Info zum Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
Wie das Bündnis entstanden ist
Das
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim gibt es seit 1998. Einige von uns
haben schon vor !998 in verschiedenen anderen antirassistischen Gruppen
in Mannheim gearbeitet. Das Bündnis entstand anläßlich der drohenden
Abschiebung des kurdischen Flüchtlings Abdulamenaf Düzenli und seiner
Familie, die in Mutterstadt (Pfalz) lebte.
Damals setzten wir uns
monatelang dafür ein, die Abschiebung der Familie zu verhindern und mit
ihr ein Bleiberecht zu erkämpfen. Trotz breiter Mobilisierung wurde die
hochschwangere Ehefrau, ihr Mann und ihren beiden kleinen Kinder
frühmorgens von der Polizei aus einem Kirchenzentrum in Mutterstadt
abgeholt und am selben Tag in die Türkei abgeschoben.
Nach der
Ankunft wurde der Vater noch auf dem Flughafen in Istanbul eine Woche
lang gefoltert und erniedrigt. Er wurde wegen Desertation zu einer
einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, die er auch absitzen mußte.
Anschließend wurde er gezwungen , seinen restlichen Militärdienst
abzuleisten.
Wir konnten damals die Abschiebung der Familie Düzenli nicht verhindern.
Aber
wir haben bis heute weitergekämpft gegen Abschiebungen und
Abschiebehaft und für ein uneingeschränktes Bleiberecht für alle
Flüchtlinge.
Zu unserem Selbstverständnis
Wir achten
darauf, die Flüchtlinge, die wir solidarisch unterstützen, in ihrem
Subjekt-Sein zu respektieren und ihre konkrete Situation zu verstehen.
Dadurch
geraten wir zwangsläufig immer wieder in Konflikt mit Behörden und
Gerichten, die das gerade nicht tun. ist doch das staatliche Handeln
darauf ausgerichtet, Europa und Deutschland gegen Flüchtlinge
abzuschotten und diejenigen, die es schaffen, hierher zu kommen, als
Menschen zweiter Klasse zu behandeln. Das bedeutet in der Konsequenz:
Entrechtung, Unterbringung in Lagern, Arbeitsverbot, Abschiebehaft und
gewaltsame Abschiebungen, auch wenn den Flüchtlingen in ihren
Herkunftsländern Folter und Tod drohen.
Wir machen deutlich,
warum Menschen nach Europa und Deutschland flüchten und inwiefern gerade
diese Länder häufig wesentlich mitverantwortlich sind für die
Fluchtursachen: durch eine auf Profiterzielung orientierte Wirtschaft,
Außenpolitik und militärischen Interventionen.
Wir bekämpfen auch
jegliche Sonder- behandlung und Sondergesetze, die Flüchtlinge
diskriminieren, weil diese dadurch in ihren Grundrechten eingeschränkt
und gesellschaftlich ausgegrenzt werden.
Was wir konkret machen
Wir
schreiben Petitionen an den Landtag, machen Öffentlichkeitsarbeit,
sammeln Unterschriften, schreiben Flugblätter, organisieren
Veranstaltungen und Protestkundgebungen.
Als sog. Beistand gehen wir auch zusammen mit Flüchtlingen direkt zu den Behörden (Ausländerbehörden, Sozialämter oder Gerichte)
Auch
thematisieren wir in der Öffentlichkeitsarbeit immer wieder die
besondere bedrückende Situation der traumatisierten Flüchtlinge, für die
wir ein sofortiges uneingeschränktes Bleiberecht fordern.
Wir
arbeiten häufig auch mit anderen Parteien und Gruppen zusammen: So im
Sommer 2005, als wir eine vierwöchige Kampagne für das Bleiberecht einer
kurdischen Familie organisierten.
Was wir erreicht haben
Manchmal haben wir unmittelbare konkrete Erfolge erzielt und verhindern können, daß Flüchtlinge abgeschoben werden.
Zuweilen
bewirken wir eine gewisse Sensibilisierung für die Situation der
Flüchtlinge. Leider gelingt uns das viel zu selten, angesichts des in
Deutschland weit verbreiteten Rassismus und der rassistischen
Sondergesetze ist dies allerdings nicht verwunderlich!
