No Border lasts forever* II
Zweite Konferenz zu Bilanz und Perspektiven der antirassistischen Bewegung
vom 18. bis 20. November 2011 in Frankfurt/Main
Wer
hätte sich bei der ersten Konferenz im Dezember 2010 vorstellen können,
dass kurz darauf der arabischen Frühling beginnen und wenige Monate
später mit dem Sturz der Despoten das EU-finanzierte Wachhundregime in
Nordafrika ins Wackeln geraten würde? Die Aufständigkeit im Maghreb
inspiriert inzwischen die Krisenproteste in Südeuropa. Die Kämpfe gegen
die Sparprogramme blitzen als transnationaler Aufbruch auf. Südlich der
Sahara prägt jedoch die notgedrungene Rückkehr derjenigen, die im Krieg
in Lybien zwischen die Fronten gerieten, die Situation. Und zugleich
macht der Tod von über 2000 Boatpeople im Mittelmeer das Jahr 2011 zu
einem der grausamsten in der Geschichte des EU-Grenzregimes. In Athen
liegen Pogrome gegen MigrantInnen zeitlich wie räumlich nah neben den
Massenprotesten gegen Regierung und Troika*. Angesichts hartnäckigen
Widerstandes von Flüchtlingen und MigrantInnen und im Domino
europaweiter Gerichtsentscheidungen musste auch das deutsche
Innenministerium im Januar 2011 die Dublin-Abschiebungen nach
Griechenland aussetzen. Doch der Abschiebeapparat läuft ansonsten
weiter, verstärkt durch Frontex-gestützte Charterabschiebungen, gegen
Roma Richtung Kosovo, gegen AfrikanerInnen nach Nigeria. Hinzu kommen
Wahlerfolge rechtspopulistischer Parteien quer durch Europa – mit dem
Breivik-Attentat in Norwegen als traurigem Höhepunkt.
Diese
kurzen – hier auf Migration orientierten - Schlaglichter mögen genügen,
um zu zeigen, wie widersprüchlich eine Bilanz der letzten Monate
ausfällt. Unerwartete Aufbrüche und kalkulierte Katastrophen prägen
gleichermaßen die globale Lage, die zu reflektieren wesentlicher Teil
der zweiten antirassistischen Konferenz in Frankfurt sein wird.
Vision,
Vernetzung, Verbreiterung lautete das dreifache (V-) Motto der
gelungenen ersten Konferenz Ende letzten Jahres, an der sich bis zu 300
Interessierte und Aktive aus den unterschiedlichen Netzwerken
beteiligten. Verschiedenste Initiativen stellten ihre Arbeit vor,
gemeinsame Problemstellungen wurden ausgetauscht, neue Kampagnenpläne
entwickelt. Seit Jahren zeichnet die antirassistische Bewegung eine
beachtliche Kontinuität aus, und das gleichzeitig in lokal verankerten
wie auch in transnational vernetzten Projekten. In Frankfurt wurde das
Potential spürbar, das in dieser Vielfalt, in der Zusammensetzung, den
Kontakten und Querverbindungen liegt.
An
dieser positiven Erfahrung wollen wir mit der Folgekonferenz anknüpfen,
erneut ist eine Mischung aus Plenas, Workshops und Worldcafes* in
Vorbereitung. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund rasanter Umbrüche und
Entwicklungen soll versucht werden, inhaltliche Debatten zu vertiefen
und verstärkt die Frage der Vergesellschaftung unserer Forderungen in
die Diskussion zu bringen. Der (im Vergleich zur ersten Konferenz)
erweiterte Vorbereitungskreis wird das Programm entlang von 7
Schwerpunkten ausrichten. Um Anmeldungen wird unter der folgenden
Adresse gebeten: conference@w2eu.net
Weitere Infos unter: http://conference.w2eu.net/
Programm
Freitag, 18. November
von 16 bis 18 Uhr
Ein Antira-Kompass zur Orientierung
Überblicksangebot für NeueinsteigerInnen mit Hilfe einer neuen Web-Plattform
von 19.30 bis 20.00 Uhr
Öffentliche Veranstaltung/Eröffnungsbeitrag:
Antirassistischer
Jahresrückblick - Fragmente zu arabischem Frühling und subsaharischer*
Krise, zu Flüchtlingskämpfen in Deutschland und transnationalen prekären
Verbindungen...
von 20.15 bis 21.00 Uhr
Siebenmal Nein!
Pecha Kucha* - Bildervorträge zu den Schwerpunkten der Konferenz
No Border - No Lager - No Neocolonialism - No Sexism - No Deportation - No Racism - No Exploitation
Samstag, 19. November
von 9 bis 10 Uhr Frühstück
von 10 bis 10.30 Uhr
World-Cafes* zur Frage der Verbindungslinien der inhaltlichen Achsen
von 10.30 bis 13.30 Uhr
Arbeitsgruppenphase I
No Border
– w2eu.info: Webguide* für Flüchtlinge und MigrantInnen auf dem Weg durch Europa
– Resettlement*– Visakampagne – Freiheit statt Frontex: Forderungen und Kampagnen im Horizont der Bewegungsfreiheit
– „Fingers in Hungary“*- konkrete Dublin II*-Erfahrungen von Jugendlichen
No Lager
– Lageralltag: Erfahrungen von Flüchtlingen
No Neocolonialism
– "Fußballfeld des Westens": Zum Verhältnis westlicher Länder zu Afrika
No Sexism
– Schnittstellen von Sexismus und Rassismus - Beschreibungsversuche als Diskussionsanstoß
No Deportation
– Last minute 1: Flüchtlinge verhindern ihre Abschiebungen
– Last minute 2: Wie UnterstützerInnen beitragen können, Abschiebungen am Flughafen zu stoppen
No Racism
– Sarazzin in Deutschland, Rechtspopulismus in Europa
– Antira-Netzwerke und Selbstorganisation – Solidarität oder „kalter Krieg“
von 13.30 bis 15 Uhr Mittagessen/Pause
von 15 bis 18 Uhr
Arbeitsgruppenphase II
Noborder
– Dublin II* muss weg!
– Wo ist unser „Platz“? - Arabellion* und Migration, mediterraner Aufbruch?
– Migrationskontrolle, Bevölkerungspolitik und Heteronormativität* am Beispiel der Heiratsmigration (Crossover* zu No Sexism)
– Selbstorganisierung von Abgeschobenen in Westafrika: Zwischen Neuorientierung und abermaligem Aufbruch...
