»Im Zweifel für die Freiheit«
Kirchen und Flüchtlingsorganisationen ziehen kritische Bilanz zur Situation im Berliner Abschiebeknast
Jana Frielinghaus
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Grundsatz: Illegal gleich kriminell?
Foto: Chr. Ditsch/Version
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Seit Januar 2003, als 60 Insassen des
Abschiebegefängnisses in Berlin-Köpenick in den
Hungerstreik traten und eine Welle von fast 40 Selbstverletzungen und
Suizidversuchen für Schlagzeilen sorgte, habe sich zumindest bei
den Haftbedingungen vieles zum Besseren entwickelt, erklärte
Dieter Müller, katholischer Seelsorger in der Anstalt, am
Dienstag in Berlin. Gleichwohl hat der Aktionskreis Abschiebungshaft
Berlin, dem neben der Arbeiterwohlfahrt und dem Flüchtlingsrat
zahlreiche kirchliche Verbände angehören, noch immer eine
lange Liste an Kritikpunkten, die er in einem am Dienstag
vorgestellten Papier auflistet. So sei zwar die Zahl der Inhaftierten
deutlich zurückgegangen, die Zahl der Haftplätze sei von
340 auf 220 verringert worden. Gleichzeitig habe sich die Dauer, für
die die Menschen im Abschiebeknast festgehalten werden, mit
durchschnittlich 45 Tagen nicht verringert. Sie liegt damit noch
immer fast doppelt so hoch wie 2002.
Dies sei darauf zurückzuführen,
daß es in den Behörden noch immer an »Phantasie«
fehle, wie Abschiebehaft zu vermeiden sei, meinte der evangelische
Anstaltspfarrer Bernhard Fricke. Abgesehen davon, daß dadurch
Menschen, die kein Verbrechen begangen haben, ihrer Freiheit beraubt
werden, werde das Ziel des Staates – die Abschiebung – mit der
Inhaftierung in vielen Fällen gar nicht erreicht. Ronald Reimann
vom Republikanischen Anwaltsverein (RAV) verwies zudem darauf, daß
die Abschiebehaft oft als Beugehaft mißbraucht wird, um den
Willen von Menschen zu brechen, die ihre Identität nicht
preisgeben wollen. Dies sei klar gesetzwidrig, so Reimann, der auch
darauf aufmerksam machte, daß Abschiebungen noch immer
bevorzugt als Nacht- und Nebel-Aktionen erfolgen. Wenn man schon der
Meinung sei, eine Abschiebung sei unvermeidlich, müsse man die
Betroffenen mit einer angemessenen Frist informieren. Auch, wenn man
befürchte, diese könnten untertauchen, müsse wie beim
Gebrauch der Abschiebehaft der Grundsatz »in dubio pro
libertate« – im Zweifel für die Freiheit – gelten,
betonte der Anwalt.
Dieter Müller machte auf das
Problem der Haft- und Abschiebungskosten aufmerksam, die den
Betroffenen in voller Höhe aufgebürdet werden. Im Februar
habe ein 63jähriger Mazedonier einen Suizidversuch unternommen,
nachdem ihm mitgeteilt worden war, daß sein Geld, eine Summe
von etwa 2000 Euro, zur Begleichung dieser Kosten einbehalten werde.
Hier müsse eine »humanitäre Lösung«
gefunden werden: Den Deportierten solle ein »angemessener
Betrag« als »Überlebenshilfe« nach erfolgter
Abschiebung zugestanden werden.
* www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de