhr spontane Solidarität.’
Insgesamt verlief die Demonstration
friedlich, obwohl die Polizei durch den
Einsatz berittener BeamtInnen provozierte.
Diese bedrängten mit den Pferden
mehrfach DemonstrantInnen. Nach der
Abschlusskundgebung entschloss sich
noch ein Großteil der Anwesenden zu
einer Spontandemonstration durch die
Neckarstadt.
Die Demonstration wurde unterstützt
von: AK Antifa Mannheim, Anarchistische
Gruppe Mannheim, Antifaschistische
Initiative Heidelberg, Bündnis gegen
Abschiebungen (BgA) Mannheim, Die
AktionsGruppe, DIE LINKE, JUZ in
Selbstverwaltung „Friedrich Dürr“, Linke
Liste Mannheim, Stadträtin Gudrun
Kuch.“
„Im Vorfeld der Demonstration hatten
das Ordnungsamt und die Polizei
mit schikanösen Auflagen provoziert. So
waren Fahnenstangen und Transparente,
die breiter als 1,5 Meter sind verboten,
eine unverhältnimäßig große Anzahl an
OrderInnen gefordert (diese sollten mit
Warnwesten gekennzeichnet sein). Der
AK Antifa Mannheim reagierte als mitveranstaltende
Gruppe mit einer Pressemitteilung
darauf. Diese wurde von der
„Rheinpfalz“ aufgegriffen, woraufhin sich
das Ordnungsamt rechtfertigen musste.“

http://85.183.64.11/archiv/Lokal/BaWue/KIM/2008/kim18.pdf



Presseinformation des AK Antifa Mannheim

400 auf Demo gegen den Mannheimer Abschiebeknast

Erfolgreicher Start der Kampagne "Change the climate!"

Am Samstag, den 15.09.2007 demonstrierten etwa 400 AntirasisstInnen unter dem Motto

"Abschiebungen verhindern! Abschiebeknäste abschaffen!"

durch Mannheim. Mit Transparenten, Redebeiträgen, Sprechchören und Böllern wurde gegen die unmenschlichen Haftbedingungen protestiert und ein Ende von Rassismus und Kapitalismus gefordert. Die Polizei war mit Pferdestaffel und Sondereinheiten vertreten, ein besonnenes und entschlossenes Auftreten der DemonstrationsteilnehmerInnen verhinderte eine Eskalation.

Die Demonstration begann um 15 Uhr mit einer Auftaktkundgebung am Paradeplatz in der Innenstadt. Gegen 16 Uhr setzte sich der Zug in Bewegung und lief durch die Quadrate zur Ausländerbehörde, weiter über den Ring und die Kurpfalzbrücke in die Neckarstadt. Vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) im Herzogenried, in der sich der Abschiebeknast befindet, endete die Demo mit einer Abschlusskundgebung.

Organisatorin war ein Bündnis aus linken und linksradikalen Mannheimer und Heidelberger Gruppen.

Es gab Redebeiträge vom Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim, von der Anarchistischen Gruppe Mannheim, von der Antinationalen Offensive Saarbrücken und vom AK Antifa Mannheim. Darin wurden die restriktive deutsche und europäische Migrationspolitik mit all ihren brutalen Auswirkungen für die Betroffenen kritisiert.

Der Demonstration schlossen sich auch MigrantInnen und Flüchtlinge an, eine Sambagruppe und Clowns sorgten für gute Stimmung. Als die Demo den Abschiebeknast erreichte, wurde er symbolisch mit Böllern beworfen. Vor dem Haupttor äußerten die
DemonstrantInnen noch einmal ihren Unmut über den Knast und beendeten die Versammlung gegen 18:30 Uhr.

Eine Sprecherin des AK Antifa Mannheim kommentierte: "Die Demo heute war ein voller Erfolg. Wir haben nicht nur Abschiebungen und den Abschiebeknast kritisiert, sondern auch das gesellschaftlichen Klima in dem solche Zustände überhaupt erst möglich sind.

Ein gelungener Auftakt  für unsere Kampagne "Change the climate!", die in den nächsten Wochen mit Vorträgen, Diskussionsveranstaltungen und einer Demonstration "Kein
Frieden mit Deutschland!" am 3. Oktober grundsätzliche Kritik äußern will.

Bereits heute Morgen fand eine weitere Veranstaltung statt, bei der wir der Widerstandsgruppe um Georg Lechleiter gedachten.

Für uns gehören Antifaschismus, Antirassismus und eine grundsätzliche Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen untrennbar zusammen."


Für Rückfragen per Email stehen wir gerne zur Verfügung.

Bilder vom Tag finden sich auf unserer Internetseite
http://www.akantifa-mannheim.de

mit freundlichen Grüßen,
für das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim und den AK Antifa Mannheim


Sören Schmidt


Ein Erfolg für die Menschlichkeit
Bleiberecht auch für den Sohn der Familie Yildiz!

Der Kampf für ein Bleiberecht der vierköpfigen
kurdischen Flüchtlingsfamilie Yildiz
(Ludwighafen) ist nach vier Jahren zäher
Auseinandersetzung allem Anschein nach
endlich erfolgreich verlaufen. Vater und
Tochter erhielten im vergangenen Jahr ein
humanitäres Bleiberecht aufgrund ihrer
schweren Traumatisierung. Auch die Mutter
der Familie konnte danach bleiben.
Monatelang hingegen drohte dem Sohn
der Familie die Abschiebung. Nachdem
selbst ein Härtefallantrag und ein erneuter
Folgeantrag gescheitert waren, wurde vor
einiger Zeit von der Uniklinik in Heidelberg
zweifelsfrei festgestellt, dass der Sohn
ebenfalls an einer durch die Verfolgung
bedingten schweren Traumatisierung (das
ist eine schwere seelische Verletzung mit
lebenslangen Folgen) leidet. Dies hat jetzt
auch bei ihm dazu geführt, dass er vor
wenigen Tagen endlich ein Bleiberecht aus
humanitären Gründen erhalten hat.
Ganz sicher spielte auch die solidarische
Unterstützung von mehreren hundert
Menschen aus der Region eine wichtige
Rolle bei der Durchsetzung des Bleiberechts
für die gesamte Familie!
Für die UnterstützerInnen der Familie
handelte es sich hierbei immer um eine
exemplarische Auseinandersetzung. Sowohl
was das Verfolgungsschicksal der
gesamten Familie anging, als auch hinsichtlich
des Widerstandes gegen die zuständigen
Behörden, die die herrschende
(Nicht-)Asylpolitik rigoros umzusetzen
bestrebt waren.
Die bürokratisierte und unmenschliche
sog. Asylpolitik bedeutet generell für die
betroffenen Flüchtlinge eine permanente
Unsicherheit. Diese haben große Angst vor
Abschiebung und sind vielfachen Schikanen
ausgesetzt- und das oft über Jahre hinweg:
Kein Wunder, dass viele Flüchtlinge
aufgrund dieser zweiten zermürbenden
Verfolgung in Deutschland körperliche
und psychische Krankheiten bekommen.
So wie der Familie Yildiz geht es zehntausenden
von Menschen, die nach Deutschland
kommen und hier Schutz suchen Viele
haben Ähnliches erlebt und werden gnadenlos
abgeschoben, mit Hilfe eines Asylrechts,
das diesen Namen nicht verdient,
weil es auf Abschottung und pure Verwertbarkeit
orientiert ist. Die Abschiebung war
auch bei der Familie Yildiz geplant -trotz
ihrer schweren Verfolgung. Ohne die jahrelange
anhaltende Solidarität wäre sie
– nach einer ersten Abschiebung im Jahre
1997- sicher erneut in ihr Herkunftsland
Türkei abgeschoben worden.
Die Familie und das Bündnis gegen Abschiebungen
Mannheim (BgA) danken allen
Unterstützerinnen und Unterstützern,
die sich solidarisch für das Bleiberecht der
Familie eingesetzt haben!
Für uns ist selbstverständlich: Jeder
Mensch hat ein Recht auf eine menschenwürdige
Existenz: „Inländer“ wie „Ausländer“.
Flucht und Migration sind legitime
Strategien der Sicherung der
Existenz!
Im global gewordenen Kapitalismus sind
nicht die konkreten Lebensbedürfnisse der
Menschen maßgebend, sondern nur die
„Sachzwänge“ der Kapitalverwertung und
das abstrakte Profitprinzip. Die Folgen
dieses überholten Systems sind bekannt:
Anhäufung des gesellschaftlichen Reichtums
bei wenigen und wachsende Armut,
Existenzunsicherheit, Ausgrenzung und
Zerstörung der Lebensgrundlagen bei
vielen. Diese „Sachzwänge“ gelten für
MigrantInnen und Flüchtlinge in verschärftem
Maße, stehen doch gerade sie
ganz unten in der Hierarchie des Arbeitsmarktes
und müssen oft zu Hungerlöhnen
und miesesten Bedingungen arbeiten, falls
sie überhaupt beschäftigt werden.
Unsere Ziele, für die wir kämpfen, sind:
Bleiberecht für alle! Gleiche Rechte für
alle!
Damit geraten wir mit den herrschenden
Verhältnissen in Konflikt, mit der rassistischen
Kontrolle und Regulierung von
Migration, mit dem System von Ausgrenzung,
Entrechtung und diskriminierenden
Sondergesetzen, mit der inhumanen Praxis
der Lagerunterbringung; Abschiebehaft
und Abschiebungen! Die Politik der Entrechtung,
Entwürdigung und Apartheid
macht die betroffenen Menschen zur bloßen
Manövriermasse und spaltet die Gesellschaft!
Zusammen und solidarisch müssen wir
für die Abschaffung dieser Zustände sorgen,
eine Gesellschaft aufbauen, wo letztlich
die Ursachen für Flucht und erzwungene
Migration nicht mehr existieren!
Offene Grenzen und uneingeschränkte
Bewegungsfreiheit für alle!
Gegen Abschiebungen, Abschiebeknäste,
rassistische Razzien, Lagerunterbringung,
Arbeitsverbot!
Kein Mensch ist illegal!

Mannheim, den 23. April 2007, Bündnis
gegen Abschiebungen (BgA) Mannheim

Kommunal-Info 9/2007 26.4.2007

Familie Gündüz/Gündür aus Mannheim abgeschoben

dierotewut, 03.08.2006 01:11

Familie Gündüz/Gündür trotz Duldung ohne Ankündigung aus Mannheim abgeschoben



Mannheim: Ein Trauma ohne Ende
Nacht- und Nebelaktion der Abschiebebehörden
Flugbegleitung „Gutes Geschäft“ für Ärzte?

