Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
aktuelles
BgA Mannheim
was wir tun
presse
antirassismus
abschiebungen
abschiebhaft
wie abschiebung stop
kommune
organisationen
internationales
fotoalbum
lnks
rechtsnormen
traumatisierung
no lager
"illegalität" kmii
fortbildg konferenz
medien, infos kultur
sitemap
archiv


bleiberechtsbuendnis@web.de
»Im Zweifel für die Freiheit« Kirchen und Flüchtlingsorganisationen ziehen kritische Bilanz zur Situation im Berliner Abschiebeknast Jana Frielinghaus
Grundsatz: Illegal gleich kriminell?
Foto: Chr. Ditsch/Version

Seit Januar 2003, als 60 Insassen des Abschiebegefängnisses in Berlin-Köpenick in den Hungerstreik traten und eine Welle von fast 40 Selbstverletzungen und Suizidversuchen für Schlagzeilen sorgte, habe sich zumindest bei den Haftbedingungen vieles zum Besseren entwickelt, erklärte Dieter Müller, katholischer Seelsorger in der Anstalt, am Dienstag in Berlin. Gleichwohl hat der Aktionskreis Abschiebungshaft Berlin, dem neben der Arbeiterwohlfahrt und dem Flüchtlingsrat zahlreiche kirchliche Verbände angehören, noch immer eine lange Liste an Kritikpunkten, die er in einem am Dienstag vorgestellten Papier auflistet. So sei zwar die Zahl der Inhaftierten deutlich zurückgegangen, die Zahl der Haftplätze sei von 340 auf 220 verringert worden. Gleichzeitig habe sich die Dauer, für die die Menschen im Abschiebeknast festgehalten werden, mit durchschnittlich 45 Tagen nicht verringert. Sie liegt damit noch immer fast doppelt so hoch wie 2002.

Dies sei darauf zurückzuführen, daß es in den Behörden noch immer an »Phantasie« fehle, wie Abschiebehaft zu vermeiden sei, meinte der evangelische Anstaltspfarrer Bernhard Fricke. Abgesehen davon, daß dadurch Menschen, die kein Verbrechen begangen haben, ihrer Freiheit beraubt werden, werde das Ziel des Staates – die Abschiebung – mit der Inhaftierung in vielen Fällen gar nicht erreicht. Ronald Reimann vom Republikanischen Anwaltsverein (RAV) verwies zudem darauf, daß die Abschiebehaft oft als Beugehaft mißbraucht wird, um den Willen von Menschen zu brechen, die ihre Identität nicht preisgeben wollen. Dies sei klar gesetzwidrig, so Reimann, der auch darauf aufmerksam machte, daß Abschiebungen noch immer bevorzugt als Nacht- und Nebel-Aktionen erfolgen. Wenn man schon der Meinung sei, eine Abschiebung sei unvermeidlich, müsse man die Betroffenen mit einer angemessenen Frist informieren. Auch, wenn man befürchte, diese könnten untertauchen, müsse wie beim Gebrauch der Abschiebehaft der Grundsatz »in dubio pro libertate« – im Zweifel für die Freiheit – gelten, betonte der Anwalt.

Dieter Müller machte auf das Problem der Haft- und Abschiebungskosten aufmerksam, die den Betroffenen in voller Höhe aufgebürdet werden. Im Februar habe ein 63jähriger Mazedonier einen Suizidversuch unternommen, nachdem ihm mitgeteilt worden war, daß sein Geld, eine Summe von etwa 2000 Euro, zur Begleichung dieser Kosten einbehalten werde. Hier müsse eine »humanitäre Lösung« gefunden werden: Den Deportierten solle ein »angemessener Betrag« als »Überlebenshilfe« nach erfolgter Abschiebung zugestanden werden.

* www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de

 

Top
bleiberechtsbuendnis@web.de