No Lager
– Perspektiven der Anti-Lager-Kämpfe
– Wie sich Flüchtlingsfrauen selbst organisieren und sich in antirassistische Arbeit einbeziehen lassen (Crossover* zu No Sexism)
No Neocolonialism
– Frauenmobilisierung
in Westafrika für Geschlechtergerechtigkeit - ausgehend von den
transnationalen Organisierungserfahrungen bei Afrique-Europe-Interact
(Crossover* zu No Sexism)
No Deportation
– Gemeinsamer Einstieg: Widerstand gegen Sammelabschiebungen
dann Aufteilung in AG 1 am Beispiel Nigeria: Gegen Botschaftsanhörungen und Frontex-Charter*
und AG 2 am Beispiel der Roma: Abschiebungen stoppen - Alle bleiben!
No Racism
– Kampf gegen rassistische Polizeigewalt (u.a. mit Bezug auf Oury Jalloh) und gegen rassistische Sondergesetze
– Reflektionen über Unterstützungsarbeit in der antirassistischen Bewegung
No Exploitation
– Undokumentiert streiken: praktische Anregungen nicht nur für den 1. März 2012
von 18 bis 20 Uhr Abendessen/Pause
von 20 bis 22 Uhr
Zwischen transnationaler Solidarität und gemeinsamen Kämpfen
Talkshow
mit einer selbstorganisierten Abgeschobenen aus Mali, mit einem
Afrique-Europe-Interact-Aktivisten aus Rostock, einem afghanischen
Noborder-Aktivisten aus Lesbos/Berlin und einer w2eu-Aktivistin aus
Hanau ...
Sonntag, 20. November
von 9 bis 10 Uhr Frühstück
von 10 bis 11 Uhr
Plenum mit kurzem Überblick und Perspektivenfragen als Worldcafes
von 11 bis 12.30 Uhr
Arbeitsgruppenphase III: Wie weiter?
– Gemeinsames Projekt/Bündelungsmobilisierung/Nobordercamp 2012??
– Antira-Kompass als neues Medium der Verbreiterung und Vernetzung
– Workshop zur Mobilisierung gegen die IMK* im Dezember in Wiesbaden
– Landgrabbing*:
Zuspitzung von Hunger und Klimawandel durch neokolonialen Landraub in
Afrika (Kampagnenvorschlag von Afrique-Europe-Interact)
von 13 bis 14 Uhr Abschlussplenum
Glossar *:
No
Border lasts forever: Ein Titel mit doppelter Bedeutung: Keine Grenze
ist für immer & No Border Kämpfe gehen immer weiter;
Troika: Dreigespann von Internationalem Währungsfond, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank;
subsaharisch: Länder südlich der Sahara wie z.B. Mali;
Pecha Kucha: Kurzweilige Vortragsmethode mit jeweils 20 Bildern;
World Cafes: Moderationsmethode, um in Versammlungen in kleinen Runden zu diskutieren;
Webguide: Leitfaden im Internet;
Resettlement: Neuansiedlung/Aufnahme von Flüchtlingen;
Fingers in Hungary: Registrierte Fingerabdrücke, die gemäß der Dublin II-Verordnung zur Rückschiebung nach Ungarn führen...;
Dublin II: EU-Verordnung zur Asylverteilung entsprechend der ersten Registrierung (durch Fingerabdruck oder Asylantrag);
Heteronormativität: institutionelle und gesellschaftliche Zwänge der Zweigeschlechtlichkeit;
Arabellion: Wortspiel aus Arabien und Rebellion angesichts der Kette von Aufständen in Nordafrika;
Crossover: Brücke zwischen zwei Themenschwerpunkten;
Frontex-Charter: Von der EU-Grenzschutzagentur koordinierte Sammelabschiebung;
IMK: Innenministerkonferenz, zweimal im Jahr in wechselnden Bundesländern, 2011 in Hessen;
Landcrabbing: Landaufkauf für Exportinteressen;
»no border lasts forever II«
KONFERENZ ZU BILANZ UND PERSPEKTIVEN ANTIRASSISTISCHER BEWEGUNG
18. bis 20. november 2011
frankfurt am main | universität
ffm-bockenheim, studierendenhaus/koz, mertonstr. 26 – 28
anmeldungen bitte bis 1.november 2011 an
kein mensch ist illegal | metzgerstr. 8 | 63450 hanau
e-mail: conference@w2eu.net | web: conference.w2eu.net
Wir bemühen uns um vorbereitete Übersetzungen ins Englische und Französische!
Rassismus tötet!
http://www.medienverantwortung.de/unsere-themen/informationsportale/rassismus-totet/
Auch in Deutschland und Europa kommen immer wieder Menschen auf Grund
von Merkmalen zu schaden, die als ANDERS wahrgenommen werden: auf Grund
von Hautfarbe, Kleidungsstücken, politischer Einstellung, Behinderungen
etc. Gerade in Schrecksekunden kann es zu unüberlegten rassistischen
Reflexen kommen, aber auch offene Ressentiments brechen sich immer
wieder Bahn. Die mediale Empörung ist dabei von Fall zu Fall sehr
unterschiedlich. Der Aufarbeitungswille staatlicher Instanzen ebenso…
Der Fall der Senegalesin Ndeye Mareame Sarr:
* N’deye Mareame Sarr wurde am 14. Juli 2000 im Haus ihres Ex-Mannes
in Aschaffenburg (Bayern/Süd Deutschland) von einem Polizisten
erschossen. Der Ex-Ehemann hatte aufgrund einer Auseinandersetzung über
das Sorgerecht die Polizei gerufen. Einer der Polizisten erschoss M.
Sarr, als diese sich mit einem Brotmesser gegen den Abtransport zur
Wehr setzte. Der polizeiliche Schütze erklärte sein Handeln mit
Notwehr. Das oberste Landesgericht Aschaffenburg sprach den Polizisten
frei. Eine angemeldete Protestbewegung von Afrikanern in Aschaffenburg
endete mit einer Anzeige gegen die Organisatoren aufgrund eines
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Verleumdung von
Beamten (einige der Plakate hatten die Beschriftung: “Police, why did
you kill Maraeme?”).
http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2001/37/09a.htm
http://www.humanrights.de/doc_en/archiv/news/Aschaffenburg.html
http://no-racism.net/article/1925/
http://no-racism.net/article/381/
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2001/07/23/a0041
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2001/07/30/a0071
Der Fall Oury Jalloh:
* Oury Jalloh wurde am Morgen des 7. Januar 2005 von der Dessauer
Polizei festgenommen, in der Gewahrsamszelle Nr. 5 an Händen und Füßen
an den Boden gekettet und dadurch gezwungen auf einer feuerfesten
Matratze zu liegen, auf der er kurz nach Mittag lebendig verbrannte. Die
Polizei sprach sofort davon, dass sich ein Asylbewerber selbst
angezündet habe, und die Staatsanwaltschaft übernahm diese Version bei
allen weiteren Ermittlungen. Erst nach öffentlichen Protesten kommt es
im Mai 2005 zur Anklage gegen zwei Beamte wegen Körperverletzung und mit
Todesfolge und fahrlässiger Tötung, die sich auf die Durchsuchung von
Oury Jalloh und die verzögerte Reaktion nach Auslösung des Alarms
beziehen. Erst zwei Jahre später wird schließlich das Verfahren am
Landgericht Dessau eröffnet und auch hier werden weder vom Staatsanwalt
noch vom Gericht die Frage behandelt, wie es zu dem Feuer gekommen ist,
sowie den zahlreichen Widersprüchen über das Feuerzeug, die Matratze,
die Flüssigkeit in der Zelle, den Verletzungen von Oury Jalloh usw.
nachgegangen. Nach 60 Prozesstagen werden die beiden Angeklagten
Schubert und März freigesprochen. Der Revisionsforderung seitens der
Nebenklage wird am 7.1.2010 durch das BGH im Karlsruhe stattgegeben und
die Neuverhandlung an das LG Magdeburg verwiesen. Mit einem Beginn ist
im Herbst 2010 zu rechnen.