Die seit 1999 in Mannheim lebende und schwer traumatisierte Kurdin Sanije Gündüz (44) wurde gemeinsam mit ihren drei Kindern in die Türkei abgeschoben. Ein Arzt begleitet die kranke Kurdin auf ihrem Flug nach Istanbul. Das Behandlungszentrum für Folteropfer in Ulm und das Psychiatrische Zentrum Nordbaden, Wiesloch befürchteten schwere Folgen bei Abschiebung in die Türkei.
Mannheim, 04. Aug. 2006 (nos) Sanije Gündüz und ihre drei Kinder sind in einer Nacht- und Neblaktion in den Morgenstunden des 2. August über Stuttgart nach Istanbul abgeschoben worden. Die Familie hatte keine Chance mehr, Ihren Anwalt oder ihre Betreuerinnen Julia Gerhards und Maria Rigot von amnesty international zu erreichen, da die Abschiebung (Abholung) der gesamten Familie durch die Polizeibehörden in einer - bundesweit gängigen Praxis - unverhofft zwischen ca. 4 und 6 Uhr erfolgte, wie der Asyl-Arbeitskreis Mannheim von amnesty international erfuhr.
Begleitet auf dem Abschiebe-Flug wurde die Kurdin und ihre Kinder neben deutschen Beamten auch von einem Arzt. „Das scheint ein gutes Geschäft zu sein," so ein Mitarbeiter des Flughafen- Sozialdienstes in Stuttgart.
"Wenn sich Frau Gündüz jetzt in der Türkei das Leben nimmt, werden sich einige Leute nicht von einer Mitschuld freisprechen können,“ sagt Norbert Sauer vom ai-Asyl- Arbeitskreis Mannheim.
Die Familie hat sich in Deutschland nichts zuschulden kommen lassen, auch die Lehrerin und die Mitschüler des jüngsten Sohnes sprachen sich gegen eine Abschiebung aus. Das Problem der Familie war jedoch, dass der Gutachter des Regierungspräsidiums Frau Gündüz. eine so genannte „Reisefähigkeit“ bescheinigt hat. Das legitimiert die Ausländerbehörde zur sofortigen Abschiebung.
Der Asyl-Arbeitskreis von amnesty international Mannheim informierte bereits im September 2005 die Öffentlichkeit über das tragische Schicksal der Kurdin und ihrer Kinder.

http://www.initiativen-zeitung.de/


Kurdische Familie muss gehen Behörde: Abschiebung rechtens / Amnesty: menschenverachtend

Von unserem Redaktionsmitglied Anke Philipp

Unterschriften sammeln, Botschaften senden, Politiker überzeugen, mit der Presse reden: Am Ende half alles bitten und betteln nichts: Die Kurdin Saniye Gündüz und ihre drei Kinder wurden in dieser Woche - ungeachtet erneut aufkeimender Gewalt in den Kurdengebieten - in die Türkei abgeschoben. Zuvor waren alle Asylanträge abgelehnt worden, und auch eine Petition beim Landtag brachte keinen Erfolg.

Flüchtlingsorganisationen sowie Amnesty International protestierten gestern scharf gegen den Vorgang und warfen den Behörden einen menschenverachtenden Umgang mit Schutzsuchenden vor. Mit der Abschiebung der alleinerziehenden, psychisch kranken Frau habe sich das Regierungspräsidium in Karlsruhe über sämtliche Erkenntnisse von Fachleuten hinweg gesetzt, so das Bündnis gegen Abschiebung Mannheim. Gemeint ist die Traumatisierung von Saniye Gündüz, die von Amnesty International auf Folter und Misshandlung - was ärztliche Gutachten belegen - zurückgeführt wurde. Aber auch die Kinder, die sieben Jahre in der Quadratestadt lebten und hier zum Beispiel die Humboldt-Schule besuchten, wurden jäh aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen und einem ungewissen Schicksal überlassen. Die Linke Liste hatte zuletzt noch versucht, den Gemeinderat für den Fall zu interessieren. Und auch an Oberbürgermeister Gerhard Widder hatten sich die Organisationen Hilfe suchend gewandt.

Widder habe sich auch in einem Telefonat über den Vorgang informieren lassen, bezeichnete gestern ein Sprecher des Regierungspräsidiums das Verfahren als rechtens. Nachdem eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt sei, habe man - wie von Rechts wegen vorgeschrieben - die Familie abgeschoben. Im übrigen, so der Sprecher, handle es sich um keinen Härtefall, hätten die Verwaltungsgerichte die Darstellung der Verfolgung als unglaubwürdig zurückgewiesen. Und auch die Krankheit allein sei letztlich kein Grund für ein Bleiberecht gewesen.

Mannheimer Morgen
04. August 2006



3.August 2006

Mannheim: Abschiebung nach Kurdistan- fachärztlich zum Transport versorgt


Bleiberechtsdemo in Ludwigshafen

von BGAM - 10.06.2006 17:56

Am heutigen Samstag, den 10.6.2006, demonstrierten 70 Menschen durch die Ludwigshafener Innenstadt und forderten ein dauerhaftes Bleiberecht für den Flüchtling Sedat Yildiz. Während seine Familie nach mehrjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Bleiberechtserlaubnis bekam, ist er akut von Abschiebung in die Türkei bedroht. Er wurde dort vor Jahren bereits gefoltert und flüchtete nach Deutschland. Da sich die Situation für die kurdische Minderheit bis heute nicht geändert hat, droht ihm erneut Verfolgung.
Sowohl die Härtefalkommission des Landes Rheinland-Pfalz, als auch der Petitionsausschuss des Landtages haben inzwischen gegen ein Bleiberecht für Sedat Yildiz entschieden. Die Abschiebung kann jetzt nur noch durch den Einspruch eines/einer Landtagsabgeordneten gegen den Beschluss des Petitionsausschusses verhindert werden.

Deshalb beschloss das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim, mit einer Demonstration ihr Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen und ein dauerhaftes Bleiberecht für Sedat Yildiz zu fordern. Die AntirassistInnen trafen sich um 14 Uhr vor der Ausländerbehörde und zogen mit Parolen und Musik durch den Hemshof. Nach einer Zwischenkundgebung am Knödelbrunnen bewegte sich der Demonstrationszug zur Abschlusskundgebung auf dem Wagner-Platz. In Redebeiträgen wurde unter anderem die Situation von Sedat Yildiz, der Kurden in der Türkei und die staatliche Abschiebepraxis in Deutschland thematisiert.

Eine Sprecherin des Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim:

Wir fordern ein dauerhaftes Bleiberecht für Sedat Yildiz und alle anderen Flüchtlinge! Schluss mit der rassistischen Abschiebepraxis! Kein Mensch ist illegal!?

Bleiberechtsdemo in Ludwigshafen

Bündnis demonstriert gegen Abschiebung

Gegen die Abschiebung des in Ludwigshafen lebenden Kurden Sedat Yildiz demonstriert heute, 14 Uhr, das Mannheimer "Bündnis gegen Abschiebungen" vor der Ausländerbehörde in der Marienstraße im Hemshof. Auch der Stadtratsfraktionschef Bernhard Braun setzte sich in einem offenen Brief an Oberbürgermeisterin Eva Lohse für eine Aussetzung der Abschiebung des Flüchtlings ein. Yildiz, dessen Asylantrag abgelehnt wurde und dessen Fall auch den Petitionsauschuss des Mainzer Landtags beschäftigte, soll wieder in die Türkei abgeschoben werden. Die Menschenrechtler befürchten, dass der Kurde bei der Rückkehr in sein Heimatland wieder schweren Repressalien ausgesetzt ist. (mix)

Die Rheinpfalz, 10.6.2006

Bleiberecht gefordert

Gegen die Abschiebung von Sedat Yildiz in die Türkei protesiert das Mannheimer "Bündnis gegen Abschiebungen" am heutigen Samstag um 14 Uhr vor der Ausländerbehörde in der Marienstraße. Die Härtefallkommission des Landes hatte seinen Antrag abgelehnt. Wie die Grünenfraktion mitteilt, hat auch der Petitionsauschuss gegen ein Bleiberecht entschieden. Die Grünen fordern von OB Eva Lohse, die Abschiebung nicht zu vollziehen, weil dem Kurden erneut Folter in der Türkei drohe. bur

Mannheimer Morgen, 10.6.2006


Kein Platz zum Leben für Saniye und ihre Kinder?

Schwer kranke Frau und ihren drei Kinder droht Abschiebung / Amnesty sammelt Unterschriften / Eindeutiger Härtefall
 
Von unserem Redaktionsmitglied Anke Philipp
 

Saniye Gündüz spricht kaum ein Wort: Grau und fahl fallen ihre Blicke über den Tisch. Kein Lächeln, keine Hoffnung, keine Freude. Warum auch? Schließlich ist er wieder da, der vergangen geglaubte Alptraum. Der hat sie eingeholt. Bedrohlich ist die Gegenwart, erscheint die Zukunft. Abschieben will man sie, die Kurdin mit dem bangen Blick, und ihre drei Kinder. Gehen soll die Familie in diesen Tagen. Nicht irgendwohin, sondern zurück in das Land von Folter und Pein. In die Türkei.

Saniye Gündüz sieht alt aus. Älter als eine Frau aussehen sollte mit Mitte 40. Viel älter. Die Spuren der Vergangenheit haben sich tief eingegraben in ihrem Gesicht. Unauslöschliche Zeugen von Misshandlung, Terror, Tod. Vergessen wollte sie dies alles. Zeit genug dafür gab es, sagen die Behörden. Doch Saniye Gündüz kann nicht vergessen. Nicht den Sohn, der infolge von Prügeln sprachbehindert ist, nicht ihren toten Mann. Den hat sie gesehen, geschlagen und geschunden von der Militärpolizei. Das war 1999 als die Zukunft starb in einem Augenblick: Kein Morgen mehr in Sicht - weit im Osten. Also Flucht, denn die Kinder, wenigstens die sollten leben, in Würde und Freiheit, hier im Westen.

Sieben Jahre leben, das heißt zum Beispiel für Mirali, den Jüngsten: Lernen in der Humboldtschule und Kicken beim Fußball-Verein Phönix in der Neckarstadt. Sieben Jahre leben in Mannheim, das bedeutete auch für Döndü und Murat, beide Mitte 20, Schule und - zumindest vorübergehend - Arbeit in der Quadratestadt. Freunde, Freude und vor allem Frieden. Damit ist jetzt Schluss. So will es jedenfalls das Regierungspräsidium, und hat nach abgeschlossenem Asylverfahren die Reisetauglichkeit der Familie bestätigt.

Rückkehr in das Land der Peiniger? "Nicht möglich und unmenschlich", meinen dagegen Maria Rigot und Julia Gerhards von Amnesty International und der Initiative Freie Flüchtlingsstadt Mannheim. Abgesehen von wiederkehrender Gewalt im Kurdengebiet: Krank sei Saniye, schwer krank, traumatisiert, selbstmordgefährdet und dringend therapiebedürftig. Das bestätigen im Übrigen drei ärztliche Gutachten, unter anderem vom Ulmer Zentrum für Folteropfer und dem Psychosozialen Zentrum Nordbaden in Wiesloch. Panik, Angstattacken, Bewusstseinsverlust, epileptische Anfälle - Ergebnis auf dem Papier. Saniye soll trotzdem gehen. Heute, morgen. Alsbald.

"Die Frau muss behandelt werden und dafür braucht sie einen sicheren Status", sind Rigot und Gerhards verzweifelt. Was bleibt zu tun? Unterschriften sammeln, Botschaften senden an die Politik und den Oberbürgermeister. Beten, bitten und hoffen. Hoffen auf die Ausländerbehörde, auf Einsicht und Gnade für Saniye, die nie lächelt, und ihre Kinder, die doch nur in Ruhe und Frieden hier weiter hier leben wollen.

© Mannheimer Morgen - 9. Mai 2006

.............


jw 22.03.2006

Mannheimer Bündnis kämpft für Bleiberecht Kurdischer Flüchtling in der Türkei von Sippenhaft bedroht.
Heute berät die rheinland-pfälzische Härtefallkommission über die drohende Abschiebung des Kurden Sedat Yildiz aus Ludwigshafen in die Türkei. Aus Sorge um ihr Leben flüchtete die vierköpfige kurdische Familie Yildiz zweimal aus der Türkei nach Deutschland. Bei einer Demonstration anläßlich des Newroz-Festes im Jahre 2001 wurden Vater und Tochter festgenommen und gefoltert.

