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Der Flüchtlingsrat

Heft 112 vom März 2006

Schutz vor Diskriminierung ? –
Beiträge zur Debatte über die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien der EU
Editorial
Die von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Anti-Diskriminierungs-Richtlinien sind bis zum heutigen Tage nicht in nationales Recht der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt worden. Nach einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen und einer kontrovers geführten öffentlichen Debatte verhinderten die vorgezogenen Neuwahlen im Herbst 2005 das Inkrafttreten des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes (ADG). Die Große Koalition hat bisher keinen neuen Entwurf vorgelegt, Bündnis 90 / Die Grünen aber den alten erneut eingebracht.
Während zunächst der Entwurf von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen kritisch betrachtet werden sollte, haben die aktuellen politischen Entwicklungen neue Voraussetzungen geschaffen, die eine Umorientierung notwendig machten. Wir entschlossen uns, uns stärker mit den EU-Richtlinien als mit möglichen Entwürfen auseinander zu setzen und muteten unseren Autorinnen zum Teil mehrere Überarbeitungen ihrer Beiträge zu. Für ihre Ausdauer und Kooperationsbereitschaft möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Der vorliegende Rundbrief, der nun anlässlich des „Internationalen Tages gegen Rassismus“ gemeinsam mit Pro Asyl herausgeben wird, ist daher als Zwischenbericht über und Einmischung in die nach wie vor aktuelle Diskussion um ein Gesetz gegen Diskriminierung zu verstehen. Er behandelt die Thematik nicht nur aus politischer oder juristischer Sicht, sondern lässt auch Betroffene selber zu Wort kommen.
Wir hoffen, es ermöglicht auch Ihnen einen Einstieg in die Debatte.
Gernot Eisermann
[als PDF]

 

EU-Kommission fordert Mindeststandards
in der Asylpolitik ein
Die Presse, 6.7., scc. Die EU-Kommission
hat an 15 Mitgliedstaaten Mahnbriefe
verschickt und droht mit Klage,
wenn sie in ihrer Asylpolitik nicht Mindeststandards
entsprechend der EURichtlinie
von 2004 einführen. Diese
Mindeststandards hätten bis Oktober

2006 umgesetzt werden müssen. Sie
schreibt vor,dass sowohl Flüchtlinge als
auch subsidiär Schutzberechtigte Anspruch
auf eine Aufenthaltsgenehmigung
oder Familienzusammenführung
haben. Auch medizinische sowie Bildungseinrichtungen
und Sozialleistungen
müssen ihnen offen stehen. Gemahnt
wegen Missachtung dieser Mindeststandards
wurden u.a. die BR
Deutschland, Großbritannien und Österreich.
Österreich z.B. schließt die
rund 5000 im Land lebenden subsidiär
Schutzberechtigten von Sozialhilfeleistungen,
darunter vom Kindergeld, aus,
wenn sie nicht arbeiten. Das Land beruft
sich bei seiner Diskriminierung auf
ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs,
das EU-rechtliche Verpflichtungen bestreitet.
Die Kommission gibt der Regierung
nun zwei Monate Zeit, die Mindeststandards
umzusetzen, und will
dann bei Nichtumsetzung klagen.

http://85.183.64.11/archiv/pb/2007/2007-14pb.pdf


Artikel aus der FR von heute:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=987510

Hoffnung für Flüchtlinge
Neue EU-Richtlinie in Kraft


'Antirassismusrichtlinie'2000/43/EG - Gleichbehandlungsgrundsatz ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft


ungebremster wettlauf der schäbigkeiten

Inzwischen hat die EU zu fast allen Bereichen des Flüchtlingsrechts Regelungen verabschiedet. Im Asyl- und Migrationsrecht hat die EU 11 EU-Richtlinien verabschiedet, die nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Die Richtlinien regeln zum Beispiel die Voraussetzungen für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, den subsidiären Schutz und die Standards für die sozialen Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Aber auch der Familiennachzug wurde in einer Richtlinie harmonisiert.

[zu den EU-Richtlinien und Verordnungen]

In der ersten Etappe der Harmonisierung des Asylrechts wurden viele Erwartungen enttäuscht. Es ist in vielen Bereichen nicht gelungen, verbindliche Standards in den Richtlinien zu etablieren. Es existiert ein europäischer Flickenteppich im Asylrecht auf absehbare Zeit weiter und bietet mannigfaltige Möglichkeiten, in einem ungebremsten Wettlauf der Schäbigkeiten zwischen den Nationalstaaten die noch jeweils existierenden höheren Standards nach unten anzugleichen.

Umsetzung der EU-Richtlinien

In Deutschland sollen die 11 EU-Richtlinien nun gesetzlich umgesetzt werden. Der bisherige Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium ist höchst umstritten, da er zahlreiche Verschärfungen vorsieht, die europarechtlich nicht vorgegeben sind. Positive Standards der EU werden teilweise völlig ignoriert.

[mehr]



Richtlinie 2003/109/EG des Rates


EU-Richtlinien


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