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bleiberechtsbuendnis@web.de

Ulm BFU will auch akuttraumatisierte Patienten behandeln

Das Behandlungszentrum für Folteropfer, BFU, will vermehrt akut traumatisierte Menschen behandeln. Damit soll die Finanzierung der Therapieeinrichtung gesichert werden. Noch vor wenigen Wochen sollte das BFU geschlossen werden. Menschen, die an einem sogenanntem Akuttrauma leiden, finden nun Hilfe beim BFU - neben derzeit 50 Patienten aus aller Welt, die gefoltert, vergewaltigt oder vertrieben wurden. Einrichtungen aus der ganzen Region, wie etwa das Ostalbklinikum in Aalen, haben bereits Interesse gezeigt an dem neuen Angebot. Die Akuttraumatherapie ist in neues Standbein der Ulmer Therapieeinrichtung. Noch vor einigen Wochen war das BFU von der Schließung bedroht. Nach Medienberichten, unter anderem im SWR, spendeten Menschen aus dem ganzen Land 40.000 Euro. Außerdem hat der Europäische Flüchtlingsfonds eine Förderzusage erteilt. Und das Stuttgarter Landgericht machte dem finanziell angeschlagenen Folteropferzentrum ein besonderes Geschenk - ein verurteilter Steuersünder muss eine Bewährungsauflage von 100.000 Euro an das Zentrum überweisen. Damit ist sein Bestand bis Mitte 2008 Jahre gesichert.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/

ulm/-/id=1612/d5r17r/index.html




Auf der Webseite des Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main wurde
eine Link-Seite zu im Internet verfügbaren Texten zum Thema
"traumatisierte Flüchtlinge" eingerichtet, nützlich für die Arbeit von
PsychologInnen, ÄrztInnen, AnwältInnen, FlüchtlingsberaterInnen:
http://www.aktivgegenabschiebung.de/traumatext.html


Traumatisierte werden abgeschoben

Ngo-online.de, 4.7. alk. Die Ärzteschaft
in Baden-Württemberg klagt über Menschenrechtsverletzungen
bei der Abschiebung
von Flüchtlingen mit
Psychotrauma. Der Menschenrechtsexperte
der Landesärztekammer in Stuttgart,
Matthias Odenwald,warf den Landesbehörden
am Dienstag vor, die Traumatisierung
vieler Flüchtlinge nicht
ernst zu nehmen. Odenwald nannte
mehrere Beispiele, wonach Ausreisepflichtige
direkt aus psychiatrischen
Kliniken heraus abgeschoben wurden.
In einem Fall habe sich ein Mann selbst
abgezündet, um seine Abschiebung zu
verhindern.
Odenwald forderte, die Begutachtung
künftig von speziell fortgebildeten Ärzten
vornehmen zu lassen, nicht durch
Behörden. Er warf den Behörden Voreingenommenheit
bei der bisherigen
Gutachtenpraxis vor. Meist stehe das
Ergebnis bereits im Vorfeld fest. Auch
die Präsidentin der Landesärztekammer,
Ulrike Wahl, forderte Verbesserungen
bei der Begutachtung. Die aktuelle
Situation sei „nicht zufrieden stellend“.
„Psychische Traumafolgen werden in
vielen Fällen erst spät im Abschiebeverfahren
bekannt“, meint die Menschenrechtsbeauftragte
der Landesärztekammer,
Gisela Dahl. Sie beschreibt
„die Ausnahmesituation von Flüchtlingen“
so: In größter Not, mit dem Trauma
der Rückführung vor Augen,würden
die Bilder der Vergangenheit wieder
wahrgenommen und erinnert, „mit allen
Schrecken und oft so, als wenn sie
gegenwärtig seien“. Dies könne zu folgenschweren
akuten körperlichen und
seelischen Zusammenbrüchen führen.
Ihr Kollege Matthias Odenwald ergänzt:
„Die Begutachtung von traumatisierten
Flüchtlingen darf nach unserer
Überzeugung nicht durch die Behörden
erfolgen, sondern muss von Ärzten und
Therapeuten mit entsprechender Qualifikation
vorgenommen werden. Nur so
kann sichergestellt werden, dass die
Menschenrechte auf Gesundheit,Wohlbefinden
und Rechtsstaatlichkeit auch
für Ausreisepflichtige nicht aufgehoben
sind.“ Die Landesärztekammer fordert
die Landesregierung dazu auf, „die Abschiebepraxis
künftig auf einen gemeinsamen
Informations- und Kriterienkatalog
zu stützen“.