Im selben Jahr floh die Familie erneut nach Deutschland. Vater und Tochter erhielten aufgrund ihrer Traumatisierung durch die Folter im Oktober letzten Jahres vom Bundesamt für Flüchtlinge und Migration in Trier ein Bleiberecht.

Am 30.12.2005 aber schrieb die Ausländerbehörde Ludwigshafen, daß der Sohn, Sedat Yildiz, nicht in Deutschland bleiben dürfe und wieder in die Türkei zurück müsse. Drei unabhängige ärztliche Gutachter plädieren übereinstimmend dafür, daß Sedat nicht abgeschoben werden soll. Falls der Sohn abgeschoben würde, befürchten sie eine lebensbedrohliche Retraumatisierung von Vater und Tochter.

Sedat ist direkt gefährdet, falls er in die Türkei muß. Ihm droht »Sippenhaft« und auf jeden Fall der Militärdienst, bei dem er möglicherweise auf seine kurdischen Landsleute schießen müßte. Das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim (bleiberechtsbuendnis@ web.de) unterstützt die Familie seit 3 Jahren in ihrem Kampf für ein Bleiberecht. Voraussetzung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Härtefall-Kommission des Landes. (jW)

10.05.2006

Petition gegen ­Abschiebung
Mannheim. Das Mannheimer Bündnis gegen Abschiebungen hat beim rheinland-pfälzischen Landtag eine Petition gegen die drohende Abschiebung des Kurden Sedat Yildiz in die Türkei übergeben. Die sogenannte Härtefallkommission hatte in der vergangenen Woche abgelehnt, den kurdischen Flüchtling als Härtefall anzuerkennen und damit grünes Licht für seine Abschiebung gegeben. Wegen seines Eintretens für die Rechte der kurdischen Minderheit droht Yildiz in der Türkei »Sippenhaft«. (jW)

Zwangsumzug aus der Seckenheimer Straße wegen „Begünstigung im Amt“?
Doch keine menschenwürdigen
Wohnungen für Flüchtlinge?


Schon am 3. August dieses Jahres wollte
die Stadtverwaltung Mannheim die BewohnerInnen
der Seckenheimer Str. 132
aus ihren Wohnungen werfen und die
meisten von ihnen in einem seit zwei Jahren
leerstehenden und heruntergekommen
Haus in der Akademiestraße zwangsweise
unterbringen.
Dagegen hatten die Bewohner – allesamt
Flüchtlinge – zusammen mit ihren
Unterstützerinnen protestiert. Zudem
hatte ein Anwalt im Auftrag der meisten
der Bewohner gegen den geplanten
Zwangsumzug einen Eilantrag gestellt.
Hierdurch wurde die Vertreibung der Bewohner
erst einmal verhindert.
Die Flüchtlinge hatten auf die unzumutbaren
Wohnverhältnisse in der Akademiestraße
hingewiesen.
Immerhin hatte die Stadtverwaltung im
Jahre 2003 von den Eigentümern Scheurich/
Mendes des Hauses in der Akademiestr.
die Beseitigung gravierender Mängel
gefordert, eine 70 (!) prozentige Mietminderung
erwogen und sogar mit fristloser
Kündigung gedroht. In einem Aktenvermerk
des Mängelberichts hieß es:
„Aufgrund des im Begehungsprotokolls
beschriebenen Gebäudezustands der Akademiestr.
12 ist eine Neubelegung des Objekts
insbesondere wegen des Zustandes
der sanitären Anlagen und der Küchen kritisch
bzw. teilweise nicht möglich“ (!)
Bemerkenswert ist übrigens, dass schon
die Anmietung des Hauses durch die Stadt
unter skandalösen Begleitumständen
stattfand. Das Haus war ebenso wie zwei
weitere Häuser von einem Disko-Besitzer
gemietet worden. Sein Partner war ein
Mitarbeiter des Sozialamtes! Lt. MM vom
4. April 1990 war dieser zur Hälfte Miteigentümer
der drei Immobilien, die zusammen
einen Wert von 4 Millionen hatten.
Das angestrengte Disziplinarverfahren gegen
den Sachbearbeiter der Stadtverwaltung
wegen Interessenkollision wurde
überraschenderweise eingestellt! Die damaligen
Besitzer sind heute immer noch
die Besitzer der Akademiestr. Es ist verwunderlich,
dass sie die Mängel des Hauses
nicht beseitigen ließen, obwohl es seit
zwei Jahren leer steht. Trotzdem versucht
die Stadtverwaltung, das Haus jetzt wieder
um jeden Preis mit Flüchtlingen zu belegen,
ohne dass die von ihr selbst festgestellten
Mängel behoben sind.
Da der geplante Zwangsumzug durch
die Stadtverwaltung Anfang August durch
die Anträge des Anwalts der Bewohner der
Seckenheimer Str. erst mal gestoppt werden
konnte, hat sie sich inzwischen eine
neue Begründung ausgedacht, um das ursprüngliche
Ziel doch noch durchzusetzen:
Obwohl sie noch im Frühjahr dieses Jahres
dem Eigentümer des Hauses in der Seckenheimer
Str. zugesichert hatte, dass das
Mietverhältnis fortgesetzt würde, hat sie
dieses nicht getan und den Mietvertrag gekündigt.
Hiermit hat sie die Flüchtlinge obdachlos
gemacht, womit sie jetzt zynischerweise
argumentiert.
In den neuen Umzugsverfügungen, die
an jeden einzelnen Bewohner der Seckenheimer
Str. gerichtet ist, schreibt sie u.a.:
„Zur Beseitigung der ihnen drohenden
Obdachlosigkeit werden sie … in die Unterkunft
Akademiestr. 12 eingewiesen“.
Den BewohnerInnen ist ein Ultimatum
gesetzt worden. Sie sollen bis spätestens
Mittwoch, den 26.10.05, 8 Uhr morgens
ihre Unterkunft räumen. Falls die Bewohner
dies nicht tun, droht ihnen die
Zwangsräumung.
Hiergegen hat der Anwalt Widerspruch
eingelegt.
Wir halten das Vorgehen der Stadtverwaltung,
insbesondere des zuständigen
Liegenschaftsamtes für menschenverachtend
und inakzeptabel. Die Flüchtlinge
haben ein Recht auf menschenwürdige
Wohnungen, die nicht gesundheitsgefährdend
sind. Wir werden uns weiterhin zusammen
mit ihnen dafür einsetzen!
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
Zwangsumzug aus der Seckenheimer Straße wegen „Begünstigung im Amt“?
Doch keine menschenwürdigen
Wohnungen für Flüchtlinge?


Kommunal-Info Mannheim
Nr. 22/2005 16. Jg. 27. 10. 2005 Arbeitsgemeinschaft Kommual-Info Einzelpreis: 0,60 €
 

Genauer Streitpunkt bleibt offen
Verfahren gegen Abschiebungsaktivist gestern eingestellt
 

Unruhe und Aggressivität lagen gestern bei der Verhandlung gegen Hans-Rudolf Schuh, Mitarbeiter des Mannheimer "Bündnisses gegen Abschiebungen", im Sitzungssaal des Amtsgerichts in der Luft. Etwa 50 Zuhörer, darunter viele Flüchtlinge und Mitglieder des Bündnisses, drängten sich in die engen Bänke. Die Brisanz der Verhandlung gegen Schuh zeigte sich am großen Polizeiaufgebot und den drastisch verschärften Sicherheitsmaßnahmen.

Schuh wurde zur Last gelegt, am 27. März vergangenen Jahres in der Ausländerbehörde Sachbearbeiter Peter Theis angegriffen und in einer folgenden Demonstration beleidigt zu haben (wir berichteten). Schuh war im März als Beistand der kurdischen Familie Yildiz mit in die Ausländerbehörde gekommen, wohin die Flüchtlinge einbestellt worden waren. Die vierköpfige, türkisch-kurdische Familie ist nach einer ersten Abschiebung 1997 vor drei Jahren zum zweiten Mal nach Deutschland geflohen. Tochter und Vater seien traumatisiert und in psychologischer Behandlung, schilderte Schuh. Er kenne die "stickige, unangenehme, irgendwie bedrohliche Atmosphäre in der Behörde" und sei deshalb als Beistand mitgekommen.

Außerdem habe er den Arbeiter Dara Feauz mitgenommen, der zwischen Theis und Yildiz übersetzen sollte. Theis habe es gar nicht soweit kommen lassen und ihn und Feauz des Raumes verwiesen. Als Schuh sich geweigert habe, sei Theis "aggressiv" auf ihn zu gelaufen, habe ihn gepackt und gestoßen, so Schuh. Dabei habe Yildiz zweimal Schläge abbekommen, da er dazwischen gehen wollte. Feauz bestätigte das als Zeuge vor Gericht. Yildiz selbst war laut Gutachten des Karlsruher Zentrums für Folteropfer nicht vernehmungsfähig.

Völlig anders war Theis' Schilderung des Vorfalls. Er habe Schuh auf Anordnung der Bereichsleitung aus dem Zimmer verwiesen. Schuh sei durch seine "cholerische Art" schon mehrmals negativ aufgefallen. "Herr Schuh ging auf mich los wie eine Furie", erklärte Theis Richterin Frauke Lattrell. Er habe ihn am Hemd gepackt und dabei seine Goldkette zerrissen.

Theis' Kollege Rolf Karl Hahnemann bestätigte dessen Aussage. Uneinigkeit herrschte allerdings über die genauen Standorte bei dem Streit. Mehrere Unklarheiten führten schließlich zu einer Einstellung des Verfahrens. Schuh betonte, er wolle sich weiterhin um Flüchtlinge kümmern und sei "verärgert" und "erschüttert" über das Verhalten von Theis. sab

© Mannheimer Morgen - 14. Mai 2004

Am Donnerstag den 3. April fanden in Ludwigshafen zwei Kundgebungen des Bündnisses
gegen Abschiebungen statt. Die erste wurde um 17 Uhr vor dem Ausländeramt in der Marienstraße
abgehalten, die zweite um 19 Uhr vor dem Rathauscenter. Es beteiligten sich jeweils
zwischen 30 und 40 Menschen. Die vorwiegend kurdischen DemonstrantInnen kritisierten
die Schikanen gegenüber Flüchtlingen auf dem Ausländeramt. Außerdem wurde
ein allgemeines Bleiberecht gefordert. (Quelle: www.juz-mannheim.de; Foto HS)