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/der-ungeklaerte-tod-des-oury-jalloh/
http://nickpol.twoday.net/stories/6130485/
http://ouryjalloh.wordpress.com/
Der Fall, der nochmal glimpflich ausging – Feuerwehrmann verweigert Hilfe:
112 – Hier werden Sie nicht geholfen
und viele weitere:
* Am 19. Mai 2011 ist eine schwarze Deutsche in einer Außenstelle des
RheinMain-Jobcenter in Frankfurt am Main von einer Polizistin
erschossen worden. Die Frankfurter Polizei wurde gerufen, weil die Frau
das Center nicht verlassen wollte. Der Sachbearbeiter verweigerte der
39 Jährigen das Barauszahlen der Sozialleistung. Eine Auszahlung wäre
völlig legitim gewesen, da diese Einrichtung eine Außenstelle für
„Härtefälle“ (Wohnungslose, Flüchtlinge Menschen in sozialen
Schwierigkeiten) ist. Man bekommt also die Gelegenheit, sich in
Notfällen bar auszahlen zu lassen. Eine Polizistin und ihr Kollege
forderten ihre Papiere, woraufhin die Frau ein Messer gezogen und den
Polizeibeamten in Arm und Bauch gestochen haben soll. Die Polizistin
zog ihre Waffe, feuerte auf den Bauch der Frau (Auszubildenden der
Polizei wird gelehrt, bei Einsätzen auch in Extremsituationen so
deeskalierend wie nur möglich vorzugehen) und verletzte sie
lebensgefährlich. Kurze Zeit später starb die HartzIV-Empfängerin an
den Folgen. Die Beamten trugen beide Schutzwesten und Schusswaffen,
während die „Randaliererin“ ein Messer trug. Die Staatsanwaltschaft
berichtete trotzdem noch am selben Tag von einem „klaren Fall der
Notwehr“. Zu diesem Zeitpunkt waren Ermittlungen und Zeugenaussagen
allerdings noch nicht abgeschlossen. Ermittelt wird die Tat von
Kollegen der zwei Beamten.
Bei dem Streit handelte es sich im Übrigen um einen Betrag von weniger
als 50€. Die Frau war 14 Tage ohne finanzielle Mittel und gerade erst
nach Frankfurt gezogen. Der braune Mob lädt zur Unterschrift der
stellungnehmenden Pressemitteilung ein: http://blog.derbraunemob.info/2011/05/24/pressemitteilung-erschiesung-anscheinend-unproblematisch-ruge-der-medienberichterstattung-uber-tod-im-jobcenter-frankfurt/
* Am frühen Morgen des 28.02.2010 alarmieren in Berlin Slieman
Hamades Eltern die Polizei. Sie wünschen sich Hilfe. Ihr Sohn kann nicht
schlafen, die Musik der Nachbarn ist zu laut und er ist wütend. Seine
Familie hat Angst, dass es Streit mit den Nachbarn gibt. Die Polizei
kann Slieman Hamade nicht gegen seinen Willen mitnehmen. Als sein Vater
sagt, Slieman könne nicht zu Hause bleiben, zerren ihn die Polizisten
ins Treppenhaus und verletzen ihn beim Versuch der Fesselung. Er blutet
im Gesicht. Ein Polizist versprüht Reizgas im gesamten Hausflur und
schlägt Slieman Hamade brutal mit dem Schlagstock gegen die Beine. Das
Gas ist überall, niemand kann die Wohnung verlassen, keiner kann helfen.
Slieman Hamade schreit und schreit, aber plötzlich ist es still. Die
anrückenden Sanitäter versuchen Slieman Hamade wiederzubeleben, aber er
stirbt im Krankenhaus. Slieman Hamade wurde 32 Jahre alt. Die
Staatsanwaltschaft hat am 30.04.2010 die Ermittlungen gegen die Polizei
eingestellt. Das haben Familie und Freund_innen nicht hingenommen. Durch
ihren Kampf wurden die Ermittlungen im Februar 2011 wieder aufgenommen.
Am 5.3.2011 fand eine Demonstration in Gedenken an Slieman H. mit über
450 Menschen statt, doch bei den Ermittlungen passiert nichts.
* Am 17. März 2010 sollte ein “Sonderflug für Abschiebehäftlinge nach
Lagos” von Zürich starten. Insgesamt 16 Personen hätten gegen ihre
Willen abgeschoben werden sollen, jede_r begleitet von zwei
Polizist_innen. Es handelte sich um eine so genannte Level 4
Abschiebung, mit Anwendung fast aller Zwangsmaßnahmen. Früher wurden so
genannte Problemabschiebungen meist mit Linienflugzeugen vollzogen.
Nachdem es Ende der 1990er Jahre dabei mehrmals zu Toten gekommen war –
vor den Augen zahlreicher Zeug_innen wurden abzuschiebende Personen
brutal behandelt – wurde EU-weit an der Einführung von Abschiebungen mit
Charterflugzeugen oder Militärmaschinen gearbeitet. Mittlerweile sind
diese Abschiebeflüge zur Routine geworden, in zahlreichen EU-Verträgen
fixiert, mit Unsummen finanziert und haben zahlreichen Firmen ein neues
Geschäftsfeld eröffnet. Darüber hinaus soll die sog. Grenzschutzagentur
Frontex bald eigene Abschiebeflieger bekommen.
Auch Joseph Ndukaku Chiakwa, ein 29jähriger Asylsuchender, starb am
17. März 2010 in einem Hangar auf dem Flughafengelände von
Zürich-Kloten, gefesselt an Händen und Füssen und mit einer Haube,
ähnlich der von Bienenzüchtern, über dem Kopf. Er war “polizeilich wegen
Drogenhandels verzeichnet”, wie aus Medienberichten zu erfahren ist.
Soo zur Bedrohung erklärt, wird ein übermäßig brutales Vorgehen
gerechtfertigt. Widerstand gegen die Abschiebung wird als gewalttätig
interpretiert. Er starb kurz vor der Zwangsausschaffung unter
ungeklärten Umständen in Polizeigewahrsam und im Beisein des Chefs des
Bundesamts für Migration.