Umgang mit traumatisierten und kranken Menschen bei Abschiebung (07.04.2006)

Medizinische Gutachten

Krankheit als Abschiebungshindernis

" Behandlungsbedarf, Prognose und Suizidalität bei komplexen chronischen Traumastörungen"
von Dr. med. H. W. Gierlichs und Dr. med. Mechthild Wenk-Ansohn, in: Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR), Dezember 2005

Studie: 40% der Asylbewerber leiden unter Posttraumatischer Belastungsstörung
von der psychologischen Forschungs- und Modellambulanz für Flüchtlinge der Universität Konstanz und vivo, Konstanz April 2005

Kommentar von Dr. Gierlichs vom 15. März 2005
Zum Schreiben des Innenministeriums NRW vom 28. Januar 2005
„Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen“

Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen aus medizinischer Sicht
Die Präsentation von Dr. Gierlichs führt in das Thema der Traumatisierung von Flüchtlinge ein.

Positiondes Robert-Koch-Institutes zu gesundheitlichen Risiken für HIV-PositiveMigrantinnen und Migranten bei Ausreise in afrikanische Länder
Zum Download als PDF-Dokument

Flüchtlinge mit schwerwiegenden Erkrankungen
Aufenthaltsrechtliche Situation von Flüchtlingen mit schwerwiegenden Erkrankungen
Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung - Anforderungen an ausreichenden Schutz für Betroffene

 

In Bern (CH) gibt es ein Ambulatorium für Folteropfer. MIgrantInnen die in ihrem Heimatland von Folter betroffen waren können sich im Ambulatorium des Schweizerischen Roten Kreuzes Hilfe holen.
Lukas Brun berichtet



Menschenrecht vor Ordnungsrecht
Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen ist besorgt über den Umgang mit hilfsbedürftigen Flüchtlingen in unserem Land*

Das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen, ein Zusammenschluss aus Ärzte- und Psychotherapeutenkammern, Menschenrechts- und Flüchtlingsverbänden, ist in Sorge um Gazale Salame aus Hildesheim, die in die Türkei abgeschoben wurde. Ihre Wiedereinreise wird trotz eines positiven Gerichtsurteils vom Innenministerium erhindert.
Menschenrecht müsse vor Ordnungsrecht gehen, erklärten Vertreter des Netzwerks am Mittwoch in Hannover. Das Netzwerk fordert die Landesregierung auf, dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu folgen und für die Wiedereinreise von Gazale Salame zu sorgen. Das behördliche Vorgehen dürfe die Not hilfsbedürftiger Flüchtlinge nicht aus ideologischen Gründen verlängern.

Gazale Salame wurde im Februar 2005 mit ihrer anderthalbjährigen Tochter und im 3.Monat schwanger in die Türkei abgeschoben, als ihr Mann die beiden älteren Töchter in die Schule brachte. Seitdem lebt sie unter schwierigen Bedingungen in einem armen Vorort von Izmir. Sie hat ihre beiden älteren Kinder und den Mann nicht wieder gesehen, der Vater und die Schwestern kennen den kleinen Bruder nur von Fotos, die Unterstützerinnen bei Besuchen in Izmir gemacht haben. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Ausreiseaufforderung für den Vater im Juni aufgehoben, die zuständige Landrätin wollte das Urteil akzeptieren und sich für eine schnelle Familienzusammenführung einsetzen. Das Innenministerium zwingt den Landkreis jedoch Berufung einzulegen. Bis zu einer Entscheidung können weitere Monate vergehen.

Der Zustand der jungen Mutter in Izmir ist nach Aussagen mehrerer Ärzte besorgniserregend. Der Psychiater, Dr. Fatih F. Karaman aus Izmir, der Frau Salame im Auftrag der türkischen Menschenrechtsstiftung untersucht hat,attestiert ihr eine behandlungsbedürftige Depression und Angststörung mit Suizidalität. Eine Behandlung kann nur Erfolg haben, wenn sie wieder zu ihrer Familie kann und eine Zukunftsperspektive sieht.

Das Schicksal dieser Familie ist nur ein Beispiel dafür, dass die nach unserer Verfassung zu beachtende Verhältnismäßigkeit bei ordnungspolitischen Entscheidungen nicht mehr gewahrt wird. Der Schutz der Familie hat in unserer Verfassung einen sehr hohen Rang, ebenso das Recht der Kinder auf beide Eltern und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Welches vergleichbar schwerwiegende öffentliche Interesse steht dem entgegen und könnte das Auseinanderreißen einer Familie rechtfertigen?