KIM08.pdf

Rassismus in der
Ausländerbehörde
in Ludwigshafen
Am Donnerstag, den 27. März gab es auf
der Ausländerbehörde in Ludwigshafen
einen schwerwiegenden Vorfall (Wir berichteten
in KIM, Nr. 7).
Als der Vater einer kurdischen Familie
aus der Türkei erneut wegen einer Duldungs-
Verlängerung zusammen mit einem
Übersetzer und einem Mitglied des
Bündnisses gegen Abschiebungen Mannheim
in die Ausländerbehörde ging, wurden
alle drei von Sachbearbeiter Theis aus
dem Büro geworfen. Dabei schlug Theis
den Flüchtling mit der Faust auf Oberkörper
und Kopf.
Theis ist sehr wohl bekannt, dass nach
dem Verwaltungsrecht ein Flüchtling wie
jeder andere Mensch auch, wenn er zu einer
Behörde geht, ein Recht darauf hat,
von einer Person seines Vertrauens beglei-
VVN-BdA Heidelberg:
Ostermarsch in Heidelberg
gegen Neonazis und Krieg

tet zu werden.
Inzwischen wissen wir definitiv – aus einem
Brief der Ausländerbehörde an das
Verwaltungsgericht in Neustadt -, dass die
Behörde am 27. März den kurdischen
Asylbewerber tatsächlich festnehmen lassen
wollte. Daher wollte Theis unbedingt,
dass die beiden anderen das Büro schleunigst
verlassen sollten. Dabei verlor Theis
offensichtlich die Kontrolle über sich und
schlug auf den Flüchtling ein, der verängstigt
weglief.
Verärgert über die missglückte Festnahme
stellen im Nachhinein die Ausländerbehörde
und der erste Bürgermeister Zeiser
in der Öffentlichkeit den Vorfall völlig
verkehrt dar und verschweigen die Tatsache,
dass der Flüchtling festgenommen
werden sollte. Nach Zeitungsmeldungen
sei sogar Strafanzeige gegen unseren Mitstreiter
gestellt – ein Hausverbot werde geprüft!
Offensichtlich missfällt der Stadtverwaltung
Ludwigshafen, dass engagierte
Menschen sich mit Flüchtlingen solidarisieren
und ihnen einen gewissen Schutz
bieten.
Schikanen gegen Flüchtlinge sollen
ohne Zeugen bleiben – Abschiebungen
sollen reibungslos abgewickelt werden
können!
Seit mehr als drei Jahren gehen wir zusammen
mit Flüchtlingen in die Ausländerbehörde.
Wir stellen dort immer wieder
ein Klima von Feindseligkeit und
Missachtung gegen Flüchtlinge fest
Häufig kommt es vor, dass ein Flüchtling
zu einem Termin bestellt wird. Ist er
erschienen, wird heimlich die Polizei verständigt.
Dann erfolgt Festnahme, Abschiebehaft
oder sogar unmittelbar die Abschiebung.
Eine Frau aus Togo wurde vor den Augen
ihrer Freundin im Büro der Ausländerbehörde
festgenommen und kam dann für vier Wochen
in ein Abschiebegefängnis bei Zweibrücken.
Ihre Haftbeschwerde vor dem Amtsgericht
Frankenthal war erfolgreich, sie musste
wieder aus der Haft entlassen werden!
Ein anderes Mal wurde eine mit einem
Rechtsanwalt getroffene Vereinbarung gebrochen,
mit der Abschiebung eines Flüchtlings
abzuwarten, bis eine von der Behörde selbst
angeforderte Auskunft des deutschen Botschafters
aus dem betreffenden Herkunftsland
eingetroffen sei. Die für den Flüchtling
positive Auskunft wurde dann entgegen der
Vereinbarung nicht an den Anwalt weitergeleitet.
Stattdessen wurde der ahnungslose
Flüchtling vor den Augen seiner Frau auf der
Straße festgenommen und abgeschoben. Im
Herkunftsland wurde er schwer gefoltert.
Diese beiden Beispiele zeigen, dass auf
der Ausländerbehörde, wo gewöhnlich
nur Menschen aus anderen Ländern hinkommen,
ein Verhalten praktiziert wird,
das als Diskriminierung, als Sonderbehandlung
angesehen werden muss. Diese
Behörde praktiziert rücksichtslose Methoden
bei der Abschiebung und hat auch keinen

keinen
Respekt vor verängstigten und traumatisierten
Menschen!
Bei Behörden, wo mehrheitlich Deutsche
hingehen, ist dieses unsensible und
einschüchternde Verhalten nicht üblich
und würde sofort als Skandal auffallen!
Zuweilen drängt sich der Eindruck auf, die
Ausländerbehörde sei ein rechtsfreier
Raum!
Wir haben das Verhalten der Behörde
gegenüber den Flüchtlingen immer wieder
deutlich kritisiert und werden dies
auch weiter tun.
Wir werden uns nicht einschüchtern lassen
und kämpfen weiterhin zusammen
mit den Flüchtlingen gegen entwürdigende
Behandlung auf den Behörden, gegen
Abschiebehaft und Abschiebungen!
Flucht und Migration von Millionen
Menschen sind die Folge eines globalen
Systems von Ausbeutung, Ausplünderung
und notfalls gewaltsamer Aneignung der
Rohstoffe der armen Länder durch die
Metropolen. Die neuen imperialistischen
Verteilungskriege vergrößern das Flüchtlingselend.
Die Menschen, die in Länder wie
Deutschland oder in die übrigen westeuropäischen
Länder flüchten, haben ein
Recht darauf, hierher zu kommen.
Solidarität mit den Flüchtlingen!
Bleiberecht – kein Mensch ist illegal!
Keine Abschiebehaft – Keine Abschiebungen!
Wir fordern die Entlassung des Sachbearbeiters
Theis!
Hinweis auf folgenden Termin:
Am Donnerstag, den 15. Mai, 14.55 Uhr
hat die Familie Yildiz noch ein Asylverfahren
vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt/
Weinstraße, Robert-Stolz-Str. 20.
Kommt bitte zur Verhandlung! Die Familie
(Eltern, Tochter und Sohn) freuen sich
auf solidarische Menschen und sind auf sie
angewiesen!
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
Kontakt: JUZ, 681965 Mannheim, Postfach
12 19 65

KIM08.pdf

Über 500 Unterschriften
 

Am 15. Mai wird erneut über das Asylgesuch der kurdischen Familie Yildiz vor dem Verwaltungsgericht Neustadt verhandelt. Darauf macht das Mannheimer Bündnis für Abschiebungen Mannheim aufmerksam. Ende März war es bei einem Termin in der Ausländerbehörde zu einem tätlichen Zwischenfall gekommen. Wer wen angegriffen hat, stellt sich aus Sicht der Stadt und des Bündnisses unterschiedlich dar (wir berichteten). Für ein Bleiberecht der Familie übergab das Bündnis nun 541 Unterschriften an OB Eva Lohse. Die vierköpfige Familie sei in ihrer türkischen Heimat Verfolgungen und Folter ausgesetzt, so Hans-Rudolf Schuh vom Bündnis. Nach einer ersten Abschiebung 1997 sei die Familie aus Glaubens- und politischen Gründen 2001 zum zweiten Mal nach Deutschland geflohen. Die Tochter sei psychisch krank, auch der Vater in Behandlung beim Karlsruher Zentrum für Folteropfer. bur

Tätlicher Angriff in der Behörde?
 

Völlig unterschiedlich schildern die beteiligten Seiten einen Vorfall, der sich am Donnerstag Nachmittag in der Ausländerbehörde in der Marienstraße zugetragen hat. Wie Hans-Rudolf Schuh vom Mannheimer "Bündnis gegen Abschiebungen" berichtet, wurde ein türkischer Kurde von einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde tätlich angegriffen. Dies bestreitet die Stadtverwaltung vehement.

Schuh berichtet, er habe den von der Abschiebung bedrohten Familienvater mit einem Übersetzer zu einem Termin in die Behörde begleitet und sei des Raumes verwiesen worden, dann handgreiflich herausgeworfen worden. Als Hintergrund schildert Schuh, dass die Ausländerbehörde dafür bekannt sei, "dass hier der behördliche Rassismus besonders krasse Formen angenommen" habe. Gegen diesen Vorwurf und auch gegen die Anschuldigung des tätlichen Angriffes verwehre sich die Stadt, sagt Stadtsprecherin Simone Müller. Der Vorfall stelle sich aus der Sicht des Mitarbeiters "ganz anders" dar, und dieser habe seinerseits eine Strafanzeige gegen Schuh erhoben. Die Stadtverwaltung prüfe die Möglichkeit, ein Hausverbot gegen Hans-Rudolf Schuh zu verhängen, so die Stadtsprecherin. Das "Bündnis gegen Abschiebungen" veranstaltet am Donnerstag, 3. April, um 17 Uhr eine Protest-Kundgebung vor der Ausländerbehörde in der Marienstraße 8. bur

© Mannheimer Morgen - 29. März 2003

Bündnis fordert Bleiberecht
Unterschriften übergeben / Duldung bis 18. Dezember erreicht
 
Von unserer Mitarbeiterin Janka Hoeck
 

Eine Liste mit 391 Unterschriften für ein Bleiberecht der Kurdin Neziha Akbas übergab gestern das "Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim" bei OB Eva Lohse. Die 29-Jährige, die seit sechs jahren in Deutschland lebe, sei in ihrer Heimat von Verfolgung bedroht, so Hans-Rudolf Schuh vom Bündnis. Zurzeit laufe ein Petitionsverfahren im Mainzer Landtag. Die Stadtverwaltung hatte in einer ersten Stellungnahme vor wenigen Tagen auf den mangelnden Ermessensspielraum bei diesen Entscheidungen verwiesen.

"Frau Akbas hat inzwischen eine Duldung bis zum 18. Dezember. Wir gehen davon aus, dass diese verlängert wird", erklärt Schuh. Als ein positives Zeichen wertet er, dass nach einigen ablehnenden Bescheiden die Stadt ab Montag mit Frau Akbas endlich eine Wohnung suchen werde.

Sie sei derzeit wegen mehrerer Suizidversuche im Krankenhaus "Zum Guten Hirten" in Behandlung. Die Ärzte rieten dringend, ein Zimmer für die Frau zu finden. Ihre bisherige Unterbringung in Asylbewerberheimen, in denen sie mehrfach ausländerfeindliche Attacken habe miterleben müssen, und die Ungewissheit über ihre Zukunft habe sie seelisch stark mitgenommen. Neziha Akbas war unter anderen im Asylbewerberwohnheim in Oppau untergebracht, auf das in der Nacht vom 15. auf den 16. Juli 2000 der Anschlag verübt wurde, bei dem die kleine Krenare so schwer verletzt wurde.

"Ich möchte einfach in Freiheit und ohne Angst vor Bedrohung oder Abschiebung leben wie alle anderen Menschen auch", sagt Neziha Akbas im Gespräch mit unserer Zeitung. Seit die Aussicht auf ein eigenes Zimmer bestehe, fühle sie sich etwas besser. Sie berichtet von Folter im Gefängnis von Izmir, von der Ermordung ihres Vaters durch Paramilitärs. "In meinem Heimatdorf hatten Alle Angst vor Übergriffen. Schon die kleinen Kinder fürchteten sich. Nach der Erschießung meines Vaters stand ich zwei Jahre unter Schock."

© Mannheimer Morgen - 15. November 2002

Bündnis fordert Bleiberecht
Unterschriften übergeben / Duldung bis 18. Dezember erreicht
 
Von unserer Mitarbeiterin Janka Hoeck
 
"Wir sind gegen Abschiebung"
Kundgebung zum zweiten Jahrestag des Brandanschlags
 

Den zweiten Jahrestag des Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim in Oppau in der Nacht zum 16. Juli 2000 nahm das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim zum Anlass für eine Kundgebung vor dem Rathaus-Center. Knapp 80 Teilnehmer fanden sich dazu ein. Organisator Hans-Rudolf Schuh erinnerte an die Ereignisse in dieser Nacht. Damals waren drei Kinder aus dem Kosovo verletzt worden, ein elfjähriges Mädchen erlitt schwere Brandwunden. Die vier Täter im Alter zwischen 14 und 18 Jahren wurden zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und fünf Jahren verurteilt.