Einer jener Männer, die gemeinsam mit Joseph hätten abgeschoben
werden sollen, berichtete, dass er von den Beamten im Flugzeug mit dem
Gurt festgeschnallt wurde und: “Er band mich fest, die Knie und die
Füße.” Darüber wurde nur deshalb berichtet, weil der Abschiebeflug nach
dem “Zwischenfall” mit Todesfolge ausgesetzt und die überlebenden
Gefangenen wieder in die Gefängnisse der zuständigen Kantone gebracht
wurden. Aus zahlreichen früheren Berichten ist bekannt, dass Gefangene
im Zuge von Charterabschiebungen so fixiert werden, dass sie sich nicht
wehren können. In vielen Ländern fliegen Ärzt_innen mit, um notfalls
einzuschreiten – und die Gefangenen mit Beruhigungsmitteln nieder zu
spritzen. Pro abgeschobener Person befinden sich zwei bis drei
begleitende Beamt_innen an Bord. Diese melden sich in der Regel
freiwillig für diese Einsätze. Für manche mag das Geld der Grund für
ihre Abschiebebereitschaft sein. Aus dem Blickwinkel einer langjährigen
kritischen Beobachtung der Abschiebepraxis kann davon ausgegangen
werden, dass der Großteil der Beamt_innen sich aus einer rassistischen
Überzeugung heraus beteiligt. Bei Abschiebungen mit Linienflügen konnten
Passagier_innen immer wieder beobachten, wie Beamte mit sichtlichem
Spaß Menschen misshandelten. Später, wenn es zu Beschwerden oder gar zu
einem Prozess kam, bezeichneten sich die Abschieber_innen meist als
Befehlsempfänger_innen, die lediglich das tun würden, was im Rahmen
ihres Berufes von ihnen verlangt würde.
Entgegen den ersten Ankündigungen gab das Bundesamt für Migration
(BFM) am 21. Mai 2010 bekannt, die Sonderflüge für Zwangsausschaffungen
wieder aufzunehmen, obwohl die Todesursache von Joseph Ndukaku Chiakwa
ungeklärt ist und bisher kein medizinisches Gutachten dazu vorliegt.
Nigeria weigert sich noch, unfreiwillige Rückkehrer_innen aufzunehmen,
solange die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind.
* Bereits am 3. März 1999 starb Khaled Abuzarifeh in Zürich beim
zweiten Ausschaffungsversuch. Auch dem 27-Jährigen Palästinenser waren
Beruhigungsmittel verabreicht worden, um ihn dann gefesselt und mit
Klebeband geknebelt in einem Rollstuhl festzuschnallen. Er erlitt beim
Transport zum Flugzeug eine Panikattacke und erstickte qualvoll. Im
Prozess wurden die beteiligten Polizisten freigesprochen. Gegen den
Arzt, der anstatt sofort die Atemwege frei zu machen und die Mundfesseln
zu entfernen die Zeit mit Blutdruckmessen vergeudet hatte, wurde eine
dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Auch hier
erscheinen nur kurze Meldungen mit den Titeln «Rätselhafter Tod bei
Ausschaffung» oder «Drogendealer fiel bei Ausschaffung tot um».
* Am 1. Mai 2001 erlag im Wallis der Nigerianer Samson Chukwu noch in
der Ausschaffungshaft an den ihm von Beamten einer Anti-Terror-Einheit
zugefügten Misshandlungen. Einer der Polizisten setzte sich auf den
Oberkörper des am Boden liegenden Asylbewerbers und verdrehte die Arme
auf den Rücken um ihm Handschellen anzulegen. Durch diese Lage bekam
Samson Chukwu nicht genügend Luft und erstickte. Der 27-Jährige starb
noch in seiner Zelle an Positionsasphyxie – am lagebedingten
Erstickungstod. Zu diesem Schluss kam auch die gerichtsmedizinische
Untersuchung dieses Todesfalls im Walliser Ausschaffungszentrum von
Granges. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizisten wegen
fahrlässiger Tötung wurde vom Untersuchungsrichter im Oktober 2001
eingestellt. Die Polizeibeamten hätten nicht wissen können, dass die von
ihnen angewendeten Griffe gefährlich sein könnten, so die Begründung.
* Am 22. September 1998 versuchten an Bord eines Flugzeugs der
belgischen Fluglinie Sabena in Brüssel, das nach Lome in Togo fliegen
sollte, die belgischen Behörden bereits zum sechsten Mal die
nigerianische Staatsbürgerin Semira Adamu abzuschieben. Elf Gendarme
hatten die mit Plastikhandschellen gefesselte Frau gewaltsam in ein
Flugzeug verfrachtet. Als sie schrie und sich wehrte, drückten ihr zwei
Beamte ein Kissen ins Gesicht. Semira Adamu fiel ins Koma und starb am
selben Abend. In der Folge kam es zu massiven Protesten und der
belgische Innenminister trat zurück. Drei unmittelbar beteiligte Beamte
wurden am 12. Dezember 2003 von einem Gericht in Brüssel zu Geldstrafen
und Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Sie hatten ihr ein Kissen auf
das Gesicht gedrückt, worauf sie das Bewusstsein verlor und auch im
Krankenhaus nicht mehr aus dem Koma gerettet werden konnte.
www.bok.net/pajol/international/belgique/semira/semira.de.html
* Am 9. Juni 2007 wurde der 23-Jährige Osamuyia Aikpitanhi von vier
spanischen Polizisten an Bord einer Linienmaschine von Madrid nach Lagos
gebracht. Der Flüchtling, der vier Jahre in Spanien ohne Papiere gelebt
hatte, war an Händen und Füßen gefesselt. Ein Lumpen wurde in seinen
Mund gesteckt, die Lippen mit einem Klebeband abgedeckt. Ihm wurde
unterstellt, er werde in seiner Heimat wegen Mordes und Vergewaltigung
gesucht. Eine Lüge, wie nigerianische Behörden berichtigten. In den
spanischen Medien wurde das Gerücht jedoch nie widerlegt und lebt bis
heute als Mythos zur Rechtfertigung rassistischer Zwangsgewalt weiter.
Zahlreiche Passagiere konnten beobachten, wie spanische Polizisten den
ihnen zur Deportation augelieferten 23jährigen Mann misshandelten.
Aikpitanhi hatte bereits zweimal zuvor erfolgreich gegen eine
Verbringung in seine Heimat, wo ihm ein Verfahren wegen Vergewaltigung
und Mord drohte, Widerstand geleistet. Auch dieses Mal sei er extrem
gewalttätig gewesen, rechtfertigten die beiden Polizisten, die ihn auf
dem Flug begleiteten, die Fesselung. Eine Stunde nach Start habe
Aikpitanhi begonnen, schwer zu atmen. Die beiden Polizisten versorgten
ihn nach eigenen Angaben mit Sauerstoff. Doch es half nichts. Aikpitanhi
starb. Laut Presseberichten protestierten daraufhin die restlichen
Passagiere des Linienfluges und erreichten, dass der Kommandant der
Iberia-Maschine die Reise abbrach und im ostspanischen Alicante landete.