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim, BgA
März 2007
Info zum Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
Das
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim gibt es seit 1998. Wir sind
Menschen, die vor diesem Zeitpunkt schon in verschiedenen anderen
antirassistischen Gruppen gearbeitet haben und - soweit sie noch
existieren - noch immer darin arbeiten: zB in der Freien
Flüchtlingsstadt Mannheim.
Das
Bündnis entstand anlässlich der drohenden Abschiebung des kurdischen
Deserteurs und Flüchtlings Abdulmenaf Düzenli und seiner Familie, die in
Mutterstadt (Pfalz) lebte.
Damals
setzten wie uns mit aller Kraft monatelang dafür ein, die Abschiebung
der vierköpfigen Familie zu verhindern und mit ihr ein Bleiberecht zu
erkämpfen. Trotzdem wurden die hochschwangere Ehefrau, ihr Mann und ihre
beiden kleinen Kinder frühmorgens von der Polizei aus dem
Kirchenzentrum in Mutterstadt abgeholt und am selben Tag in die Türkei
abgeschoben.
Nach
der Ankunft wurde der Vater noch auf dem Flughafen in Istanbul eine
Woche lang gefoltert. Er wurde wegen Desertation zu einer einjährigen
Gefängnisstrafe verurteilt und musste diese auch absitzen. danach musste
er seinen restlichen Militärdienst ableisten.
Obwohl
und gerade weil wir die Abschiebung nicht verhindern konnten, haben wir
unseren Kampf gegen Abschiebungen und Abschiebehaft, generell gegen
diskriminierende Sonderbehandlungen und Sondergesetze und für ein
Bleiberecht der Flüchtlinge bis heute fortgesetzt.
Unser Schwerpunkt liegt im Kampf gegen Abschiebungen.
Wir
schreiben Petitionen an den Landtag, machen Öffentlichkeitsarbeit,
sammeln Unterschriften, schreiben Flügblätter, organisieren
Veranstaltungen und Protestkundgebungen.
Wir
begleiten auch Flüchtlinge zu den Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt
oder Gericht), soweit wir das personell leisten können.
Wir
arbeiten mit anderen Gruppen zusammen wie zB diesen Sommer (2005) bei
unserer vierwöchigen Bleiberechtskampagne mit dem AK Antifa Mannheim und
der Linkspartei.PDS.
Wir
bewirken zuweilen eine gewisse Sensibilisierung und Solidarisierung mit
den Flüchtlingen, die wir solidarisch unterstützen, in ihrem
Subjekt-Sein zu respektieren. Dadurch geraten wir zwangsläufig immer
wieder in Konflikt mit den Behörden und Gerichten, die das gerade nicht
tun. Ist doch staaliches Handeln darauf gerichtet, Deutschland und
Europa gegen Flüchtlinge abzuschotten und möglichst viele abzuschieben,
auch wenn diesen in ihren Heimatländern Folter und Tod drohen.
Wir
machen deutlich, wo die Ursachen von Flucht liegen, warum Menschen
überhaupt nach Deutschland flüchten und inwiefern unser - im Weltmaßstab
- immer noch relativ reiches Land häufig für die Fluchtursachen
wesentlich mitverantwortlich ist.
Wir kämpfen für eine Gesellschaft, die frei ist von Diskriminierung jeglicher Art:
Keine Sondergesetze, keine Ausgrenzung ! gleiche Rechte für alle !
Das beeinhaltet für uns auch:
offenen Grenzen ! Abschiebestopp! keine Abschiebhaft ! keine Lager !
Bleiberecht und unbeschränkte Freizügigkeit für alle Flüchtlinge !
Kein Mensch ist illegal
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand
darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden;
Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind
verboten.
Artikel 5
Niemand
darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne
Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede
Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und
gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder
hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den
zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen,
durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem
Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder
hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie
bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen
Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein
gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen
und unparteiischen Gericht.
Artikel 13
(1)
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu
bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
(2)
Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines
eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(2)
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im
Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von
Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von
Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der
Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15
(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
(2)
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich
entzogen noch das Recht versagt werden, seine
Staatsangehörigkeit zu wechseln.