Schuh rief zu mehr Solidarität mit Flüchtlingen auf. Er kritisierte die Asylbewerberpolitik der Stadt und des Landes. Er forderte eine bessere Unterbringung von Asylbewerbern und eine menschenwürdigere Behandlung und erklärte: "Wir sind gegen Abschiebung". Unterstützt wurde die Veranstaltung von der Ludwigshafener Bürgerinitiative gegen Rechts sowie den Mannheimer Arbeitskreis Antifa des Jugendzentrums. Friedlich verlief auch die anschließende Demonstration durch die Bismarckstraße. (Wir berichteten bereits in unserer "Sonntag aktuell") ad

© Mannheimer Morgen - 15. Juli 2002

Protest gegen Abschiebung
 

Rund 30 zumeist Togoer protestierten gestern auch mit Transparenten, Sprechgesängen und Liedern vor dem Gebäude der Ausländerbehörde in der Marienstraße gegen eine Abschiebung der 32-jährigen Sherifa Radji Bassirou. Nach Ansicht des "Bündnisses gegen Abschiebung Mannheim" wäre die Frau, deren Mann vor Jahren in einem togolischen Gefängnis starb, in dem afrikanischen Land besonders gefährdet. Ein Bleiberecht wurde auch deswegen gefordert, weil Radji Bassirou im Sommer 2000 in der Asylbewerberunterkunft in Oppau gewohnt habe, als ein Brandanschlag auf eine kurdische Familie verübt wurde. Wie ausführlich berichtet endete das Asylverfahren der Frau nach mehreren Instanzen mit einer rechtskräftigen Ablehnung. Die Frau stellte nun zwei Petitionsanträge an den Landtag und den Bundestag. Bevor die Stadt weitere Schritte unternimmt, will sie das Ergebnis der Petitionsverfahren abwarten. ott

© Mannheimer Morgen - 17. Mai 2002

Streit um Abschiebung
Stadt wartet die Entscheidung im Petitionsverfahren ab
 

Ein Bleiberecht für die Togoerin Radji Bassirou fordert das "Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim" von der Ludwigshafener Stadtverwaltung. Mit zwei Kundgebungen am morgigen Donnerstag vor der Ausländerbehörde in der Marienstraße sowie vor dem Rathaus-Center will die Organisation gegen die "rücksichtslose Behandlung der Flüchtlinge durch die Ausländerbehörde" protestieren. Diesen Vorwurf wies Stadtsprecherin Simone Müller nachdrücklich zurück.

Nach Angaben des Bündnisses wurde die Frau am 16. April in den Räumen der Ausländerbehörde festgenommen, als sie ihre Duldungs-Verlängerung abholen wollte. Tags darauf habe das Ludwigshafener Amtsgericht Abschiebehaft für drei Monate in einem Gefängnis bei Zweibrücken angeordnet. Dieser Beschluss sei aber vor gut einer Woche vom Landgericht Frankenthal aufgehoben worden.

Radji Bassirou ist nach Angaben des Bündnisses 1998 nach Deutschland geflüchtet. Sie sei den Behörden des "afrikanischen Terror-Regimes" als aktive Gegnerin bekannt, weil sie unter anderem an einer Demonstration gegen einen Stand der togolischen Regierung auf der Expo in Hannover beteiligt gewesen war. Eine Abschiebung würde deshalb das Leben der Frau ernsthaft gefährden.

Die Stadtverwaltung erklärte dazu, dass das Asylverfahren der Frau nach mehreren Instanzen abgeschlossen sei. Die Togoerin sei rechtskräftig zur Ausreise verpflichtet. "Die Stadt musste die Anordnung vollziehen und hat keinen Spielraum", erläuterte die Stadtsprecherin. Allerdings habe man sich nun entschlossen, derzeit von weiteren Maßnahmen abzusehen. Man wolle warten, bis das Petitionsverfahren entschieden sei, von dem man Kenntnis erhalten habe. ott

© Mannheimer Morgen - 15. Mai 2002
 


Arbeitsvertrag in der Tasche - Abschiebung im Genick Noch keine endgültige Entscheidung über Zukunft der serbischen Familie / Arbeitserlaubnis wird verweigert

Von unserem Mitarbeiter Thomas Tritsch

Gadernheim. Die Zukunft einer serbischen Familie in Gadernheim steht weiter auf der Kippe. Nach Ablauf der Duldung am vergangenen Montag (8. Januar, wir haben berichtet) wurde die "Aussetzung der Abschiebung" bis zur Bekanntgabe eines Rückführungstermins auf unbestimmte Zeit verlängert.

Die fünfköpfige Familie muss damit rechnen, jederzeit ausgewiesen zu werden. Der Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht wurde von den zuständigen Behörden abgelehnt. Eine wesentliche Voraussetzung für eine solche Erlaubnis ist wiederum der Nachweis eines Arbeitsvertrags - den der Vater der Familie gleich in doppelter Ausführung vorweisen kann: Zwei Betriebe haben dem seit sieben Jahren in Deutschland ansässigen Serben eine feste Beschäftigung angeboten. Die Verträge sind unterzeichnet und könnten umgehend wirksam werden.

Für Markus Kamuff, ein langjähriger Freund der Familie, gleicht der gegenwärtige Schwebezustand einer "Schweinerei" sowohl aus juristischer wie aus menschlicher Perspektive. "Es ist nicht nachvollziehbar, wie hier mit Menschen und Steuergeldern umgegangen wird."

Dem jahrelang berufstätigen Familienvater wurde bereits beim ersten Abschiebungsversuch 2004 die Arbeitserlaubnis entzogen. Seither ist die Familie auf Sozialhilfe angewiesen. Markus Kamuff unterstützt die Familie mit Petitionen und juristischem Beistand; der eingeschaltete Anwalt hat gegen die verweigerte Aufenthaltsgenehmigung Widerspruch eingelegt.

"Die Lage ist brenzlig. Die Familie hängt in der Luft", so Kamuff im Gespräch mit unserer Zeitung. Zur Zeit des Balkankriegs war die Familie D. Mitte der 90er Jahre aus der Kriegsregion Serbien-Montenegro nach Deutschland geflüchtet. Nach einem Aufenthalt in Frankfurt am Main ist die Familie nach Gadernheim gekommen.

Die Kinder, ein 13-jähriges Mädchen und ein zwölfjähriges Zwillingspaar, besuchen die Mittelpunktschule und sind wie die Eltern intensiv in das Gemeindeleben (Feuerwehr, Sportverein) integriert. Auch sprachlich gibt es keinerlei Probleme.

Mit einer Unterschriftenaktion und wiederholten Schreiben an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags unter Vorsitz der Bergsträßer Abgeordneten Ilona Dörr (CDU) setzen sich einige Lautertaler Bürger für ein dauerhaftes Bleiberecht der Familie ein. Auch Bürgermeister Jürgen Kaltwasser, der Gadernheimer Ortsvorsteher Jürgen Machleid und Vertreter der Kirchen haben der Familie ihre Solidarität zugesichert.

Treffen im Rathaus geplant

Am Dienstag (16. Januar) findet im Reichenbacher Rathaus ab 18 Uhr ein Treffen statt, bei dem die aktuelle Situation im Mittelpunkt steht. Markus Kamuff will Betroffene, Bürger und Vertreter aus Politik an einen Tisch bringen: "Wir brauchen schnell eine positive Entscheidung."

Das Schicksal der serbischen Familie sorgt bereits seit über zwei Jahren für Aufregung. Der erste Ausweisungsversuch im Jahre 2004 war allein wegen technischer Probleme des Flugzeugs auf dem Frankfurter Flughafen gescheitert. Am Abend kehrte die Familie nach Gadernheim zurück. Im Anschluss haben sich Politiker wie die Bergsträßer SPD-Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht sowie zahlreiche Bürger und Kirchenvertreter für ein Bleiberecht der Familie stark gemacht.

Von Seiten des Ausländer- und Migrationsamts Bergstraße war jüngst zu hören, dass eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund gesetzlich relevanter Ausschlussgründe nicht erteilt werden könne: Die Familie sei mehrfach untergetaucht, um die rechtlichen Konsequenzen bewusst zu umgehen. Ein weiterer Ausweisungsversuch war am 21. Dezember gescheitert, da sich zu diesem Zeitpunkt kein Familienmitglied in der betreffenden Wohnung aufgehalten hatte.

Der Polizei-Einsatz in der Vorweihnachtszeit stieß auf deutliche Kritik in der Gadernheimer Bevölkerung sowie bei Bürgermeister Jürgen Kaltwasser und Markus Kamuff, der die Hoffnung auf ein glückliches Ende der Geschichte nicht aufgeben will.

Bergsträßer Anzeiger
13. Januar 2007



Familie Dullovi hofft, endlich bleiben zu dürfen Auch in Mannheim äußert sich Kritik am Beschluss zum Bleiberecht für Ausländer / Fallen nur 30 Personen unter die Regelung?

Von unserem Redaktionsmitglied Timo Schmidhuber

Für Ausländer wie die vierköpfige albanische Familie Dullovi aus der Schwetzingerstadt könnte es "ein neues Leben" werden. Vater Shiqeri Dullovi jedenfalls konnte vor Aufregung gar nicht richtig schlafen, als er von den Neuigkeiten aus der Politik hörte. Die Innenminister hatten beschlossen, dass bislang nur "geduldete" Ausländer jetzt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Auch Beratungsstellen in der Stadt freuen sich über die Vereinbarungen, sehen aber zum Teil noch große Lücken.

Vor zehn Jahren war der heute 42-jährige Albaner mit seiner Frau Bukurije aus dem Kosovo nach Mannheim gekommen. Damals habe sich der kommende Krieg schon abgezeichnet, einmal, so berichtet er, hätten ihn Polizisten angegriffen "und mich fast totgeschlagen". In Deutschland, wo auch die fünfjährigen Zwillinge Samson und Edison zur Welt kamen, erhielten die Dullovis keine Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich eine "Duldung", die immer nur auf jeweils drei Monate beschränkt war. Die Angst, plötzlich wieder zurück zu müssen, wurde zum ständigen Begleiter. Die Rückkehr, sagt der Vater, das wäre "eine Katastrophe". Seine Buben sprächen kaum albanisch.

Künftig wird er sich wohl nicht mehr fürchten müssen. Denn die Dullovis erfüllen alle Anforderungen des Bleiberechtsbeschlusses (siehe Kasten oben). Seit 1999 sind sie nicht mehr auf staatliche Zuwendungen angewiesen, denn seitdem hat Shiqeri Dullovi einen festen Job als Reinigungskraft und Monteur. Jeden Tag arbeitet er von 16 Uhr bis Mitternacht, es ist eine der Stellen, um die sich Deutsche nicht gerade reißen. Seine Frau verdient seit 2003 ihr Geld bei einer Metzgerei, die Zwillinge sind im Kindergarten. Einem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis steht nichts im Weg.

In Mannheim leben nach Angaben der Ausländerbehörde derzeit 322 Geduldete, davon 105 Minderjährige. Wie viele von ihnen unter die neue Regelung fallen, kann Behördenleiterin Christiane Kruse-Michalowski nicht sagen. Geht man vom bundesweit geschätzten Anteil von zehn Prozent aus, sind es rund 30 Personen. In den nächsten Tagen werden die Mitarbeiter der Ausländerbehörde trotzdem jeden der mehr als 300 Fälle prüfen - schon allein, um richtig Auskunft geben zu können. "Die meisten Geduldeten werden sich bei uns melden und fragen, ob sie einen Antrag stellen können", sagt Kruse-Michalowski. Schon am ersten Tag der neuen Regelung hatte sie um die zehn Anrufe.

