BgA arbeitet weiter für
eine lebensrettende Einreiseerlaubnis zur ärztlichen Behandlung,Rückkehr- , Bleiberecht und Abschiebestopp ohne rassistische Verwertungslogik
Abschiebung von Frau B. und vier Kindern
Frau B. wurde zusammen mit vier Kindern nach 17-jährigem Aufenthalt von der Ausländerbehörde in Ludwigshafen am 4. November 2008 nach Kosovo abgeschoben. Nachweislich wusste die Behörde, dass die Frau einen Herzdefekt hatte und eine Operation von Ärzten als notwendig bescheinigt worden war.
Die Familie gehört der im Kosovo verfolgten Ashkali-Minderheit (albanisch sprechende Roma) an. Ashkali werden ebenso wie andere Minderheiten im Kosovo (Roma und Ägypter) nicht vom dortigen Staat unterstützt: Es gibt für sie keinerlei finanzielle Unterstützung, Medikamente und ärztliche Behandlung müssen privat bezahlt werden. Die Erwerbslosigkeit im Kosovo liegt bei durchschnittlich 45 bis 50%, bei den Minderheiten bei 100 Prozent.
Gesundheitssituation der Mutter
Frau B. leidet von Geburt an einen Vorhof-Septum-Defekt. Schon 2007 attestierten sowohl der behandelnde Internist Dr. Sch. und eine Kardiologische Praxisklinik die Notwendigkeit einer „mittelfristigen“ Herzoperation. Dies wurde von einem Internisten im Kosovo erneut bestätigt. Seit Beginn dieses Jahres hat sich der Gesundheitszustand von Frau B. dramatisch verschlechtert. Es wurde eine beginnende kardiale Dekompensation festgestellt. Im März wurde in einem Krankenhaus in Peje, dem derzeitigen Wohnort im Kosovo erneut attestiert, dass eine Operation am Herz dringend vorgenommen werden müsse. Außer dem inzwischen lebensbedrohlichen Vorhofseptumdefekt leidet Frau B. an einem großen schmerzhaften Myom im Unterleib, das dringend entfernt werden muss. Hinzu kommen Diabetes mellitus, eine pulmonale Erkrankung und eine chronische Schilddrüsenerkrankung.
Prekäre Situation und Perspektiven
Die Mutter ist allein erziehend, der Vater in Deutschland gestorben. Wenn die Frau nicht alsbald operiert wird, hat sie nach Auskunft der Ärzte nur noch eine geringe Lebenserwartung. Eine Herzoperation kann im Kosovo nicht durchgeführt werden. Falls von Deutschland aus die Kosten für die lebensnotwendige Behandlung übernehmen könnten, gibt es nach Auskunft eines erfahrenen Asylanwalts die begründete Chance für Frau B. zumindest eine Einreiseerlaubnis zur ärztlichen Behandlung in Deutschland zu erhalten. zg
Kommunal-Info Mannheim 11/2012