Während sich das spanische Innenministerium in Schweigen hüllte,
ordnete ein Untersuchungsrichter eine Autopsie an. Aikpitanhi sei an
einem Herzkreislaufversagen gestorben, lautete das vorläufige Ergebnis.
* Am 1. Mai 1999 startete eine Maschine der Balkan Air vom Flughafen
Wien Schwechat. Der 25jährige Nigerianer Marcus Omofuma war gegen seinen
Willen an Bord. Er sollte von drei Polizisten nach Nigeria abgeschoben
werden. Doch bereits bei der Zwischenlandung in Sofia war er tot. Die
Beamten hatten ihn dermaßen geknebelt und mit Klebeband und anderen
Hilfsmitteln am Sitz fest gezerrt, dass er erstickte. Die Peininger von
Marcus Omofuma sind ohne Konsequenzen davon gekommen. Doch seine Schreie
des Widerstandes gegen Abschiebungen konnten nicht erstickt werden.
Marcus Omofuma kämpfte bis zuletzt um sein Leben und seine Freiheit.
Beim Prozess gegen die drei Polizisten, die Marcus Omofuma töteten,
stellte sich heraus, dass die Beamten auf die Gefahren des
Mundverklebens aufmerksam gemacht wurden. Doch die einzige Reaktion war
die Anweisung, Verklebungen nicht mehr zu protokollieren. Obwohl er die
Akten kannte und wusste, dass Marcus Omofuma nie verurteilt wurde,
rechtfertigte sich eines jener Polizsten, die Marcus Omofuma umbrachten,
gegenüber aufgebrachten Passagier_innen, dass es sich um einen
Drogendealer handle. http://no-racism.net/upload/869346087.pdf
* Am 28. Juli 1993 erstickte die Jamaikanerin Joy Gardner in ihrer
Wohnung in London, als sie zur Erzwingung ihrer Ausschaffung von fünf
Polizisten und einem Beamten der Einwanderungsbehörde auf den Boden
geschleudert, mit Handschellen und einem Ledergürtel gefesselt und
bewegungsunfähig gemacht, sowie mit vier Meter Klebeband geknebelt
wurde. Ihr fünfjähriger Sohn musste mit ansehen, wie seine Mutter
misshandelt wurde und qualvoll erstickte.
* Hamid Bakiri gab sich einen Tag vor der Ausschaffung im Gefängnis
Chur selbst den Tod. Seine Angst vor der Rückkehr nach Algerien war zu
groß, er musste in seinem Herkunftsland mit sofortiger Inhaftierung
rechnen.
* Ein Mann aus Sierra Leone, wohnhaft gewesen in St. Gallen, starb
nach einem 24-stündigen Hin-und-wieder-zurück-Flug einen qualvollen Tod
im Zürcher Polizeigefängnis.
* Abdi Daud starb im März 2008 mangels medizinischer Betreuung nach mehreren Monaten Ausschaffungshaft in einem Zürcher Spital.
* Der 23jährige sudanesische Flüchtling Aamir Ageeb starb am 28. Mai
1999 an Bord einer Lufthansa-Maschine von Frankfurt am Main nach Khartum
durch die Hand von BGS-Beamten. Im Flugzeug fixierten sie ihn noch
zusätzlich zur Fesselung seiner Beine an den Sitz mit Klettband, setzten
ihm einen Motorradhelm auf und drückten ihn beim Start der
Lufthansa-Maschine nach unten. Am 18.10.2004 verkündete Richter Heinrich
Gehrken im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main das Urteil: 9
Monate Haft auf Bewährung. In diesem Prozess mussten sich drei
BGS-Beamte für den Tod von Aamir Ageeb verantworten. Sie hatten ihn
durch “massives Niederdrücken” erstickt. Die Staatsanwaltschaft hatte
für alle drei Beamten eine Freiheitsstrafe von lediglich einem Jahr auf
Bewährung gefordert. Sie hätten sich zwar einer vorsätzlichen
Körperverletzung mit Todesfolge strafbar gemacht, aufgrund des
“Organisationschaos” beim BGS jedoch nur in einem minder schweren Fall.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der für eine Körperverletzung mit
Todesfolge gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr. Als strafmildernd
wertete es die Geständnisse und die Länge des Verfahrens. Außerdem
berücksichtigte die Kammer bei ihrem Urteil, dass bei der von
Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten Haftstrafe von einem Jahr
auf Bewährung die Grenzschützer das Recht auf Ausübung ihres Berufes
verloren hätten. Dies wollte das Gericht nach eigener Aussage vermeiden,
weil die »kleinen Beamten« – wie es hieß – nur das letzte Glied in
einer Kette gewesen seien. Vielmehr hätten die Führungsebenen des BGS
den »tragischen Vorfall« durch »Ignoranz und Inkompetenz«
mitzuverantworten.
* Der Tamile Arumugan Kanapathipillai kollabierte 1991 auf dem
Pariser Flughafen Roissy infolge seiner Fesselung und Knebelung und
verstarb kurze Zeit später in einem Krankenhaus. Gegen die Polizisten,
die die Ausschaffung durchführten, wurde nie ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet.
* Am 30. August 1994 erstickte in Deutschland der Nigerianer Kola
Bankole an Bord einer Lufthansamaschine an einem Knebel. Dem Nigerianer
waren zuvor Beruhigungsmittel gespritzt worden. Ein Ermittlungsverfahren
wurde eingestellt, da die Staatsanwaltschaft meinte, die getroffenen
Maßnahmen hätten im Einklang mit den Gesetzen gestanden.
* Am 18. Dezember 2000 starb der Kameruner Christian Ecole Ebune in
Ungarn nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch. Der Pilot der
Linienmaschine hatte sich geweigert, den an Händen und Füssen
gefesselten und auf einem Gepäckwagen zum Flugzeug transportierten
Kameruner mitzunehmen da er sich gegen seine Abschiebung wehrte. Zurück
im Flughafengebäude soll der 31-Jährige von den Polizisten geschlagen
worden sein und eine durch Panik und Stress ausgelöste tödliche
Herzattacke erlitten haben.
* Am 30. Dezember 2002 starb in Frankreich der Argentinier Ricardo
Barrientos, als die ihn begleitenden Beamten während des Fluges seinen
Oberkörper zwischen seine Knie drückten und seine Hände hinter dem
Rücken mit Handschellen fesselten, um seinen Widerstand gegen die
Ausschaffung zu brechen.