Der städtische Ausländer-Beauftragte Claus Preißler freut sich, dass Geduldete nun die Möglichkeit haben, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Gleichzeitig ist der Beschluss für ihn noch mit vielen Fragezeichen gespickt. In der Regelung heiße es etwa, dass sich Geduldete ohne Job noch bis 30. September 2007 eine Stelle suchen und dann einen Antrag stellen könnten. Bislang - so Preißler - durften Geduldete nur an dem Ort eine Stelle annehmen, an dem sie gemeldet sind, und nur dann, wenn sich für den Job weder ein Deutscher noch ein EU-Ausländer findet. "Gelten diese Regelungen auch noch für diejenigen, die jetzt eine Arbeit suchen wollen?", fragt sich der Ausländer-Beauftragte. Auch verlange der Beschluss von den Geduldeten, dass sie Deutsch können müssen. "Dann müssen sie aber auch an den Integrationskursen teilnehmen dürfen, was bislang nicht der Fall ist", fordert Preißler.

Ähnlich ambivalent sieht auch Ingeborg Bohnert, Flüchtlingsberaterin beim Caritasverband, den Beschluss: "Für diejenigen, die darunter fallen, ist es eine gute Lösung, da warten wir schon lange drauf." Es gebe unter den Geduldeten aber auch viele, die gar nicht arbeiten dürfen, weil sie keinen Pass ihres Heimatlandes vorlegen können. "Dürfen die sich jetzt trotzdem einen Job suchen?", fragt sich die Beraterin. In Mannheim etwa lebten viele Libanesen und Palästinenser, die genau dieses Problem hätten. "Da sind manche seit 16 Jahren da, einige der Kinder gehen aufs Gymnasium. Sollen die dann abgeschoben werden?"

Generell stellt sich für den Ausländer-Beauftragten Preißler die Frage, was mit den Geduldeten passiert, die bis September nächsten Jahres keinen Job haben und dann auch keine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Im Bleiberechtsbeschluss heißt es dazu nur, der Aufenthalt dieser Personen "muss konsequent beendet werden". Preißler und Bohnert hoffen, dass der Gesetzestext Auskunft darüber gibt, wie das konkret umgesetzt werden soll.

Mannheimer Morgen
27. November 2006



Gadernheim/Heppenheim

Abschiebung: Frist läuft am 8. Januar aus Serbischer Familie in Gadernheim droht erneut die Ausweisung / Seit Jahren integriert

Von unserem Mitarbeiter Thomas Tritsch

Gadernheim. Einer serbischen Familie in Gadernheim droht die Abschiebung ins Heimatland. Die verlängerte Duldung läuft am 8. Januar ab. Der Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht wurde vor wenigen Tagen abgelehnt.

Jetzt machen sich Nachbarn und Gemeinde erneut für eine Aufenthaltserlaubnis stark. "Die Familie lebt hier seit sieben Jahren und ist vorbildlich integriert", äußert Markus Kamuff sein Unverständnis über die rechtliche Vorgehensweise in einem Fall, der bereits vor knapp zwei Jahren für Aufregung gesorgt hatte. Als Freund der fünfköpfigen Familie hat sich Kamuff seither mit Petitionen und juristischem Beistand gegen die Ausweisung gestellt.

Auch der Lautertaler Bürgermeister Jürgen Kaltwasser (SPD) kritisiert die geplante Abschiebung und pocht auf eine präzise Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Es liege dabei auch in der Verantwortung von Landrat Matthias Wilkes (CDU), hier eine klare Position zu beziehen. Die Ausländerbehörde des Kreises müsse den gesetzlichen Spielraum nutzen und in derartigen Härtefällen zu Gunsten der Betroffenen handeln.

Kaltwasser spricht von Skandal

Als regelrechten "Skandal" bezeichnet Kaltwasser eine Weisung an die Polizei, die die Familie am 21. Dezember zwangsweise zum Frankfurter Flughafen bringen sollte. "So kurz vor Weihnachten eine unmögliche Entscheidung." Zum Glück sei zu diesem Zeitpunkt kein Familienmitglied zu Hause gewesen. Zwei Tage zuvor wurde der Aufenthaltsantrag abgelehnt - die Abschiebegegner kündigen Berufung an.

Familie D. ist Mitte der 90er-Jahre aus der Kriegsregion Serbien-Montenegro nach Deutschland geflüchtet. Nach einem kurzen Aufenthalt in Frankfurt am Main wurde Gadernheim zur neuen Heimat. Die Kinder - ein 13-jähriges Mädchen und ein zwölfjähriges Zwillingspaar - besuchen die Mittelpunktschule, wo sie bestens integriert sind und die schulische Laufbahn bisher erfolgreich absolviert haben.

Wie der Gadernheimer Ortsvorsteher Jürgen Machleid (SPD) mitteilt, sind die Kinder in der Jugendfeuerwehr und im Turnverein aktiv. "Die Familie hat keinerlei Sprachprobleme und sollte endlich in Ruhe gelassen werden", so Machleid gegenüber unserer Zeitung.

Mit einer Unterschriftenaktion und diversen Schreiben an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags unter Vorsitz der Bergsträßer Abgeordneten Ilona Dörr (CDU) setzen sich etliche Bürger für ein Bleiberecht der Familie ein. "Sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung verdient", so der Ortsvorsteher, der zum Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahme in die betreffende Wohnung gerufen wurde. Die Einsatzkräfte hätten ihren Auftrag kurz vor dem Weihnachtsfest "ungern erledigt", so Machleid, der die gesamte Aktion als "Unding" bezeichnet.

Etwas anders sieht das der Abteilungsleiter des Kreis-Ausländer und Migrationsamts in Heppenheim. Wie Friedrich Mischke erklärt, sei die Abschiebung der Familie auf Veranlassung der Zentralen Ausländerbehörde des zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt ausgesprochen worden. Ein weiteres Bleiberecht könne aufgrund von gesetzlich relevanten Ausschlussgründen nicht gewährt werden: So sei die Familie mehrfach untergetaucht, um sich den rechtlichen Konsequenzen bewusst zu entziehen, so Mischke weiter. Der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung sei daher abschlägig beschlossen worden.

Bekräftigt werde diese Entscheidung durch eine Ausweisungsverfügung der Stadt Frankfurt, in der die Familie nach ihrer Einreise einige Zeit gelebt hatte. Während der verlängerten Frist bis zur angekündigten Ausweisung am 8. Januar soll die Sachlage nun nochmals genau geprüft werden.

Der psychisch erkrankten Mutter wurde bereits vor zwei Jahren die Reisefähigkeit von einem Vertrauensarzt bestätigt. Die Gegner der Abschiebung argumentieren mit der politischen Einigung auf ein Bleiberecht für jahrelang geduldete Flüchtlinge. Die Familie habe keinerlei Sprachprobleme und lebe seit über zehn Jahren in Deutschland, unterstreicht Markus Kamuff: "Die gesetzlichen Voraussetzungen sind also gegeben."

Schwierige Prüfung der Lage

Dem jahrelang berufstätigen Vater wurde beim ersten Abschiebungsversuch 2004 die Arbeitserlaubnis entzogen, was eine Aufenthaltsgenehmigung noch aussichtsloser macht. Seither ist die Familie auf Sozialhilfe angewiesen. Damals war die Ausweisung lediglich wegen technischer Probleme der Passagiermaschine auf dem Frankfurter Flughafen gescheitert - am späten Abend kehrte die Familie damals nach Gadernheim zurück.

Tatsache ist aber auch, dass die damalige Abschiebung vor dem heute gültigen Rechtszustand ausgesprochen wurde, was eine Prüfung der Sachlage im Einzelfall notwendig macht. Dass sich die Familie der Ausweisung entzogen haben soll, dürfte die Chance auf ein unbefristetes oder vorläufiges Bleiberecht außerdem schmälern. In Gadernheim hofft man bis zum 8. Januar weiterhin auf eine positive Nachricht. Markus Kamuff: "Wir kämpfen weiter. Es geht um Menschenrechte".

Bergsträßer Anzeiger
30. Dezember 2006


Behörden beenden Kirchenasyl Kurdische Familie wurde in die Türkei abgeschoben

Koblenz. Die Polizei und Ausländerbehörde in Koblenz haben am Dienstag das Kirchenasyl einer türkischen Familie kurdischer Abstammung beendet und deren Abschiebung eingeleitet. Rund 30 Polizisten seien in die Kirche St. Peter in Koblenz-Neuendorf eingedrungen, teilte die Bischöfliche Pressestelle Koblenz des Bistums Trier mit. Die Eltern und ihre drei Kinder im Alter von fünf, sieben und zehn Jahren seien trotz des Protestes von etwa 40 Menschen weggefahren worden, um sie in die Türkei zu bringen.

Die Familie lebte seit dem 11. Oktober im Pfarrhaus und war am Sonntag in die Kirche umgezogen, um der drohenden Abschiebung zu entgehen. Die Ausländerbehörde und der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) hatten argumentiert, dass der Asylantrag der Familie abgelehnt und der Verwaltungsrechtsweg erfolglos beschritten worden sei. Die Duldung sei am 10. Oktober ausgelaufen. Auch die Härtefallkommission des Landes Rheinland-Pfalz habe sich mit dem Fall beschäftigt und keinen Handlungsbedarf gesehen, sagte der Leiter des Koblenzer Ordnungsamtes, Reiner Klug.

Die Eheleute waren vor zehn Jahren nach Deutschland eingereist, die Kinder wurden hier geboren. Klug bekräftigte, die Familie habe mehrfach erfolglos Asylanträge und Asylfolgeanträge, teilweise mit gefälschten Dokumenten, gestellt. Die Abschiebung sei rechtens. Im Gegensatz zum Bistum erklärte Klug, der Pfarrer habe freiwillig die Kirche geöffnet. Die Pfarrgemeinde erklärte, dem Familienvater werde in der Türkei Kriegsdienstverweigerung vorgeworfen. Ihm drohe Einzelhaft. lrs

Mannheimer Morgen
2. November 2006



Kein Grund zum Feiern? Heidelberg. Die Eröffnungsfeier der neuen Asylunterkünfte wenig besucht


Nach der Begrüßungsrede konnte sich jeder auf dem Gelände umsehen und auch Wohnungen besichtigen. Foto: Welker

jmg. Kleine weiße Holzhäuser, halb zerfallen und mit offen stehenden Türen. Das sind die alten Asylbewerberunterkünfte im Pfaffengrund. Dahinter steht, gut versteckt, ein kleines Zelt mit Bierbänken und Tischen. Organisiert vom Ausländerrat soll die Einweihung der neuen Wohnungen nebenan gefeiert werden.

In den neuen Flüchtlingsunterkünften wohnen momentan etwa 100 Asylbewerber. Trotzdem sind viele der Bewohner nicht gekommen, "vielleicht aus Schüchternheit," sagt die Vorsitzende des Ausländerrates, Yeo-Kyu Kang, und ist sichtlich enttäuscht. Nach ein paar Begrüßungsworten kann sich jeder selbst den Neubau ansehen. Elham Gholami zeigt ihre Wohnung den neugierigen Besuchern. "Es ist eine schöne Wohnung", dennoch wirkt sie nicht glücklich. Vor sieben Jahren kam die Familie aus dem Iran hierher. Die Kinder gehen zur Schule, und Elham Gholami hat schon alle Kurse, organisiert vom Asyl-Arbeitskreis, besucht. Deutsch spricht sie sehr gut, aber momentan kann sie nichts anderes tun, als ihre neuen Wände anzusehen, weil ihr Antrag immer noch nicht entschieden ist.

