April Seit längerem verhängt die
Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens, die FRAPORT AG,
Hausverbote gegen Personen, die sich auf dem Gelände des Flughafens an
Protestaktionen z. B. gegen die Abschiebung von Flüchtlingen
beteiligen. Das LG Frankfurt a. M. hat nunmehr mit Entscheidung vom 20.
Mai 2005 das gegen ein Mitglied des „Aktionsbündnisses Rhein-Main gegen
Abschiebungen“ verhängte Hausverbot für den Frankfurter Flughafen
bestätigt.
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