* Keine drei Wochen später wurde ebenfalls in Frankreich der
24-jährige Somalier Mariame Getu Hagos auf die gleiche Weise gefesselt
und verbogen wie Ricardo Barrientos. Dabei fiel er ins Koma und starb
zwei Stunden nach seiner Einlieferung in ein Krankenhaus.
* Am 19. Februar 1999 fand eine sogenannte Drogenkontrolle in Wien
Favoriten statt. Ahmed F. aus dem Senegal wurde als Dealer verdächtigt –
und starb bei seiner Verhaftung. Laut Innenministerium war die
Todesursache eine sogenannte Drogenkugel, die den Luftröhreneingang
versperrt hatte, obwohl es gängige Praxis bei DrogenfahnderInnen sei,
durch Zudrücken am Hals zu verhindern, dass der Dealer im Mundbereich
befindliche Suchtgiftkugeln verschluckt. Bis heute ist der Tathergang
ungeklärt. Laut Aussagen von Zeug_innen wurde Ahmed F. im Zuge der
Amtshandlung 20 Minuten lang von den Beamten verprügelt.
* Richard Ibekwe wurde im Rahmen einer Razzia am 29. April 2000 wegen
Verdacht des Drogenhandels verhaftet und im Jugendgefängnis Rüdengasse
inhaftiert. Laut Berichten von Augenzeug_innen wurde er bei der
Festnahme von der Polizei schwer misshandelt. Er stand unter Verdacht,
Drogenkügelchen verschluckt zu haben. Der Verhaftete befand sich trotz
des gesundheitlichen Risikos nicht unter ärztlicher Aufsicht. Laut
offiziellen Angaben starb Richard Ibekwe nach vier Tage in Haft in den
Morgenstunden des 3. Mai 2000 an einer Opiatenvergiftung.
Im Mai 2000 wurden drei weitere Todesfälle im Gewahrsam der Behörden
bekannt. Am 12. Mai starb ein weiterer des Suchtgifthandels
Verdächtigter in Polizeikommissariat Wien-Landstraße. Am 17. Mai ist ein
Flüchtlingskind wegen vorenthaltener medizinischer Hilfe gestorben. Und
am 19. Mai erschoss ein Beamter Imre Bartos im Zuge einer
Polizeikontrolle, als Imre seine Autotür öffnete. Im Juni 2002 wurde der
Beamte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
* In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2003 starb Seibane Wague im
Wiener Stadtpark an den Folgen eines Polizei- und Rettungseinsatzes.
Nach einem Streit mit seinem Chef wurde er von mehreren Polizist_innen
und Sanitätern niedergerungen, geschlagen und mit dem Bauch nach unten
am Boden fixiert. Minutenlang standen insgesamt acht Einsatzkräfte auf
Seibane Wagues Körper, wobei der Notarzt tatenlos zusah. Später im
Krankenhaus konnte nur mehr der Tod des in Mauretanien geborenen
Physikers festgestellt werden. Zwei Jahre nach dem Tod von Seibane Wague
standen zehn Personen wegen fahrlässiger Tötung unter gefährlichen
Verhältnissen vor Gericht. Der Notarzt und ein Polizeibeamter wurden zu
jeweils 7 Monate bedingter Haft verurteilt. In 2. Instanz wurde das
Urteil auf vier Monate reduziert. Die anderen Angeklagten wurden
freigesprochen.
* Am 27. Dezember 2004 wurde Laye Alama Condé in Bremen festgenommen.
Rassistischen Stereotypen entsprechend unterstellte die Polizei dem
Festgenommenen, er sei ein Drogendealer und hätte Kügelchen verschluckt.
Danach wurde der Aufgegriffene folgender Tortur unterzogen: Als der
Igor V., Auftragsarzt der Polizei, Laya Alama Condé über einen Zeitraum
von mindestens 90 Minuten den Brechsirup Ipecacuanha und literweise
Wasser per Schlauch in den Magen pumpte, geriet Wasser in die Lunge. Der
35-jährige Condé fiel ins Koma und wurde am 7. Januar 2005 offiziell
für Tod erklärt. Im April 2007 begann am Landgericht Bremen die
Verhandlung gegen den Polizeiarzt wegen fahrlässiger Tötung. Der Prozess
endete am 04. Dezember 2008 mit einem Freispruch durch das Bremer
Landgericht, da V. zwar objektive fachliche Fehler begangen habe, die
“ursächlich” für den Tod Condés seien, er jedoch “wegen fehlender
Erfahrung überfordert” und somit “weit entfernt vom Leitbild eines
erfahrenen Facharztes, an dem sich die Rechtsprechung bei
Fahrlässigkeitsdelikten als Maßstab orientiert” gewesen sei. Am 29.
April 2010 wurde der Revision der Nebenklage durch den BGH in Leipzig
stattgegeben.
* Am Morgen des 9. Dezember 2001 wird Achidi John (Paul Nwabuisi)
festgenommen und mit einem Streifenwagen in die Rechtsmedizin zum
Brechmitteleinsatz gebracht. Die Hände sind auf dem Rücken gefesselt.
Die zuständige Ärztin, Frau Prof. Dr. Uta Lockemann, verzichtete wegen
der heftigen Gegenwehr offenbar auf eine eingehende Untersuchung.
“Achidi J.” lässt sich zu Boden fallen und schreit “I will die, I will
die” (“Ich werde sterben”). Die Ärztin ordert Polizeiverstärkung. Vier
Polizisten halten “Achidi J.” schließlich fest. Zweimal schlägt der
Versuch, ihm eine Magensonde einzuführen fehl. Beim dritten Mal gelingt
es der Ärztin, die Sonde durch die Nase einzuführen und 30 ml des
Brechmittels Ipecacuanha sowie 800 ml Wasser einzuflößen. Schließlich
bricht “Achidi J.” noch während des Einsatzes zusammen. Die Ärztin
beobachtet ihn 2 bis 3 Minuten bevor sie Rettungsmaßnahmen einleitet.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft verfügte bereits im Sommer, keine
strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen. Erst Mitte September
erhielten die Bevollmächtigten der in Nigeria lebenden Eltern hierüber
einen Bescheid. Die Staatsanwaltschaft behauptet, der Tod des
Nigerianers sei wegen einer bestehenden Herzerkrankung letztlich
schicksalhaft gewesen, der Rechtsmedizinerin Prof. Dr. L. und ihren
Gehilfen sei nicht einmal im Sinne eines Anfangsverdachts ein
strafrechtlicher Vorwurf zu machen. www.brechmitteleinsatz.de/
* Mohammad Sillah, Flüchtling aus Guinea, war 23 Jahre alt und lebte
im Flüchtlingsheim für alleinstehende Männer im Bergfriederweg in
Remscheid mit anderen Flüchtlingen aus Afrika, Osteuropa und Asien.