Der Asyl Arbeitskreis bietet zwei Mal in der Woche kostenlose Deutschkurse für Erwachsene an. "Wir versuchen zu helfen," sagt Susanne Sommer, Koordinatorin des Arbeitskreises. Sie ist die Einzige die von der Stadt bezahlt wird, alle anderen engagieren sich unentgeltlich. Auch für Kinder gibt es zwei Spielgruppen. Erst vor kurzem musste die ursprüngliche Gruppe aufgeteilt werden, da jetzt auch die Kinder aus den Flüchtlingsunterkünften im Wieblinger Weg im Pfaffengrund wohnen. "Insgesamt zwölf Betreuer gibt es für die etwa 20 Kinder," sagt Annette Kritzler, Kinderbetreuerin. Für die älteren Kinder organisiert der Asyl Arbeitskreis bei Bedarf auch Nachhilfeunterricht... ...mehr im RNZ E-Paper

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Abschiebung nach Guinea

Die Zentrale Ausländerbehörde in Dortmund arbeitet mit einer berüchtigten Delegation und dem Menschenhändler N´Faly Keita aus Guinea zusammen. Die UZ sprach darüber mit Wolfgang Richter (DKP), Mitglied des Rates der Stadt Dortmund.

Keine Abschiebung nach Guinea
Interview mit Wolfgang Richter (DKP),
Mitglied des Rates der Stadt Dortmund

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Presse 

Hacire Özdemir
freigelassen
Reise
nach Diyarbakir

Die Vorsitzende des Frauenberatungszentrums
SELIS in Diyarbakir, Hacire
Özdemir, ist am ersten Verhandlungstag
aus der Haft entlassen wurden. Özdemir
war mit dem Vorwurf der Unterstützung
der PKK verhaftet worden, nachdem am 6.
April diesen Jahres eine Antiterroreinheit
der Polizei ihr Geschäft durchsucht und
dabei Unterschriftenlisten der Kampagne
„Abdullah Öcalan repräsentiert meinen
politischen Willen“ gefunden worden waren.
Özdemir wurde von Rechtsanwältinnen
der Anwaltskammer Diyarbakir
verteidigt. Die Verhandlung wurde von
mehreren Vertreterinnen von Fraueneinrichtungen
und dem deutschen Bundestagsabgeordneten
Prof. Dr. Norman
Paech beobachtet. Der Prozess gegen Özdemir
läuft weiter. Aus Stuttgart nimmt
Britta Wente vom Stuttgarter Frauen-
FluchtNetz als Beobachterin teil. Hier ihr
kurzer Bericht vom ersten Prozesstag.
Zuerst eine erfreuliche Nachricht. Noch
am selben Abend des ersten Prozesstages
am Gericht in Diyarbakir, dem 16.5.2006,
wurde Hacire Özdemir vorläufi g aus der
Haft entlassen. Die Verhandlung wurde
auf den 21.6.2006 vertagt.

Viele Freundinnen und Freunde, Angehörige,
Angehörige,
Vertreterinnen verschiedener Fraueninstitutionen
Diyarbakirs, sowie sechs
ProzessbeobachterInnen aus Deutschland,
darunter Vertreterinnen von Fraueninstitutionen,
der Kirche und der Bundestagsabgeordnete
Prof. Dr. Norman Paech,
waren zum Prozess gekommen.
Frau Özdemir wurde von 6 Männern
der Jandarma (Militärpolizei) in den Gerichtssaal
gebracht, wobei zwei Jandarmas
während der Dauer der Verhandlung als
Bewacher dicht neben ihr gestanden haben.
Trotz strengem Reglement konnten
kurze Blicke der Begrüßung und Freude
des Wiedersehens gewechselt werden.
Die Verhandlung dauerte nur ca. eine
halbe Stunde. Die Anklage wurde verlesen
und die Stellungnahmen der AnwältInnen
und Frau Özdemirs zur Verteidigung angehört.
Danach wurde die Entscheidung
auf vorläufige Freilassung von Frau Özdemir
gefällt und die Verhandlung auf den
21.6.2006 vertagt. Der Prozess wird sich
über mehrere Monate hinziehen.
Sowohl für Frau Özdemir als auch für
die Arbeit und Existenz des SELIS Frauenberatungszentrums,
deren Leiterin Frau
Özemir ist, stellt das Verfahren nach wie
vor eine Bedrohung dar und es ist nötig,
dass der Prozess von einer kritischen
Öffentlichkeit begleitet wird. Wir sehen
jedoch in der Freilassung von Frau Özdemir
ein gutes Zeichen und hoffen sehr,
dass das Verfahren mit einem Freispruch
enden wird.
Hacire Özdemir und alle Mitarbeiterinnen
vom SELIS Frauenberatungszentrum
senden euch herzliche Grüße! Wir
denken, dass unser aller Protestbriefe, die
von zahlreichen Menschen unterschriebene
Petitionen, und die große Öff entlichkeit
beim Prozess, einen Teil zur Entscheidung
des Gerichts Frau Özdemir freizulassen,
beigetragen haben. Hacire hat in der
Haft zahlreiche Briefe erhalten über die
sie sich sehr gefreut hat und die ihr Mut
gemacht haben.
Seit den Übergriffen der Polizei am
28. März und den darauffolgenden, über
mehrere Tage andauernden Auseinandersetzungen
in der 10 Menschen, darunter
5 Kinder, von Sicherheitskräften getötet
wurden, wurden hunderte Menschen festgenommen
oder verhaftet. Über längere
Zeit wurden Spezialeinheiten und Militär
gegen die Bevölkerung eingesetzt, Stadtviertel
durchkämmt, Häuser durchsucht
und viele Menschen, auch Jugendliche,
festgenommen. Viele Menschen verließen
aus Angst über längere Zeit, vor allem
Abends, die Wohnungen nicht mehr. Die
Angst und Hilflosigkeit gegenüber der erfahrenen
Gewalt sitzt bis heute Tief. Diese
repressive Atmosphäre und die Verhaftung
von Hacire Özdemir am 6. April beeinfl
ussten auch den Betrieb des SELIS Frauenberatungszentrums.
Da sie befürchteten,
dass das SELIS Frauenberatungszentrum
von der Polizei geschlossen und sie selbst
auch verhaftet werden könnten waren etliche
etliche
Frauen über längere Zeit nicht mehr
zu SELIS gegangen.
Umso größer war jetzt die Freude über
die Freilassung von Hacire Özdemir. Ihre
Freilassung und die Solidarität von so vielen
Menschen zu erfahren war Labsal und
Ermutigung für alle Frauen die Arbeit bei
SELIS mit neuem Elan fortzusetzen!
Herzliche Grüsse, i.V. Britta Wente (Stuttgarter
FrauenFluchtNetz)

Kommunale Berichte Stuttgart GEGEN KAPITALISMUS, FASCHISMUS UND IMPERIALISMUS, FÜR ARBEITERINTERESSEN UND BEFREIUNG UNTERDRÜCKTER VÖLKER
Nr. 11/2006 23. Jg. 26. Mai 2006 0,60 €


labournet

Ausbeutung ohne Grenzen - Hartz IV
Migrationsmanagement und die Kämpfe dagegen

kein mensch ist illegal/hanau: Ausbeutung ohne Grenzen - Hartz IV ...


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Seit vielen Jahren sind es insbesondere Flüchtlinge im Asylverfahren oder im Duldungsstatus, die von den Sozialämtern für 2 DM oder nun für 1,05 Euro die Stunde zu so genannter "gemeinnütziger Arbeit herangezogen" werden, also das, was mit Hartz IV und den 1-Euro-Jobs jetzt zur Massennormalität werden soll. Dieser Zwangsdienst erscheint umso perfider, weil die Flüchtlinge, wie oben beschrieben, mit der "Bevorrechtigungsregelung" kaum mehr einen Job finden können. Zudem entscheiden, wie erwähnt, mit dem neuen Zuwanderungsgesetz die Ausländerbehörden über den Antrag zur Arbeitserlaubnis und nutzen dies im eigenen Interesse. Immer öfter wird eine Arbeitserlaubnis mit dem Hinweis verweigert, dass die Flüchtlinge "ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen". Sie sollen gefälligst bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken, Passpapiere aus ihrer Heimat besorgen, wenn die Botschaften keine ausstellen, und wenn das nicht klappt, dient die Arbeitserlaubnisverweigerung als Bestrafungs- und Erpressungsmittel.

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Entsprechend müssen sich Fragen der Migration und Mobilität, des Ausbeutungsgefälles und des Grenzregimes auch in den Forderungen der sozialpolitischen Bewegungen wiederfinden. Das Dreigestirn aus Arbeitszeitverkürzung (mit vollem Lohn- und Personalausgleich), Mindestlohn (von 10 Euro) und Grundeinkommen (bedingungslos) , das von progressiven Kräften aus guten Gründen als übergreifende Positionierung thematisiert wird und in den hiesigen Foren der Sozialbewegungen zunehmende Bedeutung gewinnt, kann und darf nicht in nationalstaatlicher oder allenfalls europrotektionistischer Orientierung stecken bleiben.

Davon ausgehend wären die verschiedenen sozialen Bewegungsformen von MigrantInnen als Aneignungskämpfe und Herausforderungen im wahrsten Sinne des Wortes anzuerkennen. Die weltweit absolut dominierenden "ökonomischen MigrantInnen" wandern gegen das Ausbeutungsgefälle in die Akkumulationszentren, sie fordern, oftmals ohne jede politische Artikulation, ihr Recht auf Einkommen und Lebensgarantien. Das ist ein weitgehend "stiller" Prozess, sozusagen ein sozialer Eisberg, dessen Spitzen im Herbst 2005 in doppelter Weise spektakulär in Erscheinung getreten sind. Angesichts der Schärfe und Dynamik der migrantisch-antirassistischen Bewegungen, die im Sturm auf die Außengrenzen in Ceuta und Melilla sowie in den Revolten in den französischen Vorstädten ihren un übersehbaren Ausdruck finden, stellt sich (einmal mehr) die Frage, ob diese Kämpfe nicht als sozialer Protagonismus in (bzw. gegen!) Europa und dessen Apartheidregime zu interpretieren sind.

Jedenfalls: ob in den Kampfzyklen der Sans Papiers oder im Widerstand gegen die Lager, ob innerhalb, außerhalb oder in eigenen migrantischen Gewerkschaften, ob in Communities, in Workers Centers oder in temporären autonomen Zusammenschlüssen, solche Ansätze von migrantischer Organisierung, die es mittlerweile in guten Ansätzen auch in Deutschland gibt, müssen nicht zuletzt bei den weiteren Protesten gegen die sozialen Angriffe einen eigenen Stellenwert einnehmen.

Das Erscheinungsbild des Euromayday 2005 [6] in Hamburg sei insofern als abschließende Anregung beschrieben: eine bunte Parade von bis zu 4000 Menschen, die durchaus unterschiedlich von den sozialen Angriffen betroffen sind, die sich aber gemeinsam gegen die Zumutungen und Entrechtungen zur Wehr setzen - und die selbstorganisierten Flüchtlinge des Nolager-Netzwerks an der Spitze der Demonstration.



Kurdistan-Türkei
Vertrieben fordern Rüchkehrrecht in ihre Dörfer
Brigitte Kiechle   
Nach offiziellen Angaben der türkischen Regierung sind während des Krieges in den Kurdengebieten zwischen 1984 und 1999 in der Südosttürkei etwa 350.000 Menschen aus 3.428 Dörfern „evakuiert“ worden. Dies ist eine beschönigende Untertreibung der tatsächlichen Gegebenheiten.