20.07.2006 / Inland / Seite 5

Deutsche Asylpolitik macht krank Medizinische
Flüchtlingshilfe Bochum legte Jahresbericht vor

Christian Selz
Ein 21jähriger Iraner erfährt auf dem Sozialamt in Plettenberg (Nordrhein-Westfalen), daß ihm die Sozialleistungen gestrichen werden, da er seiner Residenzpflicht nicht nachkäme. Für den Mann, dessen Vergehen darin bestand, häufig seine Schwester in Köln zu besuchen, bricht eine Welt zusammen. Noch auf dem Amt versucht er, sich mit einem Rasiermesser die Pulsadern aufzuschneiden. Der Fall ist nur ein Beispiel aus dem Jahresbericht der Medizinischen Flüchtlingshilfe (MFH) Bochum, der kürzlich veröffentlicht wurde. Der Mann überlebte und wurde inzwischen nach Köln »umverteilt«, die Kernaussage des Berichts ist trotzdem erschreckend: »Die deutsche Asylpolitik macht Flüchtlinge krank.«
»Der Druck auf Menschen mit Migrationshintergrund wächst stetig, und insbesondere für Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus ist das physische und psychische Überleben hierzulande häufig traumatisierend«, heißt es schon im Vorwort des Berichts. Und dieser ungesicherte Aufenthaltsstatus, amtsdeutsch »Duldung« genannt, wird mehr und mehr zur Regel. 200000 Flüchtlinge sind nach Angaben von Amnesty International derzeit »geduldet«, 130000 von ihnen bereits länger als fünf Jahre.
Der Jahresbericht der MFH listet Detail für Detail die Einschränkungen auf, die der Status »Duldung« mit sich bringt. Eine Arbeitserlaubnis ist nur mit dem guten Willen der Behörden zu bekommen. Nur wenn kein Deutscher, kein anderer EU-Bürger und kein Ausländer mit gesichertem Aufenthaltsstatus für die Stelle zu finden ist, hat der Flüchtling überhaupt eine Chance. Die Hilfen zum Lebensunterhalt liegen 30 Prozent unter dem Sozialgeldsatz, Kleidergeld, Zuschüsse für Sprachkurse und Kindergeld bekommen die Asylsuchenden überhaupt nicht. Sie dürfen den ihnen zugeteilten Landkreis nicht verlassen, müssen mindestens drei – teilweise auch bis zu zwölf Jahre – in Flüchtlingsheimen wohnen und sind von der gesundheitlichen Regelversorgung ausgeschlossen. Hinzu kommt, daß die Duldung nie über einen langen Zeitraum garantiert wird, sondern in der Regel alle drei bis sechs Monate– in bestimmten Fällen sogar alle zwei Wochen – verlängert werden muß. Das Fazit der MFH ist deutlich: Den Flüchtlingen werden in Deutschland »elementare Menschenrechte abgesprochen«.
Bei jedem Besuch der Ausländerbehörde, so der Bericht weiter, müßten die Flüchtlinge mit der ständigen Angst vor der Abschiebung leben und würden häufig »ungeachtet ihrer psychischen Situation unter Druck gesetzt«. Die logischen Folgen: Fast die Hälfte der 349 Menschen, denen im Jahr 2005 allein die MFH Bochum Hilfe durch Ärzte und psychologische Hilfe vermittelte, litten dem Jahresbericht zufolge an psychischen Störungen, mehr als ein Drittel sei selbstmordgefährdet.
Auch die Perspektiven, die der Bericht bei einer unveränderten Asylpolitik erwartet, lesen sich wie ein Horrorszenario. Die MFH schätzt, daß die Zahl der familiären Probleme und psychosomatischen Erkrankungen kurzfristig zunehmen wird, und schließt daraus einen mittelfristigen Anstieg von aggressiven Straftaten und Bandenkriminalität sowie langfristig sogar eine »immer stärkere« Bedrohung für »gesellschaftliche Werte wie Toleranz und Frieden« zugunsten von »rassistischen und fundamentalistischen Kräften«.
Im für Asylpolitik zuständigen Bundesinnenministerium konnte gestern auf Anfrage von junge Welt niemand zum MFH-Jahresbericht Stellung nehmen.

Infos: www.mfh-bochum.de

 

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