Anfang Januar 2007 hatte er Schmerzen. Er besuchte einen Arzt. Dieser
forderte ihn auf, sich beim zuständigen Sozialamt einen Krankenschein
ausstellen zu lassen. Der Mitarbeiter des Sozialamts verweigerte ihm den
Krankenschein mit der Begründung, er werde ohnehin abgeschoben. Einige
Tage später, am 11. Januar, wurden seine Schmerzen unerträglich. Er
wurde von einem Mitbewohner zum Krankenhaus begleitet. Von dort wurde er
in ein Essener Krankenhaus verlegt, wo er am 14. Januar starb. Die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden im Dezember 2007 eingestellt:
Kein Mensch konnte bezeugen, dass er beim Sozialamt einen Krankenschein
beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft befragte jedoch nicht die
Flüchtlinge, die tagtäglich mit den Schikanen der Stadtverwaltung von
Remscheid konfrontiert sind. Dabei gibt es viele dokumentierte Fälle,
dass Flüchtlingen die medizinische Versorgung seitens des Sozialamtes
verweigert wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte auch nicht die Frage,
ob Mohammad Sillah gestorben wäre, wenn er rechtzeitig behandelt worden
wäre.
* Halim Dener wurde am 29.06.1994 in Hannover von einem deutschen
SEK- Polizisten erschossen, als er gerade dabei war, ein Plakat für die
Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) zu kleben. Er wurde am 23.
Dezember 1977 in Bingöl/ Genç in Nordwestkurdistan geboren und stellte
Anfang Mai 1994 unter dem Namen Ayhan Eser in der BRD einen Asylantrag.
Er benutzte diesen Namen, um seine Familie, die im Dorf Parcuk lebt,
nicht zu gefährden. Er war vor seiner Ausreise nach Deutschland in der
Türkei eine Woche lang inhaftiert gewesen und gefoltert worden. Wenige
Wochen vor seiner Erschießung durch die deutsche Polizei wurde sein Dorf
von der türkischen Armee niedergebrannt. Wie in Kurdistan setzte er
sich auch in der Bundesrepublik für den kurdischen Befreiungskampf ein.
Er wurde von zwei Zivilpolizisten beim Plakatieren erwischt. Da er
ERNK-Plakate geklebt hatte, um gegen das PKK-Verbot zu protestieren,
wurde aus dem harmlosen Plakatekleben – allenfalls als
Ordnungswidrigkeit und Sachbeschädigung zu qualifizieren – ein quasi
“terroristisches” Delikt (Unterstützung bzw. “Werbung” für eine
verbotene bzw. terroristische Vereinigung und Verstoß gegen das
Vereinsverbot). Einer der Zeugen, ein kurdischer Asylbewerber, sagte im
Verfahren aus, der Angeklagte habe den kurdischen Jugendlichen Halim
Dener schon mit gezogener Waffe kontrolliert und verfolgt. Kurz darauf
sei der Schuss gefallen. Halim Dener starb durch einen Schuss in den
Rücken aus nächster Nähe. Die in Kurdistan lebenden Eltern von Halim
Dener äußerten wiederholt den Wunsch, als Nebenkläger an dem Strafprozeß
persönlich teilzunehmen. Doch die Deutsche Botschaft in Ankara
verweigerte ihnen die Visa – ohne jegliche Begründung. In einer
Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft hatte der wegen “fahrlässiger
Tötung” beschuldigte Polizeibeamte Klaus T. ausgesagt, beim Anblick der
jugendlichen Plakatierer habe er “nicht nur an eine Ordnungswidrigkeit
oder eine Sachbeschädigung gedacht”; er habe den Verdacht geschöpft, es
könne sich um eine strafbare Unterstützung der verbotenen PKK handeln.
Am 27. Juni 1997 sprach die 3. Strafkammer des Landgerichts Hannover den
SEK-Polizeibeamten Klaus T. frei.
* Dominique Koumadio wurde von der Polizei am 14. April 2006 in
Dortmund erschossen. Die Ermittlungen wurden von der Staataanwaltschaft
mit der Begründung eingestellt, dass es sich um Notwehr gehandelt hätte,
trotz einem zweiten Schuss aus einigen Metern in Dominiques Herz. Von
zwei Gerichten wurde der Schwester bestritten, dass sie seine Schwester
sei, so wie in Dessau das Landesgericht erst nach 17 und 15 Monaten die
Eltern als Nebenkläger_in anerkannte, nachdem es ihnen schon die Leiche
von Oury Jalloh zugestellt hatte. http://thecaravan.org/node/1920
* Am 23. Mai 2010 begann die Polizei eine Razzia gegen Schuh- und
Kleidungshändler – von den Behörden als „Geschäftskriminelle“ bezeichnet
– auf dem Bazaar im Stadion des Bezirks Praga in Warschau. Ein Mann
wurde gefesselt und zu Boden geworfen. Der 36jährige Nigerianer Maxwell
Itoya versuchte zu intervenieren und die Brutalität der Polizei
aufzuhalten. Als Reaktion schoss einer der Beamten auf den 36jährigen
Maxwell Itoya aus Nigeria und tötete ihn mit einem Bauchschuss auf der
Stelle. Die Polizei jagte daraufhin die aufgebrachten afrikanischen
Händler, nahm 32 Menschen, vorwiegend Nigeriaianer, fest und
beschuldigte sie später der schweren Körperverletzung von
Polizeibeamten. Sie verbreitete sofort, dass sie von einer Bande
aggressiver Afrikaner umzingelt und attackiert worden sei und so Max
erschießen musste. Max hielt sich legal in Polen auf und war mit Monika
aus Polen verheiratet, sie hatten zusammen drei Kinder im Alter von 2, 4
und 10 Jahren. Wie viele niedrigbezahlte Arbeiter verkaufte Max an den
Wochenenden Waren auf dem Markt, um seine Familie zu unterstützen und
das geringe Einkommen aufzubessern.
http://www.irr.org.uk/2010/june/ms000012.html
Unter gleichem Titel, aber nicht mehr aktualisiert, der Blog: Rassismus tötet!
Die europäische Dimension mit mehreren tausend Toten an den
Außengrenzen jedes Jahr ist auf der Website von Elias Bierdel
festgehalten: www.borderline-europe.de
Info-Veranstaltung
am 8. März, 19.00 Uhr
im Jugendzentrum, Käthe-Kollwitz-Straße 2-4
Am Neuen Meßplatz, Mannheim
mit Rex Osa, Aktivist der Flüchtlingsorganisation
The Voice, des Karawane-Netzwerks und Koordinator des
Flüchtlings-Netzwerks in Baden-Württemberg
Rex Osa informiert über die Diskriminierung und
Ungleichbehandlung der Flüchtlinge und ihren Widerstand hiergegen.