 
Mit den Zwangsräumungen und der Zerstörung tausender Dörfer wollte die Armee die Unterstützungsstrukturen der PKK-Guerilla zerschlagen. Die Zivilbevölkerung in den umkämpften Regionen selbst wurde von den Militärs zum Feind erklärt und unmittelbares Objekt der Aufstandsbekämpfung. Während der Vertreibungsaktionen kamen Tausende ums Leben, Hunderte zählen zu den sogenannten „Verschwundenen“. Die Menschen mussten unter Zwang von einem Tag auf den anderen ihre Dörfer verlassen. Mitnehmen konnten sie nur was sie tragen konnten. Das Vieh wurde von den Militärs getötet, viele Dörfer vollkommen zerstört. Ein Zufluchtsort wurde ihnen nicht zugewiesen. Viele leiden noch heute an den traumatischen Erlebnissen. Die ganze Problematik wird erst deutlich, wenn man die wirklichen Vertreibungszahlen zur Kenntnis nimmt. Nach den Erhebungen von Nicht-Regierungsorganisationen wurden mehr als 3.700 Dörfer und Weiler geräumt. Die Zahl der Vertriebenen wird auf über 3 Millionen Menschen geschätzt. Es setzte eine Binnenmigration von den Dörfern in die kurdischen Städte und weiter in die West-Türkei ein. Viele versuchten vor der staatlichen Repression und Perspektivlosigkeit in ihrem Heimatland nach West-Europa zu fliehen.

Im Elend der Großstadt

Die meisten der Vertriebenen wohnen heute in den Elendsquartieren der Großstädte. Allein in Diyarbakir ist z.B. die Einwohnerzahl durch den Flüchtlingszustrom von ca. 300.000 im Jahr 1990 auf heute über eine Million angestiegen. Die hiermit verbundenen sozialen Probleme wie Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit, Armut liegen auf der Hand und lassen kaum Möglichkeiten zur Integration der Flüchtlinge. Diejenigen, denen es trotz aller Widrigkeiten in den letzten 10 bis 15 Jahren gelungen ist wenigstens ansatzweise in den Städten eine Lebensperspektive zu entwickeln, wollen heute nicht mehr zurück in die Dörfer. Dies gilt sicher auch für einen Großteil der jungen Leute, die ganz oder hauptsächlich in der Stadt aufgewachsen sind und mit den Lebensbedingungen in den Dörfern nicht vertraut sind. Für den überwiegenden Teil der Flüchtlinge ist die Rückkehr in die Dörfer jedoch immer noch das vorrangige Ziel. Der Hoffnungslosigkeit eines Lebens in den Armutsgürteln der Großstädte wird ein Leben auf dem Dorf mit Sicherung des Existenzminimums durch Selbstversorgung durch Vieh- und Landwirtschaft vorgezogen. Darüber hinaus geht es auch darum, dem türkischen Militär und der türkischen Regierung grundsätzlich das Recht abzusprechen mit dem Mittel der Entvölkerungspolitik dazu beizutragen, die kurdische Frage in ihrem Sinne zu lösen.
Die Türkei hat sich gegenüber der UN und der EU verpflichtet, für die freiwillige Rückführung der Vertriebenen zu sorgen. Im Vorfeld der Entscheidung über die Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen wurden von der türkischen Regierung Erfolgsmeldungen nach Brüssel abgegeben: 125.000 Menschen seien bereits in ihre Dörfer zurückgekehrt. Entsprechend der offiziellen Darstellung, nach der es sowieso nur 350.000 Vertriebene gibt, wäre dies mehr als 1/3 der Betroffenen. Gemessen an den tatsächlichen Vertriebenenzahlen ist für Erfolgsmeldungen jedoch kein Anlass. Darüber hinaus wird von Betroffenenorganisationen wie dem MigrantInnenverein „Göc Der“ und auch Human Rights Watch selbst die Zahl 125.000 angezweifelt. Danach liegt die Zahl der Rückkehrer allerhöchstens bei 1/5 der offiziell genannten Zahlen, d.h. bei 25.000.
Die bisherigen Rückkehrprojekte des Staates haben nichts zur Lösung beigetragen. Nach Empfehlungen der UN von 2002 sollte eine besondere Behörde für die Rückführung der Vertriebenen eingerichtet werden,es bestand die Aufforderung, mit anderen Ländern in dieser Frage zu kooperieren und insbesondere die Vertriebenen zu entschädigen. Nichts davon wurde selbst von diesen unzureichenden Vorgaben bisher tatsächlich umgesetzt.

Projekt Großdorf-Siedlung

Zunächst bestand das Projekt der Regierung darin neue Großdorf-Siedlungen zu errichten. Dies würde die Möglichkeit noch besserer Überwachung der neuanzusiedelnden Menschen bedeuten, standen sie doch alle kollektiv vor ihrer Vertreibung unter dem Verdacht der PKK-Unterstützung. Die Großdorf-Siedlungen wurden von den Flüchtlingen verständlicherweise nicht angenommen. Dorthin umzusiedeln würde bedeuten, sich praktisch freiwillig unter Militärbeobachtung zu stellen. Die errichteten Model-Großdörfer befinden sich selbstverständlich in enger Anbindung an Militär- und Polizeikasernen, von denen insbesondere die Zufahrtsstraße zu den Dörfern leicht zu kontrollieren ist.
Auch das laufende „Rückkehr in die Dörfer“-Projekt kommt nur schleppend voran. Rückkehrwilligen, die z.B. als Mitglieder der DEHAP bekannt sind, wird die Rückkehr von Militärs und Dorfschützern verweigert. Unabhängig davon fehlen bisher alle von den Vertriebenen geforderten Mindestvoraussetzungen für eine Rückkehr. Dazu gehören:
Wiederaufbau der Dörfer
Viele zerstörte Dörfer sind nach wie vor völlig unbewohnbar. Es gibt darüber hinaus keinerlei Infrastruktur, weder Elektrizität, noch Schulen, noch Verkehrsverbindungen.
Abschaffung des Dorfschützersystems
Das Dorfschützersystem ist Teil der Aufstandsbekämpfung in den kurdischen Gebieten. Die Dorfschützer sind vom Staat angeworbene und bezahlte Milizionäre. Etwa 60.000 stehen derzeit immer noch in staatlichen Diensten und stellen in den Dörfern und den ländlichen Regionen die unterste staatliche Repressionsebene dar. Überwachung und Einschüchterung der Dorfbevölkerung gehört zu ihren Standardaufgaben. Die Dorfschützer beteiligen sich jedoch auch an Militäroperationen gegen die Guerilla und vermutete Unterstützer.
Rückkehrer sehen sich nach wie vor der Kontrolle und Unterdrückung durch die Dorfschützer ausgesetzt. Viele nicht zerstörte Dörfer wurden darüber hinaus zwischenzeitlich einfach von Dorfschützern „übernommen“. Sie verweigern den rechtmäßigen Besitzern von Haus und Land die Rückkehr.
Räumung der Landminen
Das Militär hat die Umgebung vieler Dörfer mit Landminen versehen, um den Zugang der Guerilla zu den Dörfern zu verhindern. Die Minen behindern nun Land- und Viehwirtschaft, stellen sie doch ein unkalkulierbares, meist tödliches Risiko dar. Die EU hat finanzielle Unterstützung für die Minenräumung zugesagt. Bis jetzt sind jedoch von türkischer staatlicher Seite keinerlei Bemühungen zur Räumung der Minen zu erkennen.
Entschädigung für die Vertriebenen
Bis zum Sommer 2004 mussten Rückkehrwillige unterschreiben, dass ihre Dörfer von der PKK zerstört wurden und sie auf jegliche Schadenersatzforderung gegenüber dem Staat verzichten. Für die meisten eine völlig unannehmbare Bedingung. Im Juni 2004 ist ein Gesetz zur Schadensregulierung für „Schäden im Zusammenhang der Terrorbekämpfung“ erlassen worden, mit dem zum ersten Mal prinzipiell die Möglichkeit der Entschädigung eingeräumt wird. Rechtsanwalt Ahmet Kalpak, Vorsitzender des MigrantInnenvereins „Göc Der“ in Diyarbakir bezeichnet das neue Gesetz als völlig unzureichend, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Zumindest der Rechtsweg sei damit eröffnet. Seine Organisation fordere die Betroffenen auf, entsprechende Anträge zu stellen und kooperiere auch mit Anwälten zur Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche. Bis jetzt sei jedoch noch völlig offen, in welcher Höhe und ob Entschädigungen bezahlt werden. Nur bei einem Todesfall im Zusammenhang der Terrorbekämpfung hat sich die Regierung bisher festgelegt: Den betroffenen Familien sollen 1.000 Dollar bezahlt werden! Haupthindernis bei der Durchsetzung von Schadenersatzzahlungen ist jedoch die Anforderung, den Schaden durch ein offizielles Protokoll über die Zerstörungen nachzuweisen. Dies dürfte praktisch unmöglich sein. Es ist nichts anderes als die Aufforderung an die Täter, von sich aus Beweise über ihre Verbrechen vorzulegen.

Sicherheitsgarantien

Für die Rückkehrer gibt es bisher keine ausreichende Lebenssicherheit. Bisher wird nur eine Rückkehr in Dörfer, die nicht weiter als 5 km von einer größeren Verbindungsstraße entfernt liegen, zugelassen. Die Dörfer können so jederzeit durch das Militär schnell erneut geräumt werden. Entscheidender ist jedoch, dass die Entvölkerungspolitik der ländlichen Gebiete im Südosten der Türkei offensichtlich immer noch fortgesetzt wird. So wurde auch in den letzten Jahren vereinzelt von Zwangsräumungen berichtet. Insbesondere nach dem Wiederaufleben der Kämpfe zwischen Armee und PKK seit Mitte 2004 nehmen Vertreibungsmaßnahmen im Zuge der Militäroperationen wieder zu. Offizielles Ziel der Operationen ist es, die militärischen Einheiten der PKK aufzureiben. In den Operationsgebieten wurde und wird die gesamte Gegend systematisch von Soldaten durchkämmt. Unter dem Vorwand der Durchsuchung wurden in mehreren Dörfern zielgerichtet Stallungen zerstört, es wurden Ernten angezündet, Brunnen und Quellen vergiftet um den Dorfbewohnern die Lebensgrundlage zu entziehen. Gleichzeitig wurde die gesamte Gegend zum militärischen Sperrgebiet erklärt. Den Dorfbewohnern bleibt in dieser Situation nichts anderes übrig als ihre Dörfer zu verlassen. Die Regierung spricht wie immer in diesen Fällen von „Freiwilligkeit“.

Fazit

Die notwendigen Mindestgarantien für eine Rückkehr machen deutlich, dass die Rückkehrerfrage im gesamtpolitischen Kontext gesehen werden muss und auch nur so gelöst werden kann. Nur wenn die kurdische Frage insgesamt gelöst wird, kann es auch eine Perspektive für die Vertriebenen geben. Angesichts der bisherigen Verhältnisse in den kurdischen Dörfern wären mit einer Wiederbesiedelung der Dörfer auch neue Formen der Selbstorganisation und kollektiver Bewirtschaftungsmöglichkeiten zu diskutieren. Eingebettet in ein solch weitergehendes politisch-soziales Projekt könnte die Rückkehrerforderung zentrale Bedeutung für die weiteren Perspektiven des kurdischen Befreiungskampfes in der Türkei erhalten.

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