Selbstdarstellung des Bündnisses gegen Abschiebungen Mannheim
Wie das Bündnis entstanden ist
Das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim gibt es seit 1998. Einige von uns haben schon vor !998 in verschiedenen anderen antirassistischen Gruppen in Mannheim gearbeitet. Das Bündnis entstand anläßlich der drohenden Abschiebung des kurdischen Flüchtlings Abdulamenaf Düzenli und seiner Familie, die in Mutterstadt (Pfalz) lebte.
Damals setzten wir uns monatelang dafür ein, die Abschiebung der Familie zu verhindern und mit ihr ein Bleiberecht zu erkämpfen. Trotz breiter Mobilisierung wurde die hochschwangere Ehefrau, ihr Mann und ihren beiden kleinen Kinder frühmorgens von der Polizei aus einem Kirchenzentrum in Mutterstadt abgeholt und am selben Tag in die Türkei abgeschoben.
Nach der Ankunft wurde der Vater noch auf dem Flughafen in Istanbul eine Woche lang gefoltert und erniedrigt. Er wurde wegen Desertation zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, die er auch absitzen mußte. Anschließend wurde er gezwungen , seinen restlichen Militärdienst abzuleisten.
Wir konnten damals die Abschiebung der Familie Düzenli nicht verhindern.
Aber wir haben bis heute weitergekämpft gegen Abschiebungen und Abschiebehaft und für ein uneingeschränktes Bleiberecht für alle Flüchtlinge.
Zu unserem Selbstverständnis
Wir achten darauf, die Flüchtlinge, die wir solidarisch unterstützen, in ihrem Subjekt-Sein zu respektieren und ihre konkrete Situation zu verstehen.
Dadurch geraten wir zwangsläufig immer wieder in Konflikt mit Behörden und Gerichten, die das gerade nicht tun. ist doch das staatliche Handeln darauf ausgerichtet, Europa und Deutschland gegen Flüchtlinge abzuschotten und diejenigen, die es schaffen, hierher zu kommen, als Menschen zweiter Klasse zu behandeln. Das bedeutet in der Konsequenz: Entrechtung, Unterbringung in Lagern, Arbeitsverbot, Abschiebehaft und gewaltsame Abschiebungen, auch wenn den Flüchtlingen in ihren Herkunftsländern Folter und Tod drohen.
Wir machen deutlich, warum Menschen nach Europa und Deutschland flüchten und inwiefern gerade diese Länder häufig wesentlich mitverantwortlich sind für die Fluchtursachen: durch eine auf Profiterzielung orientierte Wirtschaft, Außenpolitik und militärischen Interventionen.
Wir bekämpfen auch jegliche Sonder- behandlung und Sondergesetze, die Flüchtlinge diskriminieren, weil diese dadurch in ihren Grundrechten eingeschränkt und gesellschaftlich ausgegrenzt werden.
Was wir konkret machen
Wir schreiben Petitionen an den Landtag, machen Öffentlichkeitsarbeit, sammeln Unterschriften, schreiben Flugblätter, organisieren Veranstaltungen und Protestkundgebungen.
Als sog. Beistand gehen wir auch zusammen mit Flüchtlingen direkt zu den Behörden (Ausländerbehörden, Sozialämter oder Gerichte)
Auch thematisieren wir in der Öffentlichkeitsarbeit immer wieder die besondere bedrückende Situation der traumatisierten Flüchtlinge, für die wir ein sofortiges uneingeschränktes Bleiberecht fordern.
Wir arbeiten häufig auch mit anderen Parteien und Gruppen zusammen: So im Sommer 2005, als wir eine vierwöchige Kampagne für das Bleiberecht einer kurdischen Familie organisierten.
Was wir erreicht haben
Manchmal haben wir unmittelbare konkrete Erfolge erzielt und verhindern können, daß Flüchtlinge abgeschoben werden.
Zuweilen bewirken wir eine gewisse Sensibilisierung für die Situation der Flüchtlinge. Leider gelingt uns das viel zu selten, angesichts des in Deutschland weit verbreiteten Rassismus und der rassistischen Sondergesetze ist dies allerdings nicht verwunderlich!
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim, BgA
März 2007
Info zum Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
Das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim gibt es seit 1998. Wir sind Menschen, die vor diesem Zeitpunkt schon in verschiedenen anderen antirassistischen Gruppen gearbeitet haben und - soweit sie noch existieren - noch immer darin arbeiten: zB in der Freien Flüchtlingsstadt Mannheim.
Das Bündnis entstand anlässlich der drohenden Abschiebung des kurdischen Deserteurs und Flüchtlings Abdulmenaf Düzenli und seiner Familie, die in Mutterstadt (Pfalz) lebte.
Damals setzten wie uns mit aller Kraft monatelang dafür ein, die Abschiebung der vierköpfigen Familie zu verhindern und mit ihr ein Bleiberecht zu erkämpfen. Trotzdem wurden die hochschwangere Ehefrau, ihr Mann und ihre beiden kleinen Kinder frühmorgens von der Polizei aus dem Kirchenzentrum in Mutterstadt abgeholt und am selben Tag in die Türkei abgeschoben.
Nach der Ankunft wurde der Vater noch auf dem Flughafen in Istanbul eine Woche lang gefoltert. Er wurde wegen Desertation zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt und musste diese auch absitzen. danach musste er seinen restlichen Militärdienst ableisten.
Obwohl und gerade weil wir die Abschiebung nicht verhindern konnten, haben wir unseren Kampf gegen Abschiebungen und Abschiebehaft, generell gegen diskriminierende Sonderbehandlungen und Sondergesetze und für ein Bleiberecht der Flüchtlinge bis heute fortgesetzt.
Unser Schwerpunkt liegt im Kampf gegen Abschiebungen.
Wir schreiben Petitionen an den Landtag, machen Öffentlichkeitsarbeit, sammeln Unterschriften, schreiben Flügblätter, organisieren Veranstaltungen und Protestkundgebungen.
Wir begleiten auch Flüchtlinge zu den Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt oder Gericht), soweit wir das personell leisten können.
Wir arbeiten mit anderen Gruppen zusammen wie zB diesen Sommer (2005) bei unserer vierwöchigen Bleiberechtskampagne mit dem AK Antifa Mannheim und der Linkspartei.PDS.
Wir bewirken zuweilen eine gewisse Sensibilisierung und Solidarisierung mit den Flüchtlingen, die wir solidarisch unterstützen, in ihrem Subjekt-Sein zu respektieren. Dadurch geraten wir zwangsläufig immer wieder in Konflikt mit den Behörden und Gerichten, die das gerade nicht tun. Ist doch staaliches Handeln darauf gerichtet, Deutschland und Europa gegen Flüchtlinge abzuschotten und möglichst viele abzuschieben, auch wenn diesen in ihren Heimatländern Folter und Tod drohen.
Wir machen deutlich, wo die Ursachen von Flucht liegen, warum Menschen überhaupt nach Deutschland flüchten und inwiefern unser - im Weltmaßstab - immer noch relativ reiches Land häufig für die Fluchtursachen wesentlich mitverantwortlich ist.
Wir kämpfen für eine Gesellschaft, die frei ist von Diskriminierung jeglicher Art:
Keine Sondergesetze, keine Ausgrenzung ! gleiche Rechte für alle !
Das beeinhaltet für uns auch:
offenen Grenzen ! Abschiebestopp! keine Abschiebhaft ! keine Lager !
Bleiberecht und unbeschränkte Freizügigkeit für alle Flüchtlinge !
Kein Mensch ist illegal
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 13
(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15
(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.