08.12.2010
Tragödie in zweiter Generation
SUIZIDVERSUCH Ein Rom hat versucht, sich in der Hamburger
Abschiebehaft zu erhängen. Verhaftet wurde er am Todestag
seines Vaters. Der verbrannte sich 2002 im Syker Rathaus - aus
Angst vor Abschiebung
Ein 22-jähriger serbischer Rom hat am vergangenen Donnerstag versucht,
sich in der Abschiebehaft der JVA Billwerder in Hamburg umzubringen. Aus
Verzweiflung über seine drohende Abschiebung versuchte Miroslaw
Redepovic sich mit Schnürsenkeln in seiner Zelle zu erhängen. Nach
Angaben seines Anwalts Enno Jäger hatte er zuvor versucht, sich mit
Rasierklingen Verletzungen zuzufügen.
Ein Sprecher der Hamburger Justizbehörde bestätigte, dass Redepovic
gegen zwölf Uhr "noch atmend" aufgefunden worden sein. Er sei zunächst
zur Beobachtung in einen besonderen Haftraum gebracht worden. Am
nächsten Tag wurde er in die psychiatrische Abteilung des Klinikums
Ochsenzoll überstellt. Dort wird er seitdem medikamentös behandelt.
Der Vorfall ist besonders tragisch, weil Miroslaws Vater Milos Redepovic
sich 2002 - ebenfalls aus Angst vor einer drohenden Abschiebung -
verbrannt hatte. Der damals 34-jährige Rom hatte sich im Foyer des
Rathauses der niedersächsischen Stadt Syke bei Bremen mit Benzin
übergossen und angezündet. Er starb einen Tag später, am 16. November,
an seinen Verbrennungen. Der Asylantrag der Familie, die 1995 nach
Deutschland kam, war abgelehnt worden. Redepovic hinterließ seine Frau
Ljalje und fünf minderjährige Kinder - das älteste ist der damals
14-jährige Miroslaw.
In einer Erklärung gab der Bürgermeister von Syke dem Vater die Schuld
am Schicksal der Familie. Denn trotz aller Proteste schob das
niedersächsische Innenministerium die gesamte Familie zwei Jahre später
nach Serbien ab. Die Witwe Ljalje erkrankte dort an Krebs, im Herbst
2010 entdeckten Ärzte bei ihr neue Tumore.
Ihr Sohn Miroslaw hatte sich im Oktober dieses Jahres auf eigene Faust
wieder auf den Weg nach Deutschland gemacht. In Hamburg lebt eine Tante
von ihm - bei ihr fand er Unterschlupf. Doch bereits kurz nach seiner
Auskunft - und ausgerechnet am 16. November, dem achten Jahrestag des
Suizids seines Vaters - griff die Hamburger Polizei ihn dort auf.
Redepovic wurde in Haft genommen, er stellte dort einen Asylantrag. "Der
wurde sofort abgelehnt", berichtet der Anwalt Jäger. Er will jetzt gegen
diese Ablehnung klagen.
Zuerst jedoch wird das Amtsgericht heute darüber entscheiden, ob
Redepovic im Haft bleiben muss. Die Ausländerbehörde hatte die
Abschiebehaft zunächst nur bis heute beantragt. "Gut möglich, dass er
dachte, er wird heute abgeschoben - und deswegen versucht hat, sich
umzubringen", sagt Jäger.
CHRISTIAN JAKOB
Sechs Jahre nach seiner Abschiebung machte sich Miroslaw wieder auf den
Weg nach Deutschland
taz 8.12.2010
»Im Zweifel für die Freiheit«
Kirchen und Flüchtlingsorganisationen ziehen kritische Bilanz zur Situation im Berliner Abschiebeknast
Jana Frielinghaus
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Grundsatz: Illegal gleich kriminell?
Foto: Chr. Ditsch/Version
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Seit Januar 2003, als 60 Insassen des
Abschiebegefängnisses in Berlin-Köpenick in den
Hungerstreik traten und eine Welle von fast 40 Selbstverletzungen und
Suizidversuchen für Schlagzeilen sorgte, habe sich zumindest bei
den Haftbedingungen vieles zum Besseren entwickelt, erklärte
Dieter Müller, katholischer Seelsorger in der Anstalt, am
Dienstag in Berlin. Gleichwohl hat der Aktionskreis Abschiebungshaft
Berlin, dem neben der Arbeiterwohlfahrt und dem Flüchtlingsrat
zahlreiche kirchliche Verbände angehören, noch immer eine
lange Liste an Kritikpunkten, die er in einem am Dienstag
vorgestellten Papier auflistet. So sei zwar die Zahl der Inhaftierten
deutlich zurückgegangen, die Zahl der Haftplätze sei von
340 auf 220 verringert worden. Gleichzeitig habe sich die Dauer, für
die die Menschen im Abschiebeknast festgehalten werden, mit
durchschnittlich 45 Tagen nicht verringert. Sie liegt damit noch
immer fast doppelt so hoch wie 2002.
Dies sei darauf zurückzuführen,
daß es in den Behörden noch immer an »Phantasie«
fehle, wie Abschiebehaft zu vermeiden sei, meinte der evangelische
Anstaltspfarrer Bernhard Fricke. Abgesehen davon, daß dadurch
Menschen, die kein Verbrechen begangen haben, ihrer Freiheit beraubt
werden, werde das Ziel des Staates – die Abschiebung – mit der
Inhaftierung in vielen Fällen gar nicht erreicht. Ronald Reimann
vom Republikanischen Anwaltsverein (RAV) verwies zudem darauf, daß
die Abschiebehaft oft als Beugehaft mißbraucht wird, um den
Willen von Menschen zu brechen, die ihre Identität nicht
preisgeben wollen. Dies sei klar gesetzwidrig, so Reimann, der auch
darauf aufmerksam machte, daß Abschiebungen noch immer
bevorzugt als Nacht- und Nebel-Aktionen erfolgen. Wenn man schon der
Meinung sei, eine Abschiebung sei unvermeidlich, müsse man die
Betroffenen mit einer angemessenen Frist informieren. Auch, wenn man
befürchte, diese könnten untertauchen, müsse wie beim
Gebrauch der Abschiebehaft der Grundsatz »in dubio pro
libertate« – im Zweifel für die Freiheit – gelten,
betonte der Anwalt.
Dieter Müller machte auf das
Problem der Haft- und Abschiebungskosten aufmerksam, die den
Betroffenen in voller Höhe aufgebürdet werden. Im Februar
habe ein 63jähriger Mazedonier einen Suizidversuch unternommen,
nachdem ihm mitgeteilt worden war, daß sein Geld, eine Summe
von etwa 2000 Euro, zur Begleichung dieser Kosten einbehalten werde.
Hier müsse eine »humanitäre Lösung«
gefunden werden: Den Deportierten solle ein »angemessener
Betrag« als »Überlebenshilfe« nach erfolgter
Abschiebung zugestanden werden.
* www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de