In seinem Vortrag behandelt er vor allem folgende Themen: die
Unterbringung der Flüchtlinge in Lagern, oft isoliert
von der Mehrheitsgesellschaft, die gewalttätigen staatlichen
Abschiebungen und die Abschiebehaft, die
apartheidähnliche Residenzpflicht (Beschränkung der
Bewegungsfreiheit) und die daraus folgenden Kämpfe der
selbstorganisierten Flüchtlinge und ihrer Unterstützer_innen
für ein Bleiberecht und für ein Leben in Würde.
Aus Anlaß des internationalen Frauentages, der auch am 8.
März stattfindet und an dem weltweit Frauen für ihre Rechte und
ihre vollständige gesellschaftliche Emanzipation auf die Straße
gehen,
gibt es außerdem einen Beitrag des Bündnisses gegen
Abschiebungen zu dem Thema Frauen und Flucht.
Frauen erleiden oft zusätzliche Unterdrückung und
Diskriminierung sowohl in ihrem Herkunftsland als auch im Fluchtland.
Nicht wenige Frauen sind schwer traumatisiert, weil sie systematisch
im Krieg oder auch im Gefängnis vergewaltigt und gedemütigt wurden.
Manche konnten oder können nur als Prostituierte ihren
Lebensunterhalt sichern.
Hierauf wird häufig von den hiesigen Behörden, die mit den
Asylanträgen befasst sind, keine oder zu wenig Rücksicht genommen,
ungeachtet der Tatsache, dass inzwischen auch die
geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund zumindest auf dem
Papier anerkannt ist.
Bündnis gegen Abschiebungen (BgA) Mannheim
Offenes Antirassistisches Treffen (OART)
jeden 2. Dienstag im Monat
Info: bleiberechtsbuendnis@web.de
Die 13. Hinterland-Ausgabe ist nicht nur eine solche, sondern auch das gemeinsame Heft der Flüchtlingsräte 2010. Mit dieser bundesweiten Ausgabe wollen die Herausgeber an die Verfolgung und Vernichtung von Sinti und Roma erinnern und Zeichen gegen die antiziganistischen Kontinuitäten und die aktuellen Abschiebungen in den Kosovo setzen.
Die Ausgabe kann online bestellt werden, ein Teil der Beiträge ist zudem online verfügbar.
Mit Beiträgen von: Romani Rose, Joakim Eskildsen, Günter Grass, Markus End, Wilhelm Solms, Polypol, Sevim Dagdelen, Sigmar Walbrecht, Andrea Dallek, Bastian Wrede, Dirk Auer, Karin Waringo, Agnes Andrae, Steffen Greiner, Caspar schmidt, Dorothee Chlumsky, Volker Maria Hügel, Frauke Sonnenburg, Human, Till Schmidt, Carolin Simon-Winter, Dominik Bender, Stephan Dünnwald
"Weisen sie sich aus, sonst werden sie
ausgewiesen"- ManuEla Ritz liest aus ihrem Buch "Die Farbe meiner Haut" Teil 4
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Rassismus und Rechtsextremismus gedeihen in Osteuropa
Tomasz Konicz 18.05.2009
In Tschechien und Ungarn machen rechtsextreme Kräfte gegen die Minderheit der Roma mobil Während einer am 6. Mai absolvierten Staatsvisite des kanadischen Regierungschefs Stephen Harper in der tschechischen Republik http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30305/1.html
Massive rassistische Krawalle in Tschechien
Kein Platz für Rassisten
Konzerte, Schilderaktion und
Solidarität mit dem von rassistischen Tätern angegriffenen F.! Rassismus darf nicht Alltag bleiben ! (täglich zwei Gewalttaten aus rechten undoder rassistischen Motiven)
"Wenn wir nicht gewesen wären, hätten sie ihn totgeprügelt."
Radio Berichte und Interviews mit Augenzeugen, Herrn F. und seinem Anwalt
Kurzbericht des 1. Prozesstages
Zeugenaussage, was einer der Angeklagten sagte : "Ich hasse alle Schwarzen"
nächster Prozeßtermin im Amtsgericht Ludwigshafen, Anklage: vorsätzliche planmäßige schwere Körperverletzungen/Totschlag / ?Mordversuch? aus den niedrigsten Motiven: rassistischer Haß
am Dienstag,22.Juli, 13 Uhr, Amtsgericht LU, Wittelbacherstr.10
Beobachter/Innen werden gespannt sein, wie die Urteile im Vergleich zu den Urteilen in München ausfallen. Der Versuch der Anwälte mit einem "Deal" den Prozeß zu vermeiden oder zu verhindern und die rassistischen Motive abzustreiten ist durch die Aussagen einiger Zeugen mit Zivilcourage gescheitert
Racism Help Line - Das Notruf Telefon bei Rassistichen Übergriffen ...Racism Help Line - Das Notruf Telefon bei Rassistichen Übergriffen während der WM,Afro Deutsch Black German Schwarz Deutsch Afro German May Ayim Black
...
www.cybernomads.net/cn/home.cfm?p=1403 - 56k - 19. Juni 2006 -
Rassismus in den USA:
Ku Klux Klan reloaded
Eine aktuelle Studie der Anti-Defamation League (ADL) weist auf das Wiedererstarken des Ku Klux Klan hin. Die ursprünglich vor allem gegen Afroamerikaner gerichteten rassistischen KKK-Gruppen agieren jetzt verstärkt gegen Einwanderer und tun sich mit Neonazis zusammen...
Kampagne NPD-Verbot jetzt
13. aktualisierte Auflage der Dokumentation Berlin, 8.3.2006
"Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen " (1993 bis 2005)
Black Community gegen Rassistischem Denkmal
Es gibt leider eine große Zahl von Rassisten bei der Polizei und in anderen Behörden
(die auch gerne in der oft tödlichen abschiebemaschinerie arbeiten: "des is unser dägliches gschäft"
Orginalton bei der Abschiebung der Familie Gündüz/Gundor
»Hinweise auf Herkunft oder Hautfarbe stigmatisieren« Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fordert Diskriminierungsverbot,um rassistische Medienberichterstattung zu verhindern. Ein Gespräch mit Fritz Greußing.
Beschluß der 36.Landesdelegiertenkonferenz der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten VVN BdA bawue
am 20./21.Mai 2006
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Wir treten ein für die Entwicklung einer offenen, solidarischen, nichtrassistischen Gesellschaft, die Völkerverständigung nach innen und außen lebt.
Asylrecht ist Menschenrecht! Bleiberecht für alle Flüchtlinge!
Schluss mit Abschiebungen, Abschiebehaft und schikanösen Behandlungen von Flüchtlingen durch Verweigerung von Arbeitserlaubnis, gegen Residenzpflicht, Wohnraumbeschränkung und für Geld- statt Sachleistungen.
Abschaffung aller Abschiebelager!
Wir werden uns weiterhin für das friedliche und solidarische Zusammenleben aller Menschen einsetzen und Partei ergreifen.
Gleiche soziale Rechte für alle!
im übrigen halten wir fest: Kein Mensch ist illegal!
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