EU-Kommission fordert Mindeststandards
in der Asylpolitik ein
Die Presse, 6.7., scc. Die EU-Kommission
hat an 15 Mitgliedstaaten Mahnbriefe
verschickt und droht mit Klage,
wenn sie in ihrer Asylpolitik nicht Mindeststandards
entsprechend der EURichtlinie
von 2004 einführen. Diese
Mindeststandards hätten bis Oktober
2006 umgesetzt werden müssen. Sie
schreibt vor,dass sowohl Flüchtlinge als
auch subsidiär Schutzberechtigte Anspruch
auf eine Aufenthaltsgenehmigung
oder Familienzusammenführung
haben. Auch medizinische sowie Bildungseinrichtungen
und Sozialleistungen
müssen ihnen offen stehen. Gemahnt
wegen Missachtung dieser Mindeststandards
wurden u.a. die BR
Deutschland, Großbritannien und Österreich.
Österreich z.B. schließt die
rund 5000 im Land lebenden subsidiär
Schutzberechtigten von Sozialhilfeleistungen,
darunter vom Kindergeld, aus,
wenn sie nicht arbeiten. Das Land beruft
sich bei seiner Diskriminierung auf
ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs,
das EU-rechtliche Verpflichtungen bestreitet.
Die Kommission gibt der Regierung
nun zwei Monate Zeit, die Mindeststandards
umzusetzen, und will
dann bei Nichtumsetzung klagen.
http://85.183.64.11/archiv/pb/2007/2007-14pb.pdf
Artikel aus der FR von heute:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=987510Hoffnung für Flüchtlinge
Neue EU-Richtlinie in Kraft
'Antirassismusrichtlinie'2000/43/EG - Gleichbehandlungsgrundsatz ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
ungebremster wettlauf der schäbigkeiten
Inzwischen hat die EU zu fast allen Bereichen des Flüchtlingsrechts Regelungen verabschiedet. Im Asyl- und Migrationsrecht hat die EU 11 EU-Richtlinien verabschiedet, die nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Die Richtlinien regeln zum Beispiel die Voraussetzungen für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, den subsidiären Schutz und die Standards für die sozialen Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Aber auch der Familiennachzug wurde in einer Richtlinie harmonisiert.
[zu den EU-Richtlinien und Verordnungen]
In der ersten Etappe der Harmonisierung des Asylrechts wurden viele Erwartungen enttäuscht. Es ist in vielen Bereichen nicht gelungen, verbindliche Standards in den Richtlinien zu etablieren. Es existiert ein europäischer Flickenteppich im Asylrecht auf absehbare Zeit weiter und bietet mannigfaltige Möglichkeiten, in einem ungebremsten Wettlauf der Schäbigkeiten zwischen den Nationalstaaten die noch jeweils existierenden höheren Standards nach unten anzugleichen.
Umsetzung der EU-Richtlinien
In Deutschland sollen die 11 EU-Richtlinien nun gesetzlich umgesetzt werden. Der bisherige Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium ist höchst umstritten, da er zahlreiche Verschärfungen vorsieht, die europarechtlich nicht vorgegeben sind. Positive Standards der EU werden teilweise völlig ignoriert.
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Richtlinie 2003/109/EG des Rates
EU-